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Feinheiten Abgeltungssteuer auf Kursgewinne (normale Fonds/ETFs/Swap-ETFs)

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Hallo,

 

beim genauem Studium von folgenden beiden Quellen

 

1) www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/abgeltungssteuer/index.html, insbesondere Frage 13

2) Lyxor-Kundenmagazin Ausgabe 04 / September 2007 Seite 28-29

 

ergeben sich folgende bemerkenswerte Aussagen:

 

1) Sind in der Ausschüttung eines Fonds realisierte Kursgewinne enthalten, welche aus Wertpapieren/Termingeschäfte stammen, die nach dem 01.01.2009 angeschafft wurden, so unterliegt dieser Anteil grundsätzlich der Abgeltungsteuer, und zwar unabhängig davon, ob die Fondsanteile vor dem 01.01.2009 oder danach angeschafft worden sind!.

 

2) Werden hingegen realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren/Termingeschäften thesauriert, so kann ein Anleger diese (wie auch die nicht realisierten Kursgewinne) steuerfrei beim Verkauf der Fonds vereinnahmen, falls er den Fonds vor dem 01.01.2009 erworben hat.

 

Punkt 1) erscheint auf den ersten Blick nicht so bedeutend, weil normalerweise nur ordentliche Erträge (Zinsen/Dividenden) von Fonds ausgeschüttet werden und diese sowieso der Abgeltungssteuer unterliegen. Aber: Dies ist nicht so bei ausschüttenden Swap-ETFs. Diese wandeln u.a. Dividenden in Kursgewinne um. Wenn diese dann ausgeschüttet werden, unterliegen sie der Abgeltungstseuer (Ausnahme gibt es nur für "alte" Swapkontrakte, welche vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden).

 

Somit sind die Dividendenausschüttungen von Swap-ETFs genauso steuerpflichtig wie diejeniegen von "normalen" Aktien-ETFs. Da man aber hierbei im Gegensatz zu Swap-ETFs die gezahlte Quellensteuer gegenüber der Abgeltungssteuer anrechnen lassen kann, sind Aktien-ETFs im Falle einer Ausschüttung eindeutig vorzuziehen.

 

Anders ist der Fall für thesaurierende ETFs. Hier greift Punkt 2, so dass Swap-ETFs immer die bessere Wahl sind. Leider gibt es noch nicht allzuviele thesaurierende Swap-ETFs.

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Luxor

hast du mal die suchfunktion genutzt? das wurde alles bereits diskutiert

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Sven82

trotzdem sehr schön erklärt. :P

 

Jetzt ist nur noch die Frage ob das Finanzamt diese SWAP-Konstruktion mitmacht. :rolleyes:

 

Gruß

Sven

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sparfux
Da man aber hierbei im Gegensatz zu Swap-ETFs die gezahlte Quellensteuer gegenüber der Abgeltungssteuer anrechnen lassen kann , sind Aktien-ETFs im Falle einer Ausschüttung eindeutig vorzuziehen.

Wo steht das? Ich habe gelesen, dass Quellensteuern in Fonds/ETF nicth mehr an die Anleger weitergegeben, sondern nur noch als Werbungskosten verrechnet werden können. Damit glaube ich nicht, dass man die Quellensteuer bei Fonds direkt mit der Abgeltungssteuer verrechnen kann.

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Sven82
Wo steht das? Ich habe gelesen, dass Quellensteuern in Fonds/ETF nicth mehr an die Anleger weitergegeben, sondern nur noch als Werbungskosten verrechnet werden können. Damit glaube ich nicht, dass man die Quellensteuer bei Fonds direkt mit der Abgeltungssteuer verrechnen kann.

soweit mir bekannt besteht weiterhin ein Wahlrecht. Warum sollten sonst auch weiterhin die anrechenbaren Steuern bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im eBundesanzeiger ausgewiesen werden?

 

Gruß

Sven

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midnight_blue

2) Werden hingegen realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren/Termingeschäften thesauriert, so kann ein Anleger diese (wie auch die nicht realisierten Kursgewinne) steuerfrei beim Verkauf der Fonds vereinnahmen, falls er den Fonds vor dem 01.01.2009 erworben hat.

 

 

Dieser ganze mist mit der steuer geht ech einem langsam auf den ****. Da blickt doch kein mensch mehr durch . Verstehe ich punkt 2 so das thesaurierende Fonds besser sind? oder was? Wenn ja wofür habe ich dann alle fonds im depot ausschüttend? :blink::blink::blink:

 

mfg

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Sven82
Verstehe ich punkt 2 so das thesaurierende Fonds besser sind? oder was?
ja

 

Der BVI hat mittlerweile auch eine schön verständliche Aufstellung zur Besteuerung erstellt.

http://www.bvi.de/de/sonderseiten/bestellc...lyer_092007.pdf

 

siehe Seite 2

 

Gruß

Sven

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midnight_blue
· bearbeitet von midnight_blue
ja

 

Der BVI hat mittlerweile auch eine schön verständliche Aufstellung zur Besteuerung erstellt.

http://www.bvi.de/de/sonderseiten/bestellc...lyer_092007.pdf

 

siehe Seite 2

 

Gruß

Sven

 

 

Dann müßte ich rein theoretisch alle meine Fonds in thesaurierende tauschen.? Richtig?

 

Aber in der PDF steht

 

Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen bleiben auch künftig steuerfrei, wenn die Anteile vor dem 1.Januar 2009 erworben und länger als ein jahr gehalten wurden.

 

Für mich heist das ich kann dieses jahr noch sovile ausschüttende anteile kaufen wie ich lustig bin und wenn ich sie 2010 verkaufe zahle ich keine steuern.

 

mfg :-"

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Sven82
Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen bleiben auch künftig steuerfrei, wenn die Anteile vor dem 1.Januar 2009 erworben und länger als ein jahr gehalten wurden.

 

Für mich heist das ich kann dieses jahr noch sovile ausschüttende anteile kaufen wie ich lustig bin und wenn ich sie 2010 verkaufe zahle ich keine steuern.

richtig.

 

Wenn ein Fonds vor 2009 erworben wurde gilt immer altes Recht, so dass die Kursgewinne weiterhin steuerfrei sind egal ob ausschüttend oder thesaurierend.

 

Ab 2009 werden Kursgewinne bei thesaurierenden Fonds nicht besteuert.

 

Bei ausschüttenden Fonds hingegen wird besteuert. Da muss aber dann geschaut werden wann das Wertpapier im Sondervermögen erworben wurde aus dem die ausgeschütteten Kursgewinne resultieren. Wurde dies nämlich vor 2009 erworben so ist auch dieser Kursgewinn nach 2009 steuerfrei. Siehe auch

http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/abg...r/index.html#13

 

Wenn ausschüttende Fonds vor 2009 erworben wurden bleiben die Kursgewinne jedenfalls immer steuerfrei egal wann die Wertpapiere im Sondervermögen erworben wurden.

 

Gruß

Sven

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midnight_blue
richtig.

 

Wenn ein Fonds vor 2009 erworben wurde gilt immer altes Recht, so dass die Kursgewinne weiterhin steuerfrei sind egal ob ausschüttend oder thesaurierend.

 

Ab 2009 werden Kursgewinne bei thesaurierenden Fonds nicht besteuert.

 

Bei ausschüttenden Fonds hingegen wird besteuert. Da muss aber dann geschaut werden wann das Wertpapier im Sondervermögen erworben wurde aus dem die ausgeschütteten Kursgewinne resultieren. Wurde dies nämlich vor 2009 erworben so ist auch dieser Kursgewinn nach 2009 steuerfrei. Siehe auch

http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/abg...r/index.html#13

 

Wenn ausschüttende Fonds vor 2009 erworben wurden bleiben die Kursgewinne jedenfalls immer steuerfrei egal wann die Wertpapiere im Sondervermögen erworben wurden.

 

Gruß

Sven

 

 

 

ok dann brauch ich erstmal im jahr 2007 und 2008 mir noch keine gedanken dazu machen und alles so weiter laufen lassen wie es bis jetzt ist. und ab dem 1.1.2009 nur thesaurierende fonds kaufen dann müßte ich rein theoretisch ein zweites depot für 2009 eröffnen.

Aber wie ist es geregelt bei dem alten depot wenn ich das nach 2009 weiter bespare selbst dann fällt nix AN: Richtig?

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Wenn ein Fonds vor 2009 erworben wurde gilt immer altes Recht, so dass die Kursgewinne weiterhin steuerfrei sind egal ob ausschüttend oder thesaurierend.

