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Riester als verheirateter Selbständiger?

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Rinderfond

Hallo liebe Versicherungsexperten,

 

als Selbständiger ohne Rentenversicherungspflicht kann ich über meine voll-zulagenberechtigte Frau angeblich auch einen Vertrag beantragen. Geht das auch, wenn ich zwar selbständig, aber eben nicht rentenversicherungspflichtig bin, was normalerweise ein K.O.-Kriterium ist?

 

Wie läuft so ein Vertrag ab, was muss ich da einzahlen, und wo mache ich das am besten? (Sie ist bei der DWS mit rabattiertem AA auf die Toprente.)

 

(Ich will nicht, dass das Thema off-topic wird: Aber die Basisrente interessiert mich momentan noch nicht. Ich sorge anderweitig und über diverse Assetklassen seit vielen Jahren sehr gut vor.)

 

Danke für Eure Antworten!

RF

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TheMightyGandalf

Geht über den Link zu Deiner Frau - aber Du bekommst nur die Zulage, nicht den Steuervorteil. Lohnt sich daher mE eher nicht. Das ganze habe ich hier auch schon diskutiert, nämlich als ungeförderter Sparplan im Riester-Mantel, da bekommt man wenigstens am Ende den steuervorteil.

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Philchen
Geht über den Link zu Deiner Frau - aber Du bekommst nur die Zulage, nicht den Steuervorteil. Lohnt sich daher mE eher nicht. Das ganze habe ich hier auch schon diskutiert, nämlich als ungeförderter Sparplan im Riester-Mantel, da bekommt man wenigstens am Ende den steuervorteil.

 

Warum soll sich das nicht lohnen ?

Als mittelbar Zulagenberechtigter kannst du ohne Eigenbeitrag Riestern.

Sprich Vertrag unterschreiben. Nix einzahlen. Zulagen kassieren.

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culo
· bearbeitet von culo
Warum soll sich das nicht lohnen ?

Als mittelbar Zulagenberechtigter kannst du ohne Eigenbeitrag Riestern.

Sprich Vertrag unterschreiben. Nix einzahlen. Zulagen kassieren.

 

 

natürlich lohnt sich das! man bekommt 154 euro vom staat geschenkt, ohne selber was einzahlen zu müssen. ärgerlicherweise sind die depotgebühren bei der dws daran gemessen relativ hoch.

allerdings kommt für eine rente am ende nicht viel dabei herum :-). aber kleinvieh macht auch mist.

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SumSum
· bearbeitet von SumSum
Geht über den Link zu Deiner Frau - aber Du bekommst nur die Zulage, nicht den Steuervorteil. Lohnt sich daher mE eher nicht. Das ganze habe ich hier auch schon diskutiert, nämlich als ungeförderter Sparplan im Riester-Mantel, da bekommt man wenigstens am Ende den steuervorteil.

 

 

In diesem Punkt hat mir ein (kompetenter) Mensch an der Hotline der Rentenversicherungsanstalt aber was anderes erzählt. Er hat gesagt, Zitat -sinngemäß-, dass "freiwillige Einzahlungen in einen nur mittelbar geförderten Vertrag im Rahmen der sog. Günstigerprüfung durch das FA sehr wohl zu einer Steuerrückerstattung führen können".

 

Im Zweifel einfach hier anrufen: Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800 10 00 480 70

 

> Im übrigen macht es u. a. nicht nur wegen der Kosten durchaus Sinn, neben der Förderung ein paar Euro "zusätzlich" reinzuwerfen. Das Geld ist ja nunmal nicht weg, Kleinvieh macht über einen langen Zeitraum durchaus Mist....

> Nur mit so 10 Euro im Monat * 12 = 120 p. a. + 154 Zulage = kommt man ja schon auf ca. 270 Euro / Jahr.

> Diese 270 Euro * 30 Jahre = 8.100 Euro Gesamteinzahlung ohne Zinsen.

> Rechnet man mal so 5% Zinsen rein, kommen am Ende knapp 19.000 Euro raus (link: http://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php)

> Diese 19.000 Euro sollten dann für ca. 100 Euro Monatsrente + x (je nach Verzinsung) ausreichen. Inflationsbereinigt sind das dann ca. 50 - 60 Euro (bei 100 Euro Auszahlung)

 

Also ein Kasten Bier im Monat opfern :-)

 

In Bezug auf die Abgeltungssteuer ist für Selbstständige einer meiner Favoriten aber immer noch der sog. "ungeförderte" Riestersparplan. Such mal unter google, da findest Du eine pdf. von focus (wird da recht gut erklärt)

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culo
In diesem Punkt hat mir ein (kompetenter) Mensch an der Hotline der Rentenversicherungsanstalt aber was anderes erzählt. Er hat gesagt, Zitat -sinngemäß-, dass "freiwillige Einzahlungen in einen nur mittelbar geförderten Vertrag im Rahmen der sog. Günstigerprüfung durch das FA sehr wohl zu einer Steuerrückerstattung führen können".

