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Rotamint

Verlustvortrag und Steuererklärung

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otto03
ja, Fonds werden bei Spekulationsgewinnen und -verlusten genauso behandelt wir Aktien. Mir ist nur gerade nicht ganz klar, wie das mit dem Halbeinkünfteverfahren ist, also ob Verluste aus Papieren, die vor 2009 gekauft und innerhalb der Speku-Frist verkauft wurden, in voller Höhe oder nur zur Hälfte mit Gewinnen aus Papieren, die der Abgeltungssteuer unterliegen, verrechnet werden.

 

- ich habe dokumentierte Verluste geschrieben ( folglich halbe Verluste bis einschließlich 2008) die mitgenommen werden können.

 

 

- nein; Fonds und Aktien werden getrennt behandelt ( 2 Töpfe )

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Dagobert
- ich habe dokumentierte Verluste geschrieben ( folglich halbe Verluste bis einschließlich 2008) die mitgenommen werden können.

 

 

- nein; Fonds und Aktien werden getrennt behandelt ( 2 Töpfe )

 

Vielen Dank für Eure Reaktionen.

 

Als hoffentlich richtiges Fazit für meine Situation (ich habe Fonds/ETF's/Aktien deren Spekulationsfrist bis Mitte 2009 läuft) gilt:

 

- wenn ich Aktien bzw. Fonds innerhalb der Spekulationsfrist vor Ende 2008 verkaufe kann ich 50% der Verluste mit Gewinnen aus Aktien und Fonds die ich in 2008 realisiert habe verrechnen

 

- Ich warte aber am Besten mit dem realisieren der Verluste bis 2009 da es dann kein HEV mehr gibt und Verluste zu 100% angerechnet aber jeweils nur gegen Gewinne im eigenen Topf verrechnet werden können.

 

ok, oder.... :huh:

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berliner
- Ich warte aber am Besten mit dem realisieren der Verluste bis 2009 da es dann kein HEV mehr gibt und Verluste zu 100% angerechnet aber jeweils nur gegen Gewinne im eigenen Topf verrechnet werden können.

sicher, daß dann die vollen Verluste geltend gemacht werden? und außerdem kannst du dann nur unter den neuen Bedingungen neu anlegen.

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Dagobert
· bearbeitet von Dagobert
sicher, daß dann die vollen Verluste geltend gemacht werden? und außerdem kannst du dann nur unter den neuen Bedingungen neu anlegen.

 

sicher bin ich mir nicht, deshalb frage ich ja. Wenn ich den Input von Otto richtig verstanden habe, kann ich bei diesjährig realisiertem Fonds-Verlust nur 50% gegen Wertpapiergewinne aus 2008 bzw. Fondsgewinne ab 2009 verrechnen.

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harryguenter
- nein; Fonds und Aktien werden getrennt behandelt ( 2 Töpfe )

Das glaube ich nicht - das ist auch heute nicht so.

 

 

Mir ist nur gerade nicht ganz klar, wie das mit dem Halbeinkünfteverfahren ist, also ob Verluste aus Papieren, die vor 2009 gekauft und innerhalb der Speku-Frist verkauft wurden, in voller Höhe oder nur zur Hälfte mit Gewinnen aus Papieren, die der Abgeltungssteuer unterliegen, verrechnet werden.

Macht's nicht komplizierter als es ist: Für Käufe ab 2009 gibts kein Halbeinkünfteverfahren bei Aktien - die Verrechnung in den Töpfen erfolgt nach dem jeweils anzuwendenen Steurrecht unter berücksichtigung des tatsächlich festgestellten Topfinhaltens:

Beispiel: Wer Anfang 2009 Aktien kauft und kurzfristig mit 100 EUR Verlust verkauft hat -100 EUR im Topf. Diese können mit einem noch Spekulationssteuerpflichtigen Kursgewinn aus einem Aktienkauf 2008 von 200 EUR ausgeglichen werden, da hier per Halbeinkünfteverfahren nur 100 EUR anzusetzen sind.

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otto03
Das glaube ich nicht - das ist auch heute nicht so.

 

ab 2009 gibt es definitv zwei Töpfe

 

- Aktien

 

. alles andere (einschl. Dividenden)

 

 

Sven ?????????

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
- wenn ich Aktien bzw. Fonds innerhalb der Spekulationsfrist vor Ende 2008 verkaufe kann ich 50% der Verluste mit Gewinnen aus Aktien und Fonds die ich in 2008 realisiert habe verrechnen

Für Aktienfonds gilt das HEV nicht!

