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Bölli

Wie machtlos bin ich als Kunde?

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Bölli

Hallo, Ihrs!

Bin heute neu auf euer Forum gestoßen und hoffe auf profunde Tipps von alten Börsianern! Zu folgendem Vorgang habe ich eine Frage:

 

Ich besitze/besaß bei meiner Bank (Na gut - es ist die LBBW!) in nicht unerheblichem Ausmaß Anteilsscheine eines DAX-indizierten Fonds (LBBW Banlance), den ich wegen des schleichenden Kursverfalls in den letzten Wochen am Freitag, 18. Januar komplett verkaufte! Ich ging also um 9:00 Uhr früh zu meiner Bank und gab meine Verklaufs-Order für meine kompletten Fonds-Anteile auf - damals noch etwas schweren Herzens, ging ich doch auch zu diesem Termin schon mit Verlust aus dem Fonds. Wie froh war ich dann allerdings, als ich am Montag eben auch Zeuge des Börsen-Crash's wurde, glaubte ich doch, durch meine Verkaufs-Order meine Fondsanteile noch zum Schluss-Termin vom 18.01 losbekommen zu sein.

Aber nichts da! Meine Bank meinte, meine Verkaufsorder erst am 22.01 erfüllen zu können und verlaufte meine Fondsanteile zum Kurs von diesem Tag!

Nun lese ich aber überall zwischen den Zeilen, dass die Banken "bestrebt" sind, bei Aufgabe einer Verklaufsorder innerhalb der "Geschäfts-Zeiten" das jeweils beauftragte Papier noch zum Schluss-Kurs des jeweiligen Auftrags-Termins zu verkaufen.

Ja - was denn nun? Habe ich als Kunde denn überhaupt keinen Einfluß darauf, wann meine Bank meine Aktien/Fonds/Anteilsscheine verkauft? Zu was studiere ich dann Börsenkurse, wenn erst 3 oder 4 Tage nach Auftragserteilung die entsprechenden Papiere verkauft werden?? Hallo? Werden denn Briefe noch wie zu Thurn-und-Taxis- Zeiten mit der Postkutsche ausgefahren oder befinden wir uns in einer Zeit, wo der Nikai an der Honkonger Börse innert Stunden auf Frankfurt durchschlägt?

 

Meine Frage: kann ich meine Bank verpflichten, meiner Verkaufs-Order termin-echt nachzukommen?

Schon im Voraus vielen Dank für euere Profi-Tips!

 

Euer Neumitglied Bölli

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Shjin

Also meistens steht im Vertrag / Fondsprospekt oder den allg. Vertragsbestimmungen bis wann diese jeweils behandelt werden. Bei meiner Bank isses bsp. alles was bis 15.00 reinkommt -> gleicher Tag sonst morgens.

 

LBBW Balance

Um welchen gings überhaupt? 20/40/75?

Aber schlechte Entscheidung zu verkaufen.. aus meiner Sicht.

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Bölli

Danke für die schnelle Antwort!

Also erstens: es handelt sich um CR40 und CR75.

Aber unabhängig vom Zeitpunkt (natürlich war's schon ein Verlustgeschäft) - aber kann ich denn nicht von der Bank verlangen, dass sie meine Anteilsscheine zum Preis des Schluss-Kurses vom 18.01 verkauft, wenn ich die Verkaufsorder am 9:00 Uhrt vormittags des Tages gebe??

Von meiner Bank-Beraterin wurde mir sogar zugesichert, dass ich sogar noch den Verkaufs-Preis des Vortages erzielen könnte, wenn ich noch bis 9:00 Uhr vormittags meine Verkaufs-Order aufgebe.

Ganz mies wurde der Verkauf ja nur dadurch, dass mein Auftrag erst 3 Tage nach meiner Verkaufs-Order getätigt wurde, zu dem dann notierten Abschluß-Preis ...

Nochmal: Bin ich da ganz dem Gutdünken meiner Bank ausgeliefert?

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Fleisch

in den Verkaufsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen der Bank stehen die Bearbeitungsfristen drin

 

i.d.R. werden Orders die bis 14:00 Uhr eingehen am gleichen Tag bearbeitet, alles nach 14:00 Uhr bis 14:00 Uhr des Folgetages

 

genaueres musste nachlesen

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beijing84
· bearbeitet von beijing84

Kenne ich von meiner Bank auch: bis 14 Uhr wird alles am selben Tag gehandelt, und - wenn ich mich recht erinnere - Orders die vor 10 Uhr eingehen, werden noch zum Vortageskurs abgewickelt. Habe ich noch nicht selbst erlebt, aber wurde mir mehrmals so gesagt.

 

Ich würde mir mal die Geschäftsbedingungen für Wertpapiergeschäfte ansehen, und dann die Bank darauf ansprechen. Diese Abwicklungszeiten dürften überall gleich sein. Hat die Bank einen Fehler gemacht, dann muss sie den ausbügeln.

 

vg

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Bölli

Okay - vielen Dank! Mal schauen, wie durchsetzungsfähig ich morgen bin :blushing:

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Faceman

Zur Not gibts Ombudsmänner oder Gerichte. Ich denke, dass du gute Chancen hast, egal

was die AGB aussagen. Wenn du früh orderst kannst du erwarten, dass der Auftrag noch am gleichen Tag ausgeführt wird. IMO ist alles andere eine unangemessene Benachteiligung, die nach den AGB-Bestimmungen im BGB nicht hinzunehmen ist.

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tschenser

also ich hab mein fondsdepot bei consors.....

 

wenn ich einen fondsverkauf per verkaufsorder morgens aufgebe und anordne, dass die anteile zum emittenten zurückgegeben werden, erfolgte dies immer erst zur kursbildung am darauffolgenden börsentag...............

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BarGain

sollte der verkauf nicht über eine börse, sondern durch rückgabe an die KAG erfolgt sein, gebe ich zu bedenken, daß hier auch schlichtweg das forward pricing zugeschlagen haben könnte.

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Bölli

Genau dieses Schlupfloch vermute ich bei der LBBW auch - der Balancve-Fonds scheint über eine "Mittels-Geselschaft" vertrieben zu sein - also schlichtweg eine versch... des Kunden. Aber bei der BW scheinen ja eh' nur biedere Schwaben abzuschließen ...

 

Sollte sich das jedoch bewahrheiten, war's dann das mit der BW für mich ...

 

Wir werden sehen :-

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BarGain
der Balancve-Fonds scheint über eine "Mittels-Geselschaft" vertrieben zu sein - also schlichtweg eine versch... des Kunden.

*moep* falsch.

auch wenn mich nun gleich wieder drei dutzend leute ins fegefeuer oder gleich direkt in die hölle wünschen, du solltest dich einmal darüber informieren, wie das mit den fonds und den fondsgesellschaften funktioniert. das hat absolut rein gar nichts mit kundenabzocke oder sonstwas zu tun. forward pricing ist ein gegen spekulation mit fondsanteilen ausgerichtetes mittel, und wie die dafür zu veranschlagende zeitspanne aussieht, unterscheidet sich von fonds zu fonds und steht jeweils im verkaufsprospekt und im rechenschaftsbericht eines jeden fonds.

wenn du da deine hausaufgaben nicht machst und diese dinger nicht liest, sondern einfach blind kaufst, darfst du dich nicht wundern, wenn dann der verkauf nicht so läuft wie du dir das so einfach mangels hintergrundwissen vorgestellt hast.

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Dendi
· bearbeitet von Dendi

Mooooooment, der Bänker schlägt gleich zu (hallo BarGain ich unterstütz Dich *g*).

 

Jeder Kunde bekommt beim Kauf eines Fonds zumindest die Kurzversion (Factsheet/Kurzinformation/What ever) ausgehändigt oder kann dies auf Nachfrage erhalten. Dort steht überall (neben solchen Späßen wie Ausgabeaufschlag, TER etc. pp.) auch der Orderannahmeschluss sowie die Handelbarkeit drin. Zum Beispiel gibt es Fonds, die sind Forward Pricing +1 und haben Orderannahme bis 18 Uhr, es gibt Fonds, die haben kein Foward Pricing und Orderannahme 14 Uhr und es gibt (z.B. Fremdfonds oder USD-Fonds) die kann ich nur bis 8 Uhr morgens ins System eingeben mit Forward +1!

 

Vorteil bei KAG-Handel - keine Kosten bei Konzerneigenen Fonds (jedenfalls bei den meisten Banken) und oftmals auch Vorteile bei "Angeboten" von Fremdfonds.

