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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

polydeikes

DAV empfiehlt nächste Garantiezinssenkung (1,25 -> 1) für 2018. Anders als im Artikel dargestellt, betrifft eine Rechnungszinssenkung eben nicht nur kapitalbildende Produkte, sondern bspw. auch BU / RLV usw. usf. ... also auch die Risikoabsicherungen nach Leben kalkuliert. Kurzum, die nächste Preissteigerung für BU und Co. kommt dann ebenfalls mit Sicherheit.

 

handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/lebensversicherer-garantiezins-soll-weiter-sinken/13334736.html

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andjessi
· bearbeitet von andjessi

http://www.n24.de/n2...strophe-zu.html

 

Panikmache aber teils mit Substanz.

 

Panikmache ja.

 

Es werden die gleichen Punkte angespochen, die ständig wiederholt werden (X Menschen müssen Y Menschen finanzieren). Selbst bei einer 1:1-Quote: Wo ist das Problem, wenn die Produktivität schneller wächst, als die arbeitende Bevölkerung schrumpft? Auf diesem Trend (immer weniger Beitragszahler je Rentner) surfen wir doch schon seit über 100 Jahren. Ging es den Rentnern 1900 besser, weil gleich 13 Beitragszahler einem Rentner die Rente zahlten?

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polydeikes

Nana, das ist aber auch nicht mehr Substanz. Allgemeingültige Rentenversicherung gab es in Deutschland ohnehin erst seit 1911 (AVG). Allerdings in keinster Weise vergleichbar zu unserem heutigen Rentensystem, dessen Grundlagen erst 1957 gelegt wurden.

 

Zumal man bitte bedenken möge, dass keinerlei rechnerischer Anspruch bestand, siehe Brüning Anfang der 30er, die damaligen Kürzungen wurden erst 1941 wieder einkassiert.

 

Warum der Zahlenexkurs? Nun, unsere heutige Rentenformel (Kopplung an Bruttogehälter) gibt es erst seit 1957. Der Irrglaube, Wachstum der Produktivität (was im Prinzip einfach nur Beschäftigungsquote und Durchschnittsentgelt meint) wird es richten, stammt aus dieser Zeit.

 

Allerdings auf Basis demografischer Gegebenheiten, die mit den heutigen absolut nichts zu tun hatten. Zudem berücksichtigt der Irrglaube nicht die explodierte Lebenserwartung. Die Regelaltersgrenze 1957 war übrigens 65 und 11 Monate. Die Rentenbezugsdauer hat sich aber allein in den letzten 30 Jahren derart massiv geändert, die Regelsaltersgrenze aber gerade mal um bis zu 1 Jahr und 1 Monat.

 

Warum nun wieder dieser 30 Jahre Verweis? Die im Artikel benannten Probleme betrieblicher Altersvorsorge (Unterfinanzierung) beruhen auf Kalkulationsgrundlagen der späten 70er, Anfang der 80er.

 

Das Grundproblem der Rentenbezugsdauer als solches war der Politik sehr wohl bekannt und seit den 90ern wurden Maßnahmen ergriffen. Rund 10-15 Jahre später, als in vergleichbar entwickelten Industriestaaten.

 

Namentlich insbesondere durch das SGB VI von 1992 und das Alterseinkünftegesetz von 2005 (heutiges bis 2030 gültiges Rentensystem). Aber auch die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung 1995 ist ergänzend zu nennen.

 

Der Glaube war stark vereinfacht, dass durch Anhebung der Regelaltersgrenze die Auswirkungen des längeren Rentenbezugs gemindert werden könnten. Siehe auch Zugangsfaktor gem. Par. 77 SGB VI. Netter Irrglaube, bisher ist keine Auswirkung auf das tatsächliche Renteneintrittsalter spürbar, noch für die Zukunft zu erwarten.

 

Womit wir wieder den Bogen zum Artikel spannen: Gesenkt wird das Rentenniveau, dieses ist nur bis 2030 überhaupt definiert und auch in den wirtschaftlich glänzenden aktuellen Zeiten für die jüngeren Generationen wirtschaftlich kaum haltbar. Die Auswirkungen brauch ich dir wohl kaum erläutern.

 

Der Artikel rügt Placebo und Geschenkepolitik statt nachhaltiger Lösung. Und das tut er im Ggs zu dem, was man sonst so liest, noch auf vergleichsweise erträglichem Niveau. Ungeachtet dessen, ich erwarte generell nicht all zu viel von Journalisten, den Beleg hast ja im Nachbarunterforum stehen.

 

Abweichend vom Artikel und da kommen wir wohl überein, ist das Problem weniger die Finanzierbarkeit ausstehender Verpflichtungen, als die sich für den zukünftigen Rentner daraus ergebenden Konsequenzen. Insbesondere vor dem Hintergrund heute durchschnittlicher Erwerbsbiografien. Da der Text aber ohnehin schon viel länger wurde als gewollt, breche ich an dieser Stelle ab und verweise bzgl. des letzten Punktes auf nachfolgende plakativere Darstellung:

 

https://www.destatis.de/DE/Methoden/Kolloquien/2013/Boersch_Supan.pdf?__blob=publicationFile

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TaurusX

Da bin ich ja gespannt, mit festverzinslichen Papieren haben sie ja immer

recht gute Ergebnisse erzielt und in der Vergangenheit sicher viel knowhow

aufgebaut - ob das mit der neuen Strategie auch klappen wird ?

 

Die Versicherer wollen und können tendenzielle scheinbar doch nicht mehr

das Risiko der Kapitalanlage für den Kunden übernehmen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Wollen. Der "neue Ansatz" ist einfach profitabler. Können, kann die Debeka das nach wie vor alle Male. Ob es clever ist, eine von gerade mal 2 Stärken aufzugeben, das halte ich auch für fraglich.

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Ramstein

Wollen. Der "neue Ansatz" ist einfach profitabler. Können, kann die Debeka das nach wie vor alle Male. Ob es clever ist, eine von gerade mal 2 Stärken aufzugeben, das halte ich auch für fraglich.

 

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polydeikes

Naja. Es sind doch nur KV und klassische kapitalbildende Versicherungen, bei denen die Debeka irgendetwas zu bestellen hat. An letzterem klemmt inbesondere auch deren relative Stärke im bAV Geschäft. Selbst die Marketingmuckel vom Imperium Allianz geben ja unumwunden zu, dass sie die dunkle Macht ihre Produkte ohne verifizierbare Leistungsinhalte nur an Privatpersonen loswerden, nicht aber im bAV Geschäft.

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polydeikes
Fleisch
Bafin sorgt sich wegen Niedrigzinsen

 

Die rekordniedrigen Zinsen nagen an den Erträgen von Finanzunternehmen. Jetzt warnt die Finanzaufsicht Bafin davor, dass Pensionskassen bald ihre Leistungen nicht mehr aus eigener Kraft in voller Höhe erbringen können.

 

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/finanzaufsicht-bafin-sorgt-sich-wegen-niedrigzinsen/13573364.html

 

Wäre toll, wenn die Ergebnisse jemand dann bei Zeiten in die Hand bekäme und diese hier vorstellt. Ich vermute nämlich mal, dass die Prüfungsergebnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit nur in kleinem Kreise angesehen werden könnten

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polydeikes

Ein paar Erklärungen zu den Auswirkungen der Rechnungszinssenkung in der freiwilligen VBL ...

versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/rechnungszins-sinkt-auf-0-25-prozent-126001.php

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Ramstein

Gemäß dem guten alten Prinzip Brot und Spiele agiert der IWF zum richtigen Zeitpunkt, den Spaß muss man aber erstmal verdauen ... :blink:

 

http://deutsche-wirt...fas-der-sparer/

Deutsche Wirtschaft Nachrichten läuft bei mir als "unseriös" und das nicht ohne Grund. "Nun meldet sich der IWF mit einem neuen, weitreichenden Vorschlag zu Wort..." und dann wird aus einem Papier vom Juni 2014 zitiert.

