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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

dev

Aua.

Zitat

Nach Heils Plänen sollten auch nebenberuflich tätige Selbstständige in die Versicherungspflicht einbezogen werden

 

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stagflation
vor 7 Stunden von Bassinus:

Pflichtrentenversicherung für Selbstständige bis 35 ab 2024.

 

Ich vermisse, dass auch Beamte in die Rentenkassen einzahlen müssen.

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Bassinus
vor 5 Stunden von stagflation:

 

Ich vermisse, dass auch Beamte in die Rentenkassen einzahlen müssen.

Ist in ebenfalls Planung. Allerdings nur für Jung- & Neubeamte. Allerdings sehe ich das wie Schwachzocker. Dann muss es eben auch auf dem Gehaltszettel ankommen. Also Plus Brutto und Plus Ausgleich zur Wirtschaft. Mit der aktuellen Diskussion zur Alimentierung und der klaren Ansage von BVerwG sollten dann mindestens 50% drin sein. 

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HalloAktie

Ich verstehe nicht so ganz, warum sie die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige/Freiberufler/innen nur für Leute unter 35 einführen. Das wird doch wieder von einem Gericht kassiert. Als wenn sie wollen, dass das scheitert...

Wenn es für Existenzgründer in den ersten Jahren Erleichterungen gibt, könnte es sogar Sinn machen. Nur der Einschluss von Nebenberuflern ist ziemlicher Mist. Bis dahin konnte man so relativ risikolos versuchen, Fuß zu fassen. Und das sind ja gerade die Leute, die bewusst kein volles Risiko gehen.

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dev

  

vor 1 Stunde von HalloAktie:

Ich verstehe nicht so ganz, warum sie die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige/Freiberufler/innen nur für Leute unter 35 einführen. Das wird doch wieder von einem Gericht kassiert. Als wenn sie wollen, dass das scheitert...

Wenn es für Existenzgründer in den ersten Jahren Erleichterungen gibt, könnte es sogar Sinn machen. Nur der Einschluss von Nebenberuflern ist ziemlicher Mist. Bis dahin konnte man so relativ risikolos versuchen, Fuß zu fassen. Und das sind ja gerade die Leute, die bewusst kein volles Risiko gehen.

Was das Alter damit zu tun hat , verstehe ich auch nicht, ich wirds an der Erstgründung fest machen.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, wenn mir ein Amt geschrieben hätte, das ich in die Rente weiterhin einzahlen soll, hätte ich wohl keine Lücke bei den Renteneinzahlungen.

 

Das mit den Nebenberuflern sehe ich auch sehr kritisch, denn so mancher startet etwas Nebenberuflich, von dem er dann später voll Leben kann.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 3 Stunden von HalloAktie:

der Einschluss von Nebenberuflern ist ziemlicher Mist. Bis dahin konnte man so relativ risikolos versuchen, Fuß zu fassen. Und das sind ja gerade die Leute, die bewusst kein volles Risiko gehen.

 

Was ist da das Problem? Wer zwei Angestelltenjobs hat, muß (im Normalfall) auch in beiden Rentenversicherungsbeiträge zahlen; so wäre es bei Angestelltentätigkeit plus selbständige Nebentätigkeit mit mehr als 450 Euro Gewinn eben auch. Wenn es sich mit Beitragspflicht nicht mehr lohnt, ist das Geschäftsmodell sowieso untauglich.

 

vor 17 Stunden von Bassinus:

in Alternativ-Produkte seine Rentenversicherung abzuschließen. Wichtig ist nur, dass das Produkt mit R wie Rente beginnt und auf ürup endet.

 

Rürup ist ja gar nicht schlecht. Den Stolperstein bei den Plänen sehe ich eher in der Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit.

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bondholder
vor 3 Stunden von HalloAktie:

Nur der Einschluss von Nebenberuflern ist ziemlicher Mist. Bis dahin konnte man so relativ risikolos versuchen, Fuß zu fassen. Und das sind ja gerade die Leute, die bewusst kein volles Risiko gehen.

Wenn eine Geschäftsidee mit Sozialversicherungskosten nicht funktioniert, dann lass es lieber gleich bleiben.

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Gast240416
vor 2 Stunden von dev:

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, wenn mir ein Amt geschrieben hätte, das ich in die Rente weiterhin einzahlen soll, hätte ich wohl keine Lücke bei den Renteneinzahlungen.

Ich hoffe wirklich das Du das derzeit tust?

Bist Du Mitglied in einem Versorgungswerk?

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dev
Gerade eben von Cef:

Ich hoffe wirklich das Du das derzeit tust?

Ja, aber nicht freiwillig, wenn du verstehst was ich meine.

vor 1 Minute von Cef:

Bist Du Mitglied in einem Versorgungswerk?

Nein, weil ich der Meinung bin, das ich es besser anlegen kann.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef

Nein, auch diesmal verstehe ich (zur ersten Frage) Dich wohl nicht,

aber das wird off-topic hier in diesem Meldungen-und-Kommentare-Thread

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beamter97
vor 7 Stunden von Bassinus:

BVerwG

Was habe ich verpasst, das das Bundesverwaltungsgericht  zum Thema Renten und Pensionen gesagt hat?

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chirlu
vor 2 Stunden von beamter97:

Was habe ich verpasst, das das Bundesverwaltungsgericht  zum Thema Renten und Pensionen gesagt hat?

 

In einem mittlerweile gelöschten Diskussionsast war diese Entscheidung des BVerfG verlinkt; ich glaube, darum ging es.

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HalloAktie
Gerade eben von chirlu:

Wenn es sich mit Beitragspflicht nicht mehr lohnt, ist das Geschäftsmodell sowieso untauglich.

