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MrLucas

Abschluss 2 Riesterverträge geplant. 2ten Vertrag als Selbständiger ohne Zuschuss beantragen?

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MrLucas

Hi an alle,

 

habe diese Forum schon vor einigen Monaten gefunden. als Ich mich etwas detailierter über ETFs und SWAPs informieren wollte. Bin immernoch extrem überrascht, wieviel Detailwissen manche User hier haben und vor allem auch mit anderen Usern teilen.

 

Da ich so langsam mal die Weichen für meine Altersvorsorge stellen muss, habe ich mich hier schon mehrere Stunden in die verschiedensten Themen eingelesen und muss leider gestehen, das mit dem neu erworbenem Wissen auch neue fragen auftauchen.

 

Zu meiner Situation:

 

Ich bin 30J, Selbständig und verdiene knapp 50T im Jahr. Bin verheiratet und habe (noch) keine Kinder. Meine Frau ist Angestellte, 30J und verdient 40T.

 

Habe vorigen Sommer all meine Aktienfonds und Zertifikate verkauft, um Eigenkapital für unsere selbstbewohnte Immobilie zu haben. Angesichts der Finanzkrise habe ich diesbezüglich voll richtig glück gehabt, bei der Dot.com Krise 2001 habe Ich leider nicht so viel Glück gehabt.

 

Natürlich habe ich einen MLP Berater, der provisionsgesteuert mir immerwieder Vorsorgevorschläge macht. Als er mir von einer kombinierten Rürup/BUZ Versicherung erzählt hatte, war ich natürlich Feuer und Flamme wegen der Steuerabsetzbarkeit. Nach eingezahlten 1900 Euro nur in die Rürup besitze ich nun ein Fondsguthaben von 120 :-( Jeder macht mal Fehler, und um die nun zu vermeiden bin ich ja hier :-)

 

Weitere Daten:

- Überkreuzte RLV über je 150.000, Laufzeit noch 20 Jahre. Beitrag 110 und 90 jährlich

- Ich: MLP topinvest fondsgebundene Basisrente mit bestpartner BUZ, Monatsbeitrag 125, je hälftig für Rürup und BUZ. Abgesichert sind 1850 BUZ-Rente

- Ehefrau: MLP topinvest fondsgebundene Basisrente mit bestpartner BUZ, Monatsbeitrag 110, je hälftig für Rürup und BUZ. Abgesichert sind 1650 BUZ-Rente

- Immobillienbesitz über 250T, Sparkassendarlehen über 200T mit möglichkeit von hohen Sondertilgungen, Rate 1400 pro Monat.

- Ehefrau Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente. Seit 3 Jahren vollzeit tätig und momentaner Anspruch über 653, ohne Renten- oder Inflationsanpassung.

- Tagegeldkonto mit knapp 7000, 5% Zinsen bei Consors

 

Ich sehe die Immobilie als einen grossen Baustein für die Altersvorsorge an, weiss aber natürlich auch, das ich anderweitig vorsorgen muss.

Bisher war ich der Meinung, das auch mit Aktien(fonds) Depots gewährleisten zu können, nach der Finanzkrise würde ich doch gerne einige "sichere" Bausteine haben.

 

Bin auf meiner Rechere auf Riester mit DWS Top Rente Dynamik gestossen, welches von den Kostenstrukturen immerhin günstiger ist als so manch anderer Riestervertrag. Daher überlege Ich, einen Hauptvertrag auf meine (Riesterberechtigte) Frau abzuschliessen und einen 2ten Vertrag auf meinem Namen.

 

Es ist ausserdem beabsichtigt, das meine Frau und ich im Rentenalter ungefähr gleich viel Rentenleistung bekommen. Bei meiner Frau wären das die GRV, der Riester mit 1500-2000 Einzahlung jährlich und was noch von den 60 abfällt, die in die Rürup eingezahlt werden.

Bei mir sind es die Ablaufleistungen aus monatlich 64 Rürupsparen und der Riester mit den Zulagen für mich + die Kinderzulagen für die 2 geplannten (noch in Produktion befindenden :-) Kinder, also 754 Zulage.

Da ich das Konzept von DWS mit dem Dachfonds sehr interessant finde, überlege ich entweder

a) den 2ten Riester zu übersparen oder

B) zusätzlich einen ungeföderten Riester abzuschliessen.

