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Rotamint

Verlustvortrag und Steuererklärung

Empfohlene Beiträge

otto03
Wenn ich einen Vortrag von den Verlusten möchte, muß ich dann speziell etwas ausfüllen oder wird der Verlust aus 2008 automatisch vorgetragen?

 

Finde beim Wiso Sparbuch 2008 dafür keinen passenden eintrag.

 

 

Anlage SO

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powerschwabe
Anlage SO

 

Hier steht nur der Betrag in Zeile 50 (Gewinne/Verluste aus weiterern Veräußerungen von anderen Witschaftsgütern)

 

Reicht das?

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powerschwabe
· bearbeitet von powerschwabe
Hier steht nur der Betrag in Zeile 50 (Gewinne/Verluste aus weiterern Veräußerungen von anderen Witschaftsgütern)

 

Reicht das?

 

Keiner eine Ahnung?

 

 

Noch eine Frage, ich habe 2008 den Fonds Kanam Grundinvest von ebase zur comdirect übertragen.

 

Ich hatte am 6.10.2008 eine Ausschüttung mit Wiederanlage bei ebase zum Kurs von 55,76.

Am 4.12.2008 habe ich den Fonds dann zur comdirekt übertragen.

Und am 15.12.2008 bei der Comdirekt über die Börse zum Kurs von 53,65 verkauft.

 

Kann ich diesen Verlust auch mitangeben? Und muß ich den Depotauszug von der Ausschüttung bei ebase der Steuererklärung beilegen, da keine Daten von ebase zur comdirekt übertragen wurden?

 

Danke

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Gast Jagut

Wenn ich für 2007 einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2007 erhalten habe

mit z.B. 5000 Euro aus privaten Veräußerungsgeschäften

und in 2008 ebenfalls z.B. 1000 Euro Verlust hatte,

dann brauche ich den Verlust aus 2007 nirgendwo gesondert in der Anlage SO eintragen???

 

Für Auskünfte: danke im Voraus!

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powerschwabe
· bearbeitet von powerschwabe
Hier steht nur der Betrag in Zeile 50 (Gewinne/Verluste aus weiterern Veräußerungen von anderen Witschaftsgütern)

 

Reicht das?

 

 

Noch eine Frage, ich habe 2008 den Fonds Kanam Grundinvest von ebase zur comdirect übertragen.

 

Ich hatte am 6.10.2008 eine Ausschüttung mit Wiederanlage bei ebase zum Kurs von 55,76.

Am 4.12.2008 habe ich den Fonds dann zur comdirekt übertragen.

Und am 15.12.2008 bei der Comdirekt über die Börse zum Kurs von 53,65 verkauft.

 

Kann ich diesen Verlust auch mitangeben? Und muß ich den Depotauszug von der Ausschüttung bei ebase der Steuererklärung beilegen, da keine Daten von ebase zur comdirekt übertragen wurden?

 

Danke

 

Keiner wo weiterhelfen kann?

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Sven82

wieso sollte man den nicht mitangeben können, wenn innerhalb der Spekulatiusfrist veräußert wurde.

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powerschwabe
wieso sollte man den nicht mitangeben können, wenn innerhalb der Spekulatiusfrist veräußert wurde.

 

Die Abrechnung von ebase von der Ausschüttung dann beilegen oder?

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DerRichterII
Die Abrechnung von ebase von der Ausschüttung dann beilegen oder?

 

Alles beilegen, was

1. die gehandelte Stückzahl

2. Zeitpunkt der Anschaffung(en) und Zeitpunkt der Veräußerung(en)

3. die jeweiligen Anschaffungskosten und Veräußerungserlöse (jeweils inkl. Transaktionsgebühren)

 

dokumentiert

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vanity
· bearbeitet von vanity
Keiner wo weiterhelfen kann?

Das tut weh! :w00t: Du machst deinem Nick aber alle Ehre.

 

Hier steht nur der Betrag in Zeile 50 (Gewinne/Verluste aus weiterern Veräußerungen von anderen Witschaftsgütern)

 

Reicht das?