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polydeikes

Schau mal auf das Artikeldatum, das war WM 2014 ... ;)

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Fireball84

Ein paar Erklärungen zu den Auswirkungen der Rechnungszinssenkung in der freiwilligen VBL ...

versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/rechnungszins-sinkt-auf-0-25-prozent-126001.php

 

Danke für die Verlinkung poly!

 

Ich hab's mal für mich ausgerechnet: mit den neuen Bedingungen würde ich (unter gleichen Voraussetzungen) eine garantierte Rente von 78,95 € erhalten. Mit meinen "alten" Bedingungen aus 2011 sind es hingegen 249,31 €. Echt krass!

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polydeikes

Jup. Der freelunch ist aber schon seit 2012 vorbei, im Artikel wird es kurz angesprochen. Im Forum hatten global growth und ich das schon mal thematisiert.

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CHX

Ungewohnt deutliche Worte von Axel Reimann bezüglich geplanter Rentenreformen der Bundesregierung:

 

So hat die Rente (keine) Zukunft

 

...

So sei bei der von Schwarz-Rot geplanten Lebensleistungsrente „ungewiss“, wie sie denn „konkret aussehen soll“, sagt er. Schon das ist ein für Präsidentenverhältnisse recht unverhohlener Hinweis auf die Dürftigkeit des Konzepts. Dann folgt noch dieser Satz: „Die Erwartung, dass man damit Altersarmut entscheidend verringern könnte, dürfte trügen.“

...

Die Kritik der Rentenversicherung ist deshalb ein sehr deutlicher Rat, das Projekt ein für alle Mal fallen zu lassen.

...

Besonders die Fixierung der Debatte auf ein höheres Rentenniveau sieht er mit Sorge – weil es kaum finanzierbar ist. „Ein um ein Prozentpunkt höheres Rentenniveau bedingt eine Erhöhung des Beitragssatzes um einen halben Prozentpunkt“, sagt er.

...

Zumal alle Sozialversicherungsbeiträge zusammen 2017 ohnehin wohl wieder über die 40-Prozent-Marke steigen werden. Die Belastung ist heute schon – trotz der historisch hohen Rekordbeschäftigung, wohlgemerkt – recht hoch.

...

Man müsse, sagt Reimann, viel stärker darauf achten, wie es Menschen überhaupt gelingt, länger zu arbeiten. Anders gesagt: Bevor über die Rente mit 69 oder 70 auch nur nachgedacht wird, muss die Rente mit 67 erst einmal zur Regel werden. Zwar habe man in den vergangenen Jahren „durchaus beachtliche Erfolge zu verzeichnen“, meint der Präsident der Rentenversicherung. Aber noch immer liegt das Durchschnittsalter für Neu-Ruheständler bei knapp 64 Jahren – und eben nicht bei 67.

Der Demografie-Experte Axel Börsch-Supan vom Münchner Max-Planck-Institut unterstützt diese Linie: „Nötig sind eine bessere Gesundheitsvorsorge, Präventionsoffensiven und Umschulungsangebote gerade für die über 50-Jährigen“, sagt er.

Das große Problem ist nur: Im Gegensatz zu Riester-Zoff oder Rentenniveau-Debatten wäre das verdienstvolle, mühsame Grundlagenpolitik. Wahlkämpfe gewinnt man damit leider keine.

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polydeikes

Vom Ansatz selbst halte ich wenig, aber immerhin räumt der Herr Prof. ja selbst ein, was von seinem Ansatz der letzten Jahre zu halten ist. Mit dem aktuellen Ansatz sieht es nicht viel besser aus, ist aber das grundsätzliche Problem einer wie auch immer gearteten Schematisierung. Wesentlich interessanter ist aber das Lesen zwischen den Zeilen, meiner Meinung nach ein ganz guter Hinweis darauf, warum die Betrachtung isolierter, einzelner Kennzahlen ohne den Zusammenhang Mumpitz ist. Wenn auch nur eine Basicsbetrachtung ...

