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Valentino

Gemeinsame Vermögensverwaltung

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Valentino

Guten Tag,

Da ich gerne für mich und meine Familie/Freundin zusammen das Geld verwalten möchte, suche ich nach einer Möglichkeit, wie ich ein gemeinsames Portfolio errichten kann. Ein Vorteil wäre unter anderem, dass wir gemeinsam, die sinnvolle Mindestanlagesumme für einige Investmentmöglichkeiten erreichen würden. Ich könnte natürlich einfach das ganze Geld in meinen Account geben, und so alles in meinem Depot verwalten. Allerdings hoffe ich, dass es noch andere Möglichkeiten gibt.

Einen eigenen Fonds zu gründen wäre natürlich eine feine Sache, allerdings habe ich bereits im Forum und an anderen Stellen im Internet eher demotivierende Sachen darüber zu lesen bekommen, da die Zulassung, etc. einfach viel zu viel Geld verschlingt.

Daher hier mein Gesuch nach einer Alternative zur eigenen Fondsgründung. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. :)

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Sladdi

Hi,

spontan fällt mir eine Firmengründung ein, auf deren Rechnung die Anlagen getätigt werden.

 

Übrigens darfst Du nicht einfach das Geld von Fremden auf Deinem Depot verwalten. Das hast Du bei der Kontoeröffnung unterschreiben müssen und hat den Sinn, gegen Geldwäsche vorzugehen.

 

Gruß

Sladdi

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Valentino
· bearbeitet von Valentino

Ok, das mit der Geldwäsche stimmt natürlich. Hab ehrlich gesagt gar nicht gewusst, dass ich das unterschrieben habe. Danke für deinen Hinweis.

 

Eine Firmengründung hört sich spontan recht kompliziert an. Hast du eine Vorstellung davon, wie das von statten gehen könnte, bzw. wo ich Infos dazu finden kann?

 

Was gibt es sonst noch für Alternativen?

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Was gibt es sonst noch für Alternativen?

Es ist ja nicht nur das Geldwäscheproblem - wenn Du auf einem auf Dich lautenden Konto / Depot Geld anlegst ist es erstmal "Dein" Geld (was anderes ist auch nicht erlaubt s. Geldwäsche). Einzig Ehepaare können eine Gemeinschaftskonto /-depot führen.

Damit hättest Du erstmal das Problem, daß das Finanzamt da ganz viele steuerpflichtige "Schenkungen" vermutet, im Falle eines Hartz4 z.B. gibts dann auch noch Ärger: trifft's Dich hast Du auf einmal ganz viel Geld was Du erst verbrauchen mußt (Dir aber de fakto nicht gehören würde), triffst einen der anderen müßte er seinen Anteil "verbrauchen" um nicht Sozialbetrug zu begehen.

 

Es bleibt Dir also keine andere Möglichkeit, als eine rechtliche "Klammer" um diese Personen zu schaffen - in Form eines Fonds oder einer Gesellschaft.

Personengesellschaften halte ich aber für ungeeignet (wegen der vollen Haftung auch mit Privatvermögen und umgekehrt) Kapitalgesellschaften (Gmbh, KG, GmbH&Co.KG oder AG) sind in der Verwaltung wiederum recht teuer.

 

noch ein ganz anderes Problem:

Vermutlich bist Du kein Hauptberuflicher Finanzberater, möchtest aber Vermögensverwalter für verschiedene Personen sein/werden.

Schonmal überlegt, daß man Dich dafür haftbar machen könnte wenn's mit der Anlage mal schiefgeht?

Bei Geld hört bekanntlich die Familie auf, und Freundin ist eh nicht gerade eine sichere Bank...

 

Ich sehe da derzeit keine sinnvolle Möglichkeit Dein Vorhaben umzusetzen.

Ich persönlich würde mich da auch nicht zu sehr in die Verantwortung / Schußlinie bringen. Ich gebe gerne mien Wissen im Famlilian-/Bekanntenkreis weiter, aber die letztendlich Anlageentscheidung soll mal jeder selbst treffen und verantworten.

