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Boersifant

Die BaFin hat laut Selbstdarstellung umfangreiche Aufgaben in der Wertpapieraufsicht, z.b.:

Im Rahmen ihrer Solvenzaufsicht sichert die BaFin die Zahlungsfähigkeit von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen. Durch ihre Marktaufsicht setzt die BaFin zudem Verhaltensstandards durch, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren. Zum Anlegerschutz gehört es auch, dass die BaFin unerlaubt betriebene Finanzgeschäfte bekämpft.

 

Eine wichtige Aufgabe der BaFin ist seit Juli 2002, Marktmanipulationen zu verfolgen. Es ist verboten, falsche Informationen zu bewertungserheblichen Umständen - etwa zum Ertrag - zu verbreiten oder veröffentlichungspflichtige Informationen zurückzuhalten, die geeignet sind, auf den Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken (§ 20a WpHG).

 

Markus Frick konnte solange unbehelligt arbeiten, bis die BaFin hunderte Beschwerden bekommen hat, weil sie auf Einzelanfragen nicht zu reagieren scheint. So habe ich im März letzten Jahres den Betrug bei diversen Scheingründungen gemeldet (keine Frick-Unternehmen), passiert ist gar nichts. Diese Betrüger gründen weiterhin Börsenmäntel und verschachern sie am deutschen Markt zu Millionenbeträgen bei einem Unternehmenswert im fünfstelligen Bereich.

 

Es ist schon bezeichnend, dass für jeden Minibetrug ein großer Medienrummel betrieben wird, Geschäfte der Wirtschaftsmafia in Deutschland aber niemanden interessieren.

 

Das wars auch schon. Wollte mich nur mal ärgern, weil ich gerade bei w:o wieder einen Thread über eine Betrügerfirma dieser Mafia gesehen habe. :w00t:

 

Hat hier jemand positive Erfahrungen mit der BaFin gemacht oder auch nur die Standardantwort erhalten?

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Aktiencrash
Die BaFin hat laut Selbstdarstellung umfangreiche Aufgaben in der Wertpapieraufsicht, z.b.:

 

 

 

 

Markus Frick konnte solange unbehelligt arbeiten, bis die BaFin hunderte Beschwerden bekommen hat, weil sie auf Einzelanfragen nicht zu reagieren scheint. So habe ich im März letzten Jahres den Betrug bei diversen Scheingründungen gemeldet (keine Frick-Unternehmen), passiert ist gar nichts. Diese Betrüger gründen weiterhin Börsenmäntel und verschachern sie am deutschen Markt zu Millionenbeträgen bei einem Unternehmenswert im fünfstelligen Bereich.

 

Es ist schon bezeichnend, dass für jeden Minibetrug ein großer Medienrummel betrieben wird, Geschäfte der Wirtschaftsmafia in Deutschland aber niemanden interessieren.

 

Das wars auch schon. Wollte mich nur mal ärgern, weil ich gerade bei w:o wieder einen Thread über eine Betrügerfirma dieser Mafia gesehen habe. :w00t:

 

Hat hier jemand positive Erfahrungen mit der BaFin gemacht oder auch nur die Standardantwort erhalten?

 

 

Die BaFin prüft nur und gibt das ganze Ergebnis an die Staatsanwaltschaft weiter. Von 87 Meldungen an die Staatsanwaltschaft wurden 70 Untersuchungen eingestellt im Jahre 2003. Was kann die Bafin schon machen, wenn der Staatsanwalt die Untersuchung einstellt. Der Staatsanwalt muß auch Beweisen das Insiderhandel bzw. Manipulation vorliegt, sonst könnteste ja jeden anzeigen und in den Bau bringen.

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Sapine

So richtig passt das hier auch nicht, wer also einen besseren Platz dafür hat, kann es gerne verschoben werden. 

 

Anfang des Jahres hat die Bafin folgenden Artikel veröffentlicht

Mehr Transparenz für Finfluencer

@ThomasDas Ding könnte es auch in Bezug auf das Forum in sich haben. In Zusammenarbeit mit der ESMA (European Securities and Market Authority) hat die Bafin das folgende Factsheet veröffentlicht. "Die Verwendung von Haftungsausschlüssen wie „Dies ist keine Anlageberatung“ schützt Sie in diesen Fällen nicht." 

 

Aufmerksam wurde ich auf das Problem durch ein Walz Interview wo, das Thema gestreift wurde. Eine Regulierung der Finfluencer in Deutschland könnte leicht dazu führen, dass alle getroffen werden und nicht nur die Scharlatane. Ungefähr ab Minute 50. 

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

In dem Factsheet steht:

Zitat

Wenn Sie also nicht über eine Zulassung zur Anlageberatung verfügen, geben Sie keine personalisierten Empfehlungen dazu, welche Finanzprodukte gekauft, verkauft oder gehalten werden sollen.