 

 

ab 2009 gibt es definitv zwei Töpfe

- Aktien

. alles andere (einschl. Dividenden)

 

EDIT: Dieser Quelle nach bekommen Aktiengewinne tatsächlich noch einen eigenen Topf http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltung...r_verluste.html

Da vermute ich werden wir dann direkt mehrere Töpfe bekommen, Ade Du einfachheit der Abgeltungssteuer. Das Finanzamt möchte bestimmt keine Aktienfondskursverluste mit Zinsen verrechnen was dann schon mind. 3 Tüpfe werden.

 

 

sicher bin ich mir nicht, deshalb frage ich ja. Wenn ich den Input von Otto richtig verstanden habe, kann ich bei diesjährig realisiertem Fonds-Verlust nur 50% gegen Wertpapiergewinne aus 2008 bzw. Fondsgewinne ab 2009 verrechnen.

Wie ich schon schrieb, für Aktien gilt auch 2009 noch das HEV wenn sie in 2008 gekauft und innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurde.

Stellt's Euch einfach als Grenze vor. Stichtag ist 31.12.2008 Alles was dann im Depot ist unterliegt dem alten Recht, alles spätere dem neuen.

Wenn dem nicht so wäre müßte man ja konsequenterweise auch die ganze "Abgeltungssteuerfreiheit" der Altinvestments in Frage stellen.

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Dagobert
Für Aktienfonds gilt das HEV nicht!

 

 

 

 

EDIT: Dieser Quelle nach bekommen Aktiengewinne tatsächlich noch einen eigenen Topf http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltung...r_verluste.html

Da vermute ich werden wir dann direkt mehrere Töpfe bekommen, Ade Du einfachheit der Abgeltungssteuer. Das Finanzamt möchte bestimmt keine Aktienfondskursverluste mit Zinsen verrechnen was dann schon mind. 3 Tüpfe werden.

 

 

 

Wie ich schon schrieb, für Aktien gilt auch 2009 noch das HEV wenn sie in 2008 gekauft und innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurde.

Stellt's Euch einfach als Grenze vor. Stichtag ist 31.12.2008 Alles was dann im Depot ist unterliegt dem alten Recht, alles spätere dem neuen.

Wenn dem nicht so wäre müßte man ja konsequenterweise auch die ganze "Abgeltungssteuerfreiheit" der Altinvestments in Frage stellen.

 

ok, ich denke für Aktien habe ich es jetzt verstanden. Aber was ist mit meinen Aktienfonds?

 

Wie gesagt, gekauft habe ich die in der ersten und zweiten Jahreshälfte 2008 und ich möchte die Verluste mit Gewinnen verrechnen. Wie hole ich das Maximum an "Verrechenbarkeit" heraus und womit kann ich die Verluste aus den Aktienfonds in 2008 bzw. 2009 verrechnen?

 

Ich sehe jedenfalls dass es echt nicht einfach zu verstehen ist, das nette Thema.

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otto03
· bearbeitet von otto03
ok, ich denke für Aktien habe ich es jetzt verstanden. Aber was ist mit meinen Aktienfonds?

 

Wie gesagt, gekauft habe ich die in der ersten und zweiten Jahreshälfte 2008 und ich möchte die Verluste mit Gewinnen verrechnen. Wie hole ich das Maximum an "Verrechenbarkeit" heraus und womit kann ich die Verluste aus den Aktienfonds in 2008 bzw. 2009 verrechnen?

 

Ich sehe jedenfalls dass es echt nicht einfach zu verstehen ist, das nette Thema.

 

 

Einfachste Lösung: Verkaufen und mit (dreist ohne) Schamfrist neu kaufen

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Dagobert
Einfachste Lösung: Verkaufen und mit (dreist ohne) Schamfrist neu kaufen

 

ok, aber ich wollte eigentlich was ganz anderes kaufen :-

 

Warum muss des immer so kompliziert sein?

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harryguenter

Noch besser wenn Du was ganz anderes kaufen willst. Bei Kauf derselben Wertpapiere könnte das Finanzamt nämlich Gestaltungsmissbrauch unterstellen.

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Dagobert
Noch besser wenn Du was ganz anderes kaufen willst. Bei Kauf derselben Wertpapiere könnte das Finanzamt nämlich Gestaltungsmissbrauch unterstellen.

 

Vielen Dank für die Hilfe :thumbsup:

 

Jetzt werde ich erst mal die Zinssenkung der EZB und Obama's Sieg abwarten und dann meine Tauschkandidaten verkaufen!

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35sebastian

Hallo Dago,

du bietest ja z.Z. ein Bild des Jammers. Ich hoffe, dass du nach dem möglichen Sieg Obamas wieder den aufrechten Gang übst.

Die Aussichten sind gut, dass die Börsen , angeführt von den USA, aus dem Tal der Tränen herauskommen.

Auf "Change" haben die Börsen eigentlich immer positiv reagiert.

 

Und zu deinem Thema:

Anlageentscheidungen sollte man nie allein aus steuerlichen Gründen treffen.

Wer garantiert dir, dass deine avisierte Investition sich erfolgreicher entwickelt als deine jetzige Position?

Dazu kommen ja noch Kaufspesen.

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Dagobert
· bearbeitet von Dagobert
Hallo Dago,

du bietest ja z.Z. ein Bild des Jammers. Ich hoffe, dass du nach dem möglichen Sieg Obamas wieder den aufrechten Gang übst.

Die Aussichten sind gut, dass die Börsen , angeführt von den USA, aus dem Tal der Tränen herauskommen.

Auf "Change" haben die Börsen eigentlich immer positiv reagiert.

 

Und zu deinem Thema:

Anlageentscheidungen sollte man nie allein aus steuerlichen Gründen treffen.

Wer garantiert dir, dass deine avisierte Investition sich erfolgreicher entwickelt als deine jetzige Position?

Dazu kommen ja noch Kaufspesen.

 

Hallo Sebastian,

 

na, dann schau noch mal richtig, sieht doch gut aus - wie ein Weltmeister!

 

Zum Thema US Börsen habe ich mich ja früh in diesem Jahr festgelegt (link zum Thread "Wetten daß 2008 ein gutes Jahr für die US Börsen wird") und wenn die Statistiken nicht lügen....Aber viele amerikanische Aktienanleger scheinen von Obama vor allem Steuererhöhungen zu erwarten was nicht unbedingt für ein positives Anlageklima spricht.

 

Zum Thema Anlageentscheidungen: Ich gebe Dir absolut recht was die Gründe für Anlageentscheidungen betrifft, steuerliche Überlegungen sollten nicht ausschlaggebend sein. Aber man sollte verstehen was man tut und in Szenarien ausarbeiten was welche Entscheidung bedeuten kann und das tue ich gerade. Ich werde da näheres in Kürze in meinem alten Depot-Thread dazu schreiben.

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ollo.riti
Eigentlich ist es doch gar nicht so schwer. Bei jeder Steuererklärung wird geprüft, wieviel Verlustvortrag zum 31.12.XXXX du noch überhast. Ggf. wird in diesem Verlustfestellungsbescheid dann der in dem Jahr in Anspruch genommene Verlust abgezogen. Wenn du in einem Jahr keine Gewinne gemacht hast, dann sieht er so aus wie im Vorjahr.

Bsp:

31.12.2007: Verlust: 2.000

31.12.2008: Verlust: 2.000 <- wenn du hier keine ausgleichsfähigen Gewinne hattest

31.12.2009: Verlust: 2.000 <- dto

Bsp:

31.12.2008: Verlust: 2.000

2009: Gewinn: 1.000

31.12.2009: Verlustvortr.: 1.000 <- weiterhin vortragsfähig

 

Aus welchem Jahr die Verluste nachher eigentlich kommen, interessiert keinen mehr (höchstens bei Verzinsung....). Jedes Jahr wird dein verbleibender Verlustvortrag festgestellt.

 

Alles klar?

 

Hallo!

 

Dazu hätte ich noch eine Frage: Habe in 2008 steuerpflichtige Spekulationsgewinne realisiert, die ich in meiner Steuererklärung jetzt mit meinem Verlustvortrag verrechnen möchte. Wie muss ich das in der Steuererklärung angeben bzw. muss ich das beantragen? Oder verrechnet das Finanzamt, die in der Anlage SO angegebenen Gewinne gleich automatisch mit dem Verlustvortrag?

 

Danke schon mal im Voraus!

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Sven82

wie meinst du das?

Verlustvortrag aus welchem Jahr?

 

Wenn der Verlust festgestellte wurde vom FA und vorgetragen wurde, dann wird er automatisch mit zukünftigen Gewinnen, die in der Anlage SO eingetragen wurden verrechnet.

 

Ein in 2009 gemachter Verlust kann natürlich nicht mit Gewinnen aus 2008 verrechnet werden.

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ollo.riti
wie meinst du das?

Verlustvortrag aus welchem Jahr?

 

Wenn der Verlust festgestellte wurde vom FA und vorgetragen wurde, dann wird er automatisch mit zukünftigen Gewinnen, die in der Anlage SO eingetragen wurden verrechnet.

 

Ein in 2009 gemachter Verlust kann natürlich nicht mit Gewinnen aus 2008 verrechnet werden.

 

Danke für die Antwort! Mein Verlustvortrag hat sich seit 2001 aufgebaut. Hab meine innerhalb der Spekulationsfrist realisierten Verluste immer angegeben. 2008 ist nun seitdem das erste Jahr, in dem ich innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne habe. Ab heuer ist das ja vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuer für neue Geschäfte immer relevant.

 

Also nochmal zusammengefasst: ich muss nichts weiter eintragen/beantragen; das FA verrechnet die neuen Gewinne automatisch mit den soweit noch vorhandenen Verlusten. Danke nochmals!

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JakeChambers

mhhh jetzt mag es kaum einer glauben, aber ich habe tatsächlich noch keinen Cent am Aktienmarkt verloren.

 

Zumindest nicht realisiert.

 

Ende 2007 bin ich rein. Habe mal hier 50 Euro mit Tui plus gemacht dann mal hier mit Infineon 20.

 

2008 dann mit BASF 300 und mit kleinen Trades mal 20 oder 30 Euro. Also nie über den Freibetrag hinweg.

Wie der ein oder andere Forumianer allerdings weiß, habe ich ja noch die Infineonleiche, die mir schwer am Bein hängt. Wenn ich anfang 2009 jetzt echt mit 20 000 Euro Minus verkaufe, habe ich dann bei der Steuererklärung echt Chancen was wieder zu bekommen?

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Sven82
ich muss nichts weiter eintragen/beantragen; das FA verrechnet die neuen Gewinne automatisch mit den soweit noch vorhandenen Verlusten. Danke nochmals!
die Angaben in der Anlage SO sind natürlich zu machen.

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vanity
· bearbeitet von vanity
... Wenn ich anfang 2009 jetzt echt mit 20 000 Euro Minus verkaufe, habe ich dann bei der Steuererklärung echt Chancen was wieder zu bekommen?

Wenn der Kauf länger als ein Jahr zurückliegt, sind die Verluste dein Privatvergnügen :(. Wenn du die Verluste binnen eines Jahres ab Kauf realisierst, kannst du die Verluste mit künftigen Gewinnen bis 2013 verrechnen (du bekommst also nicht wirklich was zurück, aber du kannst deine künftige Steuerlast mindern) :). Und wenn du in diesem Thread zurückblätterst, erfährst du noch allerhand Detailwissen zu diesem Thema.

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powerschwabe

Ich bin gerade an der Steuererklärung für 2008. Nun hatte ich im Jahr 2008 einen Verlust von 2500 aus privaten Veräußerungsgeschäften. 2007 hatte ich einen Gewinn von 500 und 2006 einen Gewinn von 350. Für die Jahre 2006 und 2007 mußte ich ja keine Steuern zahlen da Sie unter der Freigrenze von 512 wahren (Korrekt?)

 

Also sollte ich den Verlust von 2500 für das Jahr 2008 vortragen.

 

Läuft es dann so?

2008: -2500

2009: +1000 (Noch einen Verlust von 1500 gut)

2010: +750 (Noch einen Verlust von 750 gut)

2011: +750 (Noch einen Verlust von 0)

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vanity
· bearbeitet von vanity
...

Also sollte ich den Verlust von 2500€ für das Jahr 2008 auf das Jahr 2009 vortragen.

 

Läuft es dann so?

2008: -2500€ (Vortrag auf 2009)

2009: +1000€ (Noch einen Verlust von 1500€ gut, Vortrag auf 2010)

2010: +750€ (Noch einen Verlust von 750€ gut, Vortrag auf 2011)

2011: +750€ (Noch einen Verlust von 0, also kein weiterer Vortrag)

Ja! Was dabei verrechnet werden kann und was nicht, ist dir bekannt? (siehe Altverluste-Thread, jetzt ganz einfach aufzufinden :) ). Verkürzt: Gewinne aus Dividenden/Zinsen können nicht verrechnet werden, Kursgewinne schon.

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powerschwabe

Wenn ich einen Vortrag von den Verlusten möchte, muß ich dann speziell etwas ausfüllen oder wird der Verlust aus 2008 automatisch vorgetragen?

 

Finde beim Wiso Sparbuch 2008 dafür keinen passenden eintrag.

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