beny12 April 30, 2008 Ein Garantiefonds wird ja immer von einer Verwaltungsgesellschaft gelenkt und verwaltet. Wie ist es nun, wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass zum Ende der Laufzeit der eigentlich garantierte Rüchnahmepreis nicht eingehalten werden kann? Haftet dann die Verwaltungsgesellschaft? Sollte die Verwaltungsgesellschaft insolvent sein und diesen Differenzbetrag nicht begleichen können, hat dann der Käufer des Garantiefonds überhaupt Anspruch auf Erfüllung der Garantie oder wird dies eher zwecklos sein, da die Verwaltungsgesellschaft zahlungsunfähig ist? (Im Verkaufsprospekt schließen die Firmen ja alles mögliche aus) Es geht mir nur grundsätzlich um die Risiken bei Garantieprodukten (Fonds, Zertifikaten). Soweit ich informiert bin, hat der Anleger eines Garantiezertifikates bei Insolvenz des Emittenten/Verwaltungsgesellschaft keinen Anspruch auf das garantierte Kapital. Ist dem so auch bei Garantiefonds oder bei Hedge Funds mit Kapitalgarantie? Könnte man in dem Fall, wenn man weniger als den garantierten Betrag erhält den Fehlbetrag nicht nur von der Verwaltungsgesellschaft, sondern auch persönlich von den Managern einklagen oder kommt es schlussendlich nur auf den Prospekt an (welchen man eben gründlich lesen sollte)? MfG Ben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. April 30, 2008 · bearbeitet April 30, 2008 von Herr S. Ein Garantiefonds wird ja immer von einer Verwaltungsgesellschaft gelenkt und verwaltet. Wie ist es nun, wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass zum Ende der Laufzeit der eigentlich garantierte Rüchnahmepreis nicht eingehalten werden kann? Haftet dann die Verwaltungsgesellschaft? Sollte die Verwaltungsgesellschaft insolvent sein und diesen Differenzbetrag nicht begleichen können, hat dann der Käufer des Garantiefonds überhaupt Anspruch auf Erfüllung der Garantie oder wird dies eher zwecklos sein, da die Verwaltungsgesellschaft zahlungsunfähig ist? (Im Verkaufsprospekt schließen die Firmen ja alles mögliche aus) Es geht mir nur grundsätzlich um die Risiken bei Garantieprodukten (Fonds, Zertifikaten). Soweit ich informiert bin, hat der Anleger eines Garantiezertifikates bei Insolvenz des Emittenten/Verwaltungsgesellschaft keinen Anspruch auf das garantierte Kapital. Ist dem so auch bei Garantiefonds oder bei Hedge Funds mit Kapitalgarantie? Könnte man in dem Fall, wenn man weniger als den garantierten Betrag erhält den Fehlbetrag nicht nur von der Verwaltungsgesellschaft, sondern auch persönlich von den Managern einklagen oder kommt es schlussendlich nur auf den Prospekt an (welchen man eben gründlich lesen sollte)? MfG Ben Warum sollte die Garantie nicht eingehalten werden können? Das geht bei der Bond/Option Struktur gar nicht... Und Garantiefonds sind ebenfalls Sondervermögen. Also ist die Frage hinfällig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Luxor April 30, 2008 · bearbeitet April 30, 2008 von Luxor es gibt auch garantie-fonds, die nur ein bestimmten teil der einlagen garantieren. und die garantie gilt nur zum ende der laufzeit. also zwischendrin können die ganz eigenartig schwanken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. April 30, 2008 es gibt auch garantie-fonds, die nur ein bestimmten teil der einlagen garantieren. und die garantie gilt nur zum ende der laufzeit. also zwischendrin können die ganz eigenartig schwanken. Ja natürlich. Hängt vom Zinsniveau und der Vola ab. Kein Wunder bei einer "Bond and Option" Struktur... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beny12 April 30, 2008 · bearbeitet April 30, 2008 von beny12 Ich frage mich aber dann warum im Verkaufsprospekt auf solche Risiken hingewiesen wird, wenn es doch hinfällig ist. Z.B. Der Deka WorldGarant 5/2009. Hier steht im Verkaufsprospekt auf S. 6: "Da dieser Fonds in beschränktem Maße in verzinsliche Wertpapiere investieren darf, deren Aussteller keine erstklassig Bonität aufweisen, sind mit der Anlage in dem Fonds erhöhte Chancen verbunden, denen jedoch entsprechende Ausfallrisiken bezüglich der Emittenten entgegenstehen. ... Es kann daher grundsätzlich keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden." https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds...nt5-2009_VK.pdf Daher finde ich eigentlich meine Frage im Erstposting mehr als gerchtfertigt. Hier sichert sich die Verwaltungsgesellschft (Deka International S.A., Luxemburg!!) gegen Verlust ab und schließt diese nicht aus. MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. April 30, 2008 Ich frage mich aber dann warum im Verkaufsprospekt auf solche Risiken hingewiesen wird, wenn es doch hinfällig ist. Z.B. Der Deka WorldGarant 5/2009. Hier steht im Verkaufsprospekt auf S. 6: "Da dieser Fonds in beschränktem Maße in verzinsliche Wertpapiere investieren darf, deren Aussteller keine erstklassig Bonität aufweisen, sind mit der Anlage in dem Fonds erhöhte Chancen verbunden, denen jedoch entsprechende Ausfallrisiken bezüglich der Emittenten entgegenstehen. ... Es kann daher grundsätzlich keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden." https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds...nt5-2009_VK.pdf Daher finde ich eigentlich meine Frage im Erstposting mehr als gerchtfertigt. Hier sichert sich die Verwaltungsgesellschft (Deka International S.A., Luxemburg!!) gegen Verlust ab und schließt diese nicht aus. MfG Das bezieht sich aber nicht auf den Zero-Bond, sondern auf die Anlagepolitik. Und die ist auch im Prospekt definiert. Das hat also nichts mit der Garantiekomponente zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beny12 April 30, 2008 Das bezieht sich aber nicht auf den Zero-Bond, sondern auf die Anlagepolitik. Und die ist auch im Prospekt definiert. Das hat also nichts mit der Garantiekomponente zu tun. Ein Zero-Bond kann aber doch auch ein Ausfallrisiko haben. Aber unabhängig davon ist ja in meinem Zitat die Rede von dem Emittentenrisiko. Was ist nun, wenn einer der Emittenten der festverzinslichen Wertpapiere insolvent ist? MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 April 30, 2008 Pech gehabt, deshalb die Absicherung im Verkaufsprospekt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. April 30, 2008 Du musst mal ein bißchen differenzieren. Zum Zerobond steht im Verkaufsprsopekt, das dieser Investmentgrade haben muss. Ok, ist keine Garantie, aber das wird dann schon kein IKB Zero sein. Den anderen Satz den du zitierst hast bezieht sich auf die "Rendite-Komponente", also alles was nicht im Zero steckt. Da können anscheinend auch nicht so tolle Anleihen rein. Jetzt ist natürlich die Frage: Da ohnehin ein großer Teil der "Rendite Komponente" aus Optionen besteht, ist dann ein zusätzlicher Junk Bond in dem Topf wahrscheinlich eh nicht mehr schlimm. Nun, was wenn der Zero ausfällt? Das ist sicherlich schlecht, keine Frage. Und theoretisch sicherlich auch möglich. Nur dann muss man weider gucken, wer ist der Emittent, was ist noch zu holen usw. Die Frage die du dir stellen solltest ist die, wie hoch denn die Wahrscheinlichkeit für so ein Ereignis ist und ob sich die Deka oder welche Fondsgesellschaft auch immer das erlauben kann, wenn ein Garantieprodukt ausfällt. Ich behaupte