powerschwabe Juni 7, 2008 Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen, und habe nun ein Problem mit der Jahresbescheinigung von ebase. Als Software benutze ich die Steuersparerklärung. Das Problem ist bei Ausländische Einkünfte und Steuern. Dort habe ich unter "Einnahmen die in Zeilen 31 und 32 der Anlage Kap enthalten sind - Zeile 6 Anlage AUS" 53,02 "Einnamhen die in den Zeilen 33 und 34 der Anlage KAP enthalten sind- Zeile 7 Anlage AUS" 6,63 "Ausl. Steuern (Wahlrecht zur Anrechnung oder zum Abzug gemäß der Anleitung zur Anlage AUS zu den Zeilen 4 bis 20)" 2,26 Wo trage ich diese 2,26 genau ein? Kann mir jemand mit diesem Problem weiterhelfen? Und wenn ich z.B in den Privaten Veräußerungsgeschäften ein Kaufkurs 13,32 hatte Verkaufskurs von 16,61 berechnet das Programm Kauf 13 Verkauf 16 ist das so OK? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norbert-54 Juni 7, 2008 Und wenn ich z.B in den Privaten Veräußerungsgeschäften ein Kaufkurs 13,32 hatte Verkaufskurs von 16,61 berechnet das Programm Kauf 13 Verkauf 16 ist das so OK? Powerschwabe, Bei meinem Steuerprogramm ist das genauso. Bisher habe ich das bereits zweimal in meinen Steuerklärungen so abgegeben (also auf ganze Euro Beträge abgerundet). Das Finanzamt hat das so akzeptiert. Bezüglich deiner ersten Frage: ich war auch damit konfrontiert und hab´s einfach weggelassen, weil ich damit nichts anfangen konnte. Gab auch keine Probleme. Grüße Norbert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 7, 2008 Wo trage ich diese 2,26 genau ein? Anlage AUS Zeile 18 oder 19, such's dir aus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juni 7, 2008 · bearbeitet Juni 8, 2008 von neysee Das Problem ist bei Ausländische Einkünfte und Steuern. Dort habe ich unter "Einnahmen die in Zeilen 31 und 32 der Anlage Kap enthalten sind - Zeile 6 Anlage AUS" 53,02 "Einnamhen die in den Zeilen 33 und 34 der Anlage KAP enthalten sind- Zeile 7 Anlage AUS" 6,63 "Ausl. Steuern (Wahlrecht zur Anrechnung oder zum Abzug gemäß der Anleitung zur Anlage AUS zu den Zeilen 4 bis 20)" 2,26 Wo trage ich diese 2,26 genau ein? Das ist eigentlich kein Problem mit der Steuerbescheinigung von ebase, die dürfte dem amtlichen Muster entsprechen, sondern mit der Anlage AUS. Bei ausländischen Steuern besteht ein Wahlrecht, ob man diese wie Werbungskosten abziehen oder auf die deutsche Steuer anrechnen lassen möchte. Was günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenn man die Steuererklärung im PC erstellt, probiert man am Besten beide Varianten einfach mal aus. Beim AnrechnunsAbzugsverfahren gehören die Steuern zu den Zeilen 6 und 7 in Zeile 12 bzw. 13, wobei man der Einfachheit halber die Steuern auf diese beiden Zeilen entsprechend des Verhältnisses der Zeilen 6 und 7 aufteilt. Beim Anrechnungsverfahren kommen die Steuern in Zeile 18/19. EDIT: Fehler korrigiert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
geldbaer Juni 7, 2008 Zur ausl. Quellensteuer: Wenn sie abgezogen werden soll, Zeile 12 oder 13 (je nachdem, ob das Halbeinkünfteverfahren gilt oder nicht), wenn sie angerechnet werden soll, Zeile 18 oder 19. Frag mich jetzt aber bitte nicht nach dem genauen Unterschied.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Juni 8, 2008 "...Beim Anrechnunsverfahren gehören die Steuern zu den Zeilen 6 und 7 in Zeile 12 bzw. 13... Beim Anrechnungsverfahren kommen die Steuern in Zeile 18/19..." -> Das ist Information pur! Mann, habt ihr diese Portugiesen gesehen? DAS ist eine Mannschaft, mein lieber Scholli... :- Und das Beste: Die und die Türken drohen uns in der KO-Runde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Juni 11, 2008 Zur ausl. Quellensteuer: Wenn sie abgezogen werden soll, Zeile 12 oder 13 (je nachdem, ob das Halbeinkünfteverfahren gilt oder nicht), wenn sie angerechnet werden soll, Zeile 18 oder 19. Frag mich jetzt aber bitte nicht nach dem genauen Unterschied.... Es gibt 12, 18 und 13,18,19 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
geldbaer Juni 11, 2008 · bearbeitet Juni 11, 2008 von geldbaer ???????????????????????????????? Vergiss doch mal dieses Steuerprogramm und wirf mal einen Blick auf die "Gebrauchsanweisungen", die das Finanzamt (jedenfalls hier in Frankfurt) mit den Formularen versendet. Ich kann da nicht weiterhelfen, meine sind schon entsorgt. Falls Du sie nicht bekommen hast oder sie nicht mehr hast, die Dinger kann man sich auch runterladen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag