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inso

britische basis (rürup) o. ä. wichtige frage

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Goldpuma

Heute in der Früh bekam ich einen Anruf von Protecor.

 

Die freundliche Mitarbeiterin erklärte mir das laut Vorschrift die garantierten Leistungen

einer Lebens/Rentenversicherung durch Protecor abgesichert sind.

 

Die Mannheimer hatte sich auf die klassischen Lebens/Rentenversicherungengeschäft beschränkt.

 

Es hat noch keinen Fall der Insolvenz gegeben der auch fondsgebundene Versicherung betrifft.

 

Ich sollte mich jedoch an die BAFIN wenden um den Sachverhalt aufzuklären.

 

Jedoch weiß sie von anderen Interessenten bezüglich Sondervermögen das die BAFIN sehr ausweichende

Antworten von sich gibt.

 

Ich kann mir nicht vorstellen das die Auslegung der Vorschrift im Ernstfall die fondsgebundenen Lebens/Rentenversicherung benachteiligt.

 

Wo soll das Problem liegen?

 

Von dem Jahresbeitrag wird die Verwaltungsgebühr und die Risikoprämie abgezogen.

Der Rest geht in die Fonds.

 

Warum sollten die Fonds im Insolvenzfall nicht auf einen anderen Anbieter oder eine Auffanggesellschaft übertragen werden?

 

Die klassischen Renten-und Lebensversicherungen sind doch eher das Risiko; wo Leistungen garantiert werden müssen.

 

Dafür wurde ja Protector geschaffen.

 

Ich werde auf jeden Fall berichten welche Antwort ich von der BAFIN bekommen habe.

 

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Petition die in den deutschen Bundestag eingebracht werden kann.

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GlobalGrowth
Der Rechtsstand ist immer das Sitzland...Canadalife etc. haben bei uns in Deutschland nur Niederlassungen, daher muss man sich im Ernstfall mit ausländischer Rechtssprechung herumschlagen. Nur wenn die Versicherer den Hauptsitz nach Dtl. verlegen, gilt das strenge deutsche Recht...Gerade bei den beliebten "Makler Versicherungsunternehmen" wie Canadalife...kann das nach hinten losgehen, weil hier die Aufsichtsbehörden im Ausland die strengen Anlagerichtlinien der Kundengelder, wie in Dtl., nicht kennen...Bei uns in Dtl. ist neben dem VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) deren Einhaltung u.a. durch das Bafin sichergestellt wird, und jedemenge Verordnungen die Anlagepolitik der Versicherer eingeschränkt, damit die "dauernde Erfüllbarkeit" der Versicherungsverträge gewährleistet wird....

 

Canada Life ist den Vorschriften von drei Aufsichtsbehörden, direkt und indirekt, unterworfen: der deutschen, der irischen und der kanadischen Finanzaufsicht. Für Canada Life Versicherungsverträge gilt deutsches Vertrags- und Steuerrecht, denn der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, Bonn) obliegt die Rechtsaufsicht und die sekundäre Finanzaufsicht über die Canada Life Assurance Europe Limited. Auch der Gerichtsstand ist in Deutschland.

 

Da sich der Hauptsitz der Unternehmensgruppe in Irland befindet, liegt die primäre Zuständigkeit für die Finanzaufsicht bei der irischen Aufsichtsbehörde, der Irish Financial Services Regulatory Authority (IFSRA), wodurch die Canada Life im Hinblick auf Anlagerichtlinien und Verbraucherschutz an die irischen Bestimmungen gebunden ist. Diese erlauben bei der Kapitalanlage eine höhere Aktienquote als die deutschen Bestimmungen, wodurch die Anleger in höherem Maße von den Renditechancen der Aktienmärkte profitieren. Darüber hinaus stellen die in Irland geltenden Verbraucherschutz-Bestimmungen höhere Anforderungen an die Transparenz der Allgemeinen Versicherungsbedingungen als die deutschen Vorschriften. Namhafte Ratingagenturen auf dem deutschen Versicherungsmarkt wie Franke & Bornberg attestieren den Canada Life Produkten eine entsprechende Qualität in Hinblick auf die Versicherungsbedingungen.

