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caspar

was ist eigentlich naked shorting / ungedeckte Leerverkäufe

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klausk
· bearbeitet von klausk
Cortal Consors bietet auch für Privatanleger naked short selling an. Aber nur intraday, d.h. man muss am gleichen Tag sich wieder eindecken. Overnight muss man dann eine Wertpapierleihe tätigen.

Du beschreibst Short Selling. "Naked" heisst, dass der Short Sale NICHT durch das Leihen von Aktien gedeckt wird (in USA ist der Broker fürs Ausleihen verantwortlich, in Stuttgart anscheinend auch). Und FTD bedeutet, dass die Deckung nicht innerhalb einer "gewissen" Frist erfolgt.

 

Aber mir ist da noch eine finstere Idee gekommen. SEC-Regeln verlangen, dass der Broker/MarketMaker das durch den Short Sale erlangte Cash sequestriert, d.h. die Margin des Short Sellers erhöht. (Margin ist die Schwelle des Cash-Werts eines Accounts, die ein Broker erlauben darf). Wenn allerdings Short Seller und Broker/MM am selben Strang ziehen, die Margin ignorieren und die Börse sich nicht an SEC-Regeln gebunden fühlt (ist ja "Freiverkehr"), dann kann der Short Seller mit dem Geld "spielen". US-Börsen halten ihre Broker/MMs an kurzer Leine; ist Berlin/Bremen da grosszüger?

 

Ich will nicht behaupten, aber wundern würde ich mich nicht, wenn gewisse Leute eine Schwäche des kapitalistischen Systems, hier z.B. das Vertrauen in Regeln und ihre Beachtung durch die Marktteilnehmer erkennen und ausnutzen. Weshalb sonst ist das Naked Shorting von US-Aktien in Berlin erlaubt, wenn es im Heimatland der Aktien verboten ist?

 

Und überhaupt: Wieso kann eine Aktie an dieser Provinzbörse gehandelt werden, ohne dass die ausgebende Firma den Handel beantragt hat, ja überhaupt davon weiss?

 

Aber, wie gesagt, dass Berlin Provinz ist, ist nur eine finstere Idee von mir.

 

PS: Ich will nicht alle Berliner provozieren, nur die "Börse" dort.

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klausk
· bearbeitet von klausk
Börsenordnung Stuttgart:

§ 70 Verbot des "Short-Selling"

(1) Handelsteilnehmern ist es nicht gestattet, Wertpapiere, die im Handelssegment EUWAX

gehandelt werden, zu verkaufen, ohne dass der Handelsteilnehmer in diesen Wertpapieren

über einen ausreichenden Depotbestand verfügt.

Ich bin kein Anwalt, habe aber im Laufe der Jahre etwas über die Bedeutung von Worten gelernt.

 

Über eine Aktie zu "verfügen" ist nicht dasselbe wie sie zu "besitzen". Über eine geliehene Aktie kann ich ebenso verfügen wie über eine, die ich besitze. Wobei "besitzen" wiederum gedeutet werden kann. :blink:

 

Ich halte den Titel "§ 70 Verbot des 'Short-Selling'" für irreführend.

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Stephi

Ja klar, §70 Börsenordnung verbietet nicht das short-selling sondern nur das naked short-selling.

Wenn ich mir ne Aktie leihe, dann kann ich über sie verfügen. dann ist short-selling erlaubt.

 

Mir ging es darum zu wissen, ob naked-short selling in Deutschland verboten ist oder nur in Stuttgart.

Ich fänd es einen Witz, wenn das erlaubt wäre. Sonst alles regulieren und verbieten...aber dann naked shorting erlauben...

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caspar

nur kurz eine anmerkung:

 

 

die boersenordnung der boerse stuttgart: was regelt die? wohl nur den geregelten/amtlichen markt...

 

der freiverkehr hat aber sowieso eine sonderstellung, weil er eben nicht als geregelter/amtlicher markt gilt, sondern als markt der nur "privatrechtlich" geregelt ist

 

beispiel frankfurt:

 

"Der Open Market stellt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar. Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Open Market (Freiverkehr) bilden die Freiverkehrsrichtlinien der Deutsche Börse AG."

 

grundsaetzlich wird ueberhaupt immer wieder unterschaetzt, was alles am freiverkehr moeglich ist an scheinbar gesetzeswidrigen, was aber bei genauer betrachtung nicht durch gesetze geregelt ist, weil der freiverkehr in diese gesetze nicht faellt

 

aus meiner bescheidenen erfahrung im freiverkehr mit gewissen brokerAG`s kommt mir die erklaerung von klausk bzgl. "kooperation" dealer/broker und short seller sehr plausibel vor

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DerDude

Hi, wie funktionieren genau ungedeckte Leerverkäufe, also solche Leerverkäufe, die die US-REgierung und die SEC in Bezug auf bestimmte FInanzinstitute zumindest zeitweilig verbieten wollen?

 

Wie ein normaler/gedeckter Leerverkauf funktioniert ist klar:

 

Ein Hedge-Fonds leiht sich Aktien (i.d.R. bei einer [iNvestment-]Bank), verkauft diese und kauft diese nach einer Zeit zu einem (hoffentlich) günstigeren Kurs wieder. Der Gewinn ist die Kursspanne abzgl. der Leihgebühr.

 

Aber wie genau funktioniert ein ungedeckter Leerverkauf?

--> Laut wikipedia handelt es sich dabei um eine Short Call Optionsstrategie, wobei der Optionsverkäufer nicht im Besitz der Aktien ist. Allerdings glaube ich nicht, dass es das ist, was gemeinhin unter ungedeckten Leerverkäufen verstanden wird. Short Positionen sind ja nur Finanzinstituten mit bestimmten Voraussetzungen vorbehalten.

 

Auf http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_303940 wird es sehr gut beschrieben:

 

"Bei ungedeckten Leerverkäufen, auch naked short selling genannt, verkaufen Marktteilnehmer Aktien, die sie zuvor gar nicht geliehen haben, wie dies bei regulären Leerverkäufen der Fall ist.

 

Das ist möglich, weil die Papiere in den USA erst drei Tage nach dem Geschäft tatsächlich geliefert werden müssen. Voraussetzung für den Leerverkauf ist aber, dass der Short Seller etwa ein Hedge-Fonds sichergestellt hat, dass die Aktie bei einem anderen Marktteilnehmer, in der Regel Makler oder Investmentbanken, zur Leihe bereit liegt. Kauft der Leerverkäufer die Aktie nicht selbst rechtzeitig am Markt zurück, könnte er also die Aktienleihe in Anspruch nehmen."

 

Aber das heisst doch, dass die Investoren/Hedge-Fonds nur innerhalb eines Tages auf Kursverluste setzen, oder? Wenn sie heute eine Aktie verkaufen, müssen sie diese ja in 3 Tagen liefern. Damit sie aber in 3 Tagen eine Aktie (zum liefern) haben, müssen die Investoren ja auch schon am selben Tag die Aktie kaufen, damit sie selber wenigstens in 3 Tagen die Aktie erhalten, die sie dann weiter liefern. Oder?

Würden sie am Montag eine Aktie verkaufen (Lieferung: Donnerstag) und erst am Dienstag die Aktie (billiger) kaufen (Lieferung: Freitag), hätten sie ja am Donnerstag keine Aktien, die sie liefern können, und müssten sich dann ja doch wieder die Aktie leihen. Oder wie funktioniert das?

 

Und: Ist das in Deutschland/Europa auch möglich? Wird hier auch erst 3 Tage nach Geschäftsabschluss geliefert?

 

Danke für eure Antworten!

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berliner

Vielleicht noch als Hinweis: in den USA kann dieselbe Aktie mehrmals verliehen werden.

