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Valentino

Gemeinsame Vermögensverwaltung

Empfohlene Beiträge

mcm

 

 

Ich glaube das ist ein Missverständnis. Mir ist klar, dass Gesellschafter von Personengesellschaften (in Deutschland) unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften müssen.

Wenn der einzige Zweck der Gesellschaft die Vermögensverwaltung des Vermögens der Gesellschafter ist, und dieses ausschließlich in Aktien investiert würde so bestünde m.E. kein Verlustrisiko, da der Wert nur auf Null sinken kann.

Wie willst du das denn sicherstellen? Jede Handlungsbeschränkung für die Gesellschafter gilt nur im Innen- und nicht im Aussenverhältnis.

 

Das hatte ich aber oben bereits geschrieben:

 

...

Im Innenverhältnis können die Befugnisse der einzelnen Gesellschafter, Geschäfte einzugehen, beschränkt werden. Diese Beschränkungen gelten im Aussenverhältnis aber nicht!

 

Fazit: KG eignet sich nur für Gesellschafter, die sich gegenseitig blind vertrauen.

 

Achso es geht darum, dass Gesellschafter gegen die Spielregeln der Gesellschaft agieren und die Gesellschaft nach aussen vertretend andere Geschäfte machen.

Auf die von mir genannte GbR könnte das zutreffen. Aber dieses Merkmal würde ja so gesehen wieder für die KG sprechen. Wie in Buffettology genannt könnte man Investoren zu Kommanditisten machen und bliebe als Kömplementär zu jederzeit einziger Vertreter und Geschäftsführer der Gesellschaft.

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H.B.

KWG §§1, 32, 37 Abs.1 Satz1, §49; InvG §§1, 2, 6, 7

 

VGH Kassel: Nicht genehmigungsbedürftiges Eigengeschäft nach KWG bei Kapitalanlage durch Publikums-KG mit ausreichenden Mitsprachrechten der Kommanditisten

 

VGH Kassel, Beschl. v. 14.2.2006 - 6 TG 1447/05 (rechtskräftig; VG Frankfurt/M.)

 

Leitsätze des Gerichts:

 

1.Wenn eine Kommanditgesellschaft Kommanditeinlagen, die von einem Treuhandkommanditisten gehalten werden, entsprechend einer von den Treugebern gewählten Form in Finanzinstrumenten anlegt, so handelt es sich dabei grundsätzlich um ein nicht genehmigungsbedürftiges Eigengeschäft i.S.d. §1 Abs.3 Satz1 Nr.5 KWG.

 

2.Derartige Geschäfte sind nur ausnahmsweise als solche für fremde Rechnung anzusehen, wenn den Treugebern keine ausreichenden Mitspracherechte bei der Tätigkeit der Kommanditgesellschaft zustehen.

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Motto
· bearbeitet von Motto

Hallo Zusammen,

 

Ich habe eine Frage dazu, wie ich das investierte Kapital (von meiner Freundin und mir) am einfachsten anteilig trennen kann damit keine Schwierigkeiten bei der Abführung der Abgeltungssteuer entstehen?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Grüße,

Motto

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Anleger Klein

Hallo Zusammen,

 

Ich habe eine Frage dazu, wie ich das investierte Kapital (von meiner Freundin und mir) am einfachsten anteilig trennen kann damit keine Schwierigkeiten bei der Abführung der Abgeltungssteuer entstehen?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Grüße,

Motto

 

Wie ist es investiert? Wertpapierdepot? Falls ja, auf welchen Namen läuft dieses?

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Motto

Hallo,

 

ja, es ist ein Wertpapierdepot und läuft auf meinen Namen.

 

 

Besten Dank!

 

Hallo Zusammen,

 

Ich habe eine Frage dazu, wie ich das investierte Kapital (von meiner Freundin und mir) am einfachsten anteilig trennen kann damit keine Schwierigkeiten bei der Abführung der Abgeltungssteuer entstehen?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Grüße,

Motto

 

Wie ist es investiert? Wertpapierdepot? Falls ja, auf welchen Namen läuft dieses?

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Ramstein
ja, es ist ein Wertpapierdepot und läuft auf meinen Namen.
Wie ist es investiert? Wertpapierdepot? Falls ja, auf welchen Namen läuft dieses?

Weiss die Bank das? Kennst du § 3 Absatz 1 Nr. 3 Geldwäschegesetz?

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Sapine

:D Heiraten wäre eine der Lösungsmöglichkeiten.

 

Falls Ihr größere Beträge auf dem Konto habt, könnte es Probleme mit der Schenkungssteuer geben beim Aufteilen, dennoch vermutlich der einzig sinnvolle Weg. Solange das Konto nur auf einen lautet kann auch nur der eine einen Freistellungsauftrag stellen.