 

Die Solvabilitätsdeckung ist der wichtigste Indikator zur Einschätzung der Finanzstärke und -sicherheit. Sie wird von der irischen und kanadischen Aufsichtsbehörde geprüft und gibt Auskunft über die Fähigkeit des Unternehmens, unerwartete Entwicklungen bezüglich des Kapitalanlagerisikos, der versicherten Risiken und des Kostenrisikos durch eigene Mittel aufzufangen. Die Solvabilitätsdeckung der Canada Life Financial Corporation ist in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen. Zum 31.12.2006 betrug die Solvabilitätsdeckung 242%. Das heißt, die Gruppe verfügt über 2,5-mal so viel Eigenkapitalreserve wie von der kanadischen Aufsichtsbehörde gefordert.

 

http://www.fondsprofessionell.de/upload/attach/104208.pdf

 

 

 

--> wie ich das liebe, wenn nur Texte kopiert werden, um ja nicht den eigenen Kopf anstrengen zu müssen! *arg

 

Zum Sachverhalt, der von Ihnen ausgeführte Text ist inhaltlich nicht ganz korrekt, die ISt und Soll-Solvabilität, spätestens mit Solvensy II wird sehr wohl ein Problem für Ausländische Versicherer...warum wohl schließen sich derzeit viele britische Versicherer zusammen? Weil Sie den hohen Anforderungen nicht gerecht werden!

 

Genauso die verkehrte Darstellung des Sitzlandsprinzipes: schauen Sie im VAG nach und versuchen Sie nicht von Grunde her schon falsch geschrieben Text zu kopieren. Das Sitzlandsprinzip besagt, dass der Hauptsitz auch den Rechtsstand regelt. Die Bafin prüft in diesem Fall nur, ob Verträge überhaupt vom "Rechtsstand" zulässig sind....nicht aber kann und darf sie prüfen in welcher Form die Vorschriften des VAG und die Neuverordnungen zur Solvabilität eingehalten werden.

 

Weiterhin sollte in die Überlegungen einbezogen werden, wo man wieviel seiner "Garantie" letztlich einklagen kann. Ich bin mir nicht sicher ob derartige Versicherer überhaupt dem Protektor angehören...eher nicht! Lass mich da aber gern belehren!

 

 

Vom Grunde her sind diese Verträge völliger Schwachsinn, denn die Mindestverzinsung ist geringer als die der deutschen Policen und wenn ich in den Aktienmarkt einsteigen will...dann kauf ich verdammt nochmal Fondsanteile...das ist preiswerter und ich sehe was mit meinem Geld passiert.

 

Der in den Bedingungen geregelte Schlussüberschuss kann praktisch gegen Null gehen, wenn durch erhebliche Schwankungen der Kapitalzuwachs geglättet werden muss...watt is das den für ein Kindergarten? Namenhafte deutsche Versicherer schreiben die Überschüsse unwiderruflich ihrem Kunden jährlich gut...und nein, die Allianz gehört nicht dazu :-)

 

 

Summa summarum:

 

man muss sich eigentlich nur eine Grundsatzfrage stellen: Fonds ja / nein? Wenn ja, dann nehm ich nen Depot und Kauf Anteile, dazu noch ne Risikoleben für 5 fertig. Wenn ich auf Fonds verzichte, wähle ich nen guten deutschen Versicherer, da kann ich mein Recht im schlimmsten Fall einklagen und habe zudem während der Ansparphase die nötige aufsichtsrechtliche Behörde die den Versicherer bei Bedarf ärgert!

 

 

HABE FERTIG

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Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
...Zum Sachverhalt, der von Ihnen ausgeführte Text ist inhaltlich nicht ganz korrekt, die ISt und Soll-Solvabilität, spätestens mit Solvensy II wird sehr wohl ein Problem für Ausländische Versicherer...Genauso die verkehrte Darstellung des Sitzlandsprinzipes...

 

Canda Life und Standard Life haben in Deutschland für den Kunden deutsches Vertragsrecht zugrunde gelegt. Veträge sind damit. denen deutscher Anbieter völlig gleichgestellt. Selbst beim Gerichtsstand sind die Briten vorbildlich. Im Gegensatz zu den meisten deutschen Versicherern bieten diese den Gerichtsstand am Wohnsitz des Kunden.

 

http://www.mcfonds.net/doc/PDF/standardlif..._avb_dima24.pdf

 

...§ 22 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?

 

Ihr Vertrag unterliegt deutschem Recht.

