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Xmany

Guten Abend,

 

ich hab da ein kleines Problem, es wäre nett wenn mir irgend jemand behiflich sein könnte hier eine Lösung zu finden.

Vorab noch, schlaue Sprüche hatte ich schon viele.............

Also ich hatte 2006 eine größere Summe an Geld, hab mich von vielen Leuten bequatschen lassen in die Rürup Rente

ein zuzahlen, hab ich auch gemacht leider:-( Einmalzahlung ), fragt nicht warum, ich weiß es nicht........

Da ich aber heute 2008 einen größeren Betrag an Geld brauche, wäre es nicht schlecht wenn ich irgendwie

aus diesem Scheiß Vertrag raus komme.

Mittlerweile weiß ich das es fast unmöglich ist, aus dem Vetrag raus zu kommen, aber vielleicht weiß hier jemand wie ich mein

angelegtes Geld zurück bekomme.

 

Viele Grüße

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neysee
Mittlerweile weiß ich das es fast unmöglich ist, aus dem Vetrag raus zu kommen, aber vielleicht weiß hier jemand wie ich mein

angelegtes Geld zurück bekomme.

 

Ich fürchte, da hast du ganz schlechte Karten.

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Sisyphos

Wenn der Vertrag ordnungsgemäß zustande gekommen ist, hast Du keine Chance vor dem 60. Lebensjahr an das im Vertrag angelegte Geld zu kommen (und auch dann nur als Leibrente). Das ist eben die Kehrseite des Pfändungsschutzes, den der Kapitalstock in einem solchen Vertrag genießt. An dieses Geld kommt niemand heran - auch nicht der Versicherungsnehmer selbst.

 

Nur wenn der Vertrag gar nicht korrekt zustande gekommen wäre, hättest Du eventuell eine Möglichkeit, ihn zu widerrufen oder anzufechten. Ein Beispiel wäre z.B., wenn Du nicht korrekt auf Dein Widerrufsrecht hingewiesen wurdest oder keine Police mit den entsprechenden Angaben erhalten hättest oder aber wenn eine eklatante Fehlberatung stattgefunden hätte. Da Du aber schon die Einzahlung getätigt hast und seit der Einzahlung schon mindestens 17 Monate vergangen sind, ist das kaum anzunehmen.

 

Wenn Du weitere Zahlungen leisten müßtest, könntest Du die Versicherung beitragsfrei stellen oder aber den Vertrag kündigen. Aber auch in diesem Fall, kämst Du an die bereits eingezahlten Beträge nicht mehr heran, Du bräuchtest nur keine weiteren Beiträge zu zahlen. Da Du, wenn ich das recht verstanden habe, aber nur einen einzigen Einmalbeitrag vereinbart hast, hast Du ja keine weiteren Lasten.

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supertobs

Kann TO das irgendwie beleihen? Oder am Zweitmarkt verkaufen? Nehme mal an, das hängt davon ab, wie lange es noch bis zur Rente sind.

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Grumel
Kann TO das irgendwie beleihen? Oder am Zweitmarkt verkaufen? Nehme mal an, das hängt davon ab, wie lange es noch bis zur Rente sind.

 

Vielleicht ist es ja auch ein ganz guter Selbstschutz dass man nicht rankommt.

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Sisyphos
Kann TO das irgendwie beleihen? Oder am Zweitmarkt verkaufen? Nehme mal an, das hängt davon ab, wie lange es noch bis zur Rente sind.

 

 

Nein, nach den Vorgaben des Gesetzgebers ist eine Rürup-Versicherung weder verpfändbar noch auf eine andere Person übertragbar (vom Todesfall und dem Ehegatten unter bestimmten Umständen einmal abgesehen) noch kapitalisierbar. Damit wird niemand einen solchen Vertrag als Sicherheit für einen Kredit akzeptieren noch kann es vernünftigerweise einen Zweitmarkt geben.

 

Der Gesetzgeber hat die Rürup-Versicherung als eine Art "Kopie" der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige ausgelegt. Und seine Rentenansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung kann man sich auch nicht vorzeitig auszahlen lassen oder beleihen oder an andere verkaufen.

 

Das ist in der Tat auch eine Art Selbstschutz - allerdings vor allem auch ein Selbstschutz des Staates, der verständlicherweise vermeiden möchte, daß seine Bürger ihm im Rentenalter per Hartz IV "auf der Tasche" liegen, nachdem sie zuvor üppige Steuervorteile genossen haben.

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Xmany

Hallo,

 

vielen Dank für eure Antworten.

Tja da hab ich wohl volles Pech gehabt mit RÜRUP, bis 60. sind noch kappe 20 Jahre

 

 

Viele Grüße

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