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Risikovorsorge - Erwerbsunfähigkeit

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· bearbeitet von Schnitzel

Risikovorsorge - Erwerbsunfähigkeit

Aus der Reihe der Risikovorsorge möchte ich hier den wichtigsten Baustein, die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit thematisieren und, sofern möglich, laufend aktualisieren. Die hier dargestellten Infos sollen dem Überblick dienen und das ein oder andere Thema näher beleuchten.

 

Basics

Erwerbsunfähigkeit bezeichnet einen krankheits- bzw. behinderungsbedingten physischen bzw. psychischen Zustand, der die Fähigkeit eines Menschen einschränkt, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen.

In einer der letzten Rentenreformen wurde die Absicherung für Personen durch die gesetzliche Rentenversicherung, die nach dem 31.12.1960 geboren sind deutlich herabgesetzt. Dadurch bedingt sich eine nicht zu unterschätzende Lücke, die es zu schließen gilt. Die Absicherung ist daher für alle Beschäftigten, egal ob Angestellter oder Selbstständiger äußerst sinnvoll und notwendig.

Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass keine Beschäftigung mehr ausgeübt werden kann, wohingegen eine Berufsunfähigkeit sich nur auf den bisher ausgeübten Beruf erstreckt.

Leistungen

Geldleistungen werden gewährt bei einer Erwerbsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit bei einer Dauer ab 6 Monaten, die medizinisch nachgewiesen ist. Wichtigster Punkt im ganzen Konstrukt ! Ein Verzicht auf sog. abstrakte Verweisbarkeit sollte unbedingt drin sein, auch wenn er etwas mehr kostet

 

Prämien

Bei der Absicherung gilt die Regel: Je früher desto günstiger. Eine Absicherung im Alter von 20 Jahren ist deutlich günstiger als eine Absicherung erst ab 50 Jahren, wenn sie dann überhaupt noch aufgrund der Krankenvorgeschichte zu bekommen ist.

 

Absicherungsformen

1. Erwerbsunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung

2. Unfallversicherung mit gekoppeltem Erwerbsunfähigkeitsschutz

3. Basisrente mit gekoppeltem Erwerbsunfähigkeitsschutz

4. Dread Disease

 

Auswirkungen der Absicherungsformen

1. zahlt, wenn man nach den Kriterien des Tarifes nicht mehr arbeiten kann (weiteres Infos folgen hier noch)

2. eine Erwerbsunfähigkeit anch einem Unfall macht nur etwa 10 % aller EU-Fälle aus, sollte nur abgeschlossen werden, wenn reine EU nicht möglich ist

3. möglich, kann jedoch zu finanziellen Problemen führen, da beides zu zahlen ist und im Fall des Falles hohe steuerliche Belastung auftritt

4. sehr eingeschränktes Leistungsspektrum auf pi mal Daumen 80 Erkrankungsdiagnosen

 

Probleme beim Erwerb einer Absicherung

Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Erwerbsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit werden Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und berufliche Tätigkeit herangezogen. Meist ist die Vorerkrankung das Killerkriterium.

Sehr gute Möglichkeit zur Prüfung, ob eine Versicherung möglich ist und zu welchen Konditionen, die aber den Antragssteller nicht bindet, sind sog. Probeanträge. Damit beugt man Ablehnungen vor, auf die andere Versicherer äußerst allergisch reagieren.

Widerspruchsquote

Kann zusätzlich als Orientierung bei der Wahl einer EU / BU hilfreich sein und wird von den Gesellschaften nur ungern veröffentlicht.

 

Anbieter und Produkte wurden hier im Forum bereits häufig diskutiert. Bitte daher die Suchfunktion nutzen ! Themen, die bereits vorhanden sind oder der Versuch unternommen wird ein Produkt zu aktiv zu bewerben wird verwarnt / gebannt sowie der Thread geschlossen und gelöscht.

 

Und immer dran denken....Risikovorsorge und Kapitalanlage für Vermögensaufbau oder Altersvorsorge voneinander trennen.

Anregungen, Ergänzungen bitte per PN !

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· bearbeitet von Schnitzel
Berufsunfähigkeitsversicherung: Splitten und sparen

Vertragssplitting als mögliches Sparmodell bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

 

München (ddp.djn). Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die Qualität des Versicherungsschutzes entscheidend. Wer heute mit 30 Jahren einen Vertrag abschließt, kann im Ernstfall nur bis zum 60. Geburtstag die vereinbarte Rente erhalten und damit in eine Vorsorgelücke fallen. Das liegt daran, dass das Renteneintrittsalter bereits bei 67 Jahren liegt und die sieben Jahre zwischen dem Ende der Berufsunfähigkeitsversicherung und dem Eintritt in die Rente nicht abgesichert sind. Die Konsequenz dessen sind hohe Abschläge bei der gesetzlichen Rente oder aber sieben Jahre, die finanziell überbrückt werden müssen.

Splitten und sparen

 

Im Idealfall schließen Versicherte deshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung so ab, dass Sie bis zum Rentenbeginn zahlen muss. Allerdings hat allein die Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre die Prämien um bis zu 15 Prozent steigen lassen. Um den Schutz günstiger zu machen, bietet es sich an, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu splitten. Aus einem Vertrag mit einer Versicherungssumme von 1.500 Euro werden zwei zu je 750 Euro. Und während einer der beiden nur bis zu 60. oder 62. Lebensjahr läuft und damit günstig ist, sichert der andere Vertrag das Risiko einer Invalidität bis zum Rentenbeginn ab.