 

Ich weiss, das jetzt viele hier mir raten werden, nur ETFs zu Kaufen, weil auch mit 27% Abgeltungssteuer immernoch günstiger als DWS mit 1,5% TER und viel flexibler, aber es geht mir primär um eine garantierte Leistung im Rentenalter, die an mich ausgezahlt wird.

 

Falls Ich alternativ nur ETF haben sollte und irgendwann mal der (hoffentlich unwahrscheinliche) Fall einer Scheidung anstehen sollte, bekommt meine Frau die Hälfte alles Vermögens (Haus, Aktiendepots etc.). Im Rentenalter hat sie aber garantierte Rentelleistungen aus GRV+evtl. Riester, ich aber nicht.

 

Als Alternative habe ich auch eine fondsgebundene Rentenversicherung von Legal & General (http://www.legalundgeneral.de/Fondsgebundene_Rentenversicherung.1105.0.html) im Blickfeld. Diese ist zwar nicht wie Riester kapitalgeschützt (Mindestauszahlung der eingezahlten Beiträge), aber mit einer Gesamtkostenstruktur von 1% für Versicherungsmantel und Fondsgebühren doch sehr attraktiv. Diese setzt auch auf Hauseigene EFTs.

 

Nach dieser doch etwas ausführlicheren Einleitung zu meine konkreten Fragen:

 

1.) Kann man auf einen Namen 2 Riesterverträge abschliessen, auch wenn man nur mittelbar förderberechtigt ist. Der 2. Riester soll ja auch nicht gefördert werden.

2.) Ist man mit dem 2ten Riester flexibler, sprich kann man fürher an das vermögen und bezahlt nach 12J und ab 60 nur die hälfte der gesamten Summe, aber halt keine Abgeltungssteuer?

3.) Soll ich die Riesterverträge noch dieses Jahr abschliessen und bei den von meiner Frau noch eine sonderzahlung machen? Oder erst nächstes Jahr abschliessen und das Geld noch diesen Jahr in EFTs investieren?

4.) Habe per Mail bei DWS direkt nachgefragt, ob diese mir 90% Rabatt gewähren würden. Sind die 100% Rabatt bei AVL (http://www.avl-investmentfonds.de/riester_dws_toprente/) auch direkt oder nur 50% direkt und 50% wird später verechnet? Habe sowas mal hier irgendwo im forum aufgeschnappt. Hat schonmal irgendjemand den Vermittler gewechselt? Falls es AVL mal nicht mehr geben sollte kann mann dann für nur 50 gebühren zu einem anderem Wechseln?

5.) Hat einer einen total anderen Vorschlag, der zu meiner Situation passen würde?

6.) Macht es Sinn, aus Gründen der Diversifikation sowohl L&G und DWS TopRente zu machen? Der eine ist ein Britischer Anbieter auch nach britischem Recht, der andere ein Deutscher Anbieter. Kann es sein, das wenn EFTs zu gross werden, diese schlechter performen weil sie z.B. probleme haben den Indixe genau abzubilden. Denke mal das der Ishare Eurostoxx 50 doch schon ne beachtliche Größe hat, und was alles passieren kann hat man am Beispiel von VW ja gesehen.

 

 

Würde mich über ein lebhafte Diskussion und jegliche Antworten sehr freuen.

 

viele grüße,

MrLucas

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etherial

1. Selbstständig und Riesterrente? Wie funktioniert das? Irgendwie gibts die Möglichkeit seine Versicherung über den Ehepartner laufen zu lassen ... suche mal Stichwort "Huckepack" (im Forum oder Suchmaschine)

 

2. Übersparen von Riesterverträgen ist gleichwertig mit einer normalen Rentenversicherung, das würde ich nicht tun.

 

3. L&G verwendet keine ETFs sondern Indexfonds. Wenn du unbedingt zu deinem Riester (wenns überhaupt funktioniert) noch etwas dazu nehmen willst, dann würde ich statt ungefördertem Riester auf L&G ausweichen.

 

4. Grundsätzlich darf man auf einen Namen 2 Verträge (nicht mehr!) abschließen. Bei dir wird das aber nicht die Hürde sein. Du musst erstmal sicherstellen, dass du auf deinen Namen überhaupt Riestern kannst, bzw. ob du über deine Frau zulagenberechtigt bist ...

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saibottina

Wenn man selbständig ist und einen Ehepartner hat, der förderberechtigt ist, kann man auch als Selbständiger die Riesterförderung bekommen. Habe ich mal aufgeschnappt, aber da ich nicht verheiratet bin, hab ich mich nicht weiter informiert. Würde mich aber auch interessieren: Da man ja kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat, muss man dann einfach nur den Mindestbetrag von 60 einzahlen und bekommt darauf dann die Förderung? Oder gibt es dann einen höhere Mindesteinzahlung?

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GlobalGrowth
Wenn man selbständig ist und einen Ehepartner hat, der förderberechtigt ist, kann man auch als Selbständiger die Riesterförderung bekommen. Habe ich mal aufgeschnappt, aber da ich nicht verheiratet bin, hab ich mich nicht weiter informiert. Würde mich aber auch interessieren: Da man ja kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat, muss man dann einfach nur den Mindestbetrag von 60 einzahlen und bekommt darauf dann die Förderung? Oder gibt es dann einen höhere Mindesteinzahlung?

 

der Ehepartner muss gar nix bezahlen, bekommt dennoch die volle Förderung, wenn der andere Ehepartner sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat und den Mindestbetrag von 4% vom Brutto (abzüglich der Zulagen) zahlt.

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MrLucas

Muss der erste Vertrag die Mindestsumme (4%) einzahlen oder kann man das auch auf die beiden Verträge verteilen?

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D-Mark

Hallo,

 

derjenige Vertrag, der die Förderung beansprucht, muß die 4% einhalten. Das ist das Zuteilungskriterium bei der zentralen Zulagenstelle. Ein Ehepartner kann Huckepack gehen, ohne eigene Beiträge zu leisten.

Zulagen sind keine Pflicht, es gehen auch ungeförderte Depots. Bis 2100,- p.a. sind Harz-4 sicher; keine Abgeltungssteuer bis 5000,- p.a.; zw. förderrelevanter Summe und Überzahlungen bis 5000/p.a. gilt das Halbeinkünfteverfahren, darunter der pers. Steuersatz (als Rentner).

 

Achtung: Riester-Fondssparpläne investieren ebenfalls in Aktien!

Wer bei früheren Gelegenheiten eine Aktienphobie entwickelt hat, ist hier vielleicht falsch...

Der einzige wirkliche Unterschied zu einem normalen Fonds-Sparplan ist die Auszahlgarantie für die geleiteten Beiträge. Die Rendite hingegen ist dem vollen Marktrisiko ausgesetzt.

Abgesehen davon sind Aktien natürlich auch in Zukunft DAS Rennpferd des Anlageuniversums (vorgbehaltlich sehr gründlicher sozioökonomischer Veränderungen, z.b. nach dem Atomkrieg, der immer noch möglich ist).

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
Zulagen sind keine Pflicht, es gehen auch ungeförderte Depots. Bis 2100,- p.a. sind Harz-4 sicher

 

ein normaler ungeförderter Riestervertrag oder Fondsriester...egal was ist nicht Harz4 sicher, wie kommste darauf? Die Produkte haben nur den zusätzlichen Schutz, wenn sie auch gefördert sind....ansonsten gibt es nur die regulären Freigrenzen bezogen auf das Lebensjahr!

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D-Mark

Hallo,

 

danke für diese Berichtigung! Das kommt mir ja vor, wie eine einsteitige Begünstigung von sozialvers.pflichtigen Einkommen.

Zwar stimmt es ja, daß Selbständige statistisch betrachtet weniger stark armutsgefährdet sind, aber individuell sind sie natürlich genauso dem Risiko ausgesetzt... :huh:

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GlobalGrowth
Hallo,

 

danke für diese Berichtigung! Das kommt mir ja vor, wie eine einsteitige Begünstigung von sozialvers.pflichtigen Einkommen.

Zwar stimmt es ja, daß Selbständige statistisch betrachtet weniger stark armutsgefährdet sind, aber individuell sind sie natürlich genauso dem Risiko ausgesetzt... :huh:

 

leider wird auf vielen Interentseiten dafür geworben, es spricht letztlich für die fehlerhafte Recherche bzw. Wissensdefiziten so mancher Investmentpornvermittlern

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