Zum Inhalt springen
dreamon777

Steuer aufs Kursgewinn von Fondanteilen

Empfohlene Beiträge

dreamon777

Hallo,

 

im April 1997 habe ich einen Aktienfond-Sparvertrag mit 18jähriger Laufzeit abgeschlossen.

Bei einem jetzt vorgenommenen Teilrückkauf von Fond-Anteilen wurde mir nun mitgeteilt, dass auf den Kurs-Gewinn Kapitalertragssteuern und Soli abzuführen sind bzw. ein Freistellungsauftrag dafür zu erbringen ist.

 

So weit ich informiert bin, fällt nach einer derzeit noch gültigen steuerlichen Regelung beim Verkauf von Aktien keine KapSt auf den Kursgewinn an, sofern die erworbenen Aktien länger als 1 Jahr gehalten werden. Weshalb muss ich nun für meine verkauften Fondanteile KapSt und Soli zahlen, obwohl ich die Fondanteile seit 10 Jahren anspare und somit zum größten Teil wesentlich länger als 1 Jahr halte?

 

Leider liegt der Wert dieser Fondanlage nach 10 Jahren gerade mal bei dem Wert meiner bisherigen Beiträge. Der minimale Kursgewinn ergibt sich aus den tatsächlichen Spareinlagen, also meiner Beiträge abzüglich Verwaltungs- und Risikogebühren. Und nun hält Vater Staat hier auch noch seine Hand auf, ich kanns nicht glauben!

 

Insofern würde mich auch interessieren, ob die in 2009 kommende Abgeltungssteuer dann auch für meinen Aktienfond-Sparvertrag gilt und auf den Kursgewinn bei Auszahlung in 2015 zu zahlen sein wird.

 

Für ein paar Informationen wäre ich sehr dankbar.

 

mfg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ghost_69

Hallo dreamon777

 

Gib uns doch bitte ein paar mehr Informationen

über die Anlage, über welchen Vermittler Du abgeschlossen hast,

welchen Fond und bei welcher Bank.

 

Ich habe da fast die Vermutung,

dass es sich dabei um eine Art Versichung handelt

und das sich der Vermittler gut was dabei in die Tasche gesteckt hat.

 

Es kann aber auch durchaus an einem schlechten Fond liegen,

es gibt Fonds die sich von der Zeit 2000-2002 noch nicht wieder

erholt haben, wenn Du da drin steckst kann das auch sein.

 

Bitte schreibe etwas mehr, so kann man nur mutmaßen.

 

Ghost_69 :-"

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Laser12

Moin,

 

auf die Kursgewinne sollte keine Steuer abgeführt werden aber auf die Zwischengewinne.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
|Zero

1. es heißt fonds - ein fond ist eine suppe

2. deine kursgewinne sind steuerfrei, wenn die angaben stimmen

3. was du versteuern musst, sind die zwischengewinne und evtl. akkumlierte erträge wenn es nen ausl. thesaurierender fonds ist

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dreamon777

Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde aber ich habe leider nicht die gewünschte Benachrichtigung per email erhalten, dass Antworten eingegangen sind worüber ich mich doch sehr freue.

 

Also, bei meinem Sparvertrag handelt es sich um die Money-Maxx-Ausbildungsversicherung der Firma AEGON Lebensversicherungs AG (www.moneymaxx.de). Die Fondanteile werden im BFI Equity Fund gehalten (= A0F5MH ).

 

Wie richtig vermutet, ging der Kurswert des Fonds von 1997 bis 2000 wie eine Rakete um 256 % nach oben, und dann kam der große Einbruch. Bis heute wurde noch nie wieder der Höchstwert von 2000 erreicht, und liegt zur Zeit noch bei -20%.

 

 

Leider bin ich absoluter Laie auf dem diesem Gebiet, und kann mit Begriffen wie akkumlierte Erträge oder thesaurierender Fond nichts anfangen. Unter Zwischengewinn kann ich mir zwar etwas vorstellen, aber meiner Meinung nach gibt es bei diesem Fond keine Zwischengewinne, man kauft halt höhere Anteile bei niedriegem Kurs und weniger Anteile bei hohem Kurs. Und das jeweilige Guthaben (oder Verlust) ergibt sich rein aus dem Kursgewinn. Auch werden weder Zinsen, noch Dividenden gutgeschrieben.

 

So, ich hoffe diese Angaben zu meinem Fond helfen Euch ein wenig weiter, um meine Fragen beantworten zu können.

 

mfg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
|Zero

ok, also dann versuche ich mal mit den angaben eine entsprechende antwort zu geben.

 

auf kursgewinne (welche gewinne??) musst du keine steuer zahlen, zum einen hast du die ersten anteile bereits 97 gekauft und ich nehme nicht an, dass du anteile verkaufen willst die erst letztes jahr gekauft wurden. zum anderen, wie schon gesagt, wenn keine gewinne da sind, gibt es auch nix zu versteuern.

kursgewinne werden zudem nicht auf den freistellungsauftrag angerechnet.

 

der fonds den du angegeben hast ist ein ausschüttender fonds. d.h du versteuerst deine erträge jährlich. akumulierte erträge fallen somit nicht an.