 

http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/vergleich-der-lebensversicherer-nach-neuen-kriterien-126358.php

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Günter Paul

Ist Sapine eigentlich noch aktiv in dieser Sache unterwegs , der Thread ist ja wohl von 2008 ?

 

Alles andere könnt ihr lassen , die zwei Vorredner , die ich ansonsten wegen ihrer Beiträge schätze werden auch nicht allen Ernstes eine Rentendebatte eröffnen wollen , es macht keinen Sinn , es gibt keine Lösung , der Zug ist längst abgefahren !

 

Spätestens mit den Hinweisen von Biedenkopf vor ich glaube auch schon wieder mehr als dreizig Jahren , spätestens ab damals hätte man noch eine Chance gehabt , jetzt nicht mehr !

 

Dieses dusselige Privat- Vorsorgegeschwafel der Politiker ist ja auch nur für andere gedacht , sie selbst bleiben da außen vor , da ist natürlich alles geregelt .

 

Selbstvorsorge bei den Arbeitsverhältnissen und Minuszinsen , das kann nur ein Hohn oder aber absolute Dummheit sein .

 

Dieses Land wird in die geregelte Altersarmut übergehen , in die Grundsicherung und ich erspare mir jetzt Stück für Stück darzulegen , warum das so kommen wird, ich gehe davon aus , dass ihr selbst darüber Bescheid wisst .

 

Und eines ist gewiss , es dürfte schwierig sein selbst das zu stemmen , aus Gründen , die ich jetzt auch nicht aufzählen werde , da ist mir die Zeit zu schade , könnte man Frau Merkel ja mal wieder sagen lassen ..wir schaffen das ..ach nein , das hat sie sich ja inzwischen auch abgewöhnt .

 

Und glaubt nicht , dass ich meinetwegen erzürnt bin, nein , wegen all denen , die jetzt noch nicht darüber nachdenken wollen , die Pokémons jagen ,die es allerdings betreffen wird , was ist das ?..Mangel an Problembewusstsein oder Auswüchse einer Wohlstandsgesellschaft ?

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tyr

Was ist die Botschaft deines Beitrags?

 

Alle werden sterben, also steckt den Kopf in den Sand?

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polydeikes

So lese er den Untertitel "Berichte, Meldungen, Infos" und diskutiere möglicherweise die Alkohol-, Tabak-, Feuerwaffenstories an anderer Stelle.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Die Ombudsstelle Investmentfonds, die auch für Riester Fondssparpläne zuständig ist hat ihren Tätigkeitsbericht 2015 veröffentlicht: http://www.ombudsstelle-investmentfonds.de/publikationen/taetigkeitsbericht/

 

Ein paar Zahlen und Fakten:

91 Verbraucherbeschwerden bei dieser Stelle in 2015

46 Eingaben, für die die Stelle zuständig war, davon 27 zu Riester-Fondsverträgen

"Die Mitglieder der Ombudsstelle verwalteten zum Stichtag 31. Dezember 2015 mehr als 2,6 Mio. fondsbasierte Riester-Verträge mit einem Gesamtdepotwert von über 18 Mrd. Euro."

 

Auszüge:

2.1 DR. H.C. NOBBE ZUM BERICHTSJAHR 2015

 

[...]

 

Bei den Verbraucherbeschwerden zu den RiesterVerträgen

beklagten mehrere Verbraucher die

„miserable“ Wertentwicklung ihres aus Sparbeiträgen

und staatlichen Zulagen bestehenden Altersvorsorgevermögens

in der Ansparphase. Sie

machten dabei insbesondere eine fehlerhafte Verwaltung

geltend, weil das Vorsorgekapital ganz

oder überwiegend in renditearme Rentenfonds

angelegt oder umgeschichtet worden war und

Chancen einer erheblichen Wertsteigerung durch

Anlage in Aktienfonds nicht genutzt worden waren.