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klausk
· bearbeitet von klausk

Vor einem halben Jahr hatten wir schon mal eiine ausführliche Diskussion zum Thema (Naked) Shortselling. Such mal.

 

Die Bestimmungen sind länderspezifisch. Ich kann nur die US-Regelung anführen und interpretieren. Die SEC hat ein einfach zu lesendes FAQ zusammengestellt (Schulenglisch reicht).

 

Kurz zusammengefasst und immer nur auf die USA bezogen: Jeder, der genügend Kredit bei seinem Broker hat ("margin"), kann Aktien "short" verkaufen, also nicht nur Hedgefonds oder sonstige "Böse". Im Regelfall leiht sich der Broker die Aktien bei seinen anderen Kunden, die sie in ihrem Bestand haben, oder bei einem anderen Broker und dessen Kunden. Diese Kunden sind gern bereit, ihre Aktien zu verleihen, weil sie dafür vom Shortseller Zinsen kassieren. Grossinvestoren, wie z.B. Pensionskassen, Versicherungen, Fondsgesellschaften, halten grundsätzlich einen bestimmten Prozentsatz prominenter Aktien und verdienen mit dem Verleihen ein Zubrot. ETFs werden übrigens ähnlich gebildet: Grossinvestoren leihen ihre Aktien an den ETF-Sponsor aus.

 

Diese Aktien werden dann beim verwaltenden Broker als verliehen markiert. Die so geliehenen Aktien verkauft der Broker an einen Käufer, der zu Recht davon ausgehen darf, dass er "richtige" Aktien und nicht nur Schuldscheine gekauft hat. Der Shortseller bekommt den Verkaufspreis unter Vorbehalt gutgeschrieben und muss dafür Zinsen zahlen. Er muss das Geld plus zehn Prozent in Cash oder US-Treasuries halten, denn er muss jederzeit damit rechnen, dass der Broker die Shortposition zwangsweise schliesst (mehr unten).

 

Zahlt die Firma Dividenden, dann gehen sie an den Käufer. Der Verleiher möchte aber ebenfalls Dividenden kassieren, also muss der Shortseller die Dividenden an den Verleiher zahlen. Die als verliehen markierten Aktien berechtigen nicht zur HV-Teilnahme.

 

Will der Verleiher "seine" Aktien verkaufen, muss der Broker einen anderen Verleiher finden oder die Position des Shortsellers schliessen. Das macht er, indem er die Aktien zum Marktpreis kauft und an den Verleiher zurückgibt. Diesen Kauf führt er auf Kosten des Shortsellers durch; er braucht dazu weder dessen Anweisung noch Erlaubnis.

 

Will der Käufer seine Aktien verkaufen, dann kann er das wie gewohnt tun. Er bekommt zu keinem Zeitpunkt mit, dass seine Aktien von einem Shortseller kamen. Will der Shortseller seine Position schliessen, dann kauft er die Aktien, und seine Short-Position ist damit aufgelöst.

 

Beim "Naked Shortselling" lässt der Broker die Ausleiheprozedur aus. Das ist nicht grundsätzlich verboten. Will z.B. jemand Microsoft shorten oder eine andere Aktie, die so weit verbreitet ist, dass sie jederzeit leicht zu leihen ist, dann schaut der Broker in die "Easy-to-borrow"-Liste, die täglich aktualisiert wird. Wenn er die Aktie dort findet, läuft alles wie oben beschrieben.

 

Steht eine Aktie nicht auf der "Easy-to-borrow"-Liste, dann greifen Fristen ein, bei deren Ablauf der Broker nur zwei Alternativen hat: Er muss die ausgelassene Ausleiheprozedur nachholen, sich die Aktien also echt leihen (und damit das "Naked" streichen), oder er muss die Position des Shortsellers zwangsweise schliessen. Was die SEC vor kurzem getan hat ist, neunzehn Firmen aus der Finanzbranche generell von dieser Liste zu streichen.

 

Soweit in der früheren Diskussion von Schuldscheinen oder gefälschten Aktien die Rede war, haltet bitte dem jeweiligen Verfasser zu gute, dass er inzwischen schlauer geworden ist. :- Es ist richtig, dass durch das Shorten zusätzliche Aktien in den Markt gelangen -- also Aktien, die die Firma nie ausgegeben hat, das aber nur für kurze Zeit und unter Bedingungen, die sicherstellen, dass niemand der Beteiligten gefährdet oder geschädigt wird.

 

Mit Options/OS hat das nichts zu tun. Da ist mit "Short" der Verkäufer der Option bzw. der Emittent des OS gemeint, auch Stillhalter genannt.

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Sapine

Threads zusammengeführt und Titel erweitert - danke klausk :thumbsup:

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MattenR
· bearbeitet von MattenR
Glaub es ist normal das für das "ausleihen" eine Gebühr anfällt... Die kann man sich naked sparen (;

 

Nur aus reinem Interesse, weiss jemand wie das genau vonstatten geht? Wie hoch z.b. solche Gebuehren sind?

 

Ich meine, die Bank oder der Broker bekommt die Aktien ja zurueck, aber wenn die dann an Wert verloren haben, ist es ja eher zu dem Nachteil der Bank/des Brokers.

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ipl
Nur aus reinem Interesse, weiss jemand wie das genau vonstatten geht? Wie hoch z.b. solche Gebuehren sind?

 

Ich meine, die Bank oder der Broker bekommt die Aktien ja zurueck, aber wenn die dann an Wert verloren haben, ist es ja eher zu dem Nachteil der Bank/des Brokers.

So eine Gebühr beträgt bei Cortal Consors beim Kauf z.B. 0,35%, mindestens 40.

 

Der alte Inhaber der Aktien (ob es nun wirklich die Bank war oder ihre Kunden) wollte die Aktien ja halten. Dass die Aktien zwischendurch ausgeliehen waren, ist nicht zum Nachteil des Besitzers, weil er sowieso alle Kursveränderungen mitmachen wollte und das tut er dann auch.

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klausk
· bearbeitet von klausk
Nur aus reinem Interesse, weiss jemand wie das genau vonstatten geht? Wie hoch z.b. solche Gebuehren sind?

Geh mal auf interactivebroker's Traders' University, da gibts eine Flash-Grafik (Mechanics of a Short Sale).

Ich meine, die Bank oder der Broker bekommt die Aktien ja zurueck, aber wenn die dann an Wert verloren haben, ist es ja eher zu dem Nachteil der Bank/des Brokers.

Der Verleiher ist ein Langfristanleger, den interessiert die kurzfristige Spekulation des Shortsellers nicht.

 

IB verlangt keine Gebühr für Shortselling, allerdings Zinsen für das Cash, das der Käufer mir zahlt -- daraus wird die Gebühr an den Verleiher bezahlt.

 

Der Käufer bekommt reale Aktien und kann sie verkaufen, wie er will. Der Verleiher kann "seine" Aktien ebenfalls verkaufen; in dem Fall muss mein Broker andere leihbare Aktien finden ODER er muss sie auf meine Rechnung im freien Markt kaufen. Um Letzteres zu ermöglichen, muss ich den Preis aus dem Verkauf plus zehn Prozent des aktuellen Werts der Aktien in Cash in meinem Account bereithalten (siehe Margin). Alles gut geregelt.

 

Bei Naked Shortselling hält der Broker sich nicht an Vorschriften, leiht nichts, schafft vielmehr Phantomaktien. Deshalb ist Naked Shortselling verboten, jedenfalls in USA.

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Stephan09

Habe ich gerade erst entdeckt den Thread. Was ist denn das Aequivalent zur DTCC in Europa? Und dieses Schlupfloch in D, das die Boerse Berlin/Bremen genutzt hat, um "gefaelschte" Aktien zu verkaufen, gibt es das noch? Wie sieht das mit anderen Boersen aus?

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