Richtig

 

Ab 2009 werden Kursgewinne bei thesaurierenden Fonds nicht besteuert.

schlicht und einfach FALSCH!

Kursgewinne werden bei beiden Fondsarten für Anteilskäufe nach 1.1.09 besteuert.

 

 

Bei ausschüttenden Fonds hingegen wird besteuert.

Ja, die Dividenden Ausschüttung. Bei den Thesaurierern hingegen müssen die fiktiven Erträge versteuert werden!

Kursgewinne werden bei beiden Varianten komplett versteuert.

Ein nach 1.1.09 gekaufter Anteil dürfte nach x Jahren eh noch kaum Aktien von vor 2009 enthalten. Und wenn, dann kann ich das doch sowieso nicht nachvollziehen. Das sind für mich eher Gedankenspielereien. Mit Viel Glück kann mir ein deutscher Fonds sowas ausrechnen, ein ausländischer wird's bestimmt nicht machen.

 

Der Einzig offene Punkt sind die thesaurierenden ETFs auf SWAP Basis.

Diese haben bisher keine thesaurierenden Gewinne generiert sondern nur "Kursgewinne".

Dieser Punkt ist aber nicht abschließend geklärt, so daß dies mit einer Durchführungsverordnung noch locker gekippt werden kann.

 

Ansonsten gibts doch hier schon einen umfassenden Abgeltungssteuerthread bezügl. der ETFs, in dem alles umfassend erläutert wurde. Manchmal hilft etwas suchen weiter

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...1634&st=380

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BrokerDoc

Letzter Versuch der Erklärung von Punkt 1). Ich würde mich freuen wenn wenigstens einer versteht was ich meine bzw. neu an diesem Punkt ist.

 

Normalerweise fließen Kursgewinne (bitte nicht verwechseln mit ordentlichen Erträgen wie Zinsen und Dividenden) aus Wertpapieren/Termingeschäften nur in einer Form dem Anleger zu, nämlich beim Verkauf seiner Anteile.

 

Hier ist die von einigen gesagte und schon in vielen Topics erwähnte Aussage richtig, dass wenn man die Fondsanteile vor dem 01.01.2009 erworben hat, der Zufluss der Kursgewinne beim Verkauf steuerfrei bleibt. Dies ist unabhängig davon, ob der Fonds ausschüttet oder thesauriert und auch unabhängig davon, ob die Kursgewinne von Wertpapieren/Termingeschäften stammen, welche vor oder nach dem 01.01.2009 erworben wurden.

 

So, nun die ganz feine Ausnahme: Es gibt ganz wenige ausschüttende Fonds , welche nicht nur nur ordentliche Erträge wie Zinsen und Dividenden ausschütten, sondern auch realisierte Veräußerungsgewinne innerhalb des Fonds. Basieren diese ausgeschüttenden Gewinne auf Wertpapieren/Termingeschäfte, welche nach dem 01.01.2009 gekauft wurden, so unterliegt auch der in der Auschüttung enthaltene Kursgewinn der Abschlagsteuer, auch wenn der Anleger den Fonds vor dem 01.01.2009 erworben hat.

 

Dies geht eindeutig aus den beiden von mir angegeben Quellen hervor (wer es immer noch nicht glaubt, soll sich die Zeit nehmen und dies nochmal in Ruhe durchlesen und genau auf die Formulierungen achten)

 

 

Beispiel:

ausschüttender Swap-ETF auf den EuroStoxx50 (Lux.. und dbx). Durch die Swap-Kontruktion gibt es keine ordentliche Erträge wie Zinsen und Dividenden. Trotzdem muss der Fonds einen Teil seiner Kursgewinne ausschütten, damit der Tracking-Error zum Kursindex EuroStoxx50 (der ja keine Dividenden reinvestiert) möglichst gering bleibt. Wurde der hierauf basierende Swap nach dem 01.01.2009 abgeschlossen, so muss die verwahrende Bank auf die Ausschüttung die Abgeltungsteuer anwenden (auch wenn ihr den Fonds selbst schon vor dem 01.01.2009 erworben habt).

 

 

Bevor jetzt wieder viele die Panik bekommen: 99,9% aller ausschüttenden Fonds fallen nicht hierunter. Also bitte nicht wieder posten "Soll ich jetzt alle meine ausschüttenden Fonds verkaufen".

 

 

Nun das Paradoxe hieran: Hätte man einen thesaurierenden Swap-ETF auf die gleichen Aktien erworben (z.b. auf den EuroStoxx 50 Total Return Index) so bekommt man als Käufer vor dem 01.01.2009 alle Kursgewinne steuerfrei. Daher meinen Rat: Wenn Swap-ETF, dann thesaurierend!

 

Für alle anderen Fonds gilt wie oben schon gesagt, dass der Typ "Ausschüttend" oder "Thesaurierend" völlig schnuppe ist, solange man vor dem 01.01.2009 gekauft hat.

 

So, nun ists gut mit dem Thema

 

Gruß BrokerDoc

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Gast230611

Hallo,

 

ich habs aber noch nicht kapiert. Also, ich kaufe einen Fonds X vor 2009 und der hat die Aktien a, b, c. Sagen wir 2010 verkauft der Fond dann Aktie a und kauft dafür Aktie d. Ich verkaufe dann den gesamten Fond X 2012. Ist dann der Fonds-Kursgegewinn aufgrund von Aktie d für mich steuerfrei oder nicht?

 

Damit zusammenhängend: Sagen wir ich habe einen ausländischen thesaurierenden Fonds und gebe am Ende des Jahres die Dividende in meiner Steuerklärung an und bezahle dann die 25+, sind dann die Kursgewinne aus der wiederanlage der Dividende steuerfrei oder nicht?

 

Besten Dank,

langfristig

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etherial
ich habs aber noch nicht kapiert. Also, ich kaufe einen Fonds X vor 2009 und der hat die Aktien a, b, c. Sagen wir 2010 verkauft der Fond dann Aktie a und kauft dafür Aktie d. Ich verkaufe dann den gesamten Fond X 2012. Ist dann der Fonds-Kursgegewinn aufgrund von Aktie d für mich steuerfrei oder nicht?

 

Die Transaktionen innerhalb des Fonds werden nicht besteuert, nur deine eigenen.

Das gilt für Aktienfonds: Kursgewinn durch Aktien ist steuerfrei

Rentenfonds: Kursgewinn durch Renten ist steuerfrei

Dachfonds: Kursgewinn durch Zielfonds ist steuerfrei

 

Damit zusammenhängend: Sagen wir ich habe einen ausländischen thesaurierenden Fonds und gebe am Ende des Jahres die Dividende in meiner Steuerklärung an und bezahle dann die 25+, sind dann die Kursgewinne aus der wiederanlage der Dividende steuerfrei oder nicht?

 

Gute Frage. Ich schätze dass der Anteil deines Fonds, der aus thesaurierungen stammt steuerpflichtig ist. Wäre dem nicht so, so hätte der thesauriende Fonds einen zusätzlichen Vorteil gegenüber dem ausschüttenden.

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TheMightyGandalf
Hallo,

 

ich habs aber noch nicht kapiert. Also, ich kaufe einen Fonds X vor 2009 und der hat die Aktien a, b, c. Sagen wir 2010 verkauft der Fond dann Aktie a und kauft dafür Aktie d. Ich verkaufe dann den gesamten Fond X 2012. Ist dann der Fonds-Kursgegewinn aufgrund von Aktie d für mich steuerfrei oder nicht?

 

Ja. Du musst unterscheiden zwischen dem Fonds/der Aktie selbst, welche bei Erwerb vor 2009 und Haltungsdauer von >1 Jahr stets steuerfrei realisiert werden kann, und den sonstigen Erträgen des Fonds (Dividenden etc).

 

Damit zusammenhängend: Sagen wir ich habe einen ausländischen thesaurierenden Fonds und gebe am Ende des Jahres die Dividende in meiner Steuerklärung an und bezahle dann die 25+, sind dann die Kursgewinne aus der wiederanlage der Dividende steuerfrei oder nicht?

 

Besten Dank,

langfristig

 

Genau. Deswegen sind thesaurierende Fonds auch im Vorteil - Du zahlst zwar genauso viel Steuern, aber es mindert sich nicht Dein Fondsvermögen, sondern die - thesaurierte Ausschüttung - steigert Dein Fondsvermögen und kann daher im Wege des Zinseszinseffekts einen Mehrertrag bringen.

