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sebbi2910

Gewinn Verlust Rechnung - steuerlich für Schüler

Empfohlene Beiträge

sebbi2910

Hallo,

 

habe folgendes Problem:

 

Ich bin Schüler, und habe daher auch keine rießigen Investitionen und Gewinne... Allerdings immer mehrere 100...meist im Bereich von 500-1500.

 

Auf Grund der aktuellen Lage will ich mehrere Aktien einer Firma verkaufen um damit den bisherigen Gewinn von ca 900 zu sichern, habe aber gleichzeitig durch einen enormen Kursverlust bei einer anderen Firma einen Verlust in Höhe von ca. 700.

Beide befinden sich noch in der Spekulationszeit bis ca Februar 08.

 

Verkaufe ich die gewinnbringende muss ich doch, da über 512, 25% davon versteuern...also rund 225. Kann ich das in der Einkommenssteuererklärung (bzw. in der meines Vaters) wieder zurückholen (gerne auch anders) oder gibt es da keine Möglichkeit das Verlustgeschäft gegenzurechnen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

 

Sebastian

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andy

Hallo,

 

kurz und knapp: Keine Panik. Da du Schüler bist, gehe ich davon aus das du weniger als 7664 Euro im Jahr verdienst. Also brauchst du erstmal garkeine Steuern zahlen.

 

Die 25% die du anspricht ergeben sich erst ab 2009 mit der Abgeltungssteuer. Und auch dann sind es eigentlich mehr als 25%. Aber auch da gibt noch einen Sparerpauschbetrag.

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Fleisch

bis einschließlich 2008 ist das doch mit der Verlust- bzw. Gewinnrealisierung eh noch kein Problem (soweit ich richtig informiert bin). Das wird doch erst ab 2009 anders.

Selbst wenn du Steuer zahlt ist das noch nicht soo tragisch. Wenn du unter 7664 verdienst zahlste keine. Das Geld, was du dem Finanzamt geliehen hast kannste dir über eine vereinfachte Steuererklärung zurückholen. Die ist nicht schwer und wird fix von denen bearbeitet

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andy

Ja gut, doppel gemoppelt hält besser...

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sebbi2910

Ah, super!

 

Ne, so viel verdien ich Gott sei Dank, oder auch leider noch nicht ;)

 

Also, nochmal zum klarmachen.

Die Bank wird mir das ja automatisch dann abziehen und ich hole es über die "vereinfachte Steuererklärung" dann wieder vom Finanzamt zurück? Oder wird es mir schon gar nicht abgezogen?

 

Danke

 

Achja,

 

wieso ich so auf den 25% beharre:

 

Vor ein paar Wochen hat man mir bei einer Dividentenausschüttung vom Bruttobetrag 25% QuSt (was auch immer das genau ist) abgezogen.

 

Aber ich glaube Dividenten unterliegen da einem etwas anderen Recht ?!?!?!?!?

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boRn
· bearbeitet von boRn

Einfacher:

 

Du gehst noch vor 2009 zum Finanzamt und beantragst dort eine sog. Nichtveranlagungs-Bescheinigung.

 

Diese wird der Bank vorgelegt und schon wird keine Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) mehr einbehalten. Dann erledigt sich auch das mit der Steuererklärung.

 

(Dabei handelt es sich wenn du so willst um eine Sonderregelung für Schüler, die kein eigenes Einkommen haben. Für Normalverdienende ist das nicht möglich. Hinsichtlich Antrag und Voraussetzungen einfach mal googlen mit "Nichtveranlagungs-Bescheinigung" od. "NV-Bescheinigung".)

 

Mit ausländischer Quellensteuer hat das allerdings nichts zu tun.

 

 

mfg

Chris

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Fleisch

falls du genaue infos dazu brauchst guck mal in Wiki oder direkt auf der Seite deiner zuständigen "Finanzverwaltung" (ich hasse diesen Begriff, das ist MEIN GELD), die haben auch entsprechende Infos dazu. Der Servicecenter ist bei vielen eher mit lala bewerten

 

MfG

Schnitzel

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