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Nichtveranlagungsbescheinigung bei Studenten ?

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Bär
· bearbeitet von Bär
kommt drauf an. Das reicht von 2 bis 7 Jahren.

http://www.bvm-verbund.de/xist4c/web/Steue...g_id_18244_.htm

 

Also der Text des genannten Links besagt:

Nun können Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, eine solche auch noch nach 2 Jahren freiwillig abgeben - und zwar bis zu 7 Jahre nach dem Steuerjahr. Diese Frist ergibt sich aus der Festsetzungsfrist von 4 Jahren, die spätestens erst nach dem 3. Jahr nach dem Steuerjahr beginnt.

 

Das müsste doch bedeuten, dass wenn ich für die letzten 3 vergangegenen Jahre (2008, 2007 u. 2006) eine Steuererklärung als "nachträgliche NV-Bescheinigung" einreichen möchte, dies möglich ist. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

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relative

"nachträgliche NV-bescheinigung" versteh ich nicht, aber falls du meinst, ob du freiwillig eine steuererklärung einreichen kannst während eine NV gültig ist (und ohne sie zurückzugeben) dann ja, das geht.

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Bär
"nachträgliche NV-bescheinigung" versteh ich nicht, aber falls du meinst, ob du freiwillig eine steuererklärung einreichen kannst während eine NV gültig ist (und ohne sie zurückzugeben) dann ja, das geht.

 

Naja, es ist ja so, dass ich eine NV (vom jetzigen Zeitpunkt aus gesehen) für das Jahr 2009-2011 beantragen kann. Damit muss ich Zinseinkünfte in diesen 3 Jahren nicht versteuern, solange ich unter den entsprechen Freibeträgen bleibe.

 

Für die Jahre 2006-2008 habe ich bereits die Kapitalertragssteuer für Zinseinkünfte über meinem Freistellungsauftrag gezahlt, da ich in den Jahren noch keine NV hatte. Nun möchte ich gerne eine Steuererklärung für diese 3 Jahre machen, um die KESt zurückzubekommen.

 

Meine Fragen sind:

1) Ist das prinzipell möglich?

2) Wie muss/müssen dann die Steuererklärung/en aussehen?

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relative

ja ist möglich und keine besonderheiten bei der steuererklärung.

 

auf dem antragsformular zur NV wirst du gefragt, ob du die letzten jahre steuerveranlagt warst etc.

 

ich würde da im freitext dazuschreiben, dass du das nur gemacht hast um steuern zurückzubekommen, und auch in diesen jahren nicht über dem limit warst.

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harryguenter
Für die Jahre 2006-2008 habe ich bereits die Kapitalertragssteuer für Zinseinkünfte über meinem Freistellungsauftrag gezahlt, da ich in den Jahren noch keine NV hatte. Nun möchte ich gerne eine Steuererklärung für diese 3 Jahre machen, um die KESt zurückzubekommen.

Meine Fragen sind:

1) Ist das prinzipell möglich?

2) Wie muss/müssen dann die Steuererklärung/en aussehen?

zu 1) für 2008 + 07 sollte das auf jedem Fall noch gehen. Bei der 2006er bin ich mir unsicher - für normale Arbeitnehmer würde das jedensfalls nicht mehr gehen.

zu 2) Du besorgst Dir die amtlichen Formulare (mindestens Mantbogen, KAP, SO und vermutlich auch N), füllst diese aus und gibst sie beim Finanzamt ab.

Möglich ist auch das Ausfüllen mittels "Elster Formular" Software des Finanzamtes, oder eines Drittherstellers (der dich vielleicht besser durch die Formulare führt.

 

https://www.elster.de/index.php

ELSTER bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kann ElsterFormular, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, oder aber jedes andere Software-Produkt verwendet werden, in das die ELSTER-Software integriert ist: Liste der Softwareprodukte »»»

 

https://www.elster.de/elfo_home.php

Informationen zum Programm

Infoblatt - Benutzerleitfaden - Demo-Tour

 

Mit ElsterFormular können Sie Ihre Steuererklärung am PC ausfüllen und die Daten anschließend verschlüsselt mit ELSTER per Internet an die Steuerverwaltung übermitteln. ElsterFormular ist eine reine Ausfüllsoftware, die keinerlei steuerberatende Funktionalitäten beinhaltet. Das Programm steht für die Jahre 2006 bis 2008 (sowie 2007 bis 2009 für Anmeldungssteuern) zur Verfügung.