 

Konkret gesagt:

 

Investiertes Vermögen:

 

Bei Ausschüttung und Wiederanlage:

 

Anteil 100, Ausschüttung von 4 = 100 + (4-25%) = 103

 

Bei Thesaurierung:

 

Anteil 100, thesaurierung von 4 = 104, aber mit nachzuzahlender Steuer von 1.

 

In der Summe ist dies ein Nullsummenspiel. Aber die ausgeschütteten Anteile kannst Du ab 2009 nur noch abgeltungssteuerpflichtig neu anlegen, die thesaurierten sind davon "befreit" (da vorher erworben).

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Gast230611

Prima, d.h. obwohl der Fonds nach 2009 neue Aktien kauft bleibt der Kursgewinn auf diese Aktien für mich steuerfrei wenn ich den Fonds vor 2009 gekauft habe. Da kann mensch der Abgeltungssteuer ja doch noch ein kleines Schnippchen schlagen.

 

Danke für die Antwort Gandalf.

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sTisTi
· bearbeitet von sTisTi
In der Summe ist dies ein Nullsummenspiel. Aber die ausgeschütteten Anteile kannst Du ab 2009 nur noch abgeltungssteuerpflichtig neu anlegen, die thesaurierten sind davon "befreit" (da vorher erworben).

Hmm, ist es eigentlich wirklich sicher, dass die thesaurierten Beträge nicht auch als Neuanlage zählen? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass sie NICHT als Neuanlage gewertet werden, aber ich habe mittlerweile Zweifel, ob das von der Steuergesetzgebung wirklich so eindeutig ist... Ansonsten wäre nämlich auch der letzte Vorteil der thesaurierenden Fonds hinfällig.

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ippf
· bearbeitet von ippf
Sofern die Gewinne (auf Fondsebene) aus der Veräußerung von Wertpapieren ausgeschüttet werden, ist dies wie folgt steuerlich zu behandeln:

[...]

Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die der Fondsmanager nach dem 31. Dezember 2008 erworben hat, können nur noch steuerpflichtig ausgeschüttet werden.

 

 

So, nun die ganz feine Ausnahme: Es gibt ganz wenige ausschüttende Fonds , welche nicht nur nur ordentliche Erträge wie Zinsen und Dividenden ausschütten, sondern auch realisierte Veräußerungsgewinne innerhalb des Fonds. Basieren diese ausgeschüttenden Gewinne auf Wertpapieren/Termingeschäfte, welche nach dem 01.01.2009 gekauft wurden, so unterliegt auch der in der Auschüttung enthaltene Kursgewinn der Abschlagsteuer, auch wenn der Anleger den Fonds vor dem 01.01.2009 erworben hat.

 

Die Frage ist nun aber doch, welche Fonds erzielte Kursgewinne ausschütten

 

Wenn man sich mal den db x-track.DJ ST.G.S.D.100ETF WKN: DBX1DG (ein swappender, ausschüttender Fonds) heranzieht, so heißt es dort, dass jährlich im Oktober vereinnahmte Dividenen ausgeschüttet werden, S. 187.

Was ich nicht ganz verstehe: Ich dachte, die Swap-Konstruktion soll Dividenen ja gerade vermeiden? Woher kommt also die Dividendenausschüttung?

Werden erzielte Kursgewinne ausgeschüttet? Oder bezieht sich das "Ausschütten" nur auf evtl. vereinnahmte Dividenden?

 

 

Gibt es eine Liste von Fonds, die erzielte Kursgewinne ausschütten?

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etherial
Bei Ausschüttung und Wiederanlage:

 

Anteil 100, Ausschüttung von 4 = 100 + (4-25%) = 103

 

Bei Thesaurierung:

 

Anteil 100, thesaurierung von 4 = 104, aber mit nachzuzahlender Steuer von 1.

 

In der Summe ist dies ein Nullsummenspiel. Aber die ausgeschütteten Anteile kannst Du ab 2009 nur noch abgeltungssteuerpflichtig neu anlegen, die thesaurierten sind davon "befreit" (da vorher erworben).

 

Das war aber nicht die Frage:

 

Bei Ausschüttung muss ich bei einer Wiederanlage von 3 muss ich jeden Gewinn auf die 3 wieder versteuern.

