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beginner01

Option verkaufen ... Steuern

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beginner01

Hallo,

 

ich habe vor einigen Jahren Firmen-Optionen erhalten, die ich nun veräußern möchte.

 

Mein Problem: Bisher habe ich mit Optionen noch nicht so viel "am Hut" und ich bin mit unsicher, ob ich bzgl. der Steuer alles "richtig" mache.

 

Grundsätzlich ist das Thema "Steuer" ja kein Problem - das deutsche Steuerrecht ist mir ja (größtenteils) bekannt - jedoch handelt es sich hierbei um ein amerikanisches Finanzinstitut (depotführende Bank).

 

Aus diesem Grund habe ich mich seinerzeit auch über das Formular W-8BEN identifiziert bzw. zertifiziert. Das Formular ist auch noch gültig (3 Jahre)

 

> Form W-8BEN: On File

> Certification Date of Form W-8BEN: 10/28/2005

 

Somit erspare ich mir schon mal die "Strafsteuer" in Höhe von 31%

 

Dennoch bin ich verwundert über die (bereits online angegebene, vorab berechnete) Steuerhöhe. Diese wird mir bei der Verkaufs-Simulation berechnet:

 

> Tax Withholding

>

> The default amount of withholding taxes to be deducted upon an exercise of your grants has been provided to Smith Barney by your employer.

> Federal Tax*: 44.31%

> Soc. Sec. tax: 6.20%

> Medicare Tax: 1.45%

> State Tax: 0.00%

> LOCAL1: 0.00%

> LOCAL 2: 0.00%

>

> Total Withholding: 51.96%

 

Meine Frage: Woher kommt dieser Wert (Federal Tax)? Wird der Wert durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA bestimmt?

Die amerikanische Bank wird wohl kaum meinen individuellen Steuersatz kennen (zumindest habe ich den nie mitgeteilt :-)).

 

Wer kann mir da ein wenig weiterhelfen?

 

beginner01

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H.B.

Läuft das Ding bereits dieses Jahr aus?

 

Optionsgeschäfte gehören zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer.

 

Falls das Papier bald ausläuft, versuch es doch gegen eine etwas länger Laufende "einzutauschen".

Solange kein Geld fließt, dürfte auch keine Steuer anfallen.

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Sapine

Bester Ansprechpartner ist da die Personalabteilung, da die wissen, was die genauen Modalitäten so sind. Eigentlich sollte Dein Arbeitgeber einen Ansprechpartner vom Mutterkonzern in den USA benennen können, der Dich da unterstützt und Deine Fragen beantwortet.

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beginner01
Läuft das Ding bereits dieses Jahr aus?

 

Optionsgeschäfte gehören zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer.

 

Falls das Papier bald ausläuft, versuch es doch gegen eine etwas länger Laufende "einzutauschen".

Solange kein Geld fließt, dürfte auch keine Steuer anfallen.

 

Nein, die Option läuft bis 10/2011 (seit 10/2001 = 10 Jahre). Die zu Grunde liegende Aktie ist jedoch seit nun mehr als 7 Jahren (endlich) wieder dem Höchststand sehr nah. Kurzfristig (d. h. in den kommenden, knapp drei Jahren) ist es eher unwahrscheinlich, dass in der Aktie mehr Potential nach oben, als nach unten steckt (wg. der allgemeinen Weltwirtschaftslage!) :'( .

 

Bester Ansprechpartner ist da die Personalabteilung, da die wissen, was die genauen Modalitäten so sind. Eigentlich sollte Dein Arbeitgeber einen Ansprechpartner vom Mutterkonzern in den USA benennen können, der Dich da unterstützt und Deine Fragen beantwortet.

 

Werd ich dann auch mal machen - dachte halt nur, dass das eine "gewöhnliche" Information ist, die mir von "aktive" OS-Besitzer vielleicht erklärt werden kann.

 

beginner01

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saibottina

Zur Sicherheit die Frage nochmal im richtigen Forum:

Wenn ich Optionsscheine 2008 erworben habe und mit diesen Verlust mache, dann kann ich diesen Verlust nur steuerlich geltend machen, wenn ich sie vor der Haltedauer von einem Jahr verkaufe. Halte ich die Scheine länger als ein Jahr, kann der Verlust nicht mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Ist das korrekt?

 

Hab die Frage schon meinem Steuerberater geschickt, der scheint aber im Urlaub zu sein...

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etherial
Zur Sicherheit die Frage nochmal im richtigen Forum:

Wenn ich Optionsscheine 2008 erworben habe und mit diesen Verlust mache, dann kann ich diesen Verlust nur steuerlich geltend machen, wenn ich sie vor der Haltedauer von einem Jahr verkaufe. Halte ich die Scheine länger als ein Jahr, kann der Verlust nicht mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Ist das korrekt?

 

Du darfst deine Scheine länger als ein Jahr halten - die Jahresfrist galt nur bis Ende 2008.

 

Was allerdings Probleme bereiten könnte: Wenn du Optionsscheine nicht verkaufst, sondern verfallen lässt (bis zum Fälligkeitstermin hältst und nicht ausübst). In dem Fall sind einige Finanzämter so drauf, dass sie den Verlust nicht anerkennen. Die Logik dahinter ist ziemlich zweifelhaft ... Vielleicht kann jemand anderes noch mehr dazu sagen.

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vanity
· bearbeitet von vanity
Zur Sicherheit die Frage nochmal im richtigen Forum:

Wenn ich Optionsscheine 2008 erworben habe und mit diesen Verlust mache, dann kann ich diesen Verlust nur steuerlich geltend machen, wenn ich sie vor der Haltedauer von einem Jahr verkaufe. Halte ich die Scheine länger als ein Jahr, kann der Verlust nicht mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Ist das korrekt?

Hab die Frage schon meinem Steuerberater geschickt, der scheint aber im Urlaub zu sein...

Ja!

 

Geht's immer noch um die HRE-Scheine, die du 3 Tage vor der Lehman-Pleite (15.09.) erworben hast (also am 12.09.)? Dann wird es aber langsam Zeit, die Verluste zu realisieren (= heute!), sonst lässt sich steuerlich nichts mehr verwerten. :(

 

@etherial: Der Kauf war vor 2009, da gilt die Jahresfrist noch!

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saibottina

Alles klar, vielen Dank, werd mich beeilen :-)

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marcel
· bearbeitet von marcel

Edit: Missverständniss

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etherial
· bearbeitet von etherial
@etherial: Der Kauf war vor 2009, da gilt die Jahresfrist noch!

 

Gut das du aufgepasst hast. Hab ich überlesen ;)

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vanity
· bearbeitet von vanity
"Alle Wertpapiere, die bis 31. Dezember 2008 gekauft wurden, unterliegen der alten Regelung und sind bei Veräußerung nach zwölf Monaten steuerfrei. Veräußerungsgewinne bei Zertifikaten sind unabhängig von der Besitzdauer steuerpflichtig für Erwerbe seit dem 14. März 2007, sofern die Papiere nach dem 30. Juni 2009 veräußert werden."

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteu...Abgeltungsteuer

1. Ich gehe davon aus, dass es sich bei OS nicht um Zertifikate handelt.

2. Damit greift der fett markierte Tatbestand.

3. Dieser implizit im Umkehrschluss aber auch, dass Verluste ebenfalls steuerfrei sind - und deswegen außerhalb der Jahresfrist nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können.

 

Und um Letzteres geht es.

 

(Edit: hat sich durchs Marcels Update erledigt - ich hoffe @saibottina: du bist jetzt nicht vollends verwirrt).

 

Mal aber nebenbei eine Frage an unsere OS-Experten: Es geht hier um eine Option auf HRE (bis 2011 laufend, glaube ich). Wie wird da eigentlich ein Preis festgelegt, wenn die Aktien demnächst alle vom Markt verschwunden sind?)

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otto03
· bearbeitet von otto03
1. Ich gehe davon aus, dass es sich bei OS nicht um Zertifikate handelt.

 

 

Mal aber nebenbei eine Frage an unsere OS-Experten: Es geht hier um eine Option auf HRE (bis 2011 laufend, glaube ich). Wie wird da eigentlich ein Preis festgelegt, wenn die Aktien demnächst alle vom Markt verschwunden sind?)

 

Nix OS Experte, aber guckst Du in Verkaufsprospekt, hier z.B. DB

 

http://www.xmarkets.de/pdf/DE/offering/off...6d4c9705a32.pdf

 

Punkt 4.1.4 ab Seite 68

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saibottina

Hatte ganz vergessen, das Ergebnis mitzuteilen. Die Scheinchen sind verkauft, umwerfende 0,00 wurden meinem Depot gutgeschrieben, das Guthaben wurde von den Gebühren aufgefressen, aber gut so, ich hatte eigentlich gedacht, ich müsste beim Verkauf noch was draufzahlen ;-)

Danke für die Hilfe, jetzt hab ich endlich mal was zum steuerlich absetzen ;-)

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