Zum Inhalt springen
Brandscheid

sparerfreibetrag geschickt umgehen

Empfohlene Beiträge

Brandscheid

hallo,

 

wie schaut es eigentlich aus wenn ein anleger seinen sparerfreibetrag schon voll ausgeschöpft hat?

 

wäre es dann nicht möglich über ein kleingewerbe eine gbr zu gründen und über das gewerbe dann fürs geschäft dann wertpapiere zu kaufen?

und später wieder zu verkaufen? ich denke wenn ein gewerbe investitionen tätigt müsste es steuerlich günstiger sein - als wie ein privatanleger?!

 

wüsste da vielleicht irgendwer genaueres?

 

vielen dank!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cash-in-the-Tash

Ja, ich glaub da hast du Recht <_< Kann sogar sein dass du dann auch bei einem sehr schlechten Jahr, wie beispielsweise 2001, deinen Verlust über mehrere Jahre hinweg steuerlich geltend machen kannst. Nennt man Verlustvortrag oder so ähnlich :w00t:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Aktiencrash
Ja, ich glaub da hast du Recht <_< Kann sogar sein dass du dann auch bei einem sehr schlechten Jahr, wie beispielsweise 2001, deinen Verlust über mehrere Jahre hinweg steuerlich geltend machen kannst. Nennt man Verlustvortrag oder so ähnlich :w00t:

Deine Verluste kannst du auch privat vortragen :thumbsup: !

Weiterhin wird das Finazamt dir schon auf die Finger schauen, denn wenn du keine Gewinne machst, dann schließen die deinen Laden nach 2 Jahren. Abschreiben kannst du nur, wenn du Steuern zahlst. Das Finazamt treibt Geld ein und verteilt es nicht, dazu mußt du zum Sozialamt gehen :D .

 

Ein Tip von mir. Kaufe nur Aktien, die langfristig steigen ! So sparst du dir die Spekusteuer.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Brandscheid

kann man verluste durch wertpapiere steuerlich absetzen??? und wenn ja - nach welcher regelung ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cash-in-the-Tash

:huh: Private Verluste kann man aber doch nur mit Gewinnen verrechnen, wenn dies innerhalb des gleichen Jahres geschieht? Wenn ich also 1000 Euro Freibetrag habe, im Januar eine Aktie mit bspw. 700 Euro Verlust verkaufe und im selben Jahr eine Aktie mit bspw 1500 Euro Gewinn verkaufe, dann habe ich in diesem Jahr 800 Euro Gewinn "realisiert!". Wenn ich aber die 700 Euro Verlust im Jahr 2003 gemacht habe und die 1500 Euro Gewinn im Jahr 2004 realisiert habe, so kann ich den Verlust nicht mit dem Gewinn verrechnen.

Im gewerblichen Bereich könnte man den Gewinn jedoch mit dem Verlust verrechnen. Falls ich mich irre, um so besser! Dann könnte ich meine Verlustvorträge aus dem Jahr 2001 noch geltend machen :w00t:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Brandscheid

dann wünsch ich dir viel erfolg :-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Aktiencrash
:huh:  Private Verluste kann man aber doch nur mit Gewinnen verrechnen, wenn dies innerhalb des gleichen Jahres geschieht? Wenn ich also 1000 Euro Freibetrag habe, im Januar eine Aktie mit bspw. 700 Euro Verlust verkaufe und im selben Jahr eine Aktie mit bspw 1500 Euro Gewinn verkaufe, dann habe ich in diesem Jahr 800 Euro Gewinn "realisiert!". Wenn ich aber die 700 Euro Verlust im Jahr 2003 gemacht habe und die 1500 Euro Gewinn im Jahr 2004 realisiert habe, so kann ich den Verlust nicht mit dem Gewinn verrechnen.

Im gewerblichen Bereich könnte man den Gewinn jedoch mit dem Verlust verrechnen. Falls ich mich irre, um so besser! Dann könnte ich meine Verlustvorträge aus dem Jahr 2001 noch geltend machen  :w00t:

 

Bevor du dich hier unsinnig tief in die Materie verstricken tust ;) ........

 

 

Verrechnung Spekulationsgewinne / -verluste

 

 

Muss es nur von der erwarteten Kursentwicklung abhängen ob Aktien gehalten, verkauft oder zugekauft wird? Auch die steuerliche Seite des An- und Verkaufs kann Berücksichtigung finden. Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften sind steuerlich relevant, wenn zwischen dem An- und Verkauf eine Zeitspanne von weniger als einem Jahr liegt. Steuerlich handelt es sich dann um ein privates Veräußerungs- oder Spekulationsgeschäft, dessen Ergebnis in der Anlage SO zur Einkommensteuererklärung zu erfassen ist. Sämtliche Spekulationsgewinne und  -verluste eines Jahres sind miteinander zu verrechnen. Bleibt danach ein Gewinn von 512,01 EUR und mehr, so ist er steuerpflichtig. Ein Spekulationsverlust kann dagegen mit Spekulationsgewinnen des Vorjahres oder folgender Jahre verrechnet werden. Die Verrechnung mit anderen Einkünften etwa aus selbständiger Arbeit  - ist dagegen ausgeschlossen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass es derzeit noch nicht geklärt ist, ob der Gesamtgewinn des Vorjahres durch den Verlust ausgeglichen werden muss oder ob es ausreicht, den Betrag des Verlustrücktrags so zu begrenzen, dass letztlich in 2000 ein Spekulationsgewinn bleibt, der unter der Freigrenze von 512,01 EUR liegt. Nach bisherigen Erfahrungen akzeptieren die Finanzämter einen derart begrenzten Verlustrücktrag meist nicht.

 

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

 

 

Verlustumschichtung möglich

 

Nicht verbrauchte Verluste aus Spekulationsgeschäften dürfen mit Gewinnen aus dem Vorjahr oder mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Dabei können Steuerzahler selbst entscheiden, welches Jahr ihnen die größte Steuerersparnis bringt. Der Clou: Auch wenn der Steuerzahler einen bereits rechtskräftigen Steuerbescheid in der Hand hält, darf er seine Wahl wieder ändern und das Steuerpaket erneut aufschnüren.

 

 

 

Das Finanzgericht Köln stellte jetzt klar, dass das Wahlrecht so lange ausgeübt werden darf, bis die Festsetzungsverjährung von vier bis sechs Jahren für das Verlustentstehungsjahr abgelaufen ist. Nach Ansicht der Richter ist es dabei kein Problem, wann der Steuerpflichtige nicht benötigte Verluste aus Unternehmensgewinnen oder Spekulationsgeschäften aus dem Jahr 2000 in  das Jahr 1999 zurückträgt. Fällt der Gewinn dann im Jahr 2002 höher aus als erwartet, könne er seine Entscheidung rückgängig machen, obwohl der Steuerbescheid für 1999 bereits rechtskräftig ist (FG Köln, Az. 13 K 6855/00).

 

 

Quelle:

http://home.t-online.de/home/Juergen.Keite...kulationssteuer

 

 

Somit kannst du Verluste z.B. 3 Jahre vortragen :thumbsup: ! Übrigens, der Freibetrag liegt bei 512 . Ab 512,01 hat man den gesamten Gewinn zu versteuern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cash-in-the-Tash
:thumbsup: Da hab ich mal wieder was dazu gelernt! Gut zu wissen, Danke :china:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...