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Quellensteuer bei DE-Thesaurierern (ab 2009)

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Bei inländischen thesaurierenden Fonds wird ab 2009 die Abgeltungssteuer (+ Soli) auf ausschüttungsgleiche Thesaurierungsbeträge direkt dem Fondsvermögen entnommen.

 

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit ausländischer Quellensteuer, die im betreffenden Geschäftsjahr aus dem Fondsvermögen gezahlt wurde.

Bisher wurde diese als "anrechenbare Quellensteuer" in der Steuerbescheinigung ausgewiesen und konnte dann in der persönlichen Steuererklärung angegeben werden.

 

Wird dies auch ab 2009 so bleiben? Theoretisch könnte die ausländische Quellensteuer ja auf Fondsebene mit der Abgeltungssteuer (+ Soli) verrechnet werden, oder?

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otto03
Wird dies auch ab 2009 so bleiben? Theoretisch könnte die ausländische Quellensteuer ja auf Fondsebene mit der Abgeltungssteuer (+ Soli) verrechnet werden, oder?

 

So ähnlich.

 

Soweit ich weiß, werden ab 2009 ausl. Quellensteuern (bis zu best. Höchstbeträgen) von den Fonds als "Kosten" vor der Ermittlung der zu versteuernden Beträge berücksichtigt.

 

Dies hat nichts mit Thesaurierung zu tun, bei ausschüttenden ist das Verfahren identisch.

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