 

trotzdem erwirtschaft der fonds ja laufende erträge, sei es durch die dividenden die ausgezahlt werden oder durch zinserträge. zwischengewinne sind somit steuerpflichtige erträge, die der fonds innerhalb eines geschäftsjahres bereits erzielt hat, der aber noch nicht ausgezahlt bzw. thesauriert wurden.

 

diese zwischengewinne werden dann beim verkauf der anteile versteuert und entsprechend auf den fsa angerechnet. der zwischengewinn wird täglich von der kapitalanlagegesellschaft ermittelt und veröffentlicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dreamon777

Hallo Zero,

 

vielen Dank für Deine Ausführungen. Leider ist das ganze Thema für mich noch komplizierter als befürchtet..

 

Deine ??? zu den von mir erwähnten Kursgewinnen lassen mich schließen, dass ich diese nicht eindeutig genug erläutert habe. Also versuche ich es noch einmal: Ich zahle monatliche Beiträge in Höhe von 50 EUR. Von diesem Monatsbeitrag werden zunächst Verwaltungskosten in Höhe von 4,60 EUR und schwankende Risikobeiträge von zur Zeit 1,20 EUR abgezogen. (In den ersten drei Jahren wurden auch noch Abschlussgebühren von monatlich 9,20 EUR abgezogen.) Von dem Restbetrag in Höhe von 44,20 EUR (= sogenannte Spareinlage) werden dann zu einem von der Anlagegesellschaft ermittelten Monats(!)-Kurswert die Anteile gekauft. Bei einem angenommen Kurs von 140,00 EUR wären das 0,3157 Anteile. Bei einer Kurssteigerung auf 150,00 EUR würde der Wert dieser 0,3157 Anteile von 44,20 EUR auf 47,36 EUR steigen und somit einen Kursgewinn von 3,16 EUR bedeuten.

 

Am Ende eines jeden Jahres erhalte ich eine Abrechnung, auf der von Jan Dez die monatlichen Verwaltungskosten, Beiträge, Spareinlagen, Kurswerte und gekauften Anteile ausgewiesen werden. Das Guthaben wird kumuliert anhand der Summe der bisher gekauften Anteile auf Basis des ermittelten Dezember-Kurswertes ausgewiesen.

 

Nun schreibst Du, dass der Fond auf jeden Fall laufend Erträge aus Dividenden oder Zinsenerträgen erwirtschaftet. Da sich mein Guthaben (Gewinn oder Verlust) aber wie vor beschrieben ausschließlich aus den jeweiligen Kurswerten ergibt, scheint sich die Anlagegesellschaft die Dividenden und Zinserträge wohl in ihre eigene Tasche zu stecken oder?

 

Bei meinem jetzt veranlasstenTeilrückkauf ermittelt die Anlagegesellschaft meinen Gewinn wie folgt:

 

Zum Stichtag des Verkaufs halte ich insgesamt 50 Anteile zum Kurs von 140,00 EUR. Diese 50 Anteile wurden durch Spareinlagen in Höhe von 5.400,00 EUR von mir gekauft und haben nun einen Wert von 7.000,00 EUR (= 50 x 140,00 EUR) dies ergibt einen Kursgewinn von 1.600 EUR (= 7.000 5.400 EUR). Beim Teilrückkauf verkaufe ich nun 25 Anteile im Wert von 3.500 EUR, die ich aber zum Werte von 2.700 EUR über Jahre hinweg gekauft habe. Und genau für diesen Gewinn von 800 EUR (= 3.500 2.700 EUR) soll ich nun die KapSt abführen bzw eine FSA erbringen.

 

Wenn ich es nun also richtig verstanden habe, handelt es sich bei den sogenannten Zwischengewinnen um Erträge aus Dividenden bzw. Zinserträgen, nicht aber um Kursgewinne. Demnach dürfte jetzt auf meinen Kursgewinn beim Teilrückkauf keine KapSt anfallen bleibt die Frage, weshalb die Anlagegesellschaft hier anderer Meinung ist.

 

Wenn dieser Fond, wie Du schreibst, ein ausschüttender Fond ist und ich demnach meine Erträge jährlich zu versteuern hätte, müssten diese Versteuerung doch eigentlich auf den jährlichen Abrechnungen ausgewiesen werden oder?

 

Gibt es irgendwo Gesetzestexte, in denen die Abführung der KapSt bei Fonds behandelt wird?

 

Hinsichtlich der täglichen Veröffentlichung von Zwischengewinnen durch die Anlagegesellschaft muss ich erst noch recherchieren, derartige Zahlen habe ich noch nicht gefunden. Selbst bei der Veröffentlichung des jeweiligen Tageskurses hinkt die Anlagegesellschaft immer Tage hinterher.

 

Ach ja, könntest Du mir bitte auch noch kurz etwas zu der Abgeltungssteuer schreiben vielen Dank!

 

Beste Grüsse

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Herr S.

Die ziehen über 10% von jedem Beitrag als Kosten ab?

 

Kein Wunder das man da nicht ins Plus kommt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...