In anderen Fällen beklagten die Vorsorgesparer,

dass ihre Zusatzrente in der Auszahlphase

ganz erheblich geringer sei als bei Abschluss des

Altersvorsorgevertrages prognostiziert.

 

Ich habe in allen Schlichtungsvorschlägen deutlich

zum Ausdruck gebracht, dass ich für den

Ärger der Vorsorgesparer sehr großes Verständnis

habe. Helfen konnte ich ihnen – von einem besonders

gelagerten Fall abgesehen – leider nicht, obwohl

die Wertentwicklung der Altersvorsorgevermögen

teilweise ernüchternd war, gelegentlich sogar

noch unter der langjährigen Inflationsrate lag

und die Alterszusatzrente mehr als bescheiden

ausfiel. Letzteres war und ist zu einem ganz erheblichen

Teil auf die verfehlte Niedrigzinspolitik

der Europäischen Zentralbank zurückzuführen.

Ein Ende dieser Politik ist nicht abzusehen, so

dass das Leiden der Sparer weitergeht. Die Politik

führt auch dazu, dass die lebenslange Rente der

Vorsorgesparer aus der Rentenversicherung, die

für die Zeit nach dem 85. Lebensjahr abzuschlie-

ßen ist, eine ganz erheblich höhere Einmalprämie

erfordert, als dies bei Abschluss des Altersvorsorgevertrages

vorhersehbar war. Den Anbietern von

fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen kann hier

aber keinerlei Vorwurf gemacht werden.

 

Nicht so eindeutig ist dies, was die teilweise suboptimale

Wertentwicklung des Altersvorsorgevermögens

in der Ansparphase angeht. Diese ist von

der Anlage des Vermögens abhängig. Die Kapital-

verwaltungsgesellschaften nehmen die Anlage in

Aktien- und Rentenfonds sowie Umschichtungen

auf der Grundlage finanzmathematischer Modelle

vor. Darin ist besonders berücksichtigt, dass die

Kapitalverwaltungsgesellschaften eine Garantie

übernommen haben, dass alle Sparbeiträge und

staatlichen Zulagen der Vorsorgesparer zu Beginn

der Auszahlphase für ihre zusätzliche Altersrente

uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Ob diese

Modelle den berechtigten Interessen der Vorsorgesparer,

Chancen einer erheblichen Wertsteigerung

durch Anlage in Aktienfonds wahrzunehmen,

in allen Situationen immer gerecht werden, ist angesichts

der in nicht wenigen mir vorgelegenen

Fällen schwachen Wertentwicklung des verwalteten

Vermögens nicht zweifelsfrei. Indes bin ich

ohne ein Sachverständigengutachten, das ich im

Rahmen des Ombudsverfahrens nicht einholen

kann, nicht in der Lage, diese Zweifelsfrage zu klä-

ren und kann deshalb für die Altersvorsorgesparer

letztlich auch insoweit leider nichts tun. Ich musste

mich vielmehr darauf beschränken, meine vorgenannten

Zweifel zum Ausdruck zu bringen und

die betreffenden Kapitalverwaltungsgesellschaften

darauf hinzuweisen, dass Anlass besteht, die

verwendeten finanzmathematischen Modelle einer

sorgfältigen kritischen Überprüfung zu unterziehen.

 

[...]

Ansparphase

Die meisten Eingaben drehten sich um die Verwaltung

von Riester-Verträgen im Rahmen der

Ansparphase.

Knapp die Hälfte dieser Eingaben ging darauf zurück,

dass eine Kapitalverwaltungsgesellschaft

ihre Riester-Vertragsbedingungen modifiziert

hatte. Die Kunden hatte sie darüber informiert

und ein Wahlrecht zur Fortführung der Verträge

nach altem oder neuem Muster eingeräumt. Die

Verbraucher beanspruchten, die Verträge auf alter

Basis fortzusetzen, obwohl sie das Wahlrecht

nicht entsprechend ausgeübt hatten. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft

entsprach all diesen

Verbraucherwünschen unbürokratisch.

