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Spcoolatius

Erste Aktienanschaffung/ Steuern ?

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Spcoolatius

Hallo Zusammen,

 

was muss ich hinsichtlich der Steuern beachten wenn ich mir diverse Aktien order ?

 

Angenommen (einfaches Beispiel) ich order heute am 06.05.08 10 Aktien je 10,00 EUR.

 

Wann werden wieviel Steuern erhoben???

Bsp 1: Wenn ich jetzt die Aktien am 25.09.08 wieder verkaufe mit einem Wert von 15,00 EUR je Aktie

 

Bsp 2: Verkauf im September 2009 ( also über ein Jahr), auch zu 15,00 je Aktie

 

 

Was muss ich in die Wege leiten, wie belegen? Wann??? Und in welcher Form??? (wenn man sich jetzt auf die Bsp bezieht)

 

 

 

Vielen Dank schon mal im Voraus,

 

daniel

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georgewood

wenn du vor 2009 kaufst und über ein jahr hältst musst du keine steuern zahlen.

ansonsten müssen die gewinne 5.. euro übersteigen nach dem halbeinkünfteverfahren. ab nächsten jahr wird auch nach einem jahr haltedauer steuer fällig und ich glaub auch bei 10 euro gewinn.

willst du längerfristig anlegen und würdest sowieso heuer kaufen dann musst du später keine steuern mehr zahlen, kaufst du erst nächstes jahr musst du auch nach 20 jahren haltedauer noch steuern zahlen.

ich mach es so dass ich schaue dass ich unter den 500 euro bleibe und den rest erst nach einem jahr verkaufe (was ich ja sowieso als langfristiger anleger im normalfall mache). also nur gewinne mitnehmen die sein müssen. so sparst du steuern und nach einem jahr kannst du dann verkaufen (je nach kurs halt)

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boRn

Für Beispiel 1 und 2 gilt, dass keine Steuer erhoben wird, weil du bei Nr. 1 nicht über die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte (512 Gewinn p.a., HEV beachten!) kommst und bei Nr. 2 außergehalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) bist.

 

Für weitere Informationen bitte mal die Suche bemühen.

 

mfg

Chris

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Ike

Mal was anderes. Wenn du 10 Aktien à 10 kaufst müssen die erst mal locker 20 % steigen, damit du in die Gewinnzone kommst. -> Transaktionskosten.

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ChristianK

Privateveräußerungsgeschäfte sind seit 2008 bis 600 Euro frei und nicht bis 512 Euro, darunter fallen zur Zeit eben auch noch Wertpapiere.

Ab 2009 gehören Gewinne durch Aktien zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dort gibt es eine Werbungskostenpauschale von 801 Euro, erst wenn du darüber liegst zahlst du Steuern. Die tatsächlichen Werbungskosten können nicht mehr angerechnet werden!

Das Halbeinkünfteverfahren wird 2009 durch ein Teileinkünfteverfahren ersetzt, bei dem 60% versteuert werden müssen und 40% steuerfrei sind.

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schinderhannes

@chrisk:

 

woher ist das denn bitte ?

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fischerei
Das Halbeinkünfteverfahren wird 2009 durch ein Teileinkünfteverfahren ersetzt, bei dem 60% versteuert werden müssen und 40% steuerfrei sind.

 

Hallo ChristianK,

 

was für ein Teileinkünfteverfahren? Wie kommst du darauf das 60% versteuert werden müssen und 40% steuerfrei ab 2009 sind?

 

Bei Aktienkäufen nach dem 31.12.2008 zahlst du unabhängig von der Haltedauer, Gewinn vorausgesetzt, 25% Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag, eventuell noch Kirchensteuer.

 

Bitte schreibe doch nicht so einen UNSINN.

 

 

fischerei

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ChristianK
· bearbeitet von ChristianK

Das Halbeinkünfteverfahren aus § 3 Nr. 40 EStG wird ab 2009 auf ein Teileinkünfteverfahren bei dem nurnoch 40% steuerfrei sind umgestellt, was ist denn daran Unsinn, steht doch so im Gesetz.

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marcel
Das Halbeinkünfteverfahren aus § 3 Nr. 40 EStG wird ab 2009 auf ein Teileinkünfteverfahren bei dem nurnoch 40% steuerfrei sind umgestellt, was ist denn daran Unsinn, steht doch so im Gesetz.

 

Das gilt für "Beteiligung von mind. 1 % am Gesellschaftskapital innerhalb der letzten fünf Jahre".

 

Ich glaube das trifft auf die wenigsten hier zu. Daher wird hier i.A. mit der Abgeltungsteuer gerechnet.

 

Marcel

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Spcoolatius

Vielen Dank schon mal für eure antworten.

 

also im groben zur verständnis nochmal:

wenn man nach dem beispiel ginge, müsste ich in beiden fällen keine steuern zahlen und nichts melden, da der gewinn nur 500 euro wäre uns somit noch in der freigrenze liegt. richtig???

wäre der gewinn jedoch z.b. 4.000 euro hoch, dann müsste ich davon bei verkauf < 1 jahr steuern zahlen, bei verkauf >1 jahr nichts. Wenn in 2008 gekauft.

