Boersifant Januar 27, 2008 Die BaFin hat laut Selbstdarstellung umfangreiche Aufgaben in der Wertpapieraufsicht, z.b.: Im Rahmen ihrer Solvenzaufsicht sichert die BaFin die Zahlungsfähigkeit von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen. Durch ihre Marktaufsicht setzt die BaFin zudem Verhaltensstandards durch, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren. Zum Anlegerschutz gehört es auch, dass die BaFin unerlaubt betriebene Finanzgeschäfte bekämpft. Eine wichtige Aufgabe der BaFin ist seit Juli 2002, Marktmanipulationen zu verfolgen. Es ist verboten, falsche Informationen zu bewertungserheblichen Umständen - etwa zum Ertrag - zu verbreiten oder veröffentlichungspflichtige Informationen zurückzuhalten, die geeignet sind, auf den Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken (§ 20a WpHG). Markus Frick konnte solange unbehelligt arbeiten, bis die BaFin hunderte Beschwerden bekommen hat, weil sie auf Einzelanfragen nicht zu reagieren scheint. So habe ich im März letzten Jahres den Betrug bei diversen Scheingründungen gemeldet (keine Frick-Unternehmen), passiert ist gar nichts. Diese Betrüger gründen weiterhin Börsenmäntel und verschachern sie am deutschen Markt zu Millionenbeträgen bei einem Unternehmenswert im fünfstelligen Bereich. Es ist schon bezeichnend, dass für jeden Minibetrug ein großer Medienrummel betrieben wird, Geschäfte der Wirtschaftsmafia in Deutschland aber niemanden interessieren. Das wars auch schon. Wollte mich nur mal ärgern, weil ich gerade bei w:o wieder einen Thread über eine Betrügerfirma dieser Mafia gesehen habe. Hat hier jemand positive Erfahrungen mit der BaFin gemacht oder auch nur die Standardantwort erhalten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash Januar 27, 2008 Die BaFin hat laut Selbstdarstellung umfangreiche Aufgaben in der Wertpapieraufsicht, z.b.: Markus Frick konnte solange unbehelligt arbeiten, bis die BaFin hunderte Beschwerden bekommen hat, weil sie auf Einzelanfragen nicht zu reagieren scheint. So habe ich im März letzten Jahres den Betrug bei diversen Scheingründungen gemeldet (keine Frick-Unternehmen), passiert ist gar nichts. Diese Betrüger gründen weiterhin Börsenmäntel und verschachern sie am deutschen Markt zu Millionenbeträgen bei einem Unternehmenswert im fünfstelligen Bereich. Es ist schon bezeichnend, dass für jeden Minibetrug ein großer Medienrummel betrieben wird, Geschäfte der Wirtschaftsmafia in Deutschland aber niemanden interessieren. Das wars auch schon. Wollte mich nur mal ärgern, weil ich gerade bei w:o wieder einen Thread über eine Betrügerfirma dieser Mafia gesehen habe. Hat hier jemand positive Erfahrungen mit der BaFin gemacht oder auch nur die Standardantwort erhalten? Die BaFin prüft nur und gibt das ganze Ergebnis an die Staatsanwaltschaft weiter. Von 87 Meldungen an die Staatsanwaltschaft wurden 70 Untersuchungen eingestellt im Jahre 2003. Was kann die Bafin schon machen, wenn der Staatsanwalt die Untersuchung einstellt. Der Staatsanwalt muß auch Beweisen das Insiderhandel bzw. Manipulation vorliegt, sonst könnteste ja jeden anzeigen und in den Bau bringen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash Januar 27, 2008 Hier gibt es einige Berichte über die BaFin: http://www.boerseimersten.de/idx_search.jsp?text=bafin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Januar 29, 2021 jetzt hat Wirecard doch noch eine Konsequenz für den am Stuhl klebenden Chef https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-01/bafin-chef-hufeld-muss-nach-wirecard-skandal-gehen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine vor 20 Stunden So richtig passt das hier auch nicht, wer also einen besseren Platz dafür hat, kann es gerne verschoben werden. Anfang des Jahres hat die Bafin folgenden Artikel veröffentlicht Mehr Transparenz für Finfluencer @ThomasDas Ding könnte es auch in Bezug auf das Forum in sich haben. In Zusammenarbeit mit der ESMA (European Securities and Market Authority) hat die Bafin das folgende Factsheet veröffentlicht. "Die Verwendung von Haftungsausschlüssen wie „Dies ist keine Anlageberatung“ schützt Sie in diesen Fällen nicht." Aufmerksam wurde ich auf das Problem durch ein Walz Interview wo, das Thema gestreift wurde. Eine Regulierung der Finfluencer in Deutschland könnte leicht dazu führen, dass alle getroffen werden und nicht nur die Scharlatane. Ungefähr ab Minute 50. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 20 Stunden · bearbeitet vor 20 Stunden von stagflation In dem Factsheet steht: Zitat Wenn Sie also nicht über eine Zulassung zur Anlageberatung verfügen, geben Sie keine personalisierten Empfehlungen dazu, welche Finanzprodukte gekauft, verkauft oder gehalten werden sollen. Es kann sogar eine zulassungspflichtige Anlageberatung darstellen (2), wenn Sie Ihre Meinung öffentlich darüber äußern, ob der Kurs einer Aktie oder eines Kryptoassets steigen oder fallen wird. Dann sollten wir wohl auch hier aufhören zu posten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine vor 19 Stunden Walz meinte im Video, dass es bereits kritisch werden könnte, wenn man von seinem eigenen Depot berichtet oder Hinweise zu Lesetipps gibt. Noch ist es nicht final beschlossen. Wäre jedenfalls traurig wenn Hilfe untereinander nicht mehr möglich wäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich vor 17 Stunden vor 1 Stunde von Sapine: Wäre jedenfalls traurig wenn Hilfe untereinander nicht mehr möglich wäre. Naja, das liegt aber doch im Trend der Zeit. An allen Ecken und Enden glauben doch viele, daß man den Menschen schützen muß, selbst vor sich selber. Wir (wir=die Gesellschaft) lähmen uns auf die Art selber. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unb. benutzer vor 17 Stunden Mal ne frage zu bafin und daten einsehen. In den USA ist das Pendant zu bafin die sec Behörde.... Jedoch tue ich mir bei den sec fillings leichter Daten zu finden. Jedes filing gibt's ganz einfach auf sec.gov oder sogar sehr gefiltert nach Form, z.b secform4 um institutionelle Investoren und insider trades/bestand zu "sehen". Gibt's so etwas auch von der bafin für die Marktanalyse?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity vor 17 Stunden · bearbeitet vor 17 Stunden von gravity vor 2 Stunden von Sapine: Wäre jedenfalls traurig wenn Hilfe untereinander nicht mehr möglich wäre. Der BaFin-Artikel und das Factsheet richten sich an "Finfluenzer", die mit einem wirtschaftlichen, monetären Ziel systematisch Inhalte veröffentlichen, Reichweite aufbauen und wirtschaftlich davon profitieren wollen (z.B. Entgelt, Affiliate-Link, Produktvermarktung, Sponsoring durch Dritte, usw.). Das gilt nicht für klassische Forennutzer ohne Geschäftsmodell und ohne wirtschaftliche Ziele (bzgl. der Postings). Deshalb steht in "Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung": Zitat 6. Erlaubnispflicht Eine Erlaubnis ist erforderlich, wenn die Anlageberatung gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbracht wird, der objektiv einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 32 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG bzw. § 15 Abs. 1 WpIG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 WpIG). Gewerbsmäßigkeit setzt voraus, dass der Betrieb der betreffenden Geschäfte auf gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Für das Merkmal der „Gewinnerzielungsabsicht“ kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Auch die Absicht, mittelbar über die Anlageberatung Gewinn zu erzielen, genügt, um eine Tätigkeit als gewerbsmäßig zu qualifizieren, z.B. wenn die Beratung lediglich um ihres Werbeeffektes willen unentgeltlich durchgeführt wird, indirekt aber den Vertrieb entgeltlicher Leistungen fördern soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megatron vor 17 Stunden Es gab vor gut 1 1/2 Jahren im comdirect Forum längliche Diskussionen zu diesem Thema, mit Verweis auf strengere ESMA / BaFin Regelungen hatte ebenjene nämlich das Forum mit geänderten Nutzungsbedingungen belegt, und längliche Aktiendiskussionen mit Stopp Vorschlägen, extrapolierten Kursverläufen, oder auch teilweise fundamentale Analysen unterbunden. Viele haben daraufhin die aktive Teilnahme an Finanzthemen eingestellt, oder sich mehr oder weniger ganz aus dem Forum verabschiedet. Nach ca. einmal Jahr hat man sich dann mit der BaFin zusammengesetzt (zumindest wurde das so kommuniziert), und sich mal konkret die zur Diskussion stehenden Posts angeschaut. Ergebnis: Alles halb so wild, 180 Grad Drehung, doch wieder alles erlaubt. Die Foristen sind natürlich nur sehr spärlich zurück gekehrt. Interessant, dass jetzt ESMA / BaFin anscheinend doch wieder zur härteren Linie zurückkehren. OT: Dinge die EU besonders gut kann: Überregulieren und sich zum Deppen machen (siehe Mercorsur) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg vor 14 Stunden vor 5 Stunden von Sapine: Walz meinte im Video, dass es bereits kritisch werden könnte, wenn man von seinem eigenen Depot berichtet oder Hinweise zu Lesetipps gibt. Noch ist es nicht final beschlossen. Was ist "es"? Gibt es eine Beschlussvorlage? Die Meinung von Herrn Walz ist schräg. Es würde darauf hinauslaufen, dass seriöse Finanzjournalisten nicht mehr darauf hinweisen dürfen, dass sie die Aktie eines Unternehmens halten, wenn sie über dieses berichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dimido vor 6 