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Potzblitz123

Kündigung MLP-Fondspolice, was kann ich falsch machen?

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Potzblitz123

Ich bräuchte mal euren Rat:

Ich möchte meine MLP-Fondsgebundene Lebensversicherung los werden. Habe seit 2000 einiges an Lehrgeld bezahlt, wenn man sich den zu erwartenden Rückkaufswert ansieht im Vergleich zum Einzahlungsbetrag...

 

1. Habe eine Beitragsfreistellung beantragt, 3 Wochen vor Monatsbeginn Juni. Man hat mir keine Bestätigung zugeschickt und für Juni wieder den Monatsbeitrag eingezogen. Am liebsten würde ich jetzt die Lastschrift zurückziehen. Kann mir MLP da was? Oder greift so eine Beitragsfreistellung nicht innerhalb von den 3 Wochen und ich muss noch warten?

 

2. Ich wollte nur beitragsfreistellen, damit ich mich über eine Kündigung 1.) ohne Ärger und 2.) zum richtigen Zeitpunkt Gedanken machen kann. Kann ich bei der Kündigungsformulierung oder den Formalitäten etwas falsch machen? Worauf müsste ich achten? Hat jemand Erfahrungen?

 

3. Wann wäre ein guter Zeitpunkt zum kündigen? Weiss auch nicht, ob ich lieber Geld oder die Fondsanteile übernehmen will, ich glaube ich kann auswählen. Am liebsten würde ich aber das verbleibende Geld noch 2008 wg. Abgeltungssteuer in ETFs investieren.

 

4. Zieht man mir bei der Kündigung noch viel ab? Habe 8,5 Jahre eingezahlt...

 

Vielen Dank für Eure Tipps! Nie wieder MLP!

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Anubis

Vertragsbedingungen lesen! Dort dürften alle Deine Fragen beantwortet werden. Es ist mit Sicherheit auch geregelt, mit welcher Frist MLP eingegangene Erklärungen zu Änderungen der Beitragszahlung berücksichtigen muß.

 

Die Variante, erst beitragsfrei stellen und dann kündigen, dürfte im übrigen wohl zweimal Bearbeitungsgebühren auslösen, siehe aber auch hierzu die Vertragsbedingungen.

 

Du bist im Falle des Bestreitens übrigens für den Zugang des Kündigungsschreibens und den Zeitpunkt des Zugangs beweispflichtig. Es empfiehlt sich daher, das Porto für ein Einschreiben mit Rückschein auszugeben. Für Paranoiker noch dies: Der Rückschein beweist streng genommen nur den Zugang irgendeines Poststückes, nicht aber dessen Inhalt, daher die ganz sichere Variante, einen Bekannten (= Zeugen) das Schriftstück lesen lassen und in seinem Beisein eintüten und zur Post aufgeben. ;) Letzteres war nicht ganz ernst gemeint, es dürfte wohl nicht einmal MLP zuzutrauen sein, zu bestreiten, daß Dein per Rückschein belegtes Schreiben die Kündigung enthielt.

 

Der beste Zeitpunkt für die Kündigung ist jetzt! Das Geld in ein schönes ETF-Depot umzuschichten eine gute Idee.

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goldbaerchen
· bearbeitet von goldbaerchen

Ohne den Vertrag und dessen Bedingungen zu kennen, wird dir hier niemand eine seriöse Antwort geben können - oder willst du dich auf Spekulationen verlassen und eine Anlageentscheidung darauf bauen?

 

==>

 

a) entweder selbst in den Bedingungen nachlesen was dazu zu Beitragsfreistellung / Kündigung / Form steht oder

b) bei MLP anrufen und nachfragen

 

(mal davon abgeshene, dass wir hier als Laien keine Aussagen zu rechtlichen Punkten geben dürfen, da uns sonst ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorgeworfen werden könnte)

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Urlauber
1. Habe eine Beitragsfreistellung beantragt, 3 Wochen vor Monatsbeginn Juni. Man hat mir keine Bestätigung zugeschickt und für Juni wieder den Monatsbeitrag eingezogen. Am liebsten würde ich jetzt die Lastschrift zurückziehen. Kann mir MLP da was? Oder greift so eine Beitragsfreistellung nicht innerhalb von den 3 Wochen und ich muss noch warten?

 

Das würde ich nur tun, wenn der Eingang Deines Schreibens bei MLP nachweisbar ist (Einschreiben mit Rückschein) und wenn das Schreiben tatsächlich fristgerecht eingegangen ist. Andernfalls werden sie Dir - vollkommen zu Recht - sämtliche entstandenen Kosten für die Rücklastschrift aufbürden, und den regulären Betrag darfst Du auch zahlen.

 

3. Wann wäre ein guter Zeitpunkt zum kündigen? Weiss auch nicht, ob ich lieber Geld oder die Fondsanteile übernehmen will, ich glaube ich kann auswählen. Am liebsten würde ich aber das verbleibende Geld noch 2008 wg. Abgeltungssteuer in ETFs investieren.

 

Wenn Du kündigen willst, dann tue das so schnell wie möglich. Wenn Du ein paar Monate wartest und erst dann kündigst, nutzt das nur MLP, und Du verpasst evtl. die Frist zum Kauf von Wertpapieren, die noch Abmelkungssteuer-befreit sind.

 

4. Zieht man mir bei der Kündigung noch viel ab? Habe 8,5 Jahre eingezahlt...

 

Du kannst nach Rechtsprechung des BGH davon ausgehen, dass Dir mindestens ca. 50% des eingezahlten Geldes zustehen - denn genauen Rückkaufswert findest Du entweder in den Vertragsunterlagen (Modellrechnungen) oder bekommst ihn auf Rückfrage von MLP mitgeteilt. Je nach Höhe des monatlichen Beitrages ist es aber nicht unrealistisch davon auszugehen, dass einige Tausend Euro weg sind. Die sind aber auf jeden Fall weg, selbst wenn Du noch 100 Jahre weiter einzahlst.

 

Für Paranoiker noch dies: Der Rückschein beweist streng genommen nur den Zugang irgendeines Poststückes, nicht aber dessen Inhalt, daher die ganz sichere Variante, einen Bekannten (= Zeugen) das Schriftstück lesen lassen und in seinem Beisein eintüten und zur Post aufgeben. ;) Letzteres war nicht ganz ernst gemeint, es dürfte wohl nicht einmal MLP zuzutrauen sein, zu bestreiten, daß Dein per Rückschein belegtes Schreiben die Kündigung enthielt.

 

Rein theoretisch stimmt das - aber mal ganz praktisch: Welcher Richter glaubt einer Firma, dass der Kunde nur aus Jux und Dollerei knapp 5 Euro für ein Einschreiben mit Rückschein ausgegeben hat und dann zum Beispiel nur ein leeres Blatt Papier darin war? Vermutlich wird der Richter - wenn der Kunde nachweist, dass das Einschreiben eingegangen ist, das Unternehmen aber bestreitet, dass das eine Kündigung war - vom Unternehmen das Schreiben, das angeblich anstatt einer Kündigung angekommen ist, sehen wollen. Und wenn die dann nichts präsentieren können, wird ein Richter mit gesundem Menschenverstand tendenziell eher dem Kunden glauben.

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