 

Es kann sogar eine zulassungspflichtige Anlageberatung darstellen (2), wenn Sie Ihre Meinung öffentlich darüber äußern, ob der Kurs einer Aktie oder eines Kryptoassets steigen oder fallen wird.

 

Dann sollten wir wohl auch hier aufhören zu posten. :huh:

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Sapine

Walz meinte im Video, dass es bereits kritisch werden könnte, wenn man von seinem eigenen Depot berichtet oder Hinweise zu Lesetipps gibt. Noch ist es nicht final beschlossen. 

 

Wäre jedenfalls traurig wenn Hilfe untereinander nicht mehr möglich wäre. 

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Nachdenklich
vor 1 Stunde von Sapine:

Wäre jedenfalls traurig wenn Hilfe untereinander nicht mehr möglich wäre. 

Naja, das liegt aber doch im Trend der Zeit.

 

An allen Ecken und Enden glauben doch viele, daß man den Menschen schützen muß, selbst vor sich selber.

Wir (wir=die Gesellschaft) lähmen uns auf die Art selber.

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unb. benutzer

Mal ne frage zu bafin und daten einsehen. In den USA ist das Pendant zu bafin die sec Behörde.... Jedoch tue ich mir bei den sec fillings leichter Daten zu finden. Jedes filing gibt's ganz einfach auf sec.gov oder sogar sehr gefiltert nach Form, z.b secform4 um institutionelle Investoren und insider trades/bestand zu "sehen". Gibt's so etwas auch von der bafin für die Marktanalyse??

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gravity
· bearbeitet von gravity
vor 2 Stunden von Sapine:

Wäre jedenfalls traurig wenn Hilfe untereinander nicht mehr möglich wäre. 

Der BaFin-Artikel und das Factsheet richten sich an "Finfluenzer", die mit einem wirtschaftlichen, monetären Ziel systematisch Inhalte veröffentlichen, Reichweite aufbauen und wirtschaftlich davon profitieren wollen (z.B. Entgelt, Affiliate-Link, Produktvermarktung, Sponsoring durch Dritte, usw.). Das gilt nicht für klassische Forennutzer ohne Geschäftsmodell und ohne wirtschaftliche Ziele (bzgl. der Postings). Deshalb steht in "Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung":

Zitat

6. Erlaubnispflicht

Eine Erlaubnis ist erforderlich, wenn die Anlageberatung gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbracht wird, der objektiv einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 32 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG bzw. § 15 Abs. 1 WpIG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 WpIG). Gewerbsmäßigkeit setzt voraus, dass der Betrieb der betreffenden Geschäfte auf gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Für das Merkmal der „Gewinnerzielungsabsicht“ kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Auch die Absicht, mittelbar über die Anlageberatung Gewinn zu erzielen, genügt, um eine Tätigkeit als gewerbsmäßig zu qualifizieren, z.B. wenn die Beratung lediglich um ihres Werbeeffektes willen unentgeltlich durchgeführt wird, indirekt aber den Vertrieb entgeltlicher Leistungen fördern soll.

 

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Megatron

Es gab vor gut 1 1/2 Jahren im comdirect Forum längliche Diskussionen zu diesem Thema, mit Verweis auf strengere ESMA / BaFin Regelungen hatte ebenjene nämlich das Forum mit geänderten Nutzungsbedingungen belegt, und längliche Aktiendiskussionen mit Stopp Vorschlägen, extrapolierten Kursverläufen, oder auch teilweise fundamentale Analysen unterbunden. Viele haben daraufhin die aktive Teilnahme an Finanzthemen eingestellt, oder sich mehr oder weniger ganz aus dem Forum verabschiedet. Nach ca. einmal Jahr hat man sich dann mit der BaFin zusammengesetzt (zumindest wurde das so kommuniziert), und sich mal konkret die zur Diskussion stehenden Posts angeschaut. Ergebnis: Alles halb so wild, 180 Grad Drehung, doch wieder alles erlaubt. Die Foristen sind natürlich nur sehr spärlich zurück gekehrt. Interessant, dass jetzt ESMA / BaFin anscheinend doch wieder zur härteren Linie zurückkehren.

 

OT: Dinge die EU besonders gut kann: Überregulieren und sich zum Deppen machen (siehe Mercorsur)

 

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Yerg
vor 5 Stunden von Sapine:

Walz meinte im Video, dass es bereits kritisch werden könnte, wenn man von seinem eigenen Depot berichtet oder Hinweise zu Lesetipps gibt. Noch ist es nicht final beschlossen.

Was ist "es"? Gibt es eine Beschlussvorlage?

 

Die Meinung von Herrn Walz ist schräg. Es würde darauf hinauslaufen, dass seriöse Finanzjournalisten nicht mehr darauf hinweisen dürfen, dass sie die Aktie eines Unternehmens halten, wenn sie über dieses berichten.

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