Später weniger Leistung

 

Bei einer Invalidität und Berufsunfähigkeit hat der Versicherte sich so bis zum 60. oder 62. Geburtstag einen umfassenden und insgesamt bezahlbaren Schutz gesichert. Für die verbleibenden Jahre bis zum Rentenbeginn fällt die Berufsunfähigkeitsrente dann zwar geringer aus - das allerdings in einer Lebensphase, in der viele finanzielle Belastungen wie die Immobilienfinanzierung oder die Ausbildung der Kinder bereits weggefallen oder geringer geworden sind.

Risikozeit und Leistungszeit trennen

 

Eine weitere Variante, um Kosten zu sparen, ist die Trennung von Risikozeit und Leistungszeit bei der Vertragsdauer. Letztere ist der Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer zahlen muss, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Die Risikozeit beschreibt den Moment, bis zu dem der Eintritt einer Berufsunfähigkeit versichert ist.

 

Ist die Risikozeit auf den 60. Geburtstag beschränkt, die Leistungszeit aber auf den 67. Geburtstag, heißt das für den Versicherten, dass er bei einer Berufsunfähigkeit vor dem 60. Geburtstag bis zum 67. Geburtstag die vereinbarte Rente erhält. Wird er nach dem 60. Geburtstag berufsunfähig, muss die Versicherung gar nicht mehr eintreten. Dieses Modell spart insgesamt weniger Prämie, weil die Versicherung im Leistungsfall bis zum Rentenbeginn zahlen muss und lediglich das Risiko insgesamt wegfällt, wenn der Versicherte bis zum 60. Geburtstag gesund geblieben ist.

Nicht bei zwei Gesellschaften versichern

 

Grundsätzlich macht dieses Modell nach Einschätzung von Experten nur Sinn, wenn die aufgesplitteten Verträge bei einer Versicherung abgeschlossen werden. Denn bei Streitigkeiten um den Umfang des Versicherungsschutzes ist so geklärt, dass nur eine Versicherung der Gegner ist. Sind die Verträge bei zwei Gesellschaften abgeschlossen, muss aller Voraussicht nach gegen zwei Versicherer geklagt werden.

 

Vertragssplitting als Kostenbremse in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann darüber hinaus nur funktionieren, wenn man sich sicher sein kann, dass die finanziellen Mittel auch ausreichen, wenn im Alter nur eine Police zahlen muss oder die zweite Rente mit Eintritt in das siebte Lebensjahrzehnt wegfällt.

 

Ihre-Vorsorge.de

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Analysehaus Morgen & Morgen (M&M) offeriert Tests für BU-Versicherer

27.04.2009

 

Berufsunfähigkeit ist ein existenzbedrohendes Risiko. Daher gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu den wichtigsten Versicherungen, die im Prinzip in jeden Haushalt gehören. Der Verbraucher hat hierbei die Qual der Wahl, nahezu 400 Tarife buhlen um die Gunst der Kunden.

 

Damit Kunden und Vermittler die Möglichkeit haben, schnell zu erkennen, welcher Versicherer die erforderliche Kompetenz besitzt, bietet das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen (M&M) fünf neue Tests an. Sie sollen zeigen, wie kompetent und kundenfreundlich die BU-Versicherer wirklich sind. Auf dem Kompetenz-Prüfstand stehen dabei Erfahrung, Verträge im Bestand, juristische Auseinandersetzungen, Antragsverhalten und Kundenfreundlichkeit im BU-Fall.

 

Der M&M BU-EmpirieTest bewertet die BU-Erfahrung des Versicherers; der M&M BU-BasisTest prüft den BU-Bestand; der M&M BU-JurisTest spiegelt die Kundenorientierung bei juristischen Auseinandersetzungen und geführten Prozessen wider; der M&M BU-AkutTest zeigt die Kundenfreundlichkeit im BU-Fall und der M&M BU-AkzeptTest untersucht die Antragsannahme bei Neukunden. Alle Tests geben sowohl Verbrauchern als auch qualifizierten Vermittlern entscheidende Hinweise zur Kompetenz des Versicherers. Die kompetenten BU-Versicherer sind leicht an den M&M Test-Plaketten zu erkennen. (ad)

 

www.fondsprofessionell.de

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ich habe gerade den kompetenztest von pstva erhalten, den ich euch angehangen habe. vielen dank !

 

kompetenztest_04_2009.pdf

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Alarm-Studie schreckt 20-Jährige auf

 

Die Horror-Diagnose berufsunfähig wird mehr Menschen treffen, als bislang gedacht. Auf den Staat ist im Ernstfall kein Verlass.

 

Das Risiko, wegen Krankheit einen erlernten Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist höher als bislang angenommen. Eine Analyse der Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung sie liegt FOCUS vor kommt zu dem Ergebnis: Beinahe jeder zweite heute 20-Jährige wird bis zum Rentenbeginn mit 65 Jahren berufsunfähig. Das sind 43 Prozent.

 

focus-money.de

 

falls jemand die Studie hat, der möge sich bitte bei mir melden. Es interessiert mich sehr wie die auf die Werte unter welchen Annahmen gekommen sind.

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Gast
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