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chart

Hallo Zusammen,

 

Ich habe eine Frage dazu, wie ich das investierte Kapital (von meiner Freundin und mir) am einfachsten anteilig trennen kann damit keine Schwierigkeiten bei der Abführung der Abgeltungssteuer entstehen?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Grüße,

Motto

 

Wenn du deinen Freistellungsauftrag schon ausgeschöpft hast und du dann Abgeltungssteuer zahlen musst, gibt es für das Finanzamt (FA) keine Probleme. Denn das FA geht davon aus, dass das dein Geld ist und kann schneller Abgeltungssteuer kassieren, da der Freistellungsauftrag niedriger ist, als bei verheirateten.

Deine Freundin sollte ein Depot auf ihren Namen eröffnen und du kannst ihr dann alle 10 Jahre bis zu 20000€ von deinem Depot auf ihr Depot steuerfrei übertragen.

Oder ihr heiratet, wie Sapine schon geschrieben hat.

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Anleger Klein
· bearbeitet von Anleger Klein

Treffer ;)

 

Zusammengefasst:

- steuerlich/rechtlich ist es 100% dein Geld

- deine Regeln gelten, d.h. 1x Freistellungsauftrag

- du machst dich eventuell der Geldwäsche schuldig wenn du (entgegen von Bedingungen, die du höchstwahrscheinlich bei Depoteröffnung unterschrieben hast) nicht ausschließlich auf eigene Rechnung handelst

- eine Umgehung der Gesetze bzgl. Schenkung durch größere Bargeldtransfers und Wiedereinzahlungen ist unauffällig, aber illegal

 

 

Heiraten ist jedoch nicht die komplette Lösung - ihr braucht (je nach Summe) einen Ehevertrag. "Einfach so geheiratet" heißt Zugewinngemeinschaft, d.h. doppelter Freistellungsauftrag wenn das Depot auf beide Namen läuft. Geht es jedoch auseinander wird nur der Zugewinn verteilt, das Geld das jetzt drin ist und eigentlich beiden gehört ist rechtlich gesehen alleine deines.

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Yoko

Es wundert mich, dass es bisher so wenig kritische Bedenken hier gibt. Es wurde das Thema Geldwäsche angesprochen, aber viel wichtiger finde ich, dass bei Geld schnell die Freundschaft aufhört.

 

Wie würde es die Freundin / die Eltern etc. finden, wenn auf einmal 50-80% von deren Geld weg sind, z.B. weil du es in Prokon angelegt hattest? Wären sie dann immer noch so positiv auf dich zu sprechen? Und was macht ihr, wenn ihr euch trennt? Kann man das Geld von deiner Freundin und dir so einfach auseinander rechnen? Und würdest du noch gut auf sie zu sprechen sein, wenn sie dich z.B. betrogen hätte? Falls nein, würdest du das Geld von ihr vielleicht als Druckmittel bzw. zur Rache nutzen?

 

Wir hatten in der Verwandschaft einen ähnlichen Fall, wo jemand fremde Gelder in Aktien angelegt hatte. Als 2000 dann der Aktien-Crash kam und die so vermeintlich sicheren Aktien auf einmal 80% Verlust hatten, hat das extremst die Stimmung in der Verwandtschaft strapaziert.

 

 

Ich persönlich würde niemals für Freunde/Verwandte etc. Geld anlegen, denn wenn es zu Schwierigkeiten kommt, ist man nachher der Doofe. Stattdessen vermittel ich höchstens Wissen, was gibt es für Anlageformen, was sind die Chancen und die Risiken. Die Entscheidung muss dann aber jeder selber machen. So riskiert man nicht, dass Geld einem die Freundschaft oder die Beziehung ruiniert.

 

Und in die meisten Anlageformen kann man ja heute auch mit entsprechend kleinen Beträgen investieren. Bei größeren Investitionen (z.B. Wohnung/Haus) dann mit entsprechendem Vertragswerk.

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Anleger Klein
· bearbeitet von Anleger Klein

@Yoko: Das Kind ist schon im Brunnen ;)

Aber ehrlich: Wenn sowieso klar ist, das man heiraten wird kann man diesen Schritt schon gehen weil dann eh alles zusammen kommt. Meine Freundin z.B. interessiert sich null für Geldanlage, sie hat mich darum gebeten das für sie zu machen - was anderes als Tages-/Festgeld habe ich ihr genau wegen der Bedenken wie Yoko schreibt nicht verpasst. Null Verlustrisiko geht hier vor alles andere.