 

PS: eins gibt's ja noch: Du könntest Dir Vollmachten auf die entsprechenden Dopots ausstellen lassen. Das löst zwar nicht das Problem des geballten Investmentkapitals oder die rechtliche Haftungsfrage im Falle von Fehlinvestments und wird auch von Amt-Seite (Finanzamt, Sozialamt) mißtrauisch beäugt. Für eine Freundin (selbst langjährig) würde ich das aber nie machen.

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schinderhannes

Eine gängige Möglichkeit wäre die Gründung eines "Investmentclubs" in Form einer GbR.

Dafür sollte natürlich Gesellschaftsvertrag erstellt werden.

 

Um das "Vermögen" von wie vielen Personen gehts denn?

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Valentino

Naja, dass hört sich ja nicht allzu vielversprechend an...

Die "Vermögensverwaltung" würde nur meine Freundin, meine Eltern und natürlich mich umfassen. (4 Personen) Ich will das ganze auch gar nicht professionell aufziehen, sondern einfach das gemeinsame Vermögen möglichst simpel aus einem Depot steuern. Daher werde ich auch von keinem haftbar gemacht etc.

Die Idee mit der Vollmacht ist mir auch schon gekommen. Allerdings löst es ja, wie du selbst geschrieben hast, nicht das Problem mit der Ballung des Kapitals.

 

Eine gängige Möglichkeit wäre die Gründung eines "Investmentclubs" in Form einer GbR.

Dafür sollte natürlich Gesellschaftsvertrag erstellt werden.

Das hört sich widerrum ganz interessant an. Kannst du mir näheres dazu sagen?

 

Noch eine Frage offtopic, da harryguenter das Thema angeschnitten hat: Kann man sich eigentlich als Finanzberater genauso einfach selbstständig machen, wie mit jedem anderen x-beliebigen Geschäft? Denke doch das der Staat da ein paar Hürden eingebaut hat, da es schließlich um's liebe Geld geht, oder?

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schinderhannes

Bei "meiner" Bank gibts ein paar Investmentclubs.

Meist Leute die sich hobbymäßig zusammenschließen um Aktien zu kaufen.

 

Wie man so einen GbR-Vertrag am besten aufzieht kann ich dir nicht sagen,vielleicht kann da ein Rechtsanwalt helfen im Notfall.

Auf jeden Fall stellen sich die Banken bei einer solchen GbR i.d.R. nicht quer.

Im Vertrag sollte auf jeden Fall die Vertretungsberechtigung auf dich allein übertragen werden,da GbR-Gesellschafter grundsätzlich erstmal nur gesamtvertretungsbefugt sind.

Wäre wohl die eleganteste und billigste Lösung,zudem legal.

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StinkeBär

Im Grunde wurde die Argumente von harryguenter schon ausführlich genannt.

 

Sehe aber schon nicht die Notwendigkeit, da schon mit recht wenig Geld sinnvolle Investments(5000€) getätigt werden können.

 

Seis drum, den Gedanken hatten bestimmt schon viele doch bei genauer Betrachtung dann u.a. aus obigen Gründen berechtigterweise verworfen.

 

Es sei denn man sammelt soviel Kohle, dass Investments in ausgewählte Hedgefonds möglich wären oder neue Regionen der Anlage sich erschließen.

 

Firmengründungen zur Bündelung von Kapital lohnt aufgrund der Pflichten und Kosten steuerlich erst bei ca. 500.000 € (Bauchzahl)

 

Ich bleib dabei lieber mit eigenen Geld spekulieren - die Freiheit nehm ich mir.

Ich hasse Verantwortung zu haben, auch Eigentum andere verpflichtet und das ist der freien Meinungsbildung hnsichtlich der Anlage hinderlich.

 

Do it yourself.

 

Sehe bei normalen Größenordnungen keine Mehrwerte eher Nachteile...