Stunden · bearbeitet vor 6 Stunden von dimido Ab wann ist man Finfluencer bzw. wo wird die Grenze gezogen? Zitat Es kann sogar eine zulassungspflichtige Anlageberatung darstellen (2), wenn Sie Ihre Meinung öffentlich darüber äußern, ob der Kurs einer Aktie oder eines Kryptoassets steigen oder fallen wird. Wenn man dem Link folgt, auf den mit (2) verwießen wird, muss man also nicht mal "professionell" tätig sein? Das Einteilung geht runter bis hin zu "Non Professional -> Non-Expert", die sich mindestens an die "General Requirements" halten müssen. Ist ein einfacher Foren-Schreiberling im Sinne dieser Regelung bereits als "Non Professional -> Non-Expert" anzusehen, sobald er sich im Forum öffentlich äußert? Dieses Dokument ist von Anfang 2024 und die Verweise (CDRs) in dem Dokument gehen auf Dokumente zurück die noch wesentlich älter sind (aus Zeiten als es den Begriff Finfluencer noch nicht mal gab...). Es entbehrt auch nicht einer gewissen Komik, daß die BaFin in dem factsheet schreibt: Zitat Die Verwendung von Haftungsausschlüssen wie "Dies ist keine Anlageberatung" schützt Sie in diesen Fällen nicht aber für sich selbst in Anspruch nimmt, sich per Disclaimer (unten rechts) von dem gerade geschriebenen distanzieren zu können falls es ihr nachträglich sinnvoll erscheint, mit dem Hinweis auf die Eigenverantwortung: Zitat Dieses Factsheet ist nicht als Rechtsberatung oder regulatorische Auslegung möglicher anwendbarer Regelungen gedacht. Es ist nur eine allgemeine Anleitung. Machen Sie Ihre eigene Due Diligence: Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre potenzielle rechtliche Verpflichtung zu verstehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt vor 5 Stunden vor 45 Minuten von dimido: Dieses Dokument ist von Anfang 2024 und die Verweise (CDRs) in dem Dokument gehen auf Dokumente zurück die noch wesentlich älter sind (aus Zeiten als es den Begriff Finfluencer noch nicht mal gab...). Das ganze erscheint mir so unausgegoren (und Walz alles andere als unparteiisch, er sieht sich in dem Interview primär als Anwalt für den Verbraucherschutz), dass es m.E. verfrüht wäre, hier schon konkrete Folgen für den Forenbetrieb abzuleiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine vor 4 Stunden Ich hatte ihn auch nicht so verstanden, dass dies aktuell bereits zu Restriktionen führt. Für mich ist die Frage, ob ich meine Beiträge in manchen Situationen zukünftig anders formulieren sollte. Darauf verzichten würde ich aktuell sicher noch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hotzenplotz2 vor 2 Stunden Warum neigen wir eigentlich dazu Dinge komplett zu überinterpretieren. Sprechen wir hier über eine Verordnung, eine nationale Gesetzgebung oder sonst eine bindenden Vorschrift? Nein. Ist hier jemand Finanzinfluencer, sprich äußert sich regelmäßig vor Followern und bewirbt/empfiehlt dabei Finanzprodukte? Auch nicht. Dann hat dieses Ding wohl nichts mit uns zutun. In einem Forum äußern sich Privatpersonen mit ihrer Privatmeinung. Wenn hier Elon Musk dabei wäre der mit seinen Äußerungen für Verwerfungen an der Börse sorgt können wir nochmal über das Thema reden. Bis dahin ist das komplett irrelevant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joker_19 vor 2 Stunden · bearbeitet vor 1 Stunde von Joker_19 vor einer Stunde von Hotzenplotz2: Warum neigen wir eigentlich dazu Dinge komplett zu überinterpretieren. Sprechen wir hier über eine Verordnung, eine nationale Gesetzgebung oder sonst eine bindenden Vorschrift? Nein. Doch. Die Grundlage der gesamten Thematik ist das "Gesetz über das Kreditwesen (KWG)" sowie das "Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG)", also gibt es zwei gültige Gesetze. Und immer wenn es um Gesetze geht, macht das Studium der Primärquelle (also der Gesetze) Sinn, und kein Factsheet einer sonstigen Organisation. Das Gesetz reguliert u. a. Finanzdienstleistungen, und Anlageberatungen sind ein Teil davon. Dazu sagt KWG § 1 Abs.1a Satz 2 Nr. 1a Zitat (1a) ... Finanzdienstleistungen sind 1a. die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung), " https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/BJNR008810961.html Ohne Jurist zu sein, würde ich sagen: Hier im Forum finden keine Finanzdienstleistungen statt. Es gibt auch keine geschäftlichen Kundenbeziehungen. Bei Finfluencern, die damit ihr Geld verdienen, mag das anders bewertet werden, aber für das Foum hier sehe ich keine Relevanz. Anlageberatung ist auch im WpIG reguliert. Da könnte man auch reinschauen, dafür fehlt mir aber Zeit und Lust. Ich gehe aber jede Wette ein, dass die private Meinungsabgabe in Foren davon nicht betroffen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag