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LarsAC

Steuern und Kündigung einer Lebensversicherung

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LarsAC

Hallo,

 

ich mache mich gerade kundig, wie ich meine Lebensversicherung kündigen muss und ob bzw. was dann steuerlich passiert, also ob vom Rückkaufswert noch Steuern abzuführen sind.

 

Kann da jemand was zu sagen ? Gewinn habe ich damit wohl eher nicht erzielt (ja, jeder wird mal schlau) und in den letzten 12 Monaten (wg. Beitragsfreistellung) auch nix eingezahlt. "Spekulationsfrist" (wenn sowas gilt) wäre also auch abgelaufen.

 

Die Versicherung ist seit ein paar Jahren beitragsfrei gestellt, Restlaufzeit noch 25 Jahre oder so, Rückkaufswert < 10.000 EUR und das ganze ist mit Fonds verstrickt und damit für einen Weiterverkauf durch die üblichen Verdächtigen wohl ungeeignet. Ja, es ist ein recht vorteilhafter Altvertrag (1998), aber jedesmal wenn ich mich damit beschäftige werde ich aggressiv und nun muss das Ding einfach weg.

 

 

Lars

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jm2c
· bearbeitet von crazytv

Hallo Lars,

 

also so wie ich es weiß, gilt die Spekulationsfrist bei Lebensversicherungen nicht, sondern nur für "echte" Aktien und Derivategeschäfte. Wenn Du die Lebensversicherung jetzt kündigst, musst Du Kapitalertragssteuer auf den Rückkaufswert zahlen, da die Versicherungslaufzeit kleiner 12 Jahren ist. Je nach Vertragsbedingungen kannst Du Dir die Ablaufleistung dann im Geldwert oder Fondsanteilen erbringen lassen

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highline
Wenn Du die Lebensversicherung jetzt kündigst, musst Du Kapitalertragssteuer auf den Rückkaufswert zahlen, da die Versicherungslaufzeit kleiner 12 Jahren ist.
Habe zwar von Steuern keine Ahnung, aber da er aber laut eigener Aussage keinen Ertrag erzielt hat, wird natürlich auch keine Kapitalertragsseteuer fällig (Rückkaufswert ist kleiner als die eingezahlten Beiträge).

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jm2c
Habe zwar von Steuern keine Ahnung, aber da er aber laut eigener Aussage keinen Ertrag erzielt hat, wird natürlich auch keine Kapitalertragsseteuer fällig (Rückkaufswert ist kleiner als die eingezahlten Beiträge).

Stimmt - ohne Ertrag :blushing: eigentlich keine Kapitalertragssteuer. Es kann aber auch sein, dass die das für alle Erträge (bspw. Ausschüttungen der Fonds) während der gesamten LV-Laufzeit rückwirkend berechnen und belasten, aber ich weiß es auch nicht so genau. Vielleicht gibt's im Forum ja einen Experten der das beantworten kann

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edwin

Auch wenn der Rückkaufwert niedriger als die einbezahltwn Beiträge sind, müssen in der Regel KapSteuern bezahlt werden.

Das liegt daran dass die Provisionen für den Vermittler am Anfang sofort abgezogen werden, die danach erwirtschafteten Erträge unterliegen der KapSteuer, die sofort von der Versicherung einbehalten wird, eventuell kann man noch einen Freistellungsauftrag einreichen.

 

typ Bsp._Einzahlung___kumuliert___Rückkaufwert___steuerl. Ertrag____st Ertrag kumuliert

Jahr 1:___1200________1200__________0____________0___________________0

Jahr 2:___1200________2400__________0____________0___________________0

Jahr 3:___1200________3600________1050___________0__________________50

Jahr 4:___1200________4800________2200_________100__________________150

Jahr 5:___1200________6000________3350_________150__________________300

Kündigung: Anleger erhält brutto 3350 abzgl. KapSteuer 90 (30% auf 300), macht 3260

 

Manche Versicherungen erlauben auch die Auszahlung in fondsanteilen statt in Geld, vielleicht wäre das noch eine Option.

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LarsAC

Vielen Dank für die Erklärung. Da mein FSA nicht ausgeschöpft ist, müsste man das ja vom FA noch zurückholen können.

 

Die tatsächlich enthaltenen Fondsanteile machen gerade mal 20% des Rückkaufwertes aus und sind auch noch auf 3 Positionen verteilt. Da hab ich dann doch lieber das Geld und mache was richtiges damit.

 

Lars

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jm2c
...Die tatsächlich enthaltenen Fondsanteile machen gerade mal 20% des Rückkaufwertes aus und sind auch noch auf 3 Positionen verteilt...

 

Lars

Nur dass ich das richtig verstanden habe: Soll heißen 20% sind in Fonds und der Rest klassisch verzinst in der LV angelegt? Wusste gar nicht, dass man das kombinieren kann. Man lernt echt nie aus :rolleyes: .

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LarsAC

Ja, es werden wohl nur die erwirtschafteten Überschüsse in Fonds angelegt.

 

War mir bei Abschluß aber auch nicht klar. Fraglich auch, ob die "mögliche" kalkulierte Rendite mit dem Modell überhaupt erreichbar gewesen wäre.

 

Naja, Lehrgeld im wahrsten Sinne des Wortes.

 

Gruß,

Lars

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