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Valentino

Das mit dem Investmentclub hört sich gar nicht so schlecht an. Hab mir auch mal den entsprechenden Artikel bei Wikipedia durchgelesen.

Allerdings scheint selbst dies eine etwas größere "Herausforderung" zu sein.

 

Der Hauptgrund für mein Anliegen ist sicherlich die Gebührenoptimierung. Da sich bei den meisten ETFs ja erst ein Einstieg bei etwas größeren Summen wirklich lohnt. Ich müsste mein eigenes geplantes Portfolio wahrscheinlich sehr vereinfachen, da die kleinste Position dort gerade einmal mit knapp unter 2.000 notiert ist. Würde ich das investierbare Vermögen meiner Eltern und Freundin miteinbeziehen, sehe die Situation natürlich ganz anders aus. Außerdem würde mich dann auch das Rebalancing gebührenmäßig günstiger zu stehen kommen, da ich ja mehr "frische" Finanzmittel zur Verfügung hätte, um meine geplante Aufteilung wiederherzustellen. Daher ist meine Planung nicht unter steuerlicher Optimierung zu verstehen.

 

Hoffe mir kann jemand noch mehr zum Thema Investmentclubs schreiben! :)

 

Und nochmal was offtopic: Ab 2009 werden ja so gut wie alle Kapitalerträge pauschal mit 25% (+Kirchensteuer,Soli-Zuschlag) besteuert. Wenn ich nun mein Portfolio davor anlege, aber nach 2009 noch Anteile in Folge des Rebalancing dazu erwerbe, vermischen sich ja "nach alter" und "nach neuer" Gesetzeslage besteuerte Investments. Werden die Erträge dann wirklich getrennt besteuert?

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valueseeker
Und nochmal was offtopic: Ab 2009 werden ja so gut wie alle Kapitalerträge pauschal mit 25% (+Kirchensteuer,Soli-Zuschlag) besteuert. Wenn ich nun mein Portfolio davor anlege, aber nach 2009 noch Anteile in Folge des Rebalancing dazu erwerbe, vermischen sich ja "nach alter" und "nach neuer" Gesetzeslage besteuerte Investments. Werden die Erträge dann wirklich getrennt besteuert?

 

Ja!

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Grumel

Hab auch nen Offopic: Aktienclubs haben eine grauselige Performance.

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Valentino
ZITAT(Valentino @ 06.11.2007, 18:04)

Und nochmal was offtopic: Ab 2009 werden ja so gut wie alle Kapitalerträge pauschal mit 25% (+Kirchensteuer,Soli-Zuschlag) besteuert. Wenn ich nun mein Portfolio davor anlege, aber nach 2009 noch Anteile in Folge des Rebalancing dazu erwerbe, vermischen sich ja "nach alter" und "nach neuer" Gesetzeslage besteuerte Investments. Werden die Erträge dann wirklich getrennt besteuert?

 

 

Ja!

Sehr fein, dass beruhigt mich ja schonmal! :)

 

Hab auch nen Offopic: Aktienclubs haben eine grauselige Performance.

Ich wollte ja auch keinem Aktienclub beitreten, sondern eventuell einen gründen. ;)

Allerdings habe ich diesen Plan schon wieder verworfen, da es wohl mit der Abgeltungssteuer viel komplizierter für kleine Invesmentclubs wird.

Tja, und da es anscheinend auch keine weiteren Möglichkeiten zur gemeinsamen Vermögensverwaltung gibt, die einfach, unkompliziert und kostenneutral sind, bleibt mir wohl nur die gezielte Informationsweitergabe an meine Eltern und meine Freundin. Schade eigentlich... :(

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chartprofi
· bearbeitet von chartprofi

investmentclubs wird reihenweise von den Banken gekündigt,denn die kosten für die bank sind zu groß.

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Valentino
investmentclubs wird reihenweise von den Banken gekündigt,denn die kosten für die bank sind zu groß.

Noch einen Grund mehr, der nun dagegen spricht.

 

Nochmal was Offtopic, da ich hier schonmal einen Thread offen habe:

Die Indexfonds von Dimensional Fund Advisors und Vanguard haben nach wie vor keine "Zulassung" für Deutschland, da bin ich doch recht im Bilde, oder?

Weiss man zufällig schon, ob sie das in nächster Zukunft planen? Interessiert doch sicher einige, die noch vor Ende 2008 investieren wollen...

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schinderhannes
investmentclubs wird reihenweise von den Banken gekündigt,denn die kosten für die bank sind zu groß.

 

Gern gesehen sind sie nicht,aber meine Bank hat meines Wissens noch keinen gekündigt.

Kommt natürlich aufs Volumen an....

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Albanest

Hab den alten Thread mal ausgegraben, da ich nach dem Schmökern von "Buffetology", wo auch "die ganz einfache aber dennoch total erfolgreiche Idee" beschrieben wird, eine Firma für Investments zu gründen.

 

Es ist eine interessante Thematik, aber für Deutschlands gibts keine sinnvolle, legale Lösung oder?

 

Buffett selbst hatte ja anscheinend damals (vor ~60 Jahren) eine ltd. gegründet...

 

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht, oder vielleicht selbst eine Komanditgesellschaft (lt. Buffetology - Übersetzungsfehler?) gegründet zu diesem Zwecke?

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mcm
· bearbeitet von mcm

Hallo Albanest,

ich finde die Thematik ebenfalls äußert interessant, habe mich aber bisher auch nur oberflächlich mit dem Thema beschäftigt.

Dass eine Ltd. eine Personengesellschaft sein soll ist mir neu, habe sie bisher für eine Kapitalgesellschaft gehalten.

Dennoch ist die in Buffettology genannte Kommanditgesellschaft sicherlich eine Möglichkeit nach deutschem Recht eine Investmentgesellschaft zu gründen.

Ich persönlich halte eine GbR, deren einziger Zweck die Vermögensverwaltung des Gesamthandsvermögens ist jedoch für besser.

Die GbR bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten beim Gesellschaftsvertrag (und eignet sich auch gut für eine vorweggenommene Erbfolge/Schenkung, siehe Familienpool GbR) und eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig, sodass sich die Gesellschaft auch einfacher um neue Gesellschafter erweitern lässt.

Beim Kauf von Aktien ist die Tatsache, dass die Gesellschaft nicht haftungsbeschränkt ist zu vernachlässigen da maximal das gesamte Vermögen der Gesellschaft aufgebraucht werden kann und die Kurse aller Beteiligungen auf null sinken kann. (Oder mache ich hier einen Denkfehler?)

Ich werde mich, wenn ich demnächst mal mehr Zeit habe, hoffentlich intensiver mit dem Thema beschäftigen können.

Wenn ich zu neuen Erkenntnissen komme schreibe ich nochmal ;)

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Akaman

(Oder mache ich hier einen Denkfehler?)

Ja. Jeder Gesellschafter haftet im Aussenverhältnis unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der GbR! Im Innenverhältnis können die Befugnisse der einzelnen Gesellschafter, Geschäfte einzugehen, beschränkt werden. Diese Beschränkungen gelten im Aussenverhältnis aber nicht!

 

Fazit: KG eignet sich nur für Gesellschafter, die sich gegenseitig blind vertrauen.

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trequ

Hallo,

 

ich bin durch das Buch "Rich Dad, Poor Dad" auch auf das Thema aufmerksam geworden und finde es sehr interessant.

Leider ist das Buch aus der Sicht eines US-Bürgers geschrieben und mir stellt sich nun die Frage, ob das gleiche auch mit den deutschen Gesetzen funktionieren würde.

 

Ich versuche mal die Aussage des Buches vereinfacht wiederzugeben:

 

Privatperson

Die Privatperson hat ein Einkommen, z.B. aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen.