Was du behauptest, ist, dass bei einer Netto-Thesauerierung von 3 (4-1 Steuern) keine Steuern auf den thesaurierten Anteil erhoben wird?

 

In dem Fall ist es kein Nullsummenspiel, sondern der Thesauriende klar im Vorteil. Steuern zahle ich dann nämlich nur einmal bei der Thesaurierung und nicht jedes Jahr.

 

Ich sah es bisher auch so wie sTisTi: Thesaurierung und Wiederanlage werden steuerlich gleichbehandelt.

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ippf
Die Frage ist nun aber doch, welche Fonds erzielte Kursgewinne ausschütten

 

Wenn man sich mal den db x-track.DJ ST.G.S.D.100ETF WKN: DBX1DG (ein swappender, ausschüttender Fonds) heranzieht, so heißt es dort, dass jährlich im Oktober vereinnahmte Dividenen ausgeschüttet werden, S. 187.

Was ich nicht ganz verstehe: Ich dachte, die Swap-Konstruktion soll Dividenen ja gerade vermeiden? Woher kommt also die Dividendenausschüttung?

Werden erzielte Kursgewinne ausgeschüttet? Oder bezieht sich das "Ausschütten" nur auf evtl. vereinnahmte Dividenden?

Gibt es eine Liste von Fonds, die erzielte Kursgewinne ausschütten?

 

Weiß darauf keiner eine Antwort?

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TheMightyGandalf
Das war aber nicht die Frage:

 

Bei Ausschüttung muss ich bei einer Wiederanlage von 3 muss ich jeden Gewinn auf die 3 wieder versteuern.

Was du behauptest, ist, dass bei einer Netto-Thesauerierung von 3 (4-1 Steuern) keine Steuern auf den thesaurierten Anteil erhoben wird?

 

In dem Fall ist es kein Nullsummenspiel, sondern der Thesauriende klar im Vorteil. Steuern zahle ich dann nämlich nur einmal bei der Thesaurierung und nicht jedes Jahr.

 

Ich sah es bisher auch so wie sTisTi: Thesaurierung und Wiederanlage werden steuerlich gleichbehandelt.

 

Genau. Mit dem Nullsummenspiel meinte ich, dass von der Rechnung bzgl. der 4 EURO Ausschüttung immer nur 3 verbleiben. Der von mir erwähnte große Vroteil mit dem Zinseszinseffekt ist genau der, den Du auch beschreibst - dass die Wiederanlage auch nach 2009 steuerfrei bleibt!

 

Hmm, ist es eigentlich wirklich sicher, dass die thesaurierten Beträge nicht auch als Neuanlage zählen?

 

Sie wurden es bislang nicht, denn auch der Verkauf eines thesaurierenden Fonds war steuerfrei nach 1 Jahr Haltungsdauer, auch wenn es zwischenzeitlich zu einer thesaurierung kam... Da ich nichts gegenteiliges gehört oder gelesen habe, dürfte das so bleiben... Wäre auch für den Gesetzgeber kein Problem, da dies ja nur die Anlage vor 2009 betrifft.

 

Wer danach einen thesaurierenden Fonds kauft, muss ja auf alles 25% AG zahlen - auch auf den thesaurierten Anteil.

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harryguenter
Was du behauptest, ist, dass bei einer Netto-Thesauerierung von 3 (4-1 Steuern) keine Steuern auf den thesaurierten Anteil erhoben wird?

Ich sah es bisher auch so wie sTisTi: Thesaurierung und Wiederanlage werden steuerlich gleichbehandelt.

Ja das meinte er vermutlich. Die Begründung ist, daß sich die Anteilszahl bei Thesaurierungen ja nicht verändert. Die Frage ist, ob das aber so dauerhaft Bestand haben wird.

Ich erinnere mich daran vor einem Jahr gelesen zu haben "thesaurierende Fonds sind mit der Abgeltungssteuer tot", jetzt sollen die ausschüttenden benachteiligt sein und nächstes Jahr sowie 2009+2010 werden wir dann mal sehen. Zu einem verabschiedeten Gesetz können noch viele Durchführungsbestimmungen erlassen werden.

Sicher sehe ich erstmal nur eines: bei einem Ausschüttenden Fonds habe ich viel weniger Ärger mit den Steuererklärungen und Banken nach Depotwechseln.

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