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Crasher

Prozessquote bei Berufsunfähigkeitsversicherung

Empfohlene Beiträge

Crasher
· bearbeitet von Crasher

Hi,

 

hier wird in letzter Zeit oft von der netten Prozessquote gesprochen die bei vielen Anbietern unter aller Sau ist.

 

Zur Bedeutung: Aus der BU-Prozessquote kann abgelesen werden, inwieweit ein Versicherer im BU-Schadenfall eine wirklich faire und korrekte Leistungsregulierung pflegt.

 

Link zu Quoten der letzten 10 Jahre ---- > Prozessquote

 

Aber wie wichtig ist diese wirklich bei der BU Auswahl. Wie kann man die Prozessquote genau deuten?

 

Versucht jeder Anbieter mit hoher Quote die BU Zahlung durch suchen irgendwelche Kleinigkeiten hinaus zu schieben oder zu vermeiden? Sind die Prozessquoten nur deshalb so hoch weil bei einem Anbieter/Berater wenig bis gar nicht auf das korrekte Ausfüllen der Gesundheitsdaten geachtet wird? Aus welchem Grund ist die Quote bei einigen Marktüberdurchschnittlich hoch? Ist die Gefahr bei einem Anbieter mit hoher Prozessquote automatisch höher im Leistungsfall kein Geld zu sehen, obwohl die Krankheitsgeschichte haarklein und korrekt angegeben wurde (incl. Nachweisen v. der Krankenkasse und den Ärzten) ? Kann der Versicherer in diesem Fall überhaupt eine Leistung verweigern? Gibt es Lücken in der Police die die Kunden nicht kennen? Oder sind bei einem Anbieter nur überdurchschnittliche viele "Lügner" als Kunden versichert?

 

Fragen über Fragen :)

 

Danke für Eure Beiträge

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AXM

Statistik ist relativ, aber die Zahlen lügen selten.

 

Und wie wahrscheinlich ist die verteilung der Lügner auf eine Versicherung?

 

Die oberen 3-5 Versicherungen sind teuer und kulant. Mir ist bekannt dass die HM eine LV bezahlt hat obwohl der Fahrer besoffen war die 2. LV die der Typ hatte hat nicht bezahlt. Die knapp kalkulierte Preise müssen irgendwo kompensiert werden.

 

 

Nur so zum Andenken. Die Bruttobeiträge der "Billigen" sind fast genau so hoch wie die der "Teueren"

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SumSum

Die Prozeßquote ist ein Baustein in der ganzen Sache.

> Bedingungen = "Versprechen"

> Leistung = dies auch "Halten"

 

Komischerweise liegen hier die Anbieter vorne, die zwar nicht die billigsten sind, aber die meiste Erfahrung haben...

> In aller Regel haben die aber schon eine gewisse Aussagekraft. Ein Problem besteht aber dennoch: Du kennst die Zahlen der nächsten 10 Jahre nicht....

 

Daneben gibt es übrigens noch eine weitere Kennzahl: Storno bzw. Frühstornoqoute. Die zeigt indirekt an, wie zufrieden die Kunden während der Vertragslaufzeit sind

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Herr S.

Ich würde trotzdem keine Versicherung bei der "Hamburg Mülleimer" abschließen !!!

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Crasher
· bearbeitet von Crasher

Also ich würde das Thema gerne auf die Prozessquote und den Leistungsumfang begrenzen. Bei der Auswahl interessiert es mich nicht ob irgendwer private Probleme mit einem Anbieter hat, dieser 1 Woche länger braucht um den Antrag zu bearbeiten. Einzig und alleine zählt der Leistungsumfang und die Wichtigkeit der Prozessquote. Also wie wichtig darf man die nehmen als ehrlicher BU Interessent ? Kann einem die Versicherung was wenn man alles lückenlos und mit Belegen angibt? Egal bei welcher Prozessquote? Warum unterscheiden sich die Prozessquoten so stark?

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brauni

Man sollte bei der Prozessquote aber auch den Bestand des jeweiligen Versicherers beachten. Es gibt nämlich auch die sog. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, d.h. im Falle einer Berufsunfähigkeit wird der Hauptvertrag an welchen die Befreiung hängt (z.B. Risiko-LV, Kapital-LV, Rente,...) vom Versicherer übernommen. Hier geht es um weit weniger Geld für den Versicherer, es wird hier in der Regel nicht so genau geprüft und schneller die Leistung anerkannt.

 

Wenn man sich mal vorstellt das Versicherer A z.B. 50% Beitragsbefreiungen im Bestand hat den Rest BU-Renten und Versicherer B hingegen "nur" 10% Beitragsbefreiungen, dann kann dies die Statsiktik deutlich verfälschen, da die Prozessquote der Beitragsbefreiung die der BU-Renten (welche sicherlich höher ist) ausgleicht. Bei solchen Ratings wird in der Regel nicht unterschieden.

 

Ich bin Leistungsprüfer einer Lebensversicherung im Bereich BU und ich kann für mich sprechen, dass nur unberechtigte Leistungsansprüche abgewehrt werden, vor Gericht müsste der Rücktritt, die Anfechtung und die damit verbundene Leistungsverweigerung absolut wasserdicht sein, vorher lässt unser Rechtsanwalt das entsprechende Schreiben nicht raus.

Man sollte auch beachten dass die Abwehr eines unberechtigten Anspruchs auch im Interesse aller Versicherten liegt. Wer alles angeben hat und eventuell einen Zuschlag zahlt fühlt sich wohl nicht gerecht behandelt wenn jemand "schummelt" weniger Beitrag bezahlt und dann auch noch die Leistung bekommt.

 

Man sollte versuchen bei Antragsstellung an alle möglichen Sachen zu denken, ggf. beim Arzt oder der Krankenkasse nachfragen, dann braucht man sich im Leistungsfall keine Sorgen zu machen.

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Crasher

wenn man davon ausgeht was du schreibst könnte man ja bei der Auswahl auf die Prozessquote verzichten und einfach nur schauen welcher Versicherer die Beste Leistung f. den geringsten Beitrag bietet. Denn wenn man mal schaut bietet z.B. Cosmos was den Leistungskatallog angeht nicht weniger als andere Versicherer und alle wichtigen Punkte sind enthalten, dennoch sträuben sich viele gegen einen solchen Versicherer. Warum?

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brauni

Bei Direktversicherern ist das meist so eine Sache, die machen meist eine ziemlich lockere Antragsprüfung, bei den Leistungsentscheidungen sind sie dann meist nicht mehr so locker.

 

Ein guter Versicherer klärt bei der Gesundheitsprüfung jede noch so kleine Unklarheit ab dass es dann später im Leitungsfall keine Überraschungen gibt, die genaue Aklärung ist auch im Interesse des Kunden und wie gesagt wenn man alles angibt kein Problem, also auch bei einer Direktversicherung nicht, hier sollte halt die detaillierte Aufstellung der bisherigen Erkrankungen vom Kunden sehr genau gemacht werden....(ggf. bei den Ärzten nachfragen oder vom Versicherer nachfragen lassen).

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Crasher
· bearbeitet von Crasher

Ich für meinen Teil werde mir von der Krankenkasse f. die letzten 5 Jahre einen Auszug geben lassen in wie fern ich Krank geschrieben war. Ebenso von Ärzten bei denen ich in den letzten 5 Jahren in Behandlung war und nicht Krank geschrieben wurde. Dann kann ja eigentlich nichts mehr Schief gehen wenn ich angenommen werde und mal BU werden sollte, oder?

In dem Zeitraum war nichts gravierendes. Bis auch ein paar Nackenverspannungen bin ich kerngesund :) Allerdings war ich mal vor 7 oder 8 Jahren zur Behandlung wegen stärkerer Rückenschmerzen mit Krankengymnastik, da habe ich aber noch einen handwerklichen, stark Körper betonten Beruf ausgeübt. In Zukunft wird es eher auf die sozial Schiene hinaus laufen, aber ich denke die Behandlungen von vor 8 Jahren brauche ich nicht angeben, oder?

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Sapine

Wenn sie danach fragen, darfst du nichts verschweigen. :no:

 

Allerdings würde ich mit Zuschlägen rechnen und bei mehreren Versicherungen parallel anfragen. Wenn erst mal das Handicap hinterlegt ist in der Datenbank der Versicherer besteht die Gefahr, dass auch andere Versicherungen kneifen. Zudem musst du fast immer angeben, ob schon mal ein Versicherer abgelehnt hat und überleg mal was passiert, wenn du da ein ja einträgst...

