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Junkbond Junkie

Abgeltungssteuer plus Kirchensteuer

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Junkbond Junkie

Hallo Zusammen,

 

Jedes Jahr machen wir gemeinsam unsere Steuererklärung. Meine Frau bezahlt Kirchensteuer aber ich nicht. Wir beide haben ETFs unteru nseren beiden Namen. Wie wirkt das ab 2009 aus?

 

In dem Büchlein von Finanztest auf s. 158 steht:

 

Anleger die einer Kirche angehören können selbst entscheiden wie die Kirchensteuer abgerechnet wird, direkt über die Bank oder nachhinein im Rahmen der Steuererklärung.

 

Anleger, die kirchensteuerpflichtig sind, können der Bank mitteilen müssen es aber nicht. Wer seine Konfession geheim halten will, muss eine Kapitaleinkünfte über die Steuererklärung abrechnen. Ansonsten führen die Mitarbeiter der Bank je nach Bundesland 8 oder 9 % davon als Kirchensteuer.

 

Für die Abgeltungssteuer rechnet die Bank bei Kirchensteuerpflichtigen dann allerdings nicht 25% sondern 24,5 %. Die verringerte Abgeltungssteuer berücksichtigt, dass Kirchenmitglieder als Sonderausgabe absetzen können, wenn sie ihre Kapitaleinkünfte über die Steuererklärung abrechnen würden. Der Steuerabzug durch die Bank soll nicht schlechter sein.

 

Unser Depot haben wir auf beiden Namen falls jemand stirbt.

 

Da ich selbst nie in meinem Leben Kirchensteuer habe, wie kann ich das umgehen?

Ist es besser unser Depot nur auf meinen Namen umzuschreiben?

 

Hat jemand Vorschläge?

:-

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boRn

Moin Moin.

Ich habe das schonmal im Abgeltungssteuer-Thread geschrieben.

Ich bin der Meinung, dass wir es bei einem Gemeinschaftskonto / Depot steuerlich mit einer GbR zutun haben, was bedeutet, dass jedem Ehegatten erstmal die Hälfte der gemeinsamen Erträge zugerechnet werden. Wenn die Bank von deiner Frau weiss, dass sie in der Kirche ist, dann kann die Bank dort ja Kirchensteuer abführen. Du kriegst die Beträge dann halt ohne KiSt.

Letztendlich wird das tatsächliche prozedere aber abzuwarten sein.

 

mfg

Chris

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leinad

Ich sehe das folgendermaßen.

Du kannst das Depot auf deinen Namen umschreiben.

(Wenn das die Bank überhaupt so ohne weiteres macht ?)

Ein Testament aufsetzen, in dem du deine Frau als Alleinerbin aufführst.

(Vorrausgesetzt es sind keine Kinder da, weil die pflichtteilberechtigt sind)

Dann bekommt sie alles wenn du stirbst.

Testament ist aber unbedingt erforderlich, sonst erben deine Eltern und Geschwister falls (noch) vorhanden mit.

 

Gruss

leinad

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Junkbond Junkie

Hi Leinad

Ich sehe das folgendermaßen.

Du kannst das Depot auf deinen Namen umschreiben.

(Wenn das die Bank überhaupt so ohne weiteres macht ?)

Ein Testament aufsetzen, in dem du deine Frau als Alleinerbin aufführst.

(Vorrausgesetzt es sind keine Kinder da, weil die pflichtteilberechtigt sind)

Dann bekommt sie alles wenn du stirbst.

Testament ist aber unbedingt erforderlich, sonst erben deine Eltern und Geschwister falls (noch) vorhanden mit.

 

Spaß beiseite,

vor 2 Jahren haben meine Frau und ich ein Testament geschrieben.

:thumbsup:

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Akaman
Du kannst das Depot auf deinen Namen umschreiben.

Je nachdem, wieviel in dem Depot drin ist, kann Schenkungssteuer anfallen!

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Sapine

Interessante Artikel zu den Tücken eines Gemeinschaftskontos aus dem Focus und von der Financial Times Deutschland

Probleme tauchen demnach nicht nur bei Übertragungen auf oder von Gemeinschaftskonten auf, sondern können auch bei stark unterschiedlichen Einkommensverhältnissen entstehen, da das Finanzamt über 10 Jahre addiert und da können selbst hohe Freibeträge überschritten werden.

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leinad

Tja so ist das eben.

Es war schon immer ungesund in Deutschland zu viel zu haben.

Deshalb wird bei uns auch ab 2009 die Zeit des Vermögen verbraten eingeleutet.

Denn das letzte Hemd hat bekanntlich keine Taschen.

Also was soll der ganze Quatsch ?

 

Gruss

leinad

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Balu
Ich sehe das folgendermaßen.

Du kannst das Depot auf deinen Namen umschreiben.

(Wenn das die Bank überhaupt so ohne weiteres macht ?)

Ein Testament aufsetzen, in dem du deine Frau als Alleinerbin aufführst.

(Vorrausgesetzt es sind keine Kinder da, weil die pflichtteilberechtigt sind)

Dann bekommt sie alles wenn du stirbst.

Testament ist aber unbedingt erforderlich, sonst erben deine Eltern und Geschwister falls (noch) vorhanden mit.

 

Gruss

leinad

 

 

Grundsätzlich richtig leinad!

Eine kleine Anmerkung: Eltern sind, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind pflichtteilberechtigt, Geschwister nicht.

 

Gruss Balu

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leinad
Grundsätzlich richtig leinad!

Eine kleine Anmerkung: Eltern sind, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind pflichtteilberechtigt, Geschwister nicht.

 

Gruss Balu

Jow Balu, habe dazu was ergoogelt....

IV. Pflichtteil

Der Pflichtteilsanspruch setzt voraus, dass die Person durch eine letztwillige Verfügung

(Testament, Erbvertrag) von der Erbfolge ausgeschlossen ist, aber nach gesetzlicher Erbfolge

erben würde, wenn keine letztwillige Verfügung vorhanden wäre. Demnach sind der Ehegatte

und die Erben der 1. Ordnung grundsätzlich pflichtteilsberechtigt. Sind bei Eintritt des

Erbfalls keine Erben der 1. Ordnung (Abkömmlinge) vorhanden, so steht auch den Eltern ein

Pflichtteilsanspruch zu. Andere Personen als der Ehegatte, Abkömmlinge oder Eltern sind nie

pflichtteilsberechtigt.

...

...

...

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C10445550_L20.pdf

 

Gruss

leinad

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