 

Gerade eben von bondholder:

Wenn eine Geschäftsidee mit Sozialversicherungskosten nicht funktioniert, dann lass es lieber gleich bleiben.

Ich wusste, dass das kommt. Es ist nicht falsch. Aber gleichzeitig müsst ihr euch klarmachen, dass mit der Haltung 90% der Künstler/innen, freien Autoren und kleinen Verlage dicht machen können, von denen ihr euch in der Freizeit bespaßen lasst :-) Manche Dinge lohnen sich nicht, sind aber trotzdem sinnvoll und für einige erstrebenswert als Nebenbeschäftigung. Ich bin jetzt leise, damit ich mir keine Off-Topic Rüge abhole :-)

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chirlu
Gerade eben von HalloAktie:

Ich wusste, dass das kommt. Es ist nicht falsch. Aber gleichzeitig müsst ihr euch klarmachen, dass mit der Haltung 90% der Künstler/innen, freien Autoren und kleinen Verlage dicht machen können, von denen ihr euch in der Freizeit bespaßen lasst :-)

 

Gibt’s dafür nicht schon längst die Künstlersozialkasse, die quasi einen Arbeitgeberanteil übernimmt?

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Ramstein
vor 4 Minuten von chirlu:

Gibt’s dafür nicht schon längst die Künstlersozialkasse, die quasi einen Arbeitgeberanteil übernimmt?

 

KSK gilt nur für Einzelpersonen, nicht für Rechtspersonen (GmbH, UK, etc.). wenn man also sein Risiko über eine Rechtsperson begrenzt, ist man nicht KSK-fähig.

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dev
vor 57 Minuten von chirlu:

Gibt’s dafür nicht schon längst die Künstlersozialkasse, die quasi einen Arbeitgeberanteil übernimmt?

Für einen Nebenberufler?

Naja, die holen es sich vom Auftraggeber, da staunt man das erste mal. ;-)

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chirlu
vor 3 Minuten von dev:

Für einen Nebenberufler?

Ja (Rentenversicherung), solange der Hauptverdienst nicht mehr als die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze einbringt.

 

vor 5 Minuten von dev:

Naja, die holen es sich vom Auftraggeber

 

Nicht konkret, sondern über eine pauschale Abgabe von allen möglichen Auftraggebern.

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dev
vor 2 Minuten von chirlu:

Nicht konkret, sondern über eine pauschale Abgabe von allen möglichen Auftraggebern.

Das hab ich von jemandem, der dann staunte anders gehört.

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Doomer

Heils Pläne werden hoffentlich zu denen gehören, die sich nie in der Realität manifestieren - und falls doch, sofort vom BGH gekippt werden. Damit würde das letzte bisschen Gründerwille in Deutschland eliminiert, während die <35-Jährigen Freiberufler nicht mehr mit den Honoraren der >35-Jährigen konkurrieren können. Wäre nicht das erste Gesetz, was aufgrund von Altersdiskriminierung sofort wieder fällt. Realitätsfremdes, albernes Konzept, wie von SPD-Politikern nicht anders erwartet - und alles nur, um mehr Leute auf Krach in marode Rentenkassen oder Rürup-Renditeverbrennungsanlagen zu treiben, an denen primär der Versicherer verdient.

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calandor
Am 9.12.2020 um 06:32 von Chevprolet:
Zitat

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben ihrer Ansicht nach gezeigt: Die Versicherungsbranche, die nach wie vor einen Großteil aller Riester-Produkte vertreibt, müsse »konsequent aus der Altersvorsorge herausgehalten werden. Das Ansparen im Versicherungsmantel ist schlicht nicht sinnvoll.

Ganz unabhängig von Riester! In diesem Zinsumfeld und bei den Kosten lohnt sich das nicht...

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nicco

Die EZB hat ein Inflationsziel von 2 %, die Rente steigt um 0 %. Vielen Dank ;-(

Die Welt, 18.3.2021

Im Westen fällt die Rentenerhöhung in diesem Jahr aus

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chirlu
vor 2 Minuten von nicco:

Die EZB hat ein Inflationsziel von 2 %, die Rente steigt um 0 %. Vielen Dank ;-(

 

Die Rente ist letztes Jahr um 3,45% gestiegen, das Jahr davor um 3,18%, davor um 3,22%, 1,90%, 4,25%. Wie war da das Inflationsziel? Hast du dich beklagt, daß die Rentenerhöhungen zu hoch waren?

 

vor 8 Minuten von nicco:

Im Westen fällt die Rentenerhöhung in diesem Jahr aus

 

Ist auch keine Neuigkeit, das stand durch den letztjährigen pandemiebedingten Konjunktureinbruch längst fest.

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Someone
vor 14 Minuten von chirlu:

Die Rente ist letztes Jahr um 3,45% gestiegen, das Jahr davor um 3,18%, davor um 3,22%, 1,90%, 4,25%

... und - um in die Zukunft zu schauen - für 2022 werden 4,8%, für 2023 3,15% Rentenerhöhung geschätzt....

(Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Zahlen-und-Fakten/Kennzahlen-zur-Finanzentwicklung/kennzahlen-zur-finanzentwicklung_node.html - Wesentliche Ergebnisse der Modellrechnung für die allgemeine Rentenversicherung)

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nicco
· bearbeitet von nicco

Papier ist geduldig.

Die Rente steigt bis 2030 um insgesamt 35%

Zitat

Modellrechnungen der Bundesregierung decken die Wahrheit auf. Die Rente steigt nicht ins unermeßliche. 35% sind es bis 2030.

Jährlich um 2,1%. Den Rentner freut es, wenn es so kommt.
Vorsicht! Es sind Modellrechnungen und keine Prognosen.

Ca 0 % Rendite nach Inflation, die Rente muss auch noch versteuert werden.

Besteuerung der Rente

 

 

 

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