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Crasher

Wenn nach den letzten 5 Jahren gefragt wird und es 8 Jahre her ist muss ich das doch nicht angeben. Wenn sie danach fragen is schon klar. Darum gehts ja nicht. Bisher habe ich noch keine Anfrage gestellt. Ich hatte mal eine schlechte BU in einer KLV die ich aber aufgelöst habe.

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fennichfuxer

hi,

 

der versicherer kruschtelt auch mal gern in deiner g-akte, die wird wesentlich länger als 5 jahre aufbewahrt (ungedient bis 45.lebensjahr, gediente bis 90.lebensjahr!). krankenhäuser sind zu 30 jahren verpflichtet.

 

neben der prozeßquote finde ich auch wichtig, wieviel (anzahl) versicherte einen prozeß geführt haben. 5% bei cosmos sind nicht gleich 5% bei allen. führt eine versicherung 20 prozesse oder 20000?

 

grüssle ff

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Crasher
· bearbeitet von Crasher

G-Akte? Ich hab verweigert und Zivi brauchte ich wegen der Ausbildung und einer komischen Regelung nicht machen. Bei der Musterung hab ich nix falsch angegeben, weil ich eigentlich erst zum Bund wollte, es mir aber dann doch zu dämlich war bei den ganzen Hirnkranken. Im Krankenhaus war ich das letzte mal mit 10 oder so, weil ich mir den Arm gebrochen habe.

 

Aber das war ja eine meiner Fragen. Was muss alles angegeben werden? Wenn der Versicherer explizit nach nur 5 Jahren fragt, muss ich dann auch Sachen angeben die davor waren? Das ist ja die Frage. Weil dann müsste ich ja im Prinzip meine ganze Krankenakte von Geburt an beifügen, :lol: aber es wird ja nur explizit nach z.B. den letzten 5 Jahren gefragt.

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fennichfuxer

hi,

 

klar muß nicht jeder schnupfen rein. wesentliche erkrankungen solltest du aber nicht verschweigen bzw attestieren lassen, dass sie völlig auskuriert sind.

 

grüssle ff

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Crasher

ich habe keine wesentlichen Krankheiten. Ich war vor 8 Jahren ein paar Wochen zur Krankengymnastik wegen Rückenproblemen, damals hatte ich aber auch einen scheiß körperbetonten Job. Seit 6 Jahren und Ende des Berufs ist nichts weiter als die üblichen ab und zu auftretenden Nackenverspannungen zu merken. Also soll ich rein schreiben das ich vor 8 Jahren mal kurz in Behandlung wegen des Rückens war auch wenn nur nach 5 Jahren gefragt wird?

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Crasher
· bearbeitet von Crasher
Man sollte versuchen bei Antragsstellung an alle möglichen Sachen zu denken, ggf. beim Arzt oder der Krankenkasse nachfragen, dann braucht man sich im Leistungsfall keine Sorgen zu machen.

 

Und was waren "alle möglichen Sachen" ?

 

....die genaue Klärung ist auch im Interesse des Kunden und wie gesagt wenn man alles angibt kein Problem, also auch bei einer Direktversicherung nicht, hier sollte halt die detaillierte Aufstellung der bisherigen Erkrankungen vom Kunden sehr genau gemacht werden....(ggf. bei den Ärzten nachfragen oder vom Versicherer nachfragen lassen).

 

Was muss deiner Meinung nach alles in einer guten BU an Leistungen/Klauseln enthalten sein und was nicht?

 

Danke

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peanuts
· bearbeitet von peanuts

Hallo, weiß jemand, wieso die Nürnberger Versicherung nicht in der u.a. Prozessqote auftaucht? Haben die so ne schlechte Quote oder weigern die sich einfach entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen, woraus man letztendlich natürlich auch Rückschlüsse ziehen könnte?

 

http://www.rentenpilot.com/netbuilder/temp...2001-08-16-0701

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BarGain

das wurde in mindestens einem der anderen BU-threads hier schon dargelegt. die rücken die daten einfach nicht raus.

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tom1978
Also soll ich rein schreiben das ich vor 8 Jahren mal kurz in Behandlung wegen des Rückens war auch wenn nur nach 5 Jahren gefragt wird?