Auf diese zahlt man dann als Privatperson erst mal Steuern, z.B. die Abgeltungssteuer.

Das was übrig bleibt, steht dann für Ausgaben (Auto, Haus, etc.) zur Verfügung.

 

Unternehmen

Ein Unternehmen hat das gleiche Einkommen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne).

Hiervon werden die Ausgaben abgezogen, z.B. die Kosten für ein Firmenauto.

Erst das, was dann noch übrig bleibt, wird versteuert.

 

Ich bin kein Steuerexperte, aber das klingt für mich erst mal nachvollziehbar.

 

Mein Gedankengang war folgender:

1. Man gründet eine Firma. Die Eigentümer sind nur der engste Famlienkreis (2-3 Personen).

Ich bin über Google auf den Begriff "Sparschwein GmbH" gestoßen, dort wird oft von de Rechtsform UG (haftungsbeschränkt) gesprochen.

2. Das Anlagekapital (sagen wir mal 500k Euro) wird an die Firma übertragen. Die Firma hat damit dann Einnahmen in Form von Zinsen und Dividenden.

3. Einige bisher private Ausgaben laufen nun auch über die Firma. Das Auto könnte zum Beispiel zum Firmenauto werden. Die Ausgaben für Wartung und Reparatur trägt die Firma.

4. Die restlichen Erträge legt die Firma wieder an. Wenn man Geld aus der Firma entnehmen würde, wird es so weit ich weiß versteuert.

 

Mir stellt sich nun die Frage, wo hier der Haken ist.

Wenn es keinen Haken gibt, stellt sich die Frage, warum dieses Modell nicht verbreiteter ist.

Was übersehe ich hier?

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Schinzilord

Aber als Privatanleger hat man doch den Vorteil, dass die Abgeltungssteuer "nur" 28% beträgt.

Wenn die Firma Gewinn in Form von Zinsen und Dividenden erwirtschaftet, muss ich als Eigentümer dieser Firma die Gewinne hat mit meinem vollen Steuersatz versteuern.

Ich weiß nicht, ob Abschreibungen in Form von Geschäftswagen etc. den Unterschied aus sagen wir Spitzensteuersatz ca. 45% - AbGst. 28% = 17% aufwiegen können.

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trequ
· bearbeitet von trequ

Ich erkläre meinen Gedankengang mal über ein Beispiel:

 

Jahr 1

Die Firma wird gegründet.

Einnahmen: 100.000 Euro bei Firmengründung

Ausgaben: 100.000 Euro Investition in eine Anleihe zu 4% p.a.

 

Jahr 2

Einnahmen: 4.000 Euro Zinsen

Ausgaben: 4.000 Euro für den Leasing-Vertrag des Firmenautos

 

Von Steuern habe ich ehrlich gesagt recht wenig Ahnung.

Ich weiß nicht, was das Finanzamt dazu sagt, wenn ich privat kein Auto hätte und für alle Fahrten das Firmenauto verwenden würde.

Aber so habe ich halt die Aussagen in dem Buch verstanden.

 

Wenn die Firma Gewinn in Form von Zinsen und Dividenden erwirtschaftet, muss ich als Eigentümer dieser Firma die Gewinne hat mit meinem vollen Steuersatz versteuern.

 

In beiden Jahren hat die Firma dann ja keinen Gewinn erwirtschaftet, da sich Einnahmen und Ausgaben gegenseitig aufheben.

Steuer muss man doch als Eigentümer nur zahlen, wenn man auch einen Gewinn aus der Firma entnimmt, oder?

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WOVA1

Ich erkläre meinen Gedankengang mal über ein Beispiel:

....

 

Es ist schon klar, dass auch eine Firma - jedenfalls auch eine 'Sparschwein'-GmbH - so etwas wie

Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlt ? Und auch einer Buchführungspflicht unterliegt ?

 

Und daß Einnahmen und Ausgaben nicht gleich steuerlicher Gewinn oder Verlust sind ?