 

§ 23 Wo ist der Gerichtsstand?

 

(1) Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie

gegen uns bei dem für unsere Niederlassung in Deutschland

örtlich zuständigen Gericht geltend machen. Ist Ihre Versicherung

durch Vermittlung eines Versicherungsvertreters zustande

gekommen, kann auch das Gericht des Ortes angerufen werden,

an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung seine gewerbliche

Niederlassung oder, wenn er eine solche nicht

unterhält, seinen Wohnsitz hatte.

Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an dem

für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht geltend machen...

 

Die Solvabilitätsspanne der britischen Lebens-und Rentenversicherungen wird von der britischen Finanzaufsicht überwacht. Mit dieser Kennziffer wird die Deckung der Verbindlichkeiten durch Vermögensaktiva ausgedrückt. Dafür schreibt die Finanzaufsichtsbehörde nicht wie in Deutschland vor, dass 75% des Sparkapitals in niedrig verzinsten Staatspapieren angelegt werden müssen, sondern sie erlaubt den Versicherungsgesellschaften die freie Wahl für die optimalste Kapitalanlage.

 

Britische Versicherer können keine stillen Reserven zugunsten der Unternehmen und ihrer Aktionäre bilden. Alle Anlagetitel, Aktien wie Immobilien, müssen in regelmäßigen Abständen zu marktgerechten Kursen und Preisen bewertet werden. Gewinne, die mit dem Geld der Versicherungskunden erzielt werden, sind in Großbritannien an die Inhaber entsprechender Policen auszuzahlen und nicht an die Aktionäre.

 

Offenlegungspflichten sorgen in Großbritannien für hohe Transparenz der Gesellschaften. Damit ergibt sich ein einfacher Marktvergleich zwischen den Lebensversicherern. Diese sind dazu gezwungen, Verwaltungs- und Vertriebskosten zum Vorteil der Kunden klein zu halten. Es besteht eine effektive britische Finanzaufsicht (FDA), deren Ziel es ist, zukünftige Liquidität der Gesellschaften zu überwachen.

 

 

http://www.canadalife.de/download/arbeitsm...huere_Image.pdf

Canada Life Fakten

S. 26ff

 

...Ich bin mir nicht sicher ob derartige Versicherer überhaupt dem Protektor angehören...eher nicht! Lass mich da aber gern belehren...

 

Protektor ist nicht für ausländische Anbieter zuständig.

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Sisyphos
Selbst beim Gerichtsstand sind die Briten vorbildlich. Im Gegensatz zu den meisten deutschen Versicherern bieten diese den Gerichtsstand am Wohnsitz des Kunden.

 

Das ist aber m.W. nach deutschem Recht für Verträge mit Verbrauchern sowieso so geregelt. Lediglich für Verträge zwischen Kaufleuten ist eine Gerichtsstandsvereinbarung wirksam.

 

 

 

Die Solvabilitätsspanne der britischen Lebens-und Rentenversicherungen wird von der britischen Finanzaufsicht überwacht. Mit dieser Kennziffer wird die Deckung der Verbindlichkeiten durch Vermögensaktiva ausgedrückt. Dafür schreibt die Finanzaufsichtsbehörde nicht wie in Deutschland vor, dass 75% des Sparkapitals in niedrig verzinsten Staatspapieren angelegt werden müssen, sondern sie erlaubt den Versicherungsgesellschaften die freie Wahl für die optimalste Kapitalanlage.

 

Protektor ist nicht für ausländische Anbieter zuständig.

 

Auch in Großbritannien existiert ein Sicherungssystem für Lebensversicherungen, das im wesentlichen 90% der Kundenansprüche garantiert. Falls die Versicherung in Großbritannien policiert worden ist (Legal&General macht das so und ich glaube neuerdings auch Standard Life) gilt diese Absicherung auch für deutsche Kunden. Bei den übrigen Versicherungen ist das noch umstritten. Da muß wohl erst jemand vor dem EuGH klagen.

 

 

Protektor ist nicht für ausländische Anbieter zuständig.

