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jule

Prismalife AFA-Top Sachwert - Spitzenprodukt des deutschen Finanzmarktes? Brauche Hilfe!

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jule

Hallo an alle,

 

wir sind eine junge Familie mit 3 Kindern und bräuchten wegen der o.g. Versicherung Hilfe!

Wir haben 2005 4 solche fondsgebundenen Rentenversicherungen abgeschlossen (je eine fürs Elternteil und je eine für die 2 großen Kinder), im Nov. 2007 haben wir eine als Sondertilgungsplan fürs Haus nach 25 Jahren und 2008 eine für unseren Jüngsten.

Wir haben uns leider erst letzte Woche über die Versicherung im Internet informiert (auch hier im Forum), da wir eine Beitragsfreistellung wollten und diese jedoch nicht ging!?! Wir haben nach unseren Recherchen alle Produkte gekündigt und daraufhin möchte sich unser AFA-Berater (guter Freund meines Schwagers) mit uns nochmals hinsetzten und uns schwarz auf weiß Antworten zu all unseren Fragen geben, des weiteren kam noch diese Aussage Die Zukunftsvorsorgeanlagen Prisma Life, waren alle für ein bestimmtes Ziel ausgerichtet und werden auch für die Zukunft das Spitzenprodukt des deutschen Finanzmarktes bleiben? Dies bezweifle ich jedoch. Mein Mann verdient mittelmäßig, jedoch gehen monatlich 535 EUR in diese Versicherung (da 6 Verträge).

Ich möchte jedoch der AFA schwarz auf weiß zeigen, dass dieses Produkt nichts für uns noch für unsere Schwiegereltern (55 Jahre alt und zahlen monatl. 420 EUR in eine Versicherung) ist. Jedoch bin ich nicht aus der Branche, ich habe lediglich die Möglichkeit gehabt über diesen Rechner http://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php mir auszurechnen, was ich ohne den Vertragsmantel erzielen kann, dies kann ich auch mit 2 AFA Tabellen vergleichen, die Differenz beträgt in beiden Fällen 17 %, selbst wenn ich 25% des Gewinns mit der Abgeltungssteuer abziehe erhalte ich mehr? Leider bin ich auch nicht fähig den Warburg Fond richtig auszuwerten, meiner Meinung nach ist er viel zu teuer, die Volatilität liegt bei 14 bis 15 % (finde ich für eine Altersvorsorge sehr hoch, auch was meine Schwiegereltern betrifft). Leider kann ich nicht mehr dazu an Fakten beisteuern! Kann mir diesbezüglich vielleicht jemand helfen?

 

Würde mich über Antworten freuen!

 

jule

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jule

Hallo Tino,

 

ich möchte den Berater gerne mit Fakten und Zahlen einschüchtern, jedoch fehlen mir dazu kurze prägnante Stichpunkte!

Sorry, aber ich hab mich leider erst vor 2 Wochen mit diesem Sch... beschäftigt! Wir wollen unser Geld lieber selber in Fonds anlegen, mein man war mal Bankkaufmann (ist nur leider schon 15 Jahre her) und momentan ist auf Lehrgang also 500 km entfernt!

 

Gruß jule

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Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
Wir haben uns leider erst letzte Woche über die Versicherung im Internet informiert (auch hier im Forum), da wir eine Beitragsfreistellung wollten und diese jedoch nicht ging!?!

 

So wie sich das liest... Grundlage für eine Beitragsfreistellung sind nicht Informationen aus dem Internet oder von Dritten, sondern die Vertragsunterlagen und Verbraucherinformationen. Dort hinein würde ich mal einen Blick werfen und die Unterlagen studieren. Eine Beitragsfreistellung sollte eigentlich Vertragsbestandteil sein. Ggfs. ist sie in den ersten paar Jahren für den Versicherungsnehmer mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden.

 

Und was steht dort über Beitragsfreistellung, Beitragsferien, Kündigung etc...

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Morbo

wenn Du selber in Fonds anlegen willst, solltest Du dir mal sehr genau klar werden was so ein PrismaLife Vertrag eigentlich ist...

 

generell: wenn Du 6 Vertraege besitzt und dich erst vor 2 Wochen intensiv mit der Sache beschaeftigt hast, ist das wohl ein Fehler den Du der Gesellschaft nicht anlasten kannst. Ansonsten brauchst Du dem Berater oder AFA hinsichtlich des Produkts nichts beweisen. Es gibt IMHO (!) zwei Moeglichkeiten rauszukommen: 1) entsprechend der Vertragsbedingungen kuendigen oder 2) dem Berater Falschberatung vorwerfen (inwieweit/ob das machbar bzw. Kuendigungsgrund ist kann ich nicht sagen, muesste er - als fairer Vertreter seiner Zunft - dir aber sagen)

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goldbaerchen

Ich glaube nicht, dass du dem Berater etwas beweisen musst. Und wenn du gekündigt hast, dann ist ja eigentlich eh schon alles gelaufen, denn Kündigungen sind meines Wissens nicht rücknehmbar.

 

Ansonsten würde ich sagen: Man lässt am besten die Finger von jeder Anlage, die man nicht wirklich selbst in allen Einzelheiten verstanden hat. Und je komplizierter die Produkte aufgebaut werden, desto schwieriger wird es, dass selbst die absoluten Fachleute ihre eigenen Produkte verstehen (sieht man ja aktuell an der Bankenkriese - irgendwann haben die Banken selber ihre eigenen Produkte und deren Risiken nicht mehr verstanden). Ich habe meine Zweifel, dass du die Produkte und deren Wirkungsweise auch nach einem sehr intensiven Gespräch mit dem Berater wirklich in allen Einzelheiten verstehen wirst bzw. die möglichen Risiken und steuerrechtlichen Auswirkungen wirklich abschätzen kannst - gerade bei Letzterem sollte man dann wohl besser zu einem Steuerberater gehen als blind auf die Aussagen einer Bank oder eines Vertriebsmitarbeiters zu vertrauen (oder willst du die ggf. in 30 oder 40 Jahren dann verklagen; noch dazu beim Sitz der Gesellschaft im Ausland?). Wenn dann auch noch die Kosten und interne Vertriebsvergütungen etc. intransparent (für jeden Laien nicht auf den ersten Blick zu verstehen) sind, lasse ich die Finger davon.

 

 

Bei solchen langen Anlagezeiträumen weiß man zudem regelmäßig doch nie, wie das eigene Leben so die nächsten 40 Jahre verläuft und gerade wenn es um steuerliche Konstruktionen geht (zum angeblichen Steuersparen), ist das Finanzamt mit Gestaltungsmissbrauch schnell bei der Hand - und haftungsrechtlich haben sich die Banken/Berater zumeist recht gut abgesichert.

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Muggel

Also das Produkt AFA-TOP Sachwert als Sondertilgungsinstrument für den Hauskredit anzubieten, ist dreist und wäre auch juristisch angreifbar, wenn der Berater die Finanzierung vermittelt hat. Von der AFA ist jedoch eher bekannt, dass diese mit Beratungsprotokollen und Beratungsunterlagen eher sparsam ist. Jedenfalls ist die Familie von Großeltern bis Kinder abgezockt worden.

Die Beitragshöhen könnten jedoch auch ohne Beweis durch Beratungsprotokolle zu einer Schadensersatzpflicht des Beraters führen. Die preiswerteste Aufklärung zum weiteren Vorgehen bietet die Verbraucherzentrale. Dort solltest Du Dich hinwenden.

 

Die Fakten zum AFA Global Fonds sind dorch gut recherchiert. Ich sehe nur noch 2 Argumente: 1. Warum nur der AFA Global, wenn doch eine wesentlich breitere Fondspalette vorhanden ist (Soweit ich weiss, nimmt ja der Berater/AFA die Besparung grundsätzlich in diesen AFA-Fonds vor, dann muss der Berater auch die Ergebnisse verantworten) und dann ist der Fonds in der höchsten Risikoklasse, enthält exotische Fonds und Hedgefonds und die angepriesenen großen "konservativen Aktienfonds" nur in Spurenelementen. Wenngleich ich nicht wirklich weiss, wass konservative Aktienfonds seien sollen. Kurzum: Auch hier gehen die Beraterargumente nicht mit dem angebotenen Produkt konform.

 

Weshalb Du bei dieser Fehlberatung, die Deine komplette Familie betrifft, Dich noch mit Argumenten an der Ausbildung dieses Beraters beteiligen möchtest, bleibt mir schleierhaft. Hast Du keinen scharfen Schäferhund, Pitbull etc?

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