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Verrückte Idee:Durchlesen und konstruktive Vorschläge bitte

Luxemburger Privatfonds  

61 Stimmen

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Wert37
Ihr könnt auch gleich ne ausländische juristische Person gründen in nem Land das keine Steuer erhebt :D .

 

 

Das wäre nur die halbe Miete, d.h. in diesem falle könnte zwar die Firma die Gewinne steuerschonend thesaurieren. Aber wenn Du Kasse machen willst, musst Du voll versteuern. Im Wohnsitzstaat, d.h. D!

 

Die betreffs ihrer Gewinne im Ausland steuergegünstigte juristische Person ( Firma) müsste auch noch börsennotiert sein, damit der Abverkauf der Aktien steuerfrei wäre. Dann käme allerdings noch eine evt. Steuerpflicht wegen beherschendem Einfluss....... Ich kenne mich als Expat leider nicht mehr allzugut im D Steuerrecht aus.

 

MFG

 

Wert37

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Grumel
· bearbeitet von Grumel

Müsste man mal bei den Freunden der geschlossenen Fonds fragen was es da alles an Schlupföchern gibt - zum beispiel mit Doppelbesteuerungsabkommen. Oder bei Entnahme kurzfristig umziehen. Ausser man ist Amerikaner natürlich, dann hilft alles nix, die Besteuern ihre armen Staatsbürger ja sogar wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland haben.

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fibo naschi
· bearbeitet von fibo naschi

Euer Engagement zur Steuervermeidung in aller Ehren! Aber denkt ihr denn nicht auch, dass dieses Steuerschlupfloch in kürzester Zeit wieder geschlossen würde. Oder hofft ihr auf einen Bestandsschutz?

 

Zur Realisierung kann ich leider nichts beitragen, bin auch nur Forum-Psychologe und kein Rechtsanwalt :rolleyes:

 

Fibo

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Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
...Euer Engagement zur Steuervermeidung in aller Ehren! Aber denkt ihr denn nicht auch, dass dieses Steuerschlupfloch in kürzester Zeit wieder geschlossen würde. Oder hofft ihr auf einen Bestandsschutz?...

 

http://www.luxemburger-spezialfonds.de/abg...r_vorteile.html

 

 

und hier noch was aus "abgeordnetenwatch.de":

 

Sehr geehrter Herr xxx,

 

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de. Gerne will ich versuchen, zur Aufklärung in der Sache beizutragen.

 

Richtig ist folgendes:

 

Das Großherzogtum Luxemburg hat im Februar 2007 sein Investmentrecht geändert. Seitdem können sich auch natürliche Personen als qualifizierte Anleger an "Spezialfonds" beteiligen oder der einzige Anleger eines solchen "Spezialfonds" sein. Das Gesetz räumt sehr große Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Organisationsform und der Gegenstände ein, in die das Vermögen solcher "Spezialfonds" investiert werden kann.

 

Letztlich bedeutet dies, dass ein deutscher Anlege in Luxemburg eine Summe von 1,25 Mio. EUR investieren kann, um dort selbst einen Fonds aufzulegen, den er auch selbst verwalten muss. Bisher war es so, dass Ausschüttungen (Dividenden) aus Akten steuerpflichtig waren, Investmentfonds dagegen waren von dieser Regelung durch das sogenannte "Fondsprivileg" ausgenommen. Diese Regelung entfällt ab 2009, sodass auch die Ausschüttungen von Fonds steuerpflichtig sind. Für thesaurierte Veräußerungsgewinne bleibt es in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht bei der grundsätzlichen Nichtsteuerbarkeit. D.h. nur wenn der Anleger innerhalb seines eigenen Fonds wieder investiert und keine Gewinne ausschüttet, bleibt er steuerfrei. Veräußerungsgewinne sind jedoch wiederum steuerpflichtig, sodass der Vorteil nur bei der Thesaurierung zu sehen ist. Zwar erfolgt in diesen Fällen kein Kapitalertragsteuerabzug nach § 7 InvStG, der Steuerpflichtige ist aber verpflichtet, diese Kapitalerträge zu erklären, damit das Finanzamt die darauf entfallende Steuer festsetzt. Dabei wendet es zurzeit den individuellen Steuersatz an und demnächst den Abgeltungssteuersatz gemäß § 32d Abs. 3 Satz 2 EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes. Aus gutem Grund haben die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen an dieser Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge festgehalten. Ein steuerehrlicher Bürger kann sich also durch einen thesaurierenden Luxemburger "Spezialfonds" nicht der Belastung mit der Abgeltungssteuer entziehen.

 

Die Abgeltungssteuer wird im Übrigen auf Erträge fällig, nicht auf die gesamte Investitionssumme, wie in Ihrem Beispiel aufgeführt. Würden die 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die Investitionssumme angerechnet, so bliebe dem Anleger nach vier Jahren ja kein Geld mehr übrig. Hier liegt offenbar ein Denkfehler vor. Es bleibt bei dieser gesamten Thematik abzuwarten, ob und in welchem Umfang solche Fonds aufgelegt werden. Letztlich ist das Problem auch von der Steuerehrlichkeit der Bürger abhängig. Nur wenn sich der Gedanke durchsetzt, dass Steuern notwendig für das Gemeinwesen, d.h. unseren Staat zur Erfüllung seiner umfassenden Aufgaben, sind werden Steuern auch ehrlich entrichtet werden. Aber es wird auch weiterhin so bleiben: Wer betrügen will, der wird auch einen Weg finden dies zu tun. Der Gesetzgeber kann leider nicht alle Lücken schließen, die kriminelle Energie von Steuerbetrügern ist mit gesetzlichen Regelungen nicht aus der Welt zu schaffen.

 

Die Bundesregierung wird dieses Thema weiterhin sehr genau beobachten und gegebenenfalls Änderungen vornehmen, falls dies notwendig sein wird. Ich darf Ihnen auch versichern, die CDU-CSU-Fraktion dieses Problem ebenfalls ernst nimmt und Betrügereien nicht akzeptieren wird.

 

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen die Thematik erläutert zu haben

und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

 

Holger Haibach (CDU)

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