 

Alternative: Handel an der Fondsbörse Hamburg. Hier hast Du eine sofortige Ausführung (in den meisten Fällen) aber eventuell einmal Verlust durch den Spread (je nachdem wie groß der ist) und zum Anderen fallen hier vielleicht Verkaufsgebühren bei Deiner Bank (auch unterschiedlich - steht im Preis/Leistungsverzeichnis) für eine Orderabgabe an.

 

ABER: Ja Du kannst den Fonds auch asap verkaufen, wenn Du es gerne möchtest. Du solltest das aber Deinem geneigten Bänker mitteilen. Er ist hier nur "ausführende Person" -> reines Execution only auf Kundenwunsch (Du wolltest ja schließlich verkaufen).

 

Das hat mit Kundenabzocke u.ä. nichts aber auch rein garnichts zu tuen - das ist schlicht und ergreifend eine absolut mangelnde Information. Oder würdest Du Deinem Bänker Geld erstatten, wenn der Verkaufskurs höher gewesen wäre als der vom Freitag?

 

Gruß Dendi

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Larry.Livingston

Stimme Bargain und Dendi zu. Wäre gut rauszufinden wie das Forward-Pricing und die Cut-off Zeit der KAG gestaltet ist. Hier könnte zB T+1 dazu geführt haben das der Handelstag der 21.01. wurde. (Der Kurs am 21.01. wird bei den meisten dann am 22.01. gerechnet und veröffentlicht - ich gebs zu ist etwas kompliziert - aber von KAG zu KAG unterschiedlich)

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airwave1976
Hallo, Ihrs!

Bin heute neu auf euer Forum gestoßen und hoffe auf profunde Tipps von alten Börsianern! Zu folgendem Vorgang habe ich eine Frage:

 

Ich besitze/besaß bei meiner Bank (Na gut - es ist die LBBW!) in nicht unerheblichem Ausmaß Anteilsscheine eines DAX-indizierten Fonds (LBBW Banlance), den ich wegen des schleichenden Kursverfalls in den letzten Wochen am Freitag, 18. Januar komplett verkaufte! Ich ging also um 9:00 Uhr früh zu meiner Bank und gab meine Verklaufs-Order für meine kompletten Fonds-Anteile auf - damals noch etwas schweren Herzens, ging ich doch auch zu diesem Termin schon mit Verlust aus dem Fonds. Wie froh war ich dann allerdings, als ich am Montag eben auch Zeuge des Börsen-Crash's wurde, glaubte ich doch, durch meine Verkaufs-Order meine Fondsanteile noch zum Schluss-Termin vom 18.01 losbekommen zu sein.

Aber nichts da! Meine Bank meinte, meine Verkaufsorder erst am 22.01 erfüllen zu können und verlaufte meine Fondsanteile zum Kurs von diesem Tag!

Nun lese ich aber überall zwischen den Zeilen, dass die Banken "bestrebt" sind, bei Aufgabe einer Verklaufsorder innerhalb der "Geschäfts-Zeiten" das jeweils beauftragte Papier noch zum Schluss-Kurs des jeweiligen Auftrags-Termins zu verkaufen.

Ja - was denn nun? Habe ich als Kunde denn überhaupt keinen Einfluß darauf, wann meine Bank meine Aktien/Fonds/Anteilsscheine verkauft? Zu was studiere ich dann Börsenkurse, wenn erst 3 oder 4 Tage nach Auftragserteilung die entsprechenden Papiere verkauft werden?? Hallo? Werden denn Briefe noch wie zu Thurn-und-Taxis- Zeiten mit der Postkutsche ausgefahren oder befinden wir uns in einer Zeit, wo der Nikai an der Honkonger Börse innert Stunden auf Frankfurt durchschlägt?

 

Meine Frage: kann ich meine Bank verpflichten, meiner Verkaufs-Order termin-echt nachzukommen?

Schon im Voraus vielen Dank für euere Profi-Tips!

 

Euer Neumitglied Bölli

 

Also ich weiß das jetzt nur von meinem M&G Global Basic bei der Diba aus dem Kopf.

