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andy

Finanztermingeschäftsfähigkeit

Empfohlene Beiträge

andy

Hallo,

da ich beschlossen habe, meine Option bei EM.TV auszuüben, braucht man ja ne FTGF....

Hab ich auch gleich bei der DAB Bank ausgedruckt und ausgefüllt!

Meine Frage jetzt: Hat einer Erfahrung damit gemacht, wie lange das ungefähr dauert, bis das alles über die Bühne gegangen ist?

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Aktiencrash

Wenn du direkt bei einer Bank vor Ort deinen Willi abgibst, dann kannst du sofort loslegen :thumbsup: ! Wie lange das bei den Onlinebanken braucht weiß ich leider nicht :( .

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desesperado

bei der comdirect 3 Tage nach absenden der Unterlagen :thumbsup:

allerdings hatten die gesagt: wir informieren Sie,

hatten sie aber nicht bzw. bei meinem Vater erst Wochen später, tatsächlich war das Depot 3 Tage nach absenden der Unterlagen freigeschaltet

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andy

Alles klar!

Werde das morgen mal abschicken....

Und regelmäßig nachschauen, ob ich die Optionen schon ausüben kann! :thumbsup:

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Gast snoopidoop

Hallo Andy,

 

und, wie lange hat's gedauert? Fülle nämlich gerade meinen Antrag für die dab-bank aus. :rolleyes:

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DaveLucky

... also bei mir hats auch etwa 3 Tage gedauert (ing diba)

im online broking bereich steht hinterher nichts, aber ich hab n Bestätigungs-Brief gekriegt, dass ich für 2 Jahre freigeschaltet bin..

 

hab mich allerdings noch nicht dran getraut, an das Geschäft mit dem großen Hebel...

B)

 

aber das kommt bald :thumbsup:

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andy

@snoopidoop:

Das ging eigentlich recht flott. Bescheid per Brief bekommst du erst später, aber so nach 3-4 Tagen kann man schon OS handeln. Einfach mal Probeweise einen Kaufauftrag für einen OS erstellen, dann müsstest du merken, ob du schon "freigeschaltet" bist. Wenn nicht, kommt nämlich eine Fehlermeldung....

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Gast snoopidoop
· bearbeitet von snoopidoop

Danke Euch beiden!

 

Die Fehlermeldung kenn ich schon, so bin ich überhaupt erst drauf gekommen, dass ich da noch was unterschreiben muss :D Hab heute den Antrag in die Postbox geworfen - dann wollen wir mal sehn.

 

Etwas irritierend war, das die FTGF für die von mir avisierten Turbo-Bull/Bear-Zertifikate eingereicht werden muss, obwohl in der zugehörigen Beschreibung nur was von Optionsscheinen steht.

 

Und noch irritierender ist, dass sich einzelne Turbo-Zertis (z.B. ISIN DE0008208968) auch ohne diese FTGF erwerben lassen. Hat jemand eine Ahnung, woran sich das festmacht??? :huh:

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JohnnyNash

Soweit ich das weiß, braucht man für alle Zertifikate, egal ob mit oder ohne Hebel, die FTGF.

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desesperado
· bearbeitet von desesperado

es gibt auch hebellose Zertifikate z. B. auf Indices, für diese ist die Terminfgeschäftsfähigkeit (TG) nicht nötig, seht euch mal die Produktpalette der Zertifikate für den konservativen Anleger an ;)

 

kann mir nicht vorstellen, dass z.B. für das Jim Rogers Soft Commodities Zertifikat die TG verlangt wird ;)

 

vermute mal FTGF ist eure Abkürzung für Termingeschäftsfähigkeit :-"

soweit ich informiert bin, braucht man für alle Produkte, die mit einem Hebel ausgestattet sind, die TG :-" ganz gleich , welchen Namen man dem Kind gegeben hat

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Aktiencrash

@ desesperado

 

FTGF= Finanztermingeschäftsfähigkeit

TG= Tiefgarage

 

:D:D:D

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Gast snoopidoop

Nun, das beantwortet meine Frage nicht.

 

Das Hebel-Zertifikat ISIN DE0008208968 konnte ich problemlos erwerben, OHNE eine FTGF - und bei einigen wenigen anderen Bulls und Bears auf den DAX ist das ebenso möglich.

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desesperado

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Broker ;)

 

soll heißen : keine Ahnung, verstehe ich nicht,

meines Wissens nach kann man diesen Schein nicht ohne FTGF handeln,

 

wie hast Du gekauft, über Stuttgart ? im LT ? aber auch das würde uns /Dich sicher nicht weiterbringen , sorry

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Gast snoopidoop

Egal über welchen Börsenplatz.

 

Die oben von Andy beschriebene "Fehler"-Meldung "Sie benötigen eine FTGF" poppt schon vorher auf, bevor ich überhaupt einen Börsenplatz gewählt habe. Und hin und wieder poppt die eben mal nicht auf - dann hab ich freie Auswahl bei den Börsenplätzen :P

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JohnnyNash

Versuchs doch einfach.

Und wenn du Verluste machst, beschwerst du dich bei deiner Bank :lol:

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desesperado

zufälligerweise gerade gesichtet :thumbsup:

 

Segmentierung erhöht Transparenz bei Derivaten

 

Nur wenige Zertifikate sind Termingeschäfte

Von Dieter Lendle, Evelyn Klasen

 

Der Derivate-Markt boomt. Kunden haben mittlerweile die Auswahl aus mehr als 50 000 verschiedenen derivativen Anlage- und Hebelprodukten, mit denen sie auf sämtliche Börsenentwicklungen reagieren können.

 

Allerdings sind viele Anleger, aber auch Berater, verunsichert darüber, welche Voraussetzungen vor dem Kauf eines Zertifikats erfüllt sein müssen. Die Hürden sind oftmals niedriger als gedacht. Im Finanzmarktförderungsgesetz, das am 1. Juli 2002 in Kraft trat, ist das Recht der Termingeschäfte neu strukturiert. Durch die Änderungen wollte der Gesetzgeber für Rechtsklarheit sorgen und das Vertrauen der Anleger in die Funktionsfähigkeit des Finanzmarktes Deutschland festigen.; die gewünschte Klarstellung konnte aber nicht in allen Bereichen bewirkt werden. Die bisher zersplitterten Einzelregelungen, die einerseits im Börsengesetz und anderseits auch im Bürgerlichen Gesetzbuch platziert waren, wurden aufgehoben und durch die Neuregelung im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ersetzt.

 

Dabei änderte sich zunächst die Terminologie. Statt des früheren Begriffs des Börsentermingeschäfts gibt es nun den einheitlichen Begriff des Finanztermingeschäfts. Von Privatanlegern, die in derivative Produkte investieren wollen, verlangt das Gesetz jetzt nicht mehr die so genannte Termingeschäftsfähigkeit. Aufklärung und Information kommen dennoch nicht zu kurz. Nach der jetzt geltenden Gesetzeslage müssen Anleger bei Finanztermingeschäften schriftlich über die typischen Merkmale und Risiken des Produktes informiert werden. Der Anleger bestätigt die Informationen mit seiner Unterschrift. Erfolgt die Aufklärung nicht oder nur unzureichend, können hieraus Schadensersatzansprüche resultieren.

Während das Gesetz Optionsscheine eindeutig zu den Finanztermingeschäften zählt, gibt es bei Zertifikaten durch das Gesetz keine abschließende Klarheit. Bei diesen Produkten kommt es auf die einzelnen Ausgestaltungsmerkmale an. Der Bundesgerichtshof hat verschiedene Kriterien erarbeitet, die zur Abgrenzung im Rahmen einer so genannten typologischen Gesamtbetrachtung dienen. Demnach sind mit Finanztermingeschäften regelmäßig die Risiken der Hebelwirkung und des Totalverlustes des angelegten Kapitals verbunden - sowie die Gefahr, planwidrig zusätzliche Mittel einsetzen zu müssen.

 

Legt man diese Kriterien zugrunde, scheiden Index- und Basket-Zertifikate als Finanztermingeschäfte von vornherein aus, da bei ihnen kein einziges der genannten Kriterien erfüllt ist. Dies wird in der Gesetzesbegründung ausdrücklich bestätigt. Bei sonstigen Anlageprodukten, wie Discount-Zertifikaten und Bonuszertifikaten, gilt im Ergebnis das Gleiche. Zwar ist bei ihnen auf Grund des gewährten Abschlags beziehungsweise des Bonus eine abweichende Entwicklung der Papiere im Vergleich zu den zugrunde liegenden Basiswerten vorstellbar. Dadurch entsteht dann die Möglichkeit, dass der Anleger überproportional an auftretenden Preisveränderungen partizipiert und so ein gewisser Hebeleffekt entsteht. Eine Einordnung als Finanztermingeschäft folgt hieraus jedoch nicht. Wie der Bundesgerichtshof mehrfach betonte, ist vielmehr eine Gesamtschau erforderlich, so dass die Erfüllung eines einzelnen Kriteriums zur Qualifikation nicht ausreicht.

 

Dabei gilt vor allem, dass der Anleger durch die spezielle Struktur von Discount- und Bonus-Zertifikaten gegen Kursverluste besser abgesichert ist als bei einem Direktinvestment in den Basiswert. Deshalb wäre es geradezu widersinnig, bei diesen Papieren die gesteigerten Anlegerschutzbestimmungen des WpHG anzuwenden.

 

Anders sind nur die Produkte zu bewerten, bei denen eine Kumulation der dargestellten Kriterien strukturspezifisch angestrebt ist, wie zum Beispiel bei Knock-out-Zertifikaten, Turbo-Zertifikaten oder Mini-Futures, die sowohl das Risiko der Hebelwirkung als auch das Risiko des Totalverlustes beinhalten.

 

Als Orientierungshilfe dienen den Marktteilnehmern auch die vom Deutschen Derivate Institut initiierte Neusegmentierung an den Börsen Frankfurt und Stuttgart sowie bei den Wertpapiermitteilungen. Diese Segmentierung differenziert zwischen Anlage- und Hebelprodukten. Sie war zwingend geboten, um eine Strukturierung der Wertpapiere zu erreichen zumal eine einheitliche Namensgebung bei strukturgleichen oder -ähnlichen Produkten bislang nicht erfolgt. Damit ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz im Derivate-Markt vollzogen. Die Qualifizierung des einzelnen Derivats als Anlage- oder Hebelprodukt erfolgt nach Einschätzung des Emittenten in Abstimmung mit den Börsen und den Wertpapiermitteilungen.

 

Dieter Lendle ist Geschäftsführender Vorstand beim Deutschen Derivate Institut in Frankfurt. Evelyn Klasen ist Rechtsanwältin bei der Sozietät GSK Gassner Stockmann & Kollegen in Stuttgart.

 

 

HANDELSBLATT, Dienstag, 10. Mai 2005, 08:05 Uhr

 

Wenn Sie auf diesen Artikel verweisen möchten, benutzen Sie bitte folgenden Link:

http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1017521

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