 

@Goldpuma:

Wenn ich das recht verstanden habe, richtete sich Deine Frage aber auf die myIndex-Versicherungen. Versicherungspartner ist hier die Fortis Leben Deutschland AG. Das ist eine deutsche Gesellschaft, nicht nur eine Fortis-Niederlassung. Genauer gesagt hatte ursprünglich die Gutingia-Versicherung die myIndex-Policen angeboten. Vor zwei oder drei Jahren wurde die Gutingia aber von Fortis gekauft und "umgetauft". Somit ist Dein Vertragspartner eine deutsche Gesellschaft, die Police wird in Deutschland ausgestellt und folglich gilt auch deutsches Recht inklusive der Absicherung durch Protector. Das ist also eben so sicher oder unsicher wie andere deutsche Versicherungen auch. Insofern ist diese Versicherung auch nicht mit den britischen bzw. irischen Versicherern vergleichbar.

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GlobalGrowth
Canda Life und Standard Life haben in Deutschland für den Kunden deutsches Vertragsrecht zugrunde gelegt. Veträge sind damit. denen deutscher Anbieter völlig gleichgestellt. Selbst beim Gerichtsstand sind die Briten vorbildlich. Im Gegensatz zu den meisten deutschen Versicherern bieten diese den Gerichtsstand am Wohnsitz des Kunden.

 

Die Solvabilitätsspanne der britischen Lebens-und Rentenversicherungen wird von der britischen Finanzaufsicht überwacht. Mit dieser Kennziffer wird die Deckung der Verbindlichkeiten durch Vermögensaktiva ausgedrückt. Dafür schreibt die Finanzaufsichtsbehörde nicht wie in Deutschland vor, dass 75% des Sparkapitals in niedrig verzinsten Staatspapieren angelegt werden müssen, sondern sie erlaubt den Versicherungsgesellschaften die freie Wahl für die optimalste Kapitalanlage.

 

Britische Versicherer können keine stillen Reserven zugunsten der Unternehmen und ihrer Aktionäre bilden. Alle Anlagetitel, Aktien wie Immobilien, müssen in regelmäßigen Abständen zu marktgerechten Kursen und Preisen bewertet werden. Gewinne, die mit dem Geld der Versicherungskunden erzielt werden, sind in Großbritannien an die Inhaber entsprechender Policen auszuzahlen und nicht an die Aktionäre.

 

Offenlegungspflichten sorgen in Großbritannien für hohe Transparenz der Gesellschaften. Damit ergibt sich ein einfacher Marktvergleich zwischen den Lebensversicherern. Diese sind dazu gezwungen, Verwaltungs- und Vertriebskosten zum Vorteil der Kunden klein zu halten. Es besteht eine effektive britische Finanzaufsicht (FDA), deren Ziel es ist, zukünftige Liquidität der Gesellschaften zu überwachen.

 

Canada Life Fakten S. 26ff

http://www.canadalife.de/download/arbeitsm...huere_Image.pdf

 

 

 

 

Protektor ist nicht für ausländische Anbieter zuständig.

 

 

Mit den Gerichtsurteilen zur Überschussbeteiligung und dem neuen VVG ist es transparenter geregelt. Die Versicherer müssen den Kunden an den stillen Reserven sogar beteiligen!

 

Sie haben gut erkannt, dass die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen nach deutschem Recht eben nicht erfüllt werden müssen, das Bafin kann also die Einhaltung der dauernden Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge nicht prüfen.

 

Wer sich dennoch für derartige Versicherungen entscheidet, hat m. E. den Sinn nicht verstanden....Versicherung und Fonds/Aktienanlage sollten strikt getrennt werden, durch die Glättung der jährlichen Renditen versau ich mir doch völlig die Rendite im Gesamten und muss dazu noch hohe Gebühren wegen der Courtagezahlung an den Makler abtrücken...

 

dann doch lieber nen richtiges Garantieprodukt mit vernünftiger Gesamtverzinsung

oder

Fondsanlagen, wo ich den Ausgabeaufschlag auch noch rabattiert bekomm.

 

 

 

Mich nervt diese Verkaufspraxis grottenschlechter Versicherungsprodukte(Skandia, Swiss- und canada,Standardlife etc.) unheimlich

gerade hier in diesem Forum...eigentlich sollten hier doch 90% verstanden haben, dass wenn ich mehr Rendite als die der Garantieprodukte haben will, kein Weg an einer Direktanlage vorbeiführt....sonst verdienen doch nur die anderen...die es in meinen Augen aber verdient hätten, wenn die Produkte richtig klasse wären....

 

cya

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