 

 

ich glaube, das stimmt. aber nur solange der unmittelbar zulagenberechtigte den steuervorteil noch nicht voll ausgenutzt hat. der muss auf jeden fall auch einen riestervertrag haben und 4% seines bruttos sparen.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Da muss ich euch widersprechen, der mittelbar Zulagenberechtigte kann leider keine Beiträge absetzen!

 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Zulage des mittelbar Berechtigten auch bei der möglichen Steuervergünstigung des unmittelbar Berechtigten gegengerechnet wird.

 

Vereinfacht gesagt....würde seine Frau 500 durch die Steuererklärung zurückbekommen, werden davon noch die 154 , die er durch den "Huckepackvertrag" bekommt, abgezogen...es gibt damit nur noch 346 zurück.

 

cya

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Rinderfond

Ich zahle seit 2001 in eine Kap.-LV 5.000 Euro jährlich ein, die ich voll absetzen kann. (Nach 12 Jahren Laufzeit bekomme ich das Geld mit leichter Verzinsung und dem Steuervorteil auf einen Schlag ausbezahlt, also ist das ein netter Vertrag.)

 

Wie viel mehr ich da noch steuerlich geltend machen kann - unabhängig von Rürup - weiß ich nicht. Ansonsten habe ich eine Privatrente auf Fondsbasis, die auch vor 2004 abgeschlossen wurde und absolut flexible Auszahlungsmöglichkeiten im Alter anbietet (Gerling FU04). Da erhöht sich jährlich meine Rate, also ist das auch ein Abgeltungssteuer-befreiter Sparplan, wenn man so will (inklusive der Kosten natürlich).

 

Darüberhinaus bin ich als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zusätzlich mit einer Direktversicherung abgesichert und lege selbst auch noch eine Menge an.

 

Wenn der Staat mit 154 Euro schenkt und ggf. noch mehr, falls mal Kinder kommen, dann ist das nicht schlecht, es sei denn, die DWS will schon 30 Euro für das Depot. Aber dennoch: geschenkt ist geschenkt. Warum ich dann 120 Euro einzahlen soll, es sei denn gefördert, wüsste ich noch nicht so genau.

 

Den Focus-Artikel werde ich mal lesen, aber letztlich bin ich auf der Suche nach diesem "Geschenk" für den verheirateten Selbständigen. Ich denke, ich sorge ansonsten gut vor und reize wohl auch steuerlich das Meiste schon aus. Oder wie seht Ihr das?

 

Danke für die rege Beteiligung, übrigens!

 

 

 

Da muss ich euch widersprechen, der mittelbar Zulagenberechtigte kann leider keine Beiträge absetzen!

 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Zulage des mittelbar Berechtigten auch bei der möglichen Steuervergünstigung des unmittelbar Berechtigten gegengerechnet wird.

 

Vereinfacht gesagt....würde seine Frau 500 durch die Steuererklärung zurückbekommen, werden davon noch die 154 , die er durch den "Huckepackvertrag" bekommt, abgezogen...es gibt damit nur noch 346 zurück.

 

cya

 

Unter welchen Umständen lohnt sich das denn dann für mich überhaupt?

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culo
Erschwerend kommt hinzu, dass die Zulage des mittelbar Berechtigten auch bei der möglichen Steuervergünstigung des unmittelbar Berechtigten gegengerechnet wird.

 

das ist afaik immer so. egal, ob der mittlebar zulagenberechtigte einen vertrag hat oder nicht. es werden immer die MÖGLICHEN zulagen abgezogen, auch wenn man sie gar nicht bekommt oder beantragt.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
das ist afaik immer so. egal, ob der mittlebar zulagenberechtigte einen vertrag hat oder nicht. es werden immer die MÖGLICHEN zulagen abgezogen, auch wenn man sie gar nicht bekommt oder beantragt.

 

Diese Aussage ist falsch, wenn der mittelbar Zulagenberechtigte keinen Vertrag hat, wird auch bei der Steuerrückerstattung keine Zulage beim unmittelbar Zulagenberechtigten abgezogen!

 

Der von dir genannte Sachverhalt tritt beispielsweise ein:

 

ich vergesse den Zulagenantrag abzuschicken und schicke im Folgejahr dem Fiskus meine Beitragsbescheinigung über 2100...

dann werden nicht die 2100 den Sonderausgaben "gutgeschrieben" sondern,

 

2100-154 (Zulage)=1946 --> egal ob ich Zulage bekam oder nicht!

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culo
Diese Aussage ist falsch, wenn der mittelbar Zulagenberechtigte keinen Vertrag hat, wird auch bei der Steuerrückerstattung keine Zulage beim unmittelbar Zulagenberechtigten abgezogen!

 

das wäre aus meiner sicht unlogisch. in der regel gibt man als verheiratete eine gemeinsame steuererklärung ab. also zählen dann bei der steuerermittlung auch beide möglichen zulagen.

ansonsten könnte man nach dem steuerbescheid ja zulagen beantragen. man kann ja noch 2 jahre nach dem betreffenden jahr einen antrag stellen . dann müssten ja die steuerbescheide , die bis dahin schon rechtskräftig sind, alle noch im nachhinein korrigiert werden.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
das wäre aus meiner sicht unlogisch. in der regel gibt man als verheiratete eine gemeinsame steuererklärung ab. also zählen dann bei der steuerermittlung auch beide möglichen zulagen.

ansonsten könnte man nach dem steuerbescheid ja zulagen beantragen. man kann ja noch 2 jahre nach dem betreffenden jahr einen antrag stellen . dann müssten ja die steuerbescheide , die bis dahin schon rechtskräftig sind, alle noch im nachhinein korrigiert werden.

 

das Problem wird dadurch umschifft, dass bei der Abgabe der Steuererklärung ja nur eine Beitragsbescheinigung vorliegt, es wäre ja sonst unfair...wenn die Zulage, auch wenn gar kein Vertrag besteht, einfach abgezogen wird. Dafür gibt es im Übrigen auch die ZfA, die hier direkt mit dem Fiskus kommuniziert....

der von dir genannte Sachverhalt tritt nur ein, wenn der mittelbar Zulagenberechtige auch einen Vertrag hat.

 

Der Fiskus ist zwar manchmal richtig dämlich, aber hier passen die schon auf! :D

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culo
, es wäre ja sonst unfair...wenn die Zulage, auch wenn gar kein Vertrag besteht, einfach abgezogen wird.

 

wieso unfair? wer keinen vertrag abschliesst oder einen antrag stellt, hat doch selber schuld. das ist nun mal so im leben. die gebratenen tauben muss man sich wenigstens abholen und nicht erwarten, dass sie automastisch in den mund fliegen.

 

man bekommt als verheirateter nicht 154 sondern 308 euro zulagen. wenn kinder da sind, entsprechend mehr. wieso soll man bei einem kinderlosen ehepaar also 154 euro bei der steuerberechnung berücksichtigen und nicht 308? bei kindern wird doch auch analog vorgegangen. die beträge werden abgezogen, und wer keine zulagen beantragt, hat hat selber schuld.

 

aber möglicherwesie macht der staat es sich mal wieder kompliziert, würde mich auch nicht überraschen.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
wieso unfair? wer keinen vertrag abschliesst oder einen antrag stellt, hat doch selber schuld. das ist nun mal so im leben. die gebratenen tauben muss man sich wenigstens abholen und nicht erwarten, dass sie automastisch in den mund fliegen.

 

man bekommt als verheirateter nicht 154 sondern 308 euro zulagen. wenn kinder da sind, entsprechend mehr. wieso soll man bei einem kinderlosen ehepaar also 154 euro bei der steuerberechnung berücksichtigen und nicht 308? bei kindern wird doch auch analog vorgegangen. die beträge werden abgezogen, und wer keine zulagen beantragt, hat hat selber schuld.

 

aber möglicherwesie macht der staat es sich mal wieder kompliziert, würde mich auch nicht überraschen.

 

Hallo Culo, betrachte den Sachverhalt mal so:

auch wenn man verheiratet ist, gibt es keine Pflicht eine Riester abzuschließen...erst recht dürfen dadurch nicht Ehepaare benachteiligt werden, wo nur einer einen Vertrag abschließt....(mal nen Gedankengang, ohne jetzt alles ausargumentieren zu müssen) :thumbsup:

 

und nein, man bekommt als Ehepaar erst 308 wenn beide einen Vertrag haben, hat nur einer einen Vertrag, gibt es auch nur 154 !!!

Kinderzulage wird generell angerechnet, dass ist richtig, nämlich der Mutter-->auf Antrag und Unterschrift der Mutter, kann sie auch auf den Vater übertragen werden.

 

 

pps. Culo, ich muss nun eine Vorlesung halten, wenn du was gegenteiliges findest, schreib es...ich werde aber erst morgen Mittag antworten können!

 

 

cya

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Rinderfond

Wie ratet Ihr mir jetzt am besten vorzugehen? ;)

 

Grüße,

RiFo

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