 

bei käufen ab 2009 hat man eine höhere freigrenze (801 euro). darüber hinaus sind immer steuern fällig, egal ob >< 1 jahr. richtig ???

 

 

Muss ich mir dann alle Transaktionen/ Käufe notieren (also nur die die über dem freibetrag liegen) und in der jährlichen steuererklärung melden oder vorher schon ???

Da gibts doch sicher auch einen Vordruck oder ?

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boRn
Vielen Dank schon mal für eure antworten.

 

also im groben zur verständnis nochmal:

wenn man nach dem beispiel ginge, müsste ich in beiden fällen keine steuern zahlen und nichts melden, da der gewinn nur 500 euro wäre uns somit noch in der freigrenze liegt. richtig???

wäre der gewinn jedoch z.b. 4.000 euro hoch, dann müsste ich davon bei verkauf < 1 jahr steuern zahlen, bei verkauf >1 jahr nichts. Wenn in 2008 gekauft.

 

bei käufen ab 2009 hat man eine höhere freigrenze (801 euro). darüber hinaus sind immer steuern fällig, egal ob >< 1 jahr. richtig ???

 

 

Muss ich mir dann alle Transaktionen/ Käufe notieren (also nur die die über dem freibetrag liegen) und in der jährlichen steuererklärung melden oder vorher schon ???

Da gibts doch sicher auch einen Vordruck oder ?

1. Der von dir angegebene Gewinn (10 Aktien von 10 auf 15) ist nicht 500 sondern nur 50, deshalb auch der Einwand von Ike

2. Bis 2009: Verkauf innerhalb eines Jahres: STEUER! Verkauf außerhalb eines Jahres: KEINE STEUER

3. Ab 2009 hast du viel durcheinander gebracht. Egal ob <> 1 Jahr ist korrekt, aber die 801 ist keine Freigrenze, sondern eine WK-Pauschbetrag, d.h. damit deckst du sämtliche Werbungskosten ab, die bisher z.B. darstellten: HV-Besuch, Depotgeb., Kontoführung, etc.

 

 

mfg

Chris

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crosplit
· bearbeitet von crosplit

Jo, hinzu kommen noch Dividenden und Zinsen (auf den popeligen Freibetrag)...ein bisschen arg mager die hart sparenden Menschen mit 801 Euro Freibetrag abzuspeisen!!!

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Spcoolatius
1. Der von dir angegebene Gewinn (10 Aktien von 10 auf 15) ist nicht 500 sondern nur 50, deshalb auch der Einwand von Ike

2. Bis 2009: Verkauf innerhalb eines Jahres: STEUER! Verkauf außerhalb eines Jahres: KEINE STEUER

3. Ab 2009 hast du viel durcheinander gebracht. Egal ob <> 1 Jahr ist korrekt, aber die 801 ist keine Freigrenze, sondern eine WK-Pauschbetrag, d.h. damit deckst du sämtliche Werbungskosten ab, die bisher z.B. darstellten: HV-Besuch, Depotgeb., Kontoführung, etc.

 

 

mfg

Chris

Ui, das ist eine Null zu viel :blushing:

wenn das mit den steuern nicht wäre... ich glaube das schreckt viele ab, nichts in der richtung zu investieren.

am besten also alles bei der jährlichen steuererklärung angeben oder nichts.

gibts denn da wenigstens so n vordruck oder so? ich mein dann trägt man halt sämtliche transanktionen ein

und dann sollen die sich holen was die für richtig halten :'(;-)

 

und einer von euch schon mal so n richtig dicken gewinn abgesahnt ?? hab den markt jetzt erst mal nur seit einiger zeit beobachtet und will

demnächst mal was investieren. manchmal dachte ich mir ja schon... hätteste du da mal zugeschlagen...

da sind ja manchmal prozentzahlen möglich...

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boRn
Ui, das ist eine Null zu viel :blushing:

wenn das mit den steuern nicht wäre... ich glaube das schreckt viele ab, nichts in der richtung zu investieren.

am besten also alles bei der jährlichen steuererklärung angeben oder nichts.

gibts denn da wenigstens so n vordruck oder so? ich mein dann trägt man halt sämtliche transanktionen ein

und dann sollen die sich holen was die für richtig halten :'(;-)

 

und einer von euch schon mal so n richtig dicken gewinn abgesahnt ?? hab den markt jetzt erst mal nur seit einiger zeit beobachtet und will

demnächst mal was investieren. manchmal dachte ich mir ja schon... hätteste du da mal zugeschlagen...

da sind ja manchmal prozentzahlen möglich...

Bitte hier nicht vom 100. ins 1000. kommen. Einige Dinge kannste schon selbst herauskriegen.

Natürlich gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften entsprechende Vordrucke (Anlage KAP und Anlage SO). Wir sind hier in Deutschland, da gibt es für alles einen Vordruck. Im Regelfall sagt dir die Bank schon auf deren Bescheinigung, was du versteuern musst und wo du es einzutragen hast.