 

Hier ging es wohl um die Uniprofirente mit Umstellung auf den Uniglobal Vorsorge.

 

In weiteren Fällen beanstandeten Verbraucher

Umschichtungen des Vorsorgekapitals durch die

Kapitalverwaltungsgesellschaft von Aktien- in

Rentenfonds zur Sicherung der Garantie. Teilweise

behaupteten sie, bei Vertragsschluss bzw. in Produktinformationen

nicht hinreichend über die Modalitäten

der Verwaltung des Altersvorsorgekapitals

informiert worden zu sein. Teilweise vertraten

sie die Auffassung, die Kapitalverwaltungsgesellschaft

dürfe derartige Umschichtungen nur mit

Zustimmung des Kunden vornehmen. Darüber

hinaus monierten sie z.B., dass sie aufgrund von

grundlosen oder nicht nachvollziehbaren Umschichtungen

bzw. mit Blick auf die noch bevorstehende

Dauer der Ansparphase zu frühen Umschichtungen

in ertragsschwächere Rentenfonds

Ertragschancen am Aktienmarkt verpasst haben

und sich der zwischenzeitliche Wert ihres Altersvorsorgekapitals

im Vergleich zur Performance

des DAX oder z.B. zum Riester-Vertrag, etwa des

Ehepartners, erheblich schlechter entwickelt

habe. Die Verbraucher nahmen hierbei oft eine ex

post Betrachtung der Kapitalmarktentwicklungen

vor oder stellten sich zur Begründung auf den

Standpunkt, dass es allgemeiner Lebenserfahrung

entspreche, dass sich Aktienmärkte auf längere

Sicht immer wieder erholen. In einem Fall zog der

Verbraucher die Wirksamkeit der entsprechenden

vertraglichen Regelungen eines Altersvorsorgevertrags

mangels Transparenz in Zweifel. Die Verbraucher

verlangten zumeist, oftmals unbezifferten,

Schadenersatz, Rückgängigmachung von Maß-

nahmen der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder

wollten den Anbieter wechseln.

amüsant...

 

 

Diesen Fällen ist gemein, dass die finanzmathematischen

bzw. computergestützten Modelle

nach denen fondsbasierte Riester-Verträge in Abhängigkeit

diverser Vertrags- und Kapitalmarktparameter

verwaltet werden, für den Ombudsmann

im Einzelnen nicht nachprüfbar sind. Hierzu

bedarf es regelmäßig eines Sachverständigengutachtens,

das in einem Ombudsverfahren nicht

eingeholt werden kann. Zudem handelte es sich

bei der Wertentwicklung der jeweiligen Verträge

immer um Momentaufnahmen, die jedenfalls

nichts daran änderten, dass den Verbrauchern

zu Beginn der Auszahlphase das eingezahlte Kapital

nebst Zulagen garantiert zur Verfügung steht.

