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Youngtrader

Spekulationssteuer

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Youngtrader

Hallo ich hab mal folgende Frage.

Die Spekulationssteuer wird ja erst fällig, wenn man über 512 Plus mit Spekulationsgewinnen gemacht hat in einem Jahr, wenn ich micht nicht irre.

Doch wie bemsst sich der Fristenzeitraum ? und wie komme ich an der Steuer vorbei ?

Ich hab letztes Jahr Aktien gekauft,die sind nun im Keller.Mit Spekulationen habe ich aber Gewinn gemacht.

Wie gehe ich nun am besten vor ?

Aktein verkaufen und damit den Gewinn drücken ? habt ihr da Tipps für mich ?

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Youngtrader

weis das niemand ?

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teffi
· bearbeitet von teffi
Hallo ich hab mal folgende Frage.

Die Spekulationssteuer wird ja erst fällig, wenn man über 512 Plus mit Spekulationsgewinnen gemacht hat in einem Jahr, wenn ich micht nicht irre.

Doch wie bemsst sich der Fristenzeitraum ? und wie komme ich an der Steuer vorbei ?

Ich hab letztes Jahr Aktien gekauft,die sind nun im Keller.Mit Spekulationen habe ich aber Gewinn gemacht.

Wie gehe ich nun am besten vor ?

Aktein verkaufen und damit den Gewinn drücken ? habt ihr da Tipps für mich ?

 

Wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt, ist es steuerpflichtig. Negative steuerpflichtige Einkünfte können mit positiven verrechnet werden.

 

Hab mir auch schon überlegt, kurz zu verkaufen und dann wieder zu kaufen. Würde mich 20 EUR kosten, aber mit welchen Gewinnen ich das verrechnen soll, muss ich mir erst noch überlegen:o)

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Youngtrader
Wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt, ist es steuerpflichtig. Negative steuerpflichtige Einkünfte können mit positiven verrechnet werden.

 

Hab mir auch schon überlegt, kurz zu verkaufen und dann wieder zu kaufen. Würde mich 20 EUR kosten, aber mit welchen Gewinnen ich das verrechnen soll, muss ich mir erst noch überlegen:o)

Tja und wo beginnt und endet die FRist oder ist das ein laufender Prozess(was ich mir beim Steuerrecht nicht vorstellen kann).

Machen wir mal ein Beispiel

Im Jahr 2007 kauft man im Wert von 5000 Aktien

Man macht bis zum Jahresende 250 Gewinn mit Spekulationen.Die müssten ja Steuerfrei sein.

Im Jahr 2008 macht man erst 1000 Gewinn mit einer Spekulation.Nun liegt man ja drüber. Wie geht es nun weiter?

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delubac

Dazu gibt es weiter unten ein eigenes Unterforum dass sich umfassend mit dieser Frage beschäftigt.

 

Ein paar kleine Antworten trotzdem:

 

Das Steuerjahr ist immer vom 01.0.1 bis zum 31.12.

 

Alle Veräußerungsgewinne (also nicht nur an der Börse, auch bei ebay etc.) müssen, sobald sie über 511,99 (mein ich) liegen voll versteuert werden.

 

Verkaufen und sofortiges Rückkaufen zum Zwecke der "Verlusterzeugung" ist unzulässiger Gestaltungsmissbrauch und kann evtl. strafbar sein. Es sollte daher eine gewisse Frist dazwischenliegen, ich schätze jetzt mal einfach ins Blaue hinein ein Tag, oder ein paar Stunden, oder ein anderes Ereignis was die Meinungsänderung günstig begründet und den eben genannte Gestaltungsmissbrauch ausschließt.

 

Rechtsberatung zu deinen persönlichen Einzelfragen darf dir übrigens nur ein Rechtsanwalt o.ä. geben, wir können hier nur allgemein bekannte Weisheiten von uns geben.

 

Viele Grüße, delubac

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Youngtrader
Dazu gibt es weiter unten ein eigenes Unterforum dass sich umfassend mit dieser Frage beschäftigt.

 

Ein paar kleine Antworten trotzdem:

 

Das Steuerjahr ist immer vom 01.0.1 bis zum 31.12.

 

Alle Veräußerungsgewinne (also nicht nur an der Börse, auch bei ebay etc.) müssen, sobald sie über 511,99 (mein ich) liegen voll versteuert werden.

 

Verkaufen und sofortiges Rückkaufen zum Zwecke der "Verlusterzeugung" ist unzulässiger Gestaltungsmissbrauch und kann evtl. strafbar sein. Es sollte daher eine gewisse Frist dazwischenliegen, ich schätze jetzt mal einfach ins Blaue hinein ein Tag, oder ein paar Stunden, oder ein anderes Ereignis was die Meinungsänderung günstig begründet und den eben genannte Gestaltungsmissbrauch ausschließt.

 

Rechtsberatung zu deinen persönlichen Einzelfragen darf dir übrigens nur ein Rechtsanwalt o.ä. geben, wir können hier nur allgemein bekannte Weisheiten von uns geben.

 

Viele Grüße, delubac

Danke.Ich will auch nur allgemein bekannte Weisheiten. Ich weiß, dass ih eh noch mal meinen Steuerberater anrufen muss.

 

Dennoch will ich es mal allgemein geklärt haben.

 

Frist dazwischen ist gut. Also du meinst, heute verkaufen und morgen kaufen, wäre deiner Meinung nach ok.Keine Angst ich mache dich für nichts verantwortlich, wenn es nicht stimmt. Du hast noch das das Problem der Begründung angesprochen.Meiner Meinung nach ist es im Moment einfach einen Verkauf zu begründen und in ein paar tagen wieder einzusteigen.brauch man sowas wirklich ?

Mal eine andere Frage, wie hoch denn die Steuerbelastung für mich ? Geht das nach der Steuerklasse?

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boRn

Zum Gestaltungsmissbrauch habe ich ja neulich schonmal meine Rechtsauffassung abgegeben.

Jetzt ist es ohnehin zu spät, weil jetzt realisierte Verluste dem Steuerjahr 2008 zugerechnet werden würden. Der maßgebliche Besteuerungszeitpunkt für realisierte Verluste / Gewinne ist stets der Verkaufszeitpunkt. Hier zählst in der Tat das Kalenderjahr. Also zwischen 1/1/08 und 12/31/08 verkauft: Ab in die Erklärung 08. Allerdings nicht das Kalenderjahr zählst bei der Haltedauer von einem Jahr. Hier muss zwischen Verkauf und Kauf weniger als ein Jahr liegen, damit steuerliche Gewinne / Verluste entstehen.

 

Steuerklasse hat hier gar nichts mit zu tun. Um diese Frage zu beantworten müsste man sämtliche persönliche Verhältnisse von dir kennen. Eine pauschale Aussage in etwa: "du zahlst 18% Steuern darauf" gibt es bei der deutschen Einkommensteuer einfach nicht. Die privaten positiven Veräußerungsgeschäfte erhöhen deine Summe der Einkünfte, wo z.b. auch dein Arbeitslohn mit reinzählt. Dann kannst du gewisse Aufwendungen abziehen und erhälst das sog. zvE wo die Einkommensteuertabelle drauf angewendet wird.

Um das zu verstehen muss man sich allerdings mal mit dem System der deutschen ESt beschäftigen und das ist nicht ganz so leicht....

 

mfg

Chris

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georgewood

aber wenn ich das alles richtig verstanden habe musst du die gewinne aus aktien sowieso erst durch 2 teilen.

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boRn

Jo, hab ich als selbstverständlich gesehen. Natürlich Aktiengewinne / Verluste immer nur mit 1/2 ansetzen. Bis zur AbgSt gibt es das Halbeinkünfteverfahren nämlich noch!

Übrigens werden rein rechtlich nicht die Gewinne geteilt, sondern bereits die Einnahmen mal 1/2 und die Ausgaben mal 1/2. Führt im Einzelfall (selten!) zu einem anderen Ergebnis.

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georgewood

ich dürfte quasi real 1023,89 im plus sein und da ich ja teilen muss komm ich noch unter 512, richtig?

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boRn
· bearbeitet von boRn
ich dürfte quasi real 1023,89 im plus sein und da ich ja teilen muss komm ich noch unter 512, richtig?

Nein, 1.023,98 (wohl Tippfehler :rolleyes: ). Vom Prinzip her haste Recht :thumbsup:

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georgewood

ja tippfehler... na dann hab ich nochmal glück gehabt und könnte drunterbleiben

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