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Kamui Shirou

Hallo,

 

ich habe mal zwei allgemeine Fragen zu Laufzeiten:

1. Wenn ich ein Geldmarktgeschäft abschließe, z. B. am 5. März 3-Monatsgeld zum LIBOR-Satz aufnehme, muss ich das dann 30 Tage später zurückzahlen oder genau am 5. April?

2. Wenn der Rückzahltag dann ein Sonn- oder Feiertag ist, wann müßte ich dann zahlen?

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Herr S.

Die Valuta ist vom 5. zum 5.

 

Das zählt...

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