mal nein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beny12 April 30, 2008 @Otto Also ist die Garantie doch keine 100%ige Garantie, wie es oberflächlich den Anschein hat. Demnach kann man einen (Garantie-)Fonds gründen und sich dann jedoch gegen spezielle Risiken im Verkaufsprospekt dann absichern, ohne dass der Verwaltungsgesellschaft Täuschung vorgewerfen werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. April 30, 2008 @Otto Also ist die Garantie doch keine 100%ige Garantie, wie es oberflächlich den Anschein hat. Demnach kann man einen (Garantie-)Fonds gründen und sich dann jedoch gegen spezielle Risiken im Verkaufsprospekt dann absichern, ohne dass der Verwaltungsgesellschaft Täuschung vorgewerfen werden kann. Ich würde mir mal anschauen, was für ein Zero-Bond (oder vielleicht sinds auch mehrere) im Portfolio stecken. Und dann kann mann immer noch Panik verbreiten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beny12 April 30, 2008 · bearbeitet April 30, 2008 von beny12 @Herr S vielen Dank für die Antwort. Ich habe diesen Verkaufsprospekt nur exemplarisch herangezogen, damit man eine gemeinsame Diskussionsgrundlage hat. Ich habe ihn mir nochmals angesehen. Auf S. 5 unter 4. "Anlagepolitik" steht, dass nur 51% des Geldes in auf Euro lautende Zero-Bonds angelegt wird! Es tut mir leid, dass ich hierauf so "rumreite", jedoch ist es fundamental wichtig für das allgemeine Verstehen solcher Produkte und um sich deren Risiken bewusst zu sein. (Auch wenn die Wahrscheinlichkeit der Emittenteninsolvenz gering ist, so ist es trotzdem vorhanden und es gibt beim Garantiefonds doch keine 100%ige Garantie, wie es eigentlich der Name impliziert). MfG @Herr S Ich will hier keineswegs Panik verbreiten oder dem guten Ruf dieser Produkte schädigen!! Dass ich einen Deka Fonds als Beispiel herangezogen habe ist purer Zufall und alle anderen Garantiefonds-Anbieter haben die gleichen Risikohinweise in ihrem Verkaufsprospekt!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. April 30, 2008 Naja, ich glaube wenn der Zerobond tatsächlich ausfallen sollte, wird die Deka intervenieren. Denn der imageschaden wäre immens. Und das kann sich die Deka noch sonst wer wirklich erlauben. Zumal die gutes Geld verdienen mit den Garantiefonds. Aber du hast recht, die Garantie dürfte sich nur auf 99, Periode 9 belaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beny12 April 30, 2008 Mir geht es grundsätzlich nur um die Tatsache, dass es anscheinend möglich ist Produkten/Fonds mit Kapitalgarantie aufzulegen und dann aber im Verkaufsprospekt doch auf Risiken hinzuweisen und dass dies eben rechtlich zulässig ist. Naja, ich glaube wenn der Zerobond tatsächlich ausfallen sollte, wird die Deka intervenieren. Denn der imageschaden wäre immens. Und das kann sich die Deka noch sonst wer wirklich erlauben. Zumal die gutes Geld verdienen mit den Garantiefonds. Aber du hast recht, die Garantie dürfte sich nur auf 99, Periode 9 belaufen. O.K. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. April 30, 2008 Mir geht es grundsätzlich nur um die Tatsache, dass es anscheinend möglich ist Produkten/Fonds mit Kapitalgarantie aufzulegen und dann aber im Verkaufsprospekt doch auf Risiken hinzuweisen und dass dies eben rechtlich zulässig ist. Nun ja, das ist das Resultat verschiedenster Gesetze (WPHG, InvG etc....) die alle Parteien (Emittent, Bank etc.) dazu verpflichten über Risiken, und seien sie auch noch so unwahrscheinlich, aufzuklären. Meine persönliche Idee wäre, ähnlich wie bei Medikamenten und deren Nebenwirkungen, eine gewisse Wahrscheinlichkeit anzugeben, die