 

Ich denke nein - wenn explizit nach 5 Jahren gefragt wird, muss man nicht mehr angeben. Wenn eine frühere Erkrankung allerdings nicht vollkommen ausgeheilt ist und innerhalb dieser 5 Jahre Symptome, ein Rückfall etc. auftreten, muss man es dennoch angeben.

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oohpss
Hallo, weiß jemand, wieso die Nürnberger Versicherung nicht in der u.a. Prozessqote auftaucht? Haben die so ne schlechte Quote oder weigern die sich einfach entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen, woraus man letztendlich natürlich auch Rückschlüsse ziehen könnte?

 

Ein Beispiels aus der aktuellen Praxis.

Versicherung (Leben+BU und separat Unfallvers.) bei Nürnberger abgeschlossen mit 18 Jahren.

13 Jahre später unverschuldeter Unfall durch Sturz.

Entscheid der Unfallvers. rund 15 MOnate nach dem Unfall: Will nicht leisten, weil der Surz mutwillig herbeigeführt worden sei. Behauptung ist Blödsinn, muss aber über Anwalt gehen. Zum Glück Rechtsschutzversicherung vorhanden.

Entscheid der BU rund 15 Monate nach dem Unfall: Keiner. Machen nichts, sagen nichts, Schweigen im Walde. Nürnberger muss über Anwalt zur Abgabe einer Entscheidung aufgefordert werden. Zum Glück Rechtsschutzversicherung.

 

Nürnberger Versicherung Prozessquote: tendenziell 100 % bei uns.

Dringender Ratschlag: Auch wenn man alle Fragen und Angaben bei Antragsstellung warheitsgemäß abgibt, ohne Rechtschutzversicherung lohnt sich keine Versicherung bei der es um höhere Summen geht.

 

Merke: Die Versicherungen sind nur erfolgreich, wenn sie möglichst viel Geld ihrer Kunden für sich behalten!

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Dagobert

Da der hier verlinkte Report von 2005 ist, hier ein link zur aktuelle Übersicht auf Basis des Map-Reports 2007 (Stand 11/2007, ist zwar HM-Werbung aber die Übersicht gibt aktuelle Daten)

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el galleta
Entscheid der Unfallvers. rund 15 MOnate nach dem Unfall: Will nicht leisten, weil der Surz mutwillig herbeigeführt worden sei. Behauptung ist Blödsinn, muss aber über Anwalt gehen. Zum Glück Rechtsschutzversicherung vorhanden.

Entscheid der BU rund 15 Monate nach dem Unfall: Keiner. Machen nichts, sagen nichts, Schweigen im Walde. Nürnberger muss über Anwalt zur Abgabe einer Entscheidung aufgefordert werden. Zum Glück Rechtsschutzversicherung.

Etwas wirr die Darstellung. Wieso war nach der Ablehnung ein Anwalt erforderlich, wenn der offenbar nicht geklagt hat? Dazu brauchst Du keine Rechtsschutzversicherung, das hättest Du auch selber gekonnt.

 

Subjektive Beispiele sind immer recht dramatisch, zumal der Betroffene verständlicherweise oft nen riesen Hals hat. Aber daraus auf die Prozessquote zu schließen... Ohne Kenntnis der tatsächlichen Umstände kann man nicht mal sagen, ob die Nürnberger vielleicht sogar recht hatte und die Beitragshöhe ihrer anderen Kunden geschützt hat. Das Ding hat nämlich immer zwei Seiten. Ich will Dir damit nix unterstellen, aber als Betroffener sieht man sich halt immer im Recht.

 

Bin auch bei der Nürnberger und hoffe, dass ich sie nicht brauche. Aber im Fall der Fälle würde ich halt einfach klagen - wenn es denn sein müsste.

 

saludos,

el galleta

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asche

Die Grafik ist jedenfalls irreführend: der Balken "Durchschnitt" mit Wert 2,3x ist genauso lang wie der Balken einer Versicherung mit Wert 1,5x ...

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oohpss
Etwas wirr die Darstellung.

 

Ja, die Nürnberger sind da etwas wirr und damit zwangsläufig die Darstellung :thumbsup:

 

Wieso war nach der Ablehnung ein Anwalt erforderlich, wenn der offenbar nicht geklagt hat?

Das Verfahren läuft noch. Aber da die Nürnberger Reaktionszeiten hat, die umso langsamer werden, je näher es einem Klagetermin geht, zieht sich das alles ungeheuerlich.

 

Dazu brauchst Du keine Rechtsschutzversicherung, das hättest Du auch selber gekonnt.

??? Ich bin kein Jurist.

Wir haben so lange wie möglich selbst gehandelt.

Aber da die Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger beispielsweise tortz mehrfacher Aufforderung nicht reagierte, muss ein Fachmann beurteilen, wie man denen Druck machen kann, damit die sich überhaupt äußern.

Mit einer Ablehnung kann man ja konkret arbeiten, aber mit der bisher wiederholten Angabe "Wir brauchen noch Zeit." hat man noch keine Ablehnung.

Und auch erst vom Anwalt habe ich erfahren, dass ein Ablehungsschreiben nur ein finales Ablehnungsschreiben ist, wenn in dem Schrieben eine Fritssetzung enthalten ist. Solange die Fristsetzung nicht enthalten ist, ist es nur der Austausch von Auffassungen und Meinungen.

 

Subjektive Beispiele sind immer recht dramatisch, ...

Objektive doch auch, es geht um Menschen, derren Leben nicht mehr ist, wie es zuvor war.

 

zumal der Betroffene verständlicherweise oft nen riesen Hals hat.

Cerstädnlicherweise, den in den Prospekte heißt es immer, dass man sich möglichst umfangreich absichern soll. Und wenn man es macht, dann stellt man fest, dass ca. 6 Monate bis 1 Jahr (in der Regel) absolut nichts von den Versicherungen kommt. Aber das man diesen Zeitraum, unabhängig davon welcher Versicherung man sein Vetrauen geschenkt hatte, selbst überbrücken muss, davon erfährt man erst im Leistungsfall.

 

Aber daraus auf die Prozessquote zu schließen...

Deshalb schreibe ich extra, dass dies die Quote in dem Fall sei. Und die ist nun mal so. Das ist ja nicht wirklich schwer zu berechnen.

Andere Daten stellt die Nürnberger ja nicht zur Verfügung. Insofern bleiben also nur die Erfahrungswerte anderer.

 

Ohne Kenntnis der tatsächlichen Umstände kann man nicht mal sagen, ob die Nürnberger vielleicht sogar recht hatte und die Beitragshöhe ihrer anderen Kunden geschützt hat. Das Ding hat nämlich immer zwei Seiten.

Ja, aber die Seite der Nürnberger ist zunächst nicht die glaubwürdigen Aussagen zu untersuchen, sondern zu versuchen unglaubwürdiges zu konstruieren oder (wahlweise) falsche Behauptungen aufzustellen, die sich durch nichts belegen lassen oder eben einfach nichts zu tun. Frei nach dem Motto: Wir lassen unseren Kunden am ausgestreckten Arm verhingern bis er so unter Druck ist, dass er froh ist, wenn er überhaupt etwas bekommt.

Eine einfaches Beispiels aus der Richtung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung erhält die Unterlagen des Medizinischen Dienstes (wg. GdB-Bestimmung) und der gesetzlichen Rentenversicherung wegen der Berufsunfähigkeit. Kaum hat sie die Unterlagen, braucht sie nur 4 Wochen um festzustellen, dass sie noch eine Entbindung der Schweigepflich für die Rentenversicherung und den Medizinischen Dienst benötigt um dort genau die Unterlagen anzufordern, die sie zuvor vom Versicherten erhalten hat. So gewinnt man lockker wieder 2 bis 3 Monate.

Ach ja: Soforthilfe hieß es im Prospekt und in den Versicherungsunterlagen zur Unfallversicherung.

Der Verkäufer erklärte, dass dies das Geld sei, dass man bekommen würde, während der Leistungsanspruch geprüft werde. Weil die Behinderungen besipielsweise ja erst nach 6 Monaten feststehen.

Pustekuchen: Auskunft der Nürnberger Versicherung auf die Frage nach denSofortleistungen: "Wie prüfen noch."

 

Ich will Dir damit nix unterstellen, aber als Betroffener sieht man sich halt immer im Recht.

Keine Ahnung ob das stimmt, dass man sich als Betroffener immer im Recht sieht. Zum Glück kannten wir bisher keine Betroffenen.

Aber eine haben wir kennengelernt: Die hat ca. 15 Jahre nach dem Unfall Ihre Leistungen von der Nürnberger bekommen.

 

Bin auch bei der Nürnberger und hoffe, dass ich sie nicht brauche.

Das hoffe ich ganz ehrlich auch für Dich (und für die anderen Versicherten).

 

Aber im Fall der Fälle würde ich halt einfach klagen - wenn es denn sein müsste.

Wie gesagt, einfach klagen is nicht.

Erstens brauchst Du eine Rechtsschutzversicherung oder reichlich Rücklagen. Denn Dein Leben must Du bis zur Entscheidung (bzw. bis zum Vergleichsangebot) auch noch finanzieren. Und Deine Rechtsschutzversicherung muss wiederum einen Rechtsverstoss anerkennen, ansonsten ist eine Klage Dein privatvergnügen.

Und erstmal muss die Unfall-/BU-Versicherung die Leistungspflich abschließend verneinen. Ansonsten befinden die sich in der Phase der Prüfung.

Und dafür sind Zeiträume von 1 bis 1,5 Jahren eher Durchschnitt.

Mit anderen Worten: Eine Klage auf Entscheid innerhlab dieser Zeit wird in der Regel scheitern, da es sich um einen üblichen Zeitraum handelt.

Eine Klage danach wird aber auch nochmals seine Zeit brauchen, bis eine Verhandlung soweit ist, dass die Versicherung befürchten muss zu verlieren und erst dann wird die Versicherung ihre Leistungspflicht anerkennen.

 

Wirtschaftlich macht das aus Versicherungssicht auch Sinn: Man nehme an es gehe um 500.000 . Jedes Jahr können die also nur mit den Zinsen (bei 5 %)einen Aufwand von 25.000 betreiben und haben noch keinen Cent verloren. Bei festangestellten Rechtsanwälten, die sich um solche Sachen kümmern, kann einer leicht 12 Fälle pro Jahr bearbeiten. Unterstellt man dem Rechtsanwalt ein Bruttogehalt von 10.000 pro Monat und rechnet man mit 60 % weiteren Kosten (Lohnnebenkosten, Arbeitsplatz, Versicherungen etc.), so macht die Versicherung pro Jahr mal eben einen Gewinn von 100.000 nur aus den Zinsen. Und mit 100.000 (pro Jahr) kann man eine Menge Gerichtskosten bezahlen.

 

Wenn dann nach 5 Jahren (und von mir aus nach der zweiten Instanz) noch ein Versicherter so weit runiniert ist, dass er weich für einen Vergleich ist und nimmt er dann ein Vergleichsangebot über 250.000 an, dann hat die Versicherung gleich nochmal 250.000 gespart. Hinzu kommt der Vorteil, dass der Versicherte im Vergleichsangebot gleich mit unterschreibt, dass alle - auch zukünftigen Ansprüche - abgegolten sind. Eine Variante, die es ansonsten nicht gäbe. Also nochmals gespart.

 

saludos,

el galleta

Auch beste Grüße

oohpss

 

PS.: Da fällt mir gerade ein: Jemand der bei der Allianz eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, wird über die Laufzeit schlechter bedient, als die Aktionäre der gelichen Versicherung. Und mit welchem Geld werden die Aktionäre bezahlt? Mit dem Geld der Versicherten! Soviel zu dem Thema die Versicherung müsste ihre Versicherten vor unberechtigten Forderungen schützen. (Ach ja, die Vergütung der Vorstände und Geschäftsführer habe ich mir nicht angeschaut, aber auch die werden nur von einem bezahlt: vom Versicherten.)

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el galleta

Danke für die ausführliche Antwort. Zumindest ist mir die Problematik jetzt klar. ;)

 

Es war auch gar nicht meine Absicht, die Vorgänge in Frage zu stellen. So oder so. Das ist keine sehr positive Referenz für die Nürnberger. Warum eine Gesellschaft nicht ihre Prozessquote veröffentlicht, ist natürlich auch aus sich heraus eine Erklärung. Aber solche Beispiele machen es plastischer und die Konsequenzen für den Einzelnen besser vorstellbar. Trotzdem ziehe ich für mich nicht den Schluss, die Nürnberger zu verlassen. Das wäre wohl übertrieben. Aber für jemanden, der noch auf der Suche ist, könnte es ein gewichtiges Argument gegen die Nürnberger sein. Zurecht.

 

Ich drücke die Daumen, dass es halbwegs gut ausgeht!

 

saludos,

el galleta

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