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Urmel

Verlust der BAV bei Arbeitgeberwechsel

Empfohlene Beiträge

calandor
Im öffentlichen Dienst wird man nicht gefragt, ob man das will --> Pflichtversicherung

 

den zweiten teil meines posts habe ich nicht mehr auf die VBLKlassik bezogen...

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Urmel
· bearbeitet von Urmel
den zweiten teil meines posts habe ich nicht mehr auf die VBLKlassik bezogen...

 

aber auf meine Antwort,

 

Da bist Du falsch informiert!

 

die darauf bezogen war:

 

und nochmal: kein Arbeitgeber gibt dir ne arbeitgeberfinanzierte bAV wenn du einen befristeten Vertrag hast!

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calandor
aber auf meine Antwort, die darauf bezogen war:

 

eigentlich wollt ich da nur noch was zu beitrag #51 + #52 anführen... da ward doch noch gar nicht von der vbl die rede

:unsure:

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Urmel
eigentlich wollt ich da nur noch was zu beitrag #51 + #52 anführen... da ward doch noch gar nicht von der vbl die rede

:unsure:

 

 

ok ;)

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

Da die Diskussion nicht im News-Thread laufen soll, hab ich eure Beiträge in diesen Thread ausgelagert und bitte euch, auch in Zukunf hier zu posten.

 

News aber nach wie vor bitte in den News-Thread

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billy-the-kid
Wer bekommt eigentlich dann das Geld der Leute, die ihre Ansprüche verloren haben, obwohl für sie Geld einbezahlt wurde?

 

Zunächst mal der, der es eingezahlt hat: die arbeitnehmerfinanzierten Anteile: der Arbeitnehmer.

Die arbeitgeberfinanzierten Anteile: der Arbeitgeber; der kann aber auch von Fall zu Fall (von Jahr zu Jahr) verzichten, dann macht die Kasse einen Stornogewinn, der der Versichertengemeinschaft zugutekommt.

 

Kleiner Tipp, wenn man den Arbeitgeber wechselt: nach der Einigung auf Bedingungen (Tätigkeit, Gehalt) kann man durchaus noch das Thema Verlust von Ansprüchen aus AG-Wechsel ansprechen. Manchmal bringt´s was.

 

Grüße, billy-the-kid

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Urmel
· bearbeitet von Urmel
Da die Diskussion nicht im News-Thread laufen soll, hab ich eure Beiträge in diesen Thread ausgelagert und bitte euch, auch in Zukunf hier zu posten.

 

News aber nach wie vor bitte in den News-Thread

 

 

Es ging aber nicht um das "Für und Wider". Aus der Sicht von Arbeitgebern und Versicherungsgesellschaften gibt es vielleicht ein "Für". Für uns, die wir uns um eine gescheite Altersvorsorge kümmern wollen aber nicht.

 

Es ist kein "Diskussionsthread über das Für und Wider", nur weil hier wieder jemand eine kontroverse Haltung eingenommen hat (die nicht dem Thema galt).

 

Das Thema müsste in etwa lauten "Verlust der arbeitgeberfinanzierten BAV bei Arbeitgeberwechsel".

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Fleisch

najut, nehm ich den subtitel raus

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Urmel
najut, nehm ich den subtitel raus

 

 

danke!

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stuttgarter

Ich würde gerne die Thematik nochmals aufnehmen.

 

Was ist, wenn ich eine arbeitgeberfinanzierte BAV habe, zuzätzlich noch einbezahle (z.B. 25 EUR pro Monat) und das Unternehmen VOR Ablauf der 5 Jahre verlasse? Wieviel Anspruch habe ich dann?

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August Zillmer

Ich würde gerne die Thematik nochmals aufnehmen.

 

Was ist, wenn ich eine arbeitgeberfinanzierte BAV habe, zuzätzlich noch einbezahle (z.B. 25 EUR pro Monat) und das Unternehmen VOR Ablauf der 5 Jahre verlasse? Wieviel Anspruch habe ich dann?

 

Der Teil der Anwartschaft, der vom Arbeitgeber finanziert wurde, verfällt; der Teil, der aus Entgeltumwandlung stammt, ist unverfallbar. Die Zusage kann eine andere Regelung vorsehen. Die darf aber nur besser (aus AN-Sicht) sein.

 

August

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