 

@Motto: Was machst du jetzt?

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Yoko

@Yoko: Das Kind ist schon im Brunnen ;)

Aber ehrlich: Wenn sowieso klar ist, das man heiraten wird kann man diesen Schritt schon gehen weil dann eh alles zusammen kommt. Meine Freundin z.B. interessiert sich null für Geldanlage, sie hat mich darum gebeten das für sie zu machen - was anderes als Tages-/Festgeld habe ich ihr genau wegen der Bedenken wie Yoko schreibt nicht verpasst. Null Verlustrisiko geht hier vor alles andere.

Dann würde ich persönlich aber ihr Geld entsprechend auf ihren Konten laufen lassen (auch unabhängig vom Geldwäschegesetzt). Die drei Klicks wird sie noch selber machen können oder zur Not bekommt man von ihr die Zugangsdaten.

 

Würde mich sehr unwohl fühlen, wenn das Geld auf meinem Konto liegt. Ebenso wird das Trennen des Geldes verdammt schwierig, wenn man noch Zinserträge oder Dividenden mit hinzuzählt bzw. über die Jahre verrechnen muss. Führt nur zu (unnötigen) Streiterein sollten mal gewisse Umstände eintreten (sie möchte das Geld haben, Verluste, Trennung).

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Anleger Klein

Wo habe ich denn was davon geschrieben auf welchen Namen was läuft? Ihr Geld, ihr Name, jeder einzelne Cent.

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Yoko

Wo habe ich denn was davon geschrieben auf welchen Namen was läuft? Ihr Geld, ihr Name, jeder einzelne Cent.

Das ging an Motto, der scheinbar das Geld auf dem eigenen Konto hat.

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chart

Das sind mir zu allgemeine Aussagen, denn man muss es individuell sehen. Solange man die Freundin, Motto und die Beziehung nicht genau kennt, kann man nicht wirklich etwas raten.

Meine Partnerin und ich haben ein Girokonto, da wird eine Trennung eh schwierig. Aber wir wollen auch nichts trennen. Es wird gespart was möglich ist und ausgegeben was nötig ist. Sollte es zu einer Trennung kommen wird das ganze geteilt und fertig. Auseinander rechnen wird unmöglich sein. Wir beide haben damit kein Problem. Wir leben zusammen, also gehören für uns auch die finanziellen Mittel zusammen.

Manche Sachen finde ich übertrieben, aber jeder sieht es anders.

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Anleger Klein

Das sind mir zu allgemeine Aussagen, denn man muss es individuell sehen.

 

Leider nein, hier gibt es keinen Individualismus - juristisch ist die Lage eindeutig und damit auch die Antwort auf die Ausgangsfrage. Wie man es dann durch Absprachen löst ist etwas völlig anderes, praxisnah und normalerweise weit unkomplizierter, bei der angesprochenen Abgeltungssteuersache nützt einem das aber nichts. Scheint aber so zu sein als ob Motto hier nicht mehr interessiert ist, stattdessen fragt er nach den Möglichkeiten zur Eröffnung eines Aktienclubs. Wie das dann gelöst werden soll wird spannend ;)

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chart

Ja, bei Motto ist es wieder etwas anderes.

Ein Konto/Depot und mehrere Leute zahlen ein. Das bei einem der Freistellungsauftrag erschöpft ist, habe ich nicht verstanden. Denn wenn das Konto auf den Namen von Motto läuft sind ehr nur sein 801 € frei, also ist es eh schnell ausgeschöpft und zwar der Freibetrag von Motto und nicht von jemanden der einzahlt.

Hinzu kommt, dass er die Einzahlungen doch versteuern müsste, da es auf seinem Konto Einnahmen sind oder irre ich mich?

Motto, geht vermutlich nach dem Motto vor, erst handeln und dann überlegen ob es richtig und sinnvoll ist. ^_^

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Anleger Klein

Er meint wohl seinen, mit den Gesamteinnahmen ausgeschöpften Freibetrag. Jetzt versucht er herauszufinden wie er neben Geld noch Freibeträge transferieren kann.

Je nach Verhältnis der Personen kann man es als Schenkungen laufen lassen, unterhalb der Freibeträge dafür ist es dann steuerfrei. Wenn nach ein paar Jahren zurückgeschenkt wird könnte es interessant werden, hier wird es dann zu Geldwäsche und evtl. einem Steuerdelikt. Wie du sagst, gemacht und nix nachgedacht, ich an seiner Stelle würde versuchen so schnell wie möglich da rauszukommen.

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chart

Ja, genau, am besten ist, Konto/Depot auflösen und jedem sein Geld zurück geben.

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