für ein Risiko gilt: Häufig: Kursverfall nach Zeichnungsfrist Sehr selten: Ausfall des/eines Emittenten Naja, so ähnlich vielleicht Aber besser als die "Eierlegende-Wollmilchsau" zu versprechen ist der Risikohinweis schon. Schreckt halt aber auch viele uninformierte Anleger ab, die selbt keine Wahrscheinlichkeit implizieren können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon April 30, 2008 Mir geht es grundsätzlich nur um die Tatsache, dass es anscheinend möglich ist Produkten/Fonds mit Kapitalgarantie aufzulegen und dann aber im Verkaufsprospekt doch auf Risiken hinzuweisen und dass dies eben rechtlich zulässig ist. Die Garantie ist garantiert. Obige Zitate aus dem VKP beziehen sich auf die anderen Komponenten, nicht den/die Zerobond/s - die Anlagepolitik ist naemlich die Partizipation an steigenden Aktienmaerkten, nicht der Garantiefall. Und sollte/n der oder die Zero-Bonds tatsaechlich ausfallen, dann zahlt die Deka selbst (siehe Seite 5, mittlere Spalte unten). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. April 30, 2008 Die Garantie ist garantiert. Obige Zitate aus dem VKP beziehen sich auf die anderen Komponenten, nicht den/die Zerobond/s - die Anlagepolitik ist naemlich die Partizipation an steigenden Aktienmaerkten, nicht der Garantiefall.Und sollte/n der oder die Zero-Bonds tatsaechlich ausfallen, dann zahlt die Deka selbst (siehe Seite 5, mittlere Spalte unten). Sag ich ja das die Deka einspringt.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine April 30, 2008 Womit wir dann beim tatsächlichen Emittentenrisiko angekommen sind. D.h. wenn der Inventarwert des Fonds durch welche Umstände auch immer zum Garantiezeitpunkt zu niedrig ist, dann müsste der Emittent (=Deka) einspringen. Wenn sie nicht kann hast der Anleger Pech gehabt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beny12 April 30, 2008 Guten Abend und vielen Dank für eure Antworten. Mir stellt sich des Weiteren nun auch die Frage, warum der Garantiefonds in Luxemburg aufgelegt wird, also die Verwaltungsgesellschaft ihren Sitz in Luxemburg hat. Liegt es ausschließlich daran, dass dies billiger und schneller als in Deutschland emittierbar ist oder hat es evtl auch etwas mit der Haftung zu tun? MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina April 30, 2008 · bearbeitet April 30, 2008 von IefTina Garantieprodukte kann man sich ganz einfach selbst auch bauen. Anlagebetrag, Laufzeit und dann bei www.zinsen-berechnen.de mal nachspielen, wieviel vom Anlagebetrag in eine sichere Anlage, z.B. Staatsanleihe gepackt werden musz damit am Laufzeitende mindestens wieder der Anlagebetrag resultiert. Mit dem Anteil des Anlagebetrags, der nicht in der 'Garantie'-Anleihe gebraucht wird, kann dann für den Renditekick verwendet werden, also Aktien oder noch bösere Derivate. edit: Hab keinen Link gefunden, das Thema gab's schon im Forum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beny12 Mai 2, 2008 Hallo, zusätzlich zur bereits gestellten Frage: Mir stellt sich des Weiteren nun auch die Frage, warum der Garantiefonds in Luxemburg aufgelegt wird, also die Verwaltungsgesellschaft ihren Sitz in Luxemburg hat. Liegt es ausschließlich daran, dass dies billiger und schneller als in Deutschland emittierbar ist oder hat es evtl auch etwas mit der Haftung zu tun? ...interessiert mich noch, warum soviele Fonds und Zertifikate in Luxemburg aufgelegt werden und nicht z.B. in Liechtenstein (abgesehen von den schlechten Medienberichten in letzter Zeit)? Ist Liechtenstein hierfür zu teuer oder woran liegt dies? MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag