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wolf

Österreichische Buschas

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wolf

Eine interessante Alternative zu deutschen Buschas sind die aus Österreich. Neben ein paar kleineren Vorteilen bei den Nachbarn (siehe www. bundesschatz.at) scheinen sie auch steuerlich besonders attraktiv zu sein:

 

"Werden Zinserträge von Personen, die Ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich, sondern in einem anderen Land der EU haben, besteuert?

Seit 1. Juli 2005 unterliegen grenzüberschreitende Zinserträge natürlicher Personen, die ihr Steuerdomizil in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Österreich haben, der EU-Quellensteuer. Für solche bundesschatz.at-Kunden gibt es 2 Möglichkeiten:

 

1) Abziehen der EU-Quellensteuer durch bundesschatz.at

Die EU-Quellensteuer wird automatisch bei Gutschrift der Zinsen abgezogen. Die Wahrung der Anonymität des Anlegers gegenüber ausländischen Finanzbehörden ist gewährleistet. Laut Gesetz erfolgt keinerlei Weiterleitung von Informationen an das zuständige Finanzamt. Der anwendbare Steuersatz beträgt ab 1. Juli 2005 15%, ab 1. Juli 2008 20% und ab 1. Juli 2011 35%.

 

2) Kein Abzug der EU-Quellensteuer durch bundesschatz.at

Wenn Sie uns eine Bescheinigung senden, welche vom Finanzamt Ihres steuerlichen Wohnsitzes ausgestellt ist und die folgenden Angaben enthält, so ziehen wir Ihnen keine Quellensteuer ab:

- Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Steuer- oder sonstige Identifizierungsnummer

- Name und Anschrift von bundesschatz.at

- Ihre Kontonummer bei bundesschatz.at."

 

15% Versteuerung, das ist ja zu schön, um wahr zu sein - oder um legal zu sein. Wahrscheinlich wird der korrekte Steuerbürger die EU-Quellensteuer bestenfalls auf seinen hiesigen Steuersatz angerechnet bekommen, oder sehe ich das falsch? Wer weiß Genauerers?

 

Grüße,

wolf

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fancY
· bearbeitet von fancY

Durch zahlen der EU-Quellensteuer bist du nicht von der Steuer in deinem Heimatland (Deutschland) befreit. Die Quellsteuer ist nur eine Vorabzahlung und wird später mit der zu zahlenden Steuer verrechnet.

 

Edit: Ich bevorzuge Variante 2. Dann zahlst du für deine Zinsen erst mit der Einkommenssteuererklärung, bzw. wenn du unter dem Freibetrag bist gar nie.

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asche
Edit: Ich bevorzuge Variante 2. Dann zahlst du für deine Zinsen erst mit der Einkommenssteuererklärung, bzw. wenn du unter dem Freibetrag bist gar nie.

Frage: Woher weiß ich, wieviele Zinsen ich angeben muss? Eine Jahresbescheinigung o.ä. habe ich nicht erhalten noch kann ich die auf der website abrufen.

 

Ich hatte 2008 viele kleine Einzel(wieder)veranlagungen krummer Beträge mit Zu- und Abflüssen, dh. ich kann es allein anhand der Kontoauszüge der Girokontos nicht recht nachvollziehen.

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