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Herr S.

Außerordentliches Kündigungsrecht durch Kapitalmaßnahme meiner Versicherung?

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Herr S.

Moinsen,

 

ich habe folgende Frage:

Die HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit (aG) überträgt ihren Versicherungsbestand und -betrieb auf die neu gegründete Aktiengesellschaft HanseMerkur Krankenversicherung AG. Des weiteren heißt es: "Die HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit bleibt als Versicherungsverein Eigentummer der HanseMerkur Versicherungsgruppe und damit auch der neu gegründeten AG."

 

Da ich mich von meinen Verträgen eh trennen will, habe ich die Hoffung, dass mir jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht (ansonsten müsste ich bis zum Ende des Jahres zahlen!).

 

Auf Nachfrage bei der HanseMerkur hieß es natürlich das mir kein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht, weil sich ja nichts ändert.

Jaja...

 

Wie ist nun der Sachverhalt? Kann ich kündigen? Was sagen die Hobby Juristen unter uns dazu?

 

MfG

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highline

kündige doch einfach.

wäre bestimmt schneller gegangen, als dein posting ;)

 

aber meiner meinung nach hast du kein sonderkündigungsrecht, denn die neue AG übernimmt deine verträge ja zu den alten konditionen! bei einer fusion (zum beispiel hdi und gerling) hat man auch kein sonderkündigungsrecht.

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Herr S.
· bearbeitet von Herr S.
kündige doch einfach.

wäre bestimmt schneller gegangen, als dein posting ;)

 

aber meiner meinung nach hast du kein sonderkündigungsrecht, denn die neue AG übernimmt deine verträge ja zu den alten konditionen! bei einer fusion (zum beispiel hdi und gerling) hat man auch kein sonderkündigungsrecht.

 

Vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt:

Normal kündigen=bezahlen bis zum Jahresende

Hoffnung auf außerordentliche Kündigung= Vielleicht nur einen Monat noch bezahlen

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Fleisch

ist das eine vollversicherung oder eine zusatzversicherung ?

 

der passus von wegen rechtsnachfolge, kündigungsgründe etc. müsste eigentlich in den avb's oder in den tarifbestimmungen stehen.

 

meiner meinung nach hast du kein sonderkündigungsrecht, da die form vvag rein rechtlich bestehen bleibt. lediglich die dachstruktur der gesellschaft wird verändert. dein versicherungszweig bleibt ja. allerdings, so muss man fairer weise sagen, haben wir es hier mit einer doppelkonstruktion zu tun. mathematisch dann in etwa so: (vvag --> ag) = vvag

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highline

dann habe ich mich auch nicht einfach ausgedrückt:

versuche doch einfach eine sonderkündigung! mehr als ablehnen können die ja nicht!

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