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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

Caveman8
vor 56 Minuten von timk:

Ja, so funktioniert das nicht.

Oder man schafft endlich die geringfügige Beschäftigung ab. Dann braucht es auch nicht noch eine weitere Umverteilungsmaschinerie. 

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Cai Shen
vor 2 Stunden von timk:

Die Beitragsbemessungsgrenze sollte abgeschafft oder massiv anghoben werden.

Das mag in der Krankenversicherung noch den gewünschten Effekt bringen aber welche Vorteile erwartest du für das gesetzliche Rentensystem?

 

Die Besserverdiener haben dann später auch nennenswerte Ansprüche in der Rentenphase.

Wenn du dann Rentenpunkte nur noch degressiv anrechnen möchtest, sollte man vorher mal einen Richter befragen, von wegen Gleichheit und Gerechtigkeit und so.

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whister
vor 2 Stunden von timk:

Die Beitragsbemessungsgrenze sollte abgeschafft oder massiv anghoben werden.

 

Bis zu 2 Rentenpunkten sollte das Äquivalenzprinzip gelten. Oberhalb sollte es in eine abflachende Kurve übergehen.

Kein Problem. Wenn das so kommen sollte, dann werde ich meine Arbeitszeit reduzieren. Das höre ich auch bereits von vielen anderen, die davon betroffen wären. 

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timk
vor 12 Minuten von Cai Shen:

Wenn du dann Rentenpunkte nur noch degressiv anrechnen möchtest, sollte man vorher mal einen Richter befragen, von wegen Gleichheit und Gerechtigkeit und so.

Dann frage ich zuerst den Richter warum nicht alle den gleichen Steuersatz haben.

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Cai Shen
Gerade eben von timk:

Dann frage ich zuerst den Richter warum nicht alle den gleichen Steuersatz haben.

Weil der Gesetzgeber Geringverdiener entlastet?

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stagflation
vor 6 Minuten von whister:

Kein Problem. Wenn das so kommen sollte, dann werde ich meine Arbeitszeit reduzieren. Das höre ich auch bereits von vielen anderen, die davon betroffen wären. 

:thumbsup:

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whister
vor 10 Minuten von timk:

Dann frage ich zuerst den Richter warum nicht alle den gleichen Steuersatz haben.

Steuern und Sozialversicherung sind zwei unterschiedliche Dinge.Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren entschieden, dass vom Äquivalenzprinzip nur in begründeten Ausnahmen abgewichen werden darf. 

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