 

Am meisten würde mich allerdings interessieren, wie man denn dann beim Finanzamt begründet, daß eine rein

vermögensverwaltende GmbH ein Firmenauto braucht :D -

vermutlich erkennt das Finanzamt dann prompt auf Foul - in dem Fall heisst das dann 'verdeckte' Gewinnausschüttung.

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Delphin

@trequ: Eines steht jedenfalls fest, man kann private Ausgaben nicht so einfach "über die Firma laufen lassen", die Firma kann nur Ausgaben berücksichtigen, die eben nicht für deinem privaten Lebenswandel sind. U.U. kannst du vielleicht das Auto zu einem Firmenwagen "umdeklarieren" (je nach Menge der betrieblichen Nutzung), aber dann musst du eben bei deiner Firma Einnahmen verbuchen, wenn du das Auto privat nutzt.

 

Mit Hilfe eine Unternehmung kannst du nicht auf einmal private Ausgabe zu betrieblichen machen, das klappt vielleicht bei Briefmarken, aber das bringt dir nicht viel.

 

Übrigens meine ich, dass die überstrapazierte Sparschwein-GmbH vor allem für den Fall nützlich sein kann, dass die Gewinne thesauriert werden sollen. Denn man zahlt ja auf Unternehmensebene Ertragssteuern (Körperschaftssteuer) und als Privatman bei Entnahme zusätzlich noch (Einkommenssteuer). Aber ich bin auch kein Steuerfachmann.

 

Die Sparschwein-GmbH

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mcm
· bearbeitet von mcm

(Oder mache ich hier einen Denkfehler?)

Ja. Jeder Gesellschafter haftet im Aussenverhältnis unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der GbR! Im Innenverhältnis können die Befugnisse der einzelnen Gesellschafter, Geschäfte einzugehen, beschränkt werden. Diese Beschränkungen gelten im Aussenverhältnis aber nicht!

 

Fazit: KG eignet sich nur für Gesellschafter, die sich gegenseitig blind vertrauen.

 

Ich glaube das ist ein Missverständnis. Mir ist klar, dass Gesellschafter von Personengesellschaften (in Deutschland) unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften müssen.

Wenn der einzige Zweck der Gesellschaft die Vermögensverwaltung des Vermögens der Gesellschafter ist, und dieses ausschließlich in Aktien investiert würde so bestünde m.E. kein Verlustrisiko, da der Wert nur auf Null sinken kann.

Aus dem Besitz von Aktien kann sich ja keine Verbindlichkeit ergeben. Sprich in meinem theoretischen Szenario geht die Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt Verbindlichkeiten ein, sondern erwirbt nur mit dem eingelegten Stammkapital Vermögenswerte (bzw. Aktien, also haftungsbeschränkte Unternehmensbeteiligungen).

Mir geht es also nur darum, dass die oftmals als abschreckend empfundene Tatsache, dass es keine haftungsbeschränkung gibt in diesem Szenario zu vernachlässigen ist.

 

@trequ: Eines steht jedenfalls fest, man kann private Ausgaben nicht so einfach "über die Firma laufen lassen", die Firma kann nur Ausgaben berücksichtigen, die eben nicht für deinem privaten Lebenswandel sind. U.U. kannst du vielleicht das Auto zu einem Firmenwagen "umdeklarieren" (je nach Menge der betrieblichen Nutzung), aber dann musst du eben bei deiner Firma Einnahmen verbuchen, wenn du das Auto privat nutzt.

 

Mit Hilfe eine Unternehmung kannst du nicht auf einmal private Ausgabe zu betrieblichen machen, das klappt vielleicht bei Briefmarken, aber das bringt dir nicht viel.

 

Übrigens meine ich, dass die überstrapazierte Sparschwein-GmbH vor allem für den Fall nützlich sein kann, dass die Gewinne thesauriert werden sollen. Denn man zahlt ja auf Unternehmensebene Ertragssteuern (Körperschaftssteuer) und als Privatman bei Entnahme zusätzlich noch (Einkommenssteuer). Aber ich bin auch kein Steuerfachmann.

