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ottom

Steuern auf Aktiengewinne, Freistellungsauftrag

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ottom

Hallo,

 

ich wollte ganz gerne wissen, wie die Steuerzahlungen auf Aktiengewinne geregelt ist. Ich weiß, dass wenn ich Aktien eines Unternehmens erst ein Jahr nach dem Kauf verkaufe, gehört der Gewinn vollständig mir.

 

Beim Verkauf vor einem jahr muss ich auf Gewinne Steuern abführen. Ich habe mein Depot bei Fimatex (Boursorama) eröffnet und sie haben mir auch einen Freistellungsauftrag geschickt. Wie wird das nun genau geregelt? Hier ein Paar konkrete Fragen:

 

- Wieviel Prozent des Gewinns wird versteuert? - Ist 25% korrekt?

- Wann werden die Steuergelder an das Finanzamt übermittelt? - Jährlich?

- Was wird genau versteuert? - Nettogewinn auf dem Verrechnungskonto am Ende des Jahres? Was ist, wenn ich mein Gewinn sofort wieder in Aktien investiere?!

- Was ist mit Verlusten? Wenn Gewinne versteuert werden, können die Verluste irgendwie abgesetzt werden?

 

 

Ich freue mich über euere Antworten!

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harryguenter
ich wollte ganz gerne wissen, wie die Steuerzahlungen auf Aktiengewinne geregelt ist. Ich weiß, dass wenn ich Aktien eines Unternehmens erst ein Jahr nach dem Kauf verkaufe, gehört der Gewinn vollständig mir.

ein Jahr und ein Tag genaugenommen

 

Beim Verkauf vor einem jahr muss ich auf Gewinne Steuern abführen. Ich habe mein Depot bei Fimatex (Boursorama) eröffnet und sie haben mir auch einen Freistellungsauftrag geschickt. Wie wird das nun genau geregelt? Hier ein Paar konkrete Fragen:

- Wieviel Prozent des Gewinns wird versteuert? - Ist 25% korrekt?

- Wann werden die Steuergelder an das Finanzamt übermittelt? - Jährlich?

- Was wird genau versteuert? - Nettogewinn auf dem Verrechnungskonto am Ende des Jahres? Was ist, wenn ich mein Gewinn sofort wieder in Aktien investiere?!

- Was ist mit Verlusten? Wenn Gewinne versteuert werden, können die Verluste irgendwie abgesetzt werden?

Ich freue mich über euere Antworten!

Der Freistellungsauftrag ist nur für Zins und Dividendenerträge. Kursgewinne können mit diesem nicht verrechnet werden (vielleicht ab 2009 mit der neuen Gesetzgebun einmal).

Für Veräusserungsgewinne gibt es eine sogenannte Freigrenze in Höhe von 512 EUR. Spekulationsgewinne innerhalb eines Kalenderjahres bis 512 EUR müssen nicht versteuert werden, bei mehr als 512 EUR wird aber der Gesamtbetrag (inkl. dieser 512 EUR) mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Damit zu Deinen Fragen:

1. Nein, Spekugewinne mit persönlichem Steuersatz, sofern die Freigrenze überschritten wird. Die 25% werden erst ab 2009 greifen, dann auch unabhängig von der Haltedauer des Papiers. Es sind dann aber etwa 28,5% (25% + Soli + Kirchensteuer).

2. Spekulationsgewinne mußt Du in Deiner Steuererklärung angeben - automatisch geht da gar nichts.

Deine Bank sollte Dir aber eine sog. Jahresbescheinigung zusenden, in der auch die Spekulationsgeschäfte aufgeführt sind. Allerdings erhält Dein FA eine Auskunft darüber, daß Du ein Wertpapierdepot besitzt.

3. Versteuert wird die Summe aus allen Gewinne / Verlusten (nach Abzug der Werbungskosten wie Ordergebühren und Provisionen), deren Verkäufe Du im zu versteuernden Jahr getätigt hast (z.B: 2007), und deren Käufe im innerhalb eines Jahres vor Verkauf waren (Die Papiere könnten auch noch 2006 gekauft sein). Eine Reinvestition ist unerheblich - das ist einfach ein neues, ggfs. Steuerpflichtiges Geschäft

4. Verluste können gegengerechnet werden, aber auch hier darf die Jahresspanne natürlich nicht überschritten sein. Bleibt am Jahresende ein Minus übrig, kann man die Verluste mit Gewinnen der Vorjahre verrechnen, oder in Folgejahre zur Verrechnung Vortragen lassen. Letzteres wird Dir aber vermutlich auf die Freigrenze angerechnet.

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