Probier's mal mit Zeile 14 :D

 

Jetzt ernsthaft: Wenn ich mir das Elsterformular so anschaue, würde ich doch schwer auf Zeile 41 - 49 tippen (Andere Wirtschaftsgüter, insbesondere Wertpapiere, dem HE-Verfahren unterliegend. Drunter dann dasselbe für Wirtschaftsgüter, die nicht dem HE-Verfahren unterliegen). In einer der beiden Abteilungen bist du richtig, je nachdem was es war. :thumbsup:

 

Wenn ich für 2007 einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2007 erhalten habe

mit z.B. 5000 Euro aus privaten Veräußerungsgeschäften

und in 2008 ebenfalls z.B. 1000 Euro Verlust hatte,

dann brauche ich den Verlust aus 2007 nirgendwo gesondert in der Anlage SO eintragen???

 

Für Auskünfte: danke im Voraus!

Das wird dir auch gar nicht gelingen, weil auf Anlage SO nichts dafür vorgesehen ist. Das FA hat deinen Verlustvortrag gebunkert. Nicht sicher bin ich mir allerdings, wofür Zeile 55 des Mantelbogens (Seite 2 unten) gut ist (Verlustvortrag nach §10d, das wird etwas anderes sein :- ).

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powerschwabe
Hier steht nur der Betrag in Zeile 50 (Gewinne/Verluste aus weiterern Veräußerungen von anderen Witschaftsgütern)

 

Reicht das?

 

Also reicht es so

ryt1hi.jpg

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vanity
Also reicht es so

...

Ja - aber eine Einzelaufstellung als Anlage sollte dazu (mit Elster, was du vermutlich nicht verwendest, kann man die direkt im Online-Formular machen).

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powerschwabe

OK Danke

 

Und nun noch meine letzte Frage kann ich auch die Kosten anrechnen lassen die bei einem Veräußerungsgeschäft enstanden sind mit angeben.

 

Also z.B. Ausgabeaufschlag, Kaufgebühren, Börsenplatzabhängiges Entgelt, Verkaufsgebühren.

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vanity
· bearbeitet von vanity
OK Danke

 

Und nun noch meine letzte Frage kann ich auch die Kosten anrechnen lassen die bei einem Veräußerungsgeschäft enstanden sind mit angeben.

 

Also z.B. Ausgabeaufschlag, Kaufgebühren, Börsenplatzabhängiges Entgelt, Verkaufsgebühren.

Ja, alles rein (Kauf und Verkauf betreffend)! Und der Verlust ist ja nicht mehr so schmerzhaft, wenn man die Steuer dran beteiligen kann. :thumbsup:

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Moneycruncher
Ich bin gerade an der Steuererklärung für 2008. Nun hatte ich im Jahr 2008 einen Verlust von 2500 aus privaten Veräußerungsgeschäften. 2007 hatte ich einen Gewinn von 500 und 2006 einen Gewinn von 350. Für die Jahre 2006 und 2007 mußte ich ja keine Steuern zahlen da Sie unter der Freigrenze von 512 wahren (Korrekt?)

 

Also sollte ich den Verlust von 2500 für das Jahr 2008 vortragen.

 

Läuft es dann so?

2008: -2500

2009: +1000 (Noch einen Verlust von 1500 gut)

2010: +750 (Noch einen Verlust von 750 gut)

2011: +750 (Noch einen Verlust von 0)

 

So, ich sitze auch endlich an der 2008er-Steuererklärung. Ich habe in 2008 4.000.- Spekulationsverlust realisiert. In 2009 werde ich aber noch keine Gewinne realisieren. Muss ich dann trotzdem die 4.000.- eintragen oder erst nächstes Jahr, wenn ich tatsächlich Gewinne gegenrechne?

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otto03
· bearbeitet von otto03
So, ich sitze auch endlich an der 2008er-Steuererklärung. Ich habe in 2008 4.000.- Spekulationsverlust realisiert. In 2009 werde ich aber noch keine Gewinne realisieren. Muss ich dann trotzdem die 4.000.- eintragen oder erst nächstes Jahr, wenn ich tatsächlich Gewinne gegenrechne?

 

Eintragen in Anlage SO, damit der Verlust im Einkommensteuerbescheid 2008 dokumentiert wird, ansonsten ist der Verlust nichts wert.

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Moneycruncher
Eintragen in Anlage SO, damit der Verlust im Einkommensteuerbescheid 2008 dokumentiert wird, ansonsten ist der Verlust nichts wert.

 

Alles klar, Danke!

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WillA
· bearbeitet von Safebag

...

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