 

Zu deinem Argument, wegen den Steuern nicht zu investieren. Das kann ich absolut nicht nachvollziehen. Du zahlst doch nur Steuern auf deinen tatsächlichen wirtschaftlichen Gewinn, musst also erstmal was verdient haben um davon Steuern zahlen zu müssen. Das ist doch in jedem Fall besser, als wenn du nichts verdient hättest.

Gleiche Argumentation wäre übrigens, wenn du sagst ich gehe nicht arbeiten um keine Steuern zahlen zu müssen.

 

mfg

Chris

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lemontree
· bearbeitet von lemontree

Hallo Kollegen!

 

Mir, als Einsteiger, ist folgendes noch unklar: Ich bin Österreicher und möchte über einen deutschen Broker Xetra/Dax Werte kaufen. Betrifft mich hier die Abgeltungssteuer als österreichischer Steuerzahler?

Mfg lemontree

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Spcoolatius
Bitte hier nicht vom 100. ins 1000. kommen. Einige Dinge kannste schon selbst herauskriegen.

Natürlich gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften entsprechende Vordrucke (Anlage KAP und Anlage SO). Wir sind hier in Deutschland, da gibt es für alles einen Vordruck. Im Regelfall sagt dir die Bank schon auf deren Bescheinigung, was du versteuern musst und wo du es einzutragen hast.

 

Zu deinem Argument, wegen den Steuern nicht zu investieren. Das kann ich absolut nicht nachvollziehen. Du zahlst doch nur Steuern auf deinen tatsächlichen wirtschaftlichen Gewinn, musst also erstmal was verdient haben um davon Steuern zahlen zu müssen. Das ist doch in jedem Fall besser, als wenn du nichts verdient hättest.

Gleiche Argumentation wäre übrigens, wenn du sagst ich gehe nicht arbeiten um keine Steuern zahlen zu müssen.

 

mfg

Chris

ne hast schon recht. man war halt so im rede- bzw. schreibfluss und "ein" medium um soetwas herauszukriegen sind nunmal für mich foren.

 

seh ich mit den steuern auf jeden fall genau so. hab s nur als möglichkeit hingeschrieben, da es sicherlich viele so machen weil es halt nicht automatisch abgeführt wird,

wie beim "arbeiten" z. b. ich würde das niemals wagen da etwas an den fiskus vorbei zu mogeln. da lebt man doch ständig mit der angst im nacken. und korrekt ist es ja nunmal.

obwohl der staat bei diesen einnahmen bestimmt nicht mit angstschweiß zu kämpfen hat, den manch risikofreudige anleger haben und in kauf nehmen. leicht verdientes geld ;-)

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ChristianK
ne hast schon recht. man war halt so im rede- bzw. schreibfluss und "ein" medium um soetwas herauszukriegen sind nunmal für mich foren.

 

seh ich mit den steuern auf jeden fall genau so. hab s nur als möglichkeit hingeschrieben, da es sicherlich viele so machen weil es halt nicht automatisch abgeführt wird,

wie beim "arbeiten" z. b. ich würde das niemals wagen da etwas an den fiskus vorbei zu mogeln. da lebt man doch ständig mit der angst im nacken. und korrekt ist es ja nunmal.

obwohl der staat bei diesen einnahmen bestimmt nicht mit angstschweiß zu kämpfen hat, den manch risikofreudige anleger haben und in kauf nehmen. leicht verdientes geld ;-)

 

Das ist ein nicht unwesentlicher Grund wieso die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, denn wer hat denn bitte am Ende des Jahres seine Spekulationsgewinne angegeben, werden wohl die wenigstens gewesen sein, weil man es eh nicht nachgeprüft hat. Jetzt wird die Steuer aber, genau wie die Lohnsteuer von deinem Arbeitergeber, direkt von den Banken abgezogen, du hast also keine Gelegenheit sie nicht anzugeben.

 

@lemontree wenn du Östereicher bist und du da deinen Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, zahlst du auch da Steuern. Das deutsche Abgeltungssteuerrecht betrifft dich nicht, nur das österreichische und da zahlt man zwar auch 25% aber nur auf Zinsen und Dividenden und innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten bei einem Gewinn durch Verkauf, danach aber garnichts mehr. So war es auf jeden Fall vor kurzem noch, wenn es noch nicht geändert wurde, wird es aber sehr wahrscheinlich in den nächsten Jahren geändert werden ;)

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lemontree

Hi!

Danke für die schnelle Antwort! Ja ich hab meinen Wohnsitz in Österreich und habe "nur" die österreichische Staatsbürgerschaft. In Österreich gibt es leider keinen für mich attraktiven Broker. In Österreich kenne ich mit dem Steuersatz aus, und ich hoffe, dass einstweil keine Vermögenszuwachssteuer kommt, zumindest solange bis ich meinen Wohnsitz in Monaco habe.. :thumbsup:

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