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anmaca

fondsgebundene LV kündigen oder beitragsfrei stellen?

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anmaca

Hallo,

 

ich bin neu hier in diesem Forum und hoffe hier durch erfahrene Mitglieder Hilfe für meine Finanzsituation zu bekommen. Im Jahre 2000 war unsere finanzielle Situation sehr gut. Mein Mann ist selbständig und ich war als Ehefrau in seinem Betrieb angestellt. Zu dieser Zeit wurde die Anlage in Aktienfonds sehr angepriesen. Da uns geraten wurde, eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung abzuschließen, haben wir beide eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Cosmos Direkt abgeschlossen. Auch auf die Gefahr hin, dass jetzt wieder die Anschuldigungen kommen, man soll nicht abschließen, was man nicht kennt. Ich habe mich einfach auf allgemeine Empfehlungen verlassen. Z. B. hatte ich eine Beratung bei der Verbraucherzentrale.

 

Ich berichte jetzt erstmal vom Stand meiner Versicherung:

 

Angaben auf der Police:

Beginn der Versicherung 01.04.00 - Ablauf der Versicherung 01.04.2021 - Ablauf der Beitragszahlung 01.04.2021 - Ver.-Summe Todesfall 19.326,83

 

Es wurden monatlich 76,69 in den Fond Metzler Wachstum International und 51,13 in den Templeton Growth Fund Inc. angelegt. Bis zum 01.04.08 sind es ingesamt 12.270,72.

 

Lt. Berechnungstermin zum 31.03.08 hat die Versicherung einen Wert von 10.499,75 - Leistung bei Todesfall 19.327,20.

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anmaca

Ich habe die Versicherung jetzt beitragsfrei stellen lassen. In den Allgemeinen Bedingungen steht: Die zur Deckung des Todesfallrisikos bestimmten , nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermittelten Beträge und die für die Verwaltungskosten erforderlichen Beträge entnehmen wir monatlich dem Deckungskapital. Dies kann - bei ungünstiger Entwicklung der Werte der zugrundeliegenden Anlagestöcke - dazu führen, dass das Deckungskapital vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer aufgebraucht ist. Der Versicherungsschutz erlischt damit. Telefonisch wurde mir aber gesagt, dass dies eine veraltete Form ist und keine weiteren Kosten auf mich zukommen. Schriftlich habe ich noch keine Antwort. Auch wurde mir gesagt, dass ich die Versicherung nicht kündigen kann, obwohl Anmerkungen dazu in den Allgemeinen Bedingungen stehen.

 

Wie gesagt, zu Versicherungebeginn ging es uns finanziell gut und mir war klar, dass das Geld langfristig angelegt wird. Mittlerweile ist der Super-Gau eingetreten. Gerne hätte ich jetzt Bares, um es eventuell in eine Rürup-Rente anzulegen, da diese als einzige wohl auch Hartz IV-Sicher ist.

 

Bitte sagt mir unverblühmt die Meinung, auch auf die Gefahr hin, dass ich einiges an Schelte einstecken muß. Es geht jetzt einfach um Schadensbegrenzung.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

der Super-Gau ist eingetreten?

Mmhh...ich würde erstmal genau prüfen,. welche Freigrenzen ihr für Barmittel bei Harz 4 haben dürft...je nach Lebensalter sind das 200 pro Lebensjahr + eine Extrapauschale. Wenn ihr darüber seit würde ich diesen Vertrag in einen Rürup Vertrag umwandeln lassen...machen mittlerweile fast alle Gesellschaften. Das Deckungskapital aus dem jetzigen Vertrag wird dann einfach in den neuen Rürup-Vertrag als Einmalbeitrag investiert....aber prüfen, ob dafür Abschlusskosten fällig werden, idR wird die Gesellschaft den Vertrag kostenfrei umwandeln. Eine andere Alternative wäre, dass du eine Ausschlussklausel vereinbarst, in der steht, dass du vor dem 60. Lebensjahr nicht an das Geld kommen willst...das muss aber geschehen sein, bevor du den ALG2 Antrag gestellt hast...diese Regelung schützt im Übrigen auch bei Insolvenz.

 

Das dir der Verbraucherschutz 2000 diese Konstruktion empfohlen hat, ist nix neues...damals haben viele den Fehler gemacht und auf diese Pferde gesetzt...wobei ich das bei deiner Restlaufzeit des Vertrages für arg risikolastig halte....

 

pps. wenn es sich um eine Gehaltsumwandlung handelte, brauchste dir keine Sorgen machen, die ist Harz 4 und Insolvenzgeschützt....daher wäre die Beitragsfreistellung, wenn du dir es nicht mehr leisten kannst, der erstmal sinnvollste Weg....wobei ich erstmal nur eine Unterbrechung für ca. 2 Jahre durchgeführt hätte, damit du, wenn es wieder bergauf geht, den Vertrag ohne Gesundheitsprüfung weiterführen kannst....solltest du bei einem anderen Arbeitgeber anfangen, kannste deine Versicherung auch zum neuen portieren lassen. Damit wird dein jetziges Deckungskapital auf den neuen Anbieter übertragen und du führst den Vertrag als Gehaltsumwandlung weiter...

 

Wenn du aber konkrete Tipps haben willst, schau mal bitte in den Stickys nach den Richtlinien zur Threaderöffnung. Ohne konkrete Fakten zur Gesamtsituation kann die beste Empfehlung ein Schuss in den Ofen werden.

 

cya

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jm2c

Da kann man nur schwer was zu sagen. Auf die telefonische Auskunft würde ich mich nicht verlassen. Es macht ja keinen Sinn Dir eine "veraltete Form" zu schicken. Natürlich werden bei Beitragsfreistellung alle weiteren Kosten dann aus dem Deckungskapital entnommen. Denn es wird ja nichts mehr eingezahlt, aus dem die Kosten gespeist werden könnten.

 

Das mit der "Rürup-Rente" solltest Du Dir mal durchrechnen. Denn Du müsstest ja wieder eine Rentenversicherung abschließen. Und das kostet. Es gibt zwar mittlerweile auch Fondssparpläne, ich glaube aber, dass ist gerade was Du nicht willst, wenn ich's richtig verstanden habe

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anmaca

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Dann habe ich das mit der Beitragsfreistellung wohl richtig gemacht.

 

Das mit den Kosten für die Todesfallleistung verstehe ich aber noch nicht so ganz. Das wie in den Allgemeinen Bedingungen steht, das Beiträge hierfür und für die Verwaltungskosten aus dem Deckungskapital genommen werden, leuchtet mir eigentlich ein. Welche Versicherung arbeitet schon ohne Kosten? Wie kann mir dann der Angestellte der Versicherung sagen, dass diese Bedingungen veraltet sind. Darüber hätten sie mich doch informieren müssen. Hoffentlich bekomme ich das noch schriftlich aufgrund meines Antrages der Beitragsfreistellung.

 

Auch wenn wir es schaffen sollten, dass es uns finanziell wieder besser geht, möchte ich nicht mehr in Aktienfonds investieren. Eine sichere konservative Anlage ist mir doch lieber.

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GlobalGrowth
Da kann man nur schwer was zu sagen. Auf die telefonische Auskunft würde ich mich nicht verlassen. Es macht ja keinen Sinn Dir eine "veraltete Form" zu schicken. Natürlich werden bei Beitragsfreistellung alle weiteren Kosten dann aus dem Deckungskapital entnommen. Denn es wird ja nichts mehr eingezahlt, aus dem die Kosten gespeist werden könnten.

 

Das mit der "Rürup-Rente" solltest Du Dir mal durchrechnen. Denn Du müsstest ja wieder eine Rentenversicherung abschließen. Und das kostet. Es gibt zwar mittlerweile auch Fondssparpläne, ich glaube aber, dass ist gerade was Du nicht willst, wenn ich's richtig verstanden habe

 

es soll doch ne Gehaltsumwandlung sein, daher ist es zwecklos derartige Empfehlungen zu geben! Habs aber auch erst beim zweiten Lesen erkannt, der/die Threadposter sollten erstmal die Richtlinien zur Themeneröffung durchlesen und dann alle Fakten posten...alles andere ist sinnlos.

 

p.s.

im falle eines privaten Vertrages ist die Umwandlung in eine Rürup bei den meisten Gesellschaften kostenlos....dann wird kein neuer Vertrag abgeschlossen sondern nur ein Transformation durchgeführt...und nen Fondssparplan bei weniger als 13 Jahren Restlaufzeit zu empfehlen ist sinnfrei!

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jm2c
· bearbeitet von crazytv
es soll doch ne Gehaltsumwandlung sein, daher ist es zwecklos derartige Empfehlungen zu geben! Habs aber auch erst beim zweiten Lesen erkannt, der/die Threadposter sollten erstmal die Richtlinien zur Themeneröffung durchlesen und dann alle Fakten posten...alles andere ist sinnlos.

 

p.s.

im falle eines privaten Vertrages ist die Umwandlung in eine Rürup bei den meisten Gesellschaften kostenlos....dann wird kein neuer Vertrag abgeschlossen sondern nur ein Transformation durchgeführt...und nen Fondssparplan bei weniger als 13 Jahren Restlaufzeit zu empfehlen ist sinnfrei!

Deswegen habe ich ja auch keinen Fondssparplan empfohlen! Ich würde bei weniger als 13 Jahren noch in einen Fondssparplan investieren, bin eben ein "Zocker". Das mit der Umwandlung habe ich gar nicht gewusst. Wenn das natürlich so funktioniert, macht es vielleicht Sinn. Aber gut, ich kenn mich mit Rürup auch nicht wirklich aus, musste ich gerade feststellen :w00t: .

 

edit. @anmaca Wenn Du umwandeln und konservativ anlegen willst, bleibt ja "nur" eine Rürup-Rente als klassisch-verzinste RV-Variante.

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D-Mark
· bearbeitet von D-Mark

Hallo Anmaca,

 

als Angestellte, d.h. abh. Beschäftigte, bist du einwandfrei riesterberechtigt.

Daher würde ich auch die Umwandlung in eine Fondspolice in Erwägung ziehen. Natürlich nur, wenn es keine neuerliche Zillmerierung gibt! 13 Jahre reichen durchaus auch für einen Sparplan!

Falls die Vers. bereit ist, die 10Riesen auszuzahlen(???), ginge auch ein zertifizierter Banksparplan bei SPK Günzburg oder VoBa Mainz. Auflösung nur machen, wenn es ohne Verluste geht, Möglichkeit hartnäckig abklopfen!

Du bist ja dann auch ALG-1 berechtigt. 4% der Leistungen in Riester und Du erhälst 154,- staatl. Zulage. ;)

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GlobalGrowth
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Dann habe ich das mit der Beitragsfreistellung wohl richtig gemacht.

 

Das mit den Kosten für die Todesfallleistung verstehe ich aber noch nicht so ganz. Das wie in den Allgemeinen Bedingungen steht, das Beiträge hierfür und für die Verwaltungskosten aus dem Deckungskapital genommen werden, leuchtet mir eigentlich ein. Welche Versicherung arbeitet schon ohne Kosten? Wie kann mir dann der Angestellte der Versicherung sagen, dass diese Bedingungen veraltet sind. Darüber hätten sie mich doch informieren müssen. Hoffentlich bekomme ich das noch schriftlich aufgrund meines Antrages der Beitragsfreistellung.

 

Auch wenn wir es schaffen sollten, dass es uns finanziell wieder besser geht, möchte ich nicht mehr in Aktienfonds investieren. Eine sichere konservative Anlage ist mir doch lieber.

 

die Kosten für die Todesfallversicherung ist nichts negatives und sind mehr als berechtigt oder bekommst du ne Risikolebensversicherung bei der cosmos kostenlos?

 

du bist jetzt schon zweimal gefragt worden: handelt es sich bei dem Vertrag nun um eine Gehaltsumwandlung oder um einen stink normalen privaten Vertrag, der nicht mit der Firma zu tun hatte/hat?

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
Hallo Anmaca,

 

als Angestellte, d.h. abh. Beschäftigte, bist du einwandfrei riesterberechtigt.

Daher würde ich auch die Umwandlung in eine Fondspolice in Erwägung ziehen. Natürlich nur, wenn es keine neuerliche Zillmerierung gibt! 13 Jahre reichen durchaus auch für einen Sparplan!

Falls die Vers. bereit ist, die 10Riesen auszuzahlen(???), ginge auch ein zertifizierter Banksparplan bei SPK Günzburg oder VoBa Mainz. Auflösung nur machen, wenn es ohne Verluste geht, Möglichkeit hartnäckig abklopfen!

Du bist ja dann auch ALG-1 berechtigt. 4% der Leistungen in Riester und Du erhälst 154,- staatl. Zulage. ;)

 

hättest du richtig gelesen, wüsstest du, dass hier Fonds Blödsinn sind! Erstens will sie das gar nicht mehr, zweitens ist der reguläre Vertragsablauf in 2021 (also gar nicht mehr soweit hin) und drittens wenn es sich um eine Gehaltsumwandlung handelt, ist der Vertrag nicht kündbar...letzteres müssen wir aber erst noch herausbekommen...weil sich der TS nicht an die Themeneröffnungsrichtlinien hält!

Bei den Banksparplänen funktioniert die Einzahlung im übrigen nicht, da hier nur max. 1946 einzalbar sind...da es sich nicht um eine Übertragung handelt, kann sie die 10k also nicht "sofort" einzahlen....

 

Verluste macht sie bei einer Kündigung definitiv, wäre auch bei der Fondsriester so (DWS zieht 0,5% vom gesamten Vermögenswert ab), bei der Cosmos würde mit großer Wahrscheinlichkeit ein Stornoabzug vorgenommen werden (dieser entfällt im übrigen idR ab dem 55 Lebensjahr).-->wobei die Kündigung nur mögl. ist, wenn es sich nicht um eine Gehaltsumwandlung handelt!

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Sisyphos

Hallo anmaca,

 

noch ein kleiner Tipp für Deinen Mann. Wenn ich das recht verstanden habe, hat er ja auch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und ist selbstständig.

 

Seit 2007 gibt es ein neues und leider ziemlich unbekanntes Gesetz zum Schutz der Altersvorsorge von Selbstständigen. Je nach Lebensalter sind dadurch recht hohe Geldbeträge, die ausschließlich der Altersvorsorge dienen vor Insolvenz und natürlich auch vor HartzIV geschützt (48 Jahre: 100.000 , 65 Jahre: 230.000 ). Darunter fallen Rürup-Versicherungen, aber man hat auch einen Rechtsanspruch darauf, daß jede herkömmliche Lebensversicherung entsprechend insolvenzsicher umgestaltet wird. Die Regelungen entsprechen dann denen der Rürup-Versicherung (keine Kapitalauszahlung, nur lebenslage Rente etc.), die steuerliche Behandlung entspricht aber der einer herkömmlichen Lebensversicherung (bei Eurem alten Vertrag also steuerfrei). Bei einer derartigen Umwandlung fallen eventuell geringe Verwaltungsgebühren, aber keine neuen Abschlußgebühren an!

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Fleisch

bevor ihr hier weiter spekuliert möchte ich euch bitten erstmal die angaben der threadöffnerin abzuwarten !!! :thumbsup:

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GlobalGrowth
Hallo anmaca,

 

noch ein kleiner Tipp für Deinen Mann. Wenn ich das recht verstanden habe, hat er ja auch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und ist selbstständig.

 

Seit 2007 gibt es ein neues und leider ziemlich unbekanntes Gesetz zum Schutz der Altersvorsorge von Selbstständigen. Je nach Lebensalter sind dadurch recht hohe Geldbeträge, die ausschließlich der Altersvorsorge dienen vor Insolvenz und natürlich auch vor HartzIV geschützt (48 Jahre: 100.000 , 65 Jahre: 230.000 ). Darunter fallen Rürup-Versicherungen, aber man hat auch einen Rechtsanspruch darauf, daß jede herkömmliche Lebensversicherung entsprechend insolvenzsicher umgestaltet wird. Die Regelungen entsprechen dann denen der Rürup-Versicherung (keine Kapitalauszahlung, nur lebenslage Rente etc.), die steuerliche Behandlung entspricht aber der einer herkömmlichen Lebensversicherung (bei Eurem alten Vertrag also steuerfrei). Bei einer derartigen Umwandlung fallen eventuell geringe Verwaltungsgebühren, aber keine neuen Abschlußgebühren an!

 

vollkommen richtig, das wäre die nächste Alternative...aber warten wir erstmal ab: ich glaube, es handelt sich um eine Gehaltumwandlung und ihr Mann hat einen Gesellschafter-Geschäftsführer Vertrag...warten wir mal alle Angaben ab...es kommt eh immer alles anders als man denkt! :thumbsup:

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anmaca

Sorry, wenn es nicht richtig verständlich war. Aber ich hatte geschrieben, dass es sich um eine Gehaltsumwandlung handelt.

 

@

Sysiphos

vielen Dank für den Tip. Mein Mann ist 48 und steht kurz vor der Pleite seines Betriebes. Das ist natürlich auch privat der Super-Gau.

 

Früher hatten wir 50 % in Fonds und 50 % Tagesgeld. Das Tagesgeld ist im Betrieb des Mannes versickert. Jetzt haben wir nur noch Fonds, die nur noch die Hälfte wert sind.

 

Wenns einem gut geht, denkt man hat nicht daran, wie schlimm es mal enden kann.

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LagarMat

Holladiewaldfee! :o

 

Da kann ich nur alles Gute wünschen und die Daumen drücken!

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jm2c

Ich habe mal bisschen gegoogelt und das Dokument "Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung" gefunden. Fand's interessant und steig jetzt durch.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
Ich habe mal bisschen gegoogelt und das Dokument "Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung" gefunden. Fand's interessant und steig jetzt durch.

 

Was ich mal richtig interessant an dem Artikel vom Bund der Versicherten finde:

 

da sind zwar viele Direktversicherer dabei...aber auch 2 Gesellschaften deren Verträge ausschließlich über eigenen Außendienst oder Makler zu bekommen sind...

böse nur, dass die Abschlusskosten verursachen und dennoch besser sind! Sollte der ein oder andere vielleicht mal drüber nachdenken!...

 

Entscheidend ist, was hinten raus kommt!

 

Soll jetzt keine Debatte anheizen, da es sonst ziemlich OF wird

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