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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

Caveman8
vor 56 Minuten von timk:

Ja, so funktioniert das nicht.

Oder man schafft endlich die geringfügige Beschäftigung ab. Dann braucht es auch nicht noch eine weitere Umverteilungsmaschinerie. 

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Cai Shen
vor 2 Stunden von timk:

Die Beitragsbemessungsgrenze sollte abgeschafft oder massiv anghoben werden.

Das mag in der Krankenversicherung noch den gewünschten Effekt bringen aber welche Vorteile erwartest du für das gesetzliche Rentensystem?

 

Die Besserverdiener haben dann später auch nennenswerte Ansprüche in der Rentenphase.

Wenn du dann Rentenpunkte nur noch degressiv anrechnen möchtest, sollte man vorher mal einen Richter befragen, von wegen Gleichheit und Gerechtigkeit und so.

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whister
vor 2 Stunden von timk:

Die Beitragsbemessungsgrenze sollte abgeschafft oder massiv anghoben werden.

 

Bis zu 2 Rentenpunkten sollte das Äquivalenzprinzip gelten. Oberhalb sollte es in eine abflachende Kurve übergehen.

Kein Problem. Wenn das so kommen sollte, dann werde ich meine Arbeitszeit reduzieren. Das höre ich auch bereits von vielen anderen, die davon betroffen wären. 

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timk
vor 12 Minuten von Cai Shen:

Wenn du dann Rentenpunkte nur noch degressiv anrechnen möchtest, sollte man vorher mal einen Richter befragen, von wegen Gleichheit und Gerechtigkeit und so.

Dann frage ich zuerst den Richter warum nicht alle den gleichen Steuersatz haben.

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Cai Shen
Gerade eben von timk:

Dann frage ich zuerst den Richter warum nicht alle den gleichen Steuersatz haben.

Weil der Gesetzgeber Geringverdiener entlastet?

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stagflation
vor 6 Minuten von whister:

Kein Problem. Wenn das so kommen sollte, dann werde ich meine Arbeitszeit reduzieren. Das höre ich auch bereits von vielen anderen, die davon betroffen wären. 

:thumbsup:

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whister
vor 10 Minuten von timk:

Dann frage ich zuerst den Richter warum nicht alle den gleichen Steuersatz haben.

Steuern und Sozialversicherung sind zwei unterschiedliche Dinge.Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren entschieden, dass vom Äquivalenzprinzip nur in begründeten Ausnahmen abgewichen werden darf. 

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chirlu
vor 4 Stunden von Caveman8:

Oder man schafft endlich die geringfügige Beschäftigung ab.

 

Ich bin ja aus anderen Gründen dafür, aber was wäre in diesem Zusammenhang der Nutzen davon? Gut, mehr Geld für die Pflegeversicherung; aber sonst?

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Caveman8
vor 6 Stunden von chirlu:

 

Ich bin ja aus anderen Gründen dafür, aber was wäre in diesem Zusammenhang der Nutzen davon? Gut, mehr Geld für die Pflegeversicherung; aber sonst?

Mehr Geld für die Rentenversicherung (So gut wie niemand verzichtet auch die Option 

den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu stellen), höhere Rentenansprüche bei Geringverdienern und damit weniger Notwendigkeit weiterer Umverteilung und ein höherer Anreiz auch etwas mehr als die GfB Grenze zu arbeiten. 

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Bolanger
vor einer Stunde von Caveman8:

(So gut wie niemand verzichtet auch die Option 

den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu stellen),

Das scheint jedoch viele Gründe zu haben. Die Ki sagt, dass etwa die Hälfte der Minijobber diesen als Zweitjob ausübt und uber den Hauptjob rentenversichert ist. Von den etwa 7 Mio Minijobbern sind etwa 1 Mio Altersrentner, die ohnehin von der Versicherungsbefreit sind. Das wären zu den etwa 50% nochmal etwa 15%. Etwa 20% lassen sich nicht befreien. Also verbleiben rein rechnerisch (grob über Daten der KI abgeschätzt, unter völliger Vernachlässigung der Tatsache, dass die 20% derer, die sich nicht befreien lassen, auch den anderen Gruppen zugeordnet werden könnten) ein Anteil von 15% der Minijobber, die man in eine RV drängen würden. Der große Wurf wäre das nicht.

Übrigens dürfen ab Mitte des jahres Minijobber auch wieder zur RV-Pflicht optieren, auch wenn sie schon einen Minijob haben. 

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s1lv3r
vor 11 Stunden von whister:

Kein Problem. Wenn das so kommen sollte, dann werde ich meine Arbeitszeit reduzieren. Das höre ich auch bereits von vielen anderen, die davon betroffen wären. 

Unabhängig davon, dass man sowas natürlich schnell als emotionale Einzelaussage abtun kann, ist es bei Betrachtung der Zahlen m.M.n. schon krass. Die Abschaffung beider BBG inkl. Aufweichung des Äquivalenzprinzips verteuert den Faktor Arbeit im Hochlohnsegment dann mal eben um +40%. Ob das nicht doch eine Auswirkung auf den Industriestandort Deutschland hätte?

 

Das parallele Thema mit dem Minijob habe ich tatsächlich auch noch nie verstanden. Welchen Sinn hat es denn überhaupt, dass man als Vollzeitbeschäftiger nebenbei steuerfrei und ohne Sozialabgaben noch einen Minijob haben kann? Wie passt das mit der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit zusammen?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 11 Minuten von s1lv3r:

Wie passt das mit der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit zusammen?

Wenn es wirklich nach Leistungsfähigkeit in DE ginge, müsste man als Beispiel hinsichtlich der Sozialabgaben mal mindestens so vorgehen wie bei den freiwillig GKV versicherten Rentnern. Dort wird das Begrifflich auch exakt so gefordert. Und dann würde eben zusätzlich nicht nur Arbeit und Einkommen ran gezogen, sondern auch Vermögen und Eigentum. Wie beim Fragesteller mit dem Wunsch nach wenig Steuern in der Schweiz. Viel Vermögen aber kein Einkommen? Da gilt man in DE vielfach als gar nicht leistungsfähig und hat weniger Abzüge zu tragen als mancher Median Arbeitnehmer.

 

Von „wir ziehen bei den Leuten gemäß der Leistungsfähigkeit ab“ sind wir in DE mMn sehr weit entfernt.

vor 2 Stunden von Bolanger:

Übrigens dürfen ab Mitte des jahres Minijobber auch wieder zur RV-Pflicht optieren, auch wenn sie schon einen Minijob haben. 

Ich hoffe da sind auch viele so intelligent, und machen das wieder. Das ist für die Erlangung von Rentenzeiten sinnvoll, aber auch, um fürs AV Depot wieder unmittelbar förderfähig zu werden. Wer sich da hat befreien lassen, das empfand ich schon immer als großen Fehler. Außer für die nebenberuflichen Altersrentner. Aber ansonsten hätte man das keinesfalls tun sollen.

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odensee
vor 25 Minuten von satgar:

Außer für die nebenberuflichen Altersrentner.

Haben die, ausser ein paar Euro mehr Rente im nächsten Jahr, irgendwelche Vorteile von einer Nicht-Befreiung?

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8
vor 7 Stunden von Bolanger:

Das scheint jedoch viele Gründe zu haben. Die Ki sagt, dass etwa die Hälfte der Minijobber diesen als Zweitjob ausübt und uber den Hauptjob rentenversichert ist.

Das ist doch kein Grund für eine möglich GfB Beschäftigung. Die könnten auch problemlos einen „normalen“ Nebenjob annehmen und weiter (zusätzliche) Rentenbeiträge zu erwirtschaften. Viele Arbeiten im Hauptjob auch nur Teilzeit und stocken dann per GfB auf. Da wäre allen Beteiligten geholfen, wenn das in eine Vollzeit oder zwei Teilzeitbeschäftigungen überführt wird. 
 

Ausserdem ist deine Rechnung falsch: (7 Millionen - 1 Millionen Rentner) x  80% = 4,8 Millionen potentiell zusätzlichen Beitragszahler. 
 

In Euro: 603€ x 3,6% = 21,71€ x 12 x 4,8 Millionen = 1,25 Milliarden Euro pro Jahr. 

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whister
vor 5 Stunden von s1lv3r:

Das parallele Thema mit dem Minijob habe ich tatsächlich auch noch nie verstanden. Welchen Sinn hat es denn überhaupt, dass man als Vollzeitbeschäftiger nebenbei steuerfrei und ohne Sozialabgaben noch einen Minijob haben kann? Wie passt das mit der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit zusammen?

Aus meiner Sicht macht die aktuelle Mini-Job Ausnahme auch keinen Sinn - steuerfrei und ohne Sozialabgaben ist ein Mini-Job jedoch nicht. Der Arbeitgeber zahlt bei einem Mini-Job 13% KV-Beträge (aus denen kein Anspruch entsteht), 15% RV-Beträge (aus denen ein Rentenanspruch entsteht) und 2% Einkommenssteuer (entfällt, wenn der AN das Mini-Job normal versteuert).

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