 

Die Sparschwein-GmbH

 

Mache gerade eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten und bin also ein Steuerfachmann (oder werde irgendwann vielleicht mal einer) :-

 

Richtig ist, dass man nicht einfach ein GmbH gründen kann und alle privaten Kosten über diese abwickeln kann.

Der Grundsatz ist, dass man bei der Besteuerung von dem was man einnimmt noch die Ausgaben, die zur "Erwerbung, Sicherung und Erhaltung" der jeweiligen Einkünfte dienen abziehen darf, bevor der Staat besteuert.

Das heißt, wenn ich Angestellter bin und 20km von meiner Arbeitsstätte entfernt wohne, darf ich entweder die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel, oder für die Benutzung eines Autos steuerlich geltend machen, sprich von meinen Einnahmen abziehen. Denn zur Erwerbung/Sicherung/Erhaltung meiner Einkünfte (aus nichtselbständiger Tätigkeit) muss ich ja von meinem zuhause zur Arbeit gelangen.

 

Dementsprechend darf man bei Unternehmen auch nur Kosten die der Erzielung von Einnahmen dienen als Betriebsausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Daher ist es, wie schon weiter oben erwähnt, fraglich ob das Finanzamt einer Vermögensverwaltenden Gesellschaft einen Firmenwagen zubilligt ohne das erkennbar ist, dass dieser dem Unternehmenszweck in irgendeiner Weise dient.

 

Ich glaube im genannten "Rich dad poor dad" spricht Robert Kiyosaki einmal davon, dass er "Geschäftstreffen" mit den Gesellschaftern an Urlaubsorten von der Steuer absetzt. An dieser Stelle beginnt natürlich die Trickserei. Wenn ich dem Finanzamt vermitteln kann, dass zum Beispiel diese Reise notwendig war, damit sich alle Gesellschafter treffen können und Beschlüsse fassen können, dann kann man auch zum größten Teil privates als betrieblich von der Steuer absetzen.

Aber grundsätzlich gilt, dass es sich um betriebliche Vorgänge handeln muss.

 

 

Ich kann Dolphin, was die Sparschwein-GmbH betrifft auch nur zustimmen. Diese lohnt sich nur bei langer Thesaurierung. Der von Dolphin angehängte Artikel verdeutlicht das meiner Ansicht nach ganz gut. Wenn dazu noch Fragen bestehen beantworte ich sie natürlich gerne ;)

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

 

Ja. Jeder Gesellschafter haftet im Aussenverhältnis unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der GbR! Im Innenverhältnis können die Befugnisse der einzelnen Gesellschafter, Geschäfte einzugehen, beschränkt werden. Diese Beschränkungen gelten im Aussenverhältnis aber nicht!

 

Fazit: KG eignet sich nur für Gesellschafter, die sich gegenseitig blind vertrauen.

 

Ich glaube das ist ein Missverständnis. Mir ist klar, dass Gesellschafter von Personengesellschaften (in Deutschland) unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften müssen.

Wenn der einzige Zweck der Gesellschaft die Vermögensverwaltung des Vermögens der Gesellschafter ist, und dieses ausschließlich in Aktien investiert würde so bestünde m.E. kein Verlustrisiko, da der Wert nur auf Null sinken kann.

Wie willst du das denn sicherstellen? Jede Handlungsbeschränkung für die Gesellschafter gilt nur im Innen- und nicht im Aussenverhältnis.

 

Das hatte ich aber oben bereits geschrieben:

 

...

Im Innenverhältnis können die Befugnisse der einzelnen Gesellschafter, Geschäfte einzugehen, beschränkt werden. Diese Beschränkungen gelten im Aussenverhältnis aber nicht!

 

Fazit: KG eignet sich nur für Gesellschafter, die sich gegenseitig blind vertrauen.

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