 

auf dem antragsformular zur NV wirst du gefragt, ob du die letzten jahre steuerveranlagt warst etc.

ich würde da im freitext dazuschreiben, dass du das nur gemacht hast um steuern zurückzubekommen, und auch in diesen jahren nicht über dem limit warst.

Ich glaube nicht, dass Du durch einen Zusatzvermekr auf dem Antrag für eine NV gleichzeit rückwirkend Steuern erstattet bekommst.

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Bär

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

 

Kannst du mir vllt. noch sagen, für was ich in diesem Fall die Formulare "SO" und "N" benötige?

 

Achja, wie geht eigentlich das Kindergeld in die ganze Geschichte mit ein?

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relative
Ich glaube nicht, dass Du durch einen Zusatzvermekr auf dem Antrag für eine NV gleichzeit rückwirkend Steuern erstattet bekommst.

 

so war das natürlich nicht gemeint, sondern nur zur erleichterung der entscheidung zur erteilung einer NV.

weil das finanzamt hier relativ frei entscheidet.

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Sven82

2008, 2007, 2006 und 2005 sind noch möglich einzureichen - 2004 und weiter zurück nicht mehr.

Wenn eine Steuererklärung bereits eingereicht wurde für die Jahre müsste man prüfen, ob man einen Abrechnungsbescheid beantragen kann.

 

Alleine für die Rückforderung der zu viel gezahlten Kapitalertragsteuer sind der Mantelbogen und die Anlage KAP auszufüllen. Falls weitere Einkünfte vorlagen natürlich auch deren Vordrucke.

 

Kannst du mir vllt. noch sagen, für was ich in diesem Fall die Formulare "SO" und "N" benötige?

auf jedem Vordruck steht deutlich lesbar für welche Einkünfte der Vordruck verwendet werden muss.

 

Achja, wie geht eigentlich das Kindergeld in die ganze Geschichte mit ein?

kommt auch hier drauf an.

 

Vor 2009 fließen alle Kapitaleinnahmen in die Berechnung mit ein, wobei noch eine Kostenpauschale i.H.v. maximal 180 EUR von dem tatsächlich ausgeschöpften Sparer-Freibetrag abgezogen wird - ab 2009 fließen nur noch die Einnahmen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags ein.

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harryguenter
Kannst du mir vllt. noch sagen, für was ich in diesem Fall die Formulare "SO" und "N" benötige?

Die N falls Du noch weiter Einkünfte als Arbeitnehmer hattest (über einen Minijob hinausgehend). Statt der SO meinte ich die AUS für Ausländische Kapitalerträge falls diese bei Dir angefallen sind.

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Bär

Vielen Dank an euch, Sven82, relative und harryguenter!

 

Ich hatte nicht damit gerechnet, so schnell Antworten auf meine Fragen zu bekommen. Scheint hier ein top Forum zu sein :thumbsup:

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masu

Hallo,

 

kann man als Selbstständiger, welcher einen kleinen Laden betreibt eigentlich auch eine NV Bescheinigung beantragen?

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boRn
kann man als Selbstständiger, welcher einen kleinen Laden betreibt eigentlich auch eine NV Bescheinigung beantragen?
Wenn die übrigen, vorgenannten Voraussetzungen erfüllt werden dem Grunde nach schon. Die Anforderungen, die an dich hinsichtlich eines zu erbringenden Nachweises wegen der Höhe deiner zu erwartenden Einkünfte gestellt werden, dürften allerdings etwas umfassender sein.

 

Vielleicht sollte man sich aber unabhängig von der NV mal Gedanken darüber machen, ob sich ein Laden der p.a. weniger als den Grundfreibetrag abwirft überhaupt rentiert...?!

 

mfg

Chris

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masu

Hallo,

 

noch eine Frage. Es existieren 3 verschiedene Antragsformulare für Nichtveranlagungsbescheinigungen

 

NV 1 A - Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen *

NV 3 A - Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für nichtnatürliche Personen *)<li>NV 2 A - Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für nichtnatürliche Personen in besonderen Fällenwelche dieser drei Formulare würde auf einen Selbstständigen zutreffen?

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