 

Mache ich das beispielsweise heute bis 11 Uhr online oder telefonisch, wird der morgige Kurs genommen. Das hat bisher immer sehr gut geklappt, auch bei den anderen Fonds. Das Geld ist dann meiste übermorgen schon auf dem Diba Konto eingegangen. Manchmal dauer es ein bissel länger, aber an die Fristen wann welcher Kurs genommen wird, halten sich die Gesellschaften an ihre Bedingungen.

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Bölli

Noch einmal - das letzte Mal (denn ändern kann man sicher nichts mehr, da sich die Bank letztendlich auf eben jenes forward-princing herausreden wird!): die Sache erhält eine zunehmend pikante Note eben dadurch, dass ich bei der (zugegeben sympathischen, jungen hübschen ;-) Sachbearbeiterin) noch vor ein paar Monaten nach den bedingungen bei Verkaufs-Ordern gefragt habe, und sie mir eben jene Regelung erläutert hat, nachdem ich noch am Vormittag den Schlußkurs den Vortages ordern kann!! Wahrscheinlich kannte sie selbst nicht genau die Bedingungen dieses Fonds, ich wäre nämlich sonst schon im Oktober letzten Jahres von dem Balance-Fonds ausgestiegen (damals sogar noch mit einem leichten Plus, trotz Ausgabe-Aufschlag)!

 

Klar muss ich mich als Kunde schlau machen - wozu hat man schließlich Anlageberater (und nicht nur die von der Bank :ph34r: )? Und die netten Fräuleins auf der Bank müssen schließlich ihre Provisions-trächtigen Abschlüsse beim nächsten Abteilungsleiter-Treffen vorlegen ...

 

Überhaupt war von dieses Konditionen noch nie die Rede - wohl aber von jeder Menge gesetzlicher Vorlagen, die die armen Banken bei Vertrags-Abschlüssen mit ihren Kunden beachten müssen, von wegen Risiko-Gruppen und so (ich erinnere mich da an ein seitenlanges Evaluat, das mir da vorgelegt wurde, und bescheinigte, dass ich mir als Kunde des Risikos meiner Geldanlage bewußt bin) - hätte ich doch BWL und VWL studiert :teach:

 

in diesem Sinn: :shit:

- trotz allem närrische Tage noch :narr:

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon
Ja - was denn nun? Habe ich als Kunde denn überhaupt keinen Einfluß darauf, wann meine Bank meine Aktien/Fonds/Anteilsscheine verkauft? Zu was studiere ich dann Börsenkurse, wenn erst 3 oder 4 Tage nach Auftragserteilung die entsprechenden Papiere verkauft werden??

Du hast schon gemerkt, dass ein Wochenende dazwischen lag? Ein Verkauf zum 19. oder 20., also innerhalb von 1-2 Tagen waere in diesem Fall bei einem Forward-pricing von t+1 also gar nicht moeglich gewesen (die Tage sind naemlich Werk- bzw. Banktage).

 

Aus dem Verkaufsprospekt geht uebrigens hervor, dass die cut-off time 12:00 Uhr (Luxemburger Zeit) ist und das forward-pricing t+1. Damit haette zum Kurs vom 21. abgerechnet werden muessen. Ist dies nicht geschehen wuerde ich mal bei der Bank nachfragen, wann genau der Auftrag weitergeleitet wurde.

 

Noch einmal - das letzte Mal (denn ändern kann man sicher nichts mehr, da sich die Bank letztendlich auf eben jenes forward-princing herausreden wird!): die Sache erhält eine zunehmend pikante Note eben dadurch, dass ich bei der (zugegeben sympathischen, jungen hübschen ;-) Sachbearbeiterin) noch vor ein paar Monaten nach den bedingungen bei Verkaufs-Ordern gefragt habe, und sie mir eben jene Regelung erläutert hat, nachdem ich noch am Vormittag den Schlußkurs den Vortages ordern kann!! Wahrscheinlich kannte sie selbst nicht genau die Bedingungen dieses Fonds, ich wäre nämlich sonst schon im Oktober letzten Jahres von dem Balance-Fonds ausgestiegen (damals sogar noch mit einem leichten Plus, trotz Ausgabe-Aufschlag)!

Auch bei Kauf gilt ein forward-pricing von t+1 und cut-off time 12:00 Uhr.

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Herr S.

Sicher das die Valuta des Abrechnungskurs nicht die vom 18.01. war???

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