Gleichwohl hat der Ombudsmann in Einzelfällen

Kritik an Details von Altersvorsorgemodellen und

Wertentwicklungen geübt oder auch einen Vergleichsvorschlag

unterbreitet, wenn die automatisierte

Verwaltung einmal Grenzziehungen bewirkte,

die zu erheblichen Performanceunterschieden

im Vergleich zu Verträgen mit ähnlich gelagerten

Vertragsparametern führten. Im Einzelfall hat er

auch Kritik an Werbeprospekten geäußert. Der

Ombudsmann teilte indes nicht die Meinung, dass

sich eine Kapitalverwaltungsgesellschaft für jedes

Verwaltungshandeln die Zustimmung des Anle-

gers einholen müsse, wenn es nicht anders vereinbart

sei. Vielmehr steht die Vermögensverwaltung

im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen

grundsätzlich in ihrem Ermessen, wobei Anlageentscheidungen

aus einer ex ante Perspektive

zumindest vertretbar sein müssten. Hierfür

spricht nicht zuletzt auch die gewährte Garantie

des Anbieters. Darüber hinaus hielt er beanstandete

Vertragsklauseln zur Funktionsweise eines

einzelnen Altersvorsorgemodells für hinreichend

transparent. Die Anforderungen an die mögliche

Konkretisierung dürfen hier nicht in der Weise

überspannt werden, dass die Vertragsklauseln zu

Umschichtungsmechanismen alle Eventualitäten

erfassen und im Einzelfall keine Zweifelsfragen

mehr offen ließen. Das ist angesichts der Komplexität

des zu regelnden Sachverhalts schlichtweg

nicht möglich und im Übrigen ein Geschäftsgeheimnis

der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft.

 

 

Und zur Auszahlphase:

 

Bei einem anderen Teil der Eingaben beanstandeten

Verbraucher vor allem die Höhe ihrer

monatlichen Rentenzahlungen. Sie trugen vor,

dass diese nicht den Prognosen bei Vertragsabschluss

entspreche oder die Einmalprämie zum

Abschluss der Rentenversicherung ab dem 85.

Lebensjahr des Verbrauchers „völlig unangemessen“

und „unverhältnismäßig“ hoch sei. Die

Kapitalverwaltungsgesellschaft habe frühzeitiger

darüber informieren müssen, dass die tatsächliche

Rente nicht der erwarteten monatlichen Rente

entspricht, sondern geringer ausfallen wird. Die

Verbraucher verlangten die Erhöhung ihrer monatlichen

Leistungen oder aber zumindest eine

nachvollziehbare Erklärung. Der Ombudsmann

konnte in keinem Fall feststellen, dass Verbrauchern

bei Vertragsschluss Zahlungen in konkreter

Höhe zugesichert worden waren oder, dass die

Kapitalverwaltungsgesellschaften gegen gesetzliche

Informationspflichten verstoßen haben. Der

Ombudsmann konnte aber auch darüber hinaus

ein Fehlverhalten nicht feststellen, wenngleich er

die Enttäuschung mancher Anleger über die Höhe

der errechneten monatlichen Rente nachvollziehen

konnte. Die Höhe der Leistungen ist aber neben

dem angesparten Altersvorsorgekapital von

weiteren Parametern abhängig, auf die die Kapitalverwaltungsgesellschaften

keinen Einfluss haben,

die teilweise erst zu Beginn der Auszahlphase

beziffert werden können und die sich in den

vergangenen Jahren allgemein nicht zum Vorteil

von Vorsorgesparern entwickelt haben. Hierzu

zählt insbesondere das aktuelle Niedrigzinsumfeld5

, das Einfluss auf die Verzinsung des in Raten

auszuzahlenden Altersvorsorgekapitals aber auch

auf die Kosten für die Rentenversicherung des

Verbrauchers ab dem 85. Lebensjahr hat. Zudem

ist der teilweise nicht unerhebliche Anstieg der

Einmalprämien für die Rentenversicherung auf

die Einführung von Unisex-Tarifen für Versicherungen

und die gestiegene Lebenserwartung, die

sich in den Sterbetafeln der Versicherer widerspiegelt,

zurückzuführen.

 

Schon interessant, insbesondere die konkreten Zahlen und Ansichten der Einzelfälle. :thumbsup:

 

Und noch eine weitere Bestätigung, dass die Niedrigzinsphase sich durch die Beitragsgarantie in die Riester-Fondssparpläne hinein frisst. Da es ja im Forum immer noch Wortmeldungen gibt, dass das nicht so wäre.

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polydeikes

Heute im Medienspiegel ...

 

Schäuble sagte, gerade für Geringverdiener sei die Riester-Rente gut. „Es lohnt sich, sie zu verbessern“, sagte der Minister mit Blick auf die laufenden Diskussionen um eine Stärkung aller drei Säulen der Altersvorsorge.

 

Prost.

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