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jochenthomas

thesaurierend - Steuerpflicht

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jochenthomas

Hallo,

ich bin mir nicht sicher was dieser Part der letzten Steueränderungen zum Jahressteuergesetz 2009 zu bedeuten hat:

 

- § 1 Abs. 3 InvStG: Neue Definition der ausschüttungsgleichen Erträge

 

Bisher findet sich der weitgehende Begriff "Wertpapierveräußerungsgeschäfte" im Gesetz, wodurch als ausschüttungsgleich zu qualifizierende Erträge (thesaurierte Gewinne) nur teilweise besteuert würden.

 

Um eine Direktanlage nicht zu benachteiligen, erfolgt eine Neuformulierung, die sich mehr an der Regelung des § 20 EStG orientiert. In die Definition der ausschüttungsgleichen Erträge werden alle Kapitalerträge einbezogen und davon nur Erträge aus Stillhalterprämien sowie Gewinne i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ausgenommen.

 

Damit bleiben thesaurierte Veräußerungsgewinne außen vor. In Veräußerungsgewinnen i.S. des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG sind hingegen auch Ertragskomponenten enthalten (z.B. vereinnahmte Stückzinsen, Kapitalerträge aus Finanzinnovationen); soweit sie Ertragskomponenten enthalten besteht auch bei Thesaurierung Steuerpflicht. Dazu wurde eine Anpassung des Zwischengewinns erforderlich, wobei aber alle Änderungen im Detail hier nicht näher dargestellt werden können.

 

Betroffen sind Erträge, die dem Investmentvermögen nach dem 31.12.2008 zufließen oder als zugeflossen gelten. Für Erträge aus Risikozertifikaten wird hingegen auf die Anschaffung durch das Investmentvermögen nach dem 31.12.2008 abgestellt.

 

In der Praxis werden Steuergestaltung durch steueroptimierte Geldmarktfonds unterbunden. Deren Anlagepolitik ist auf die Erzielung einer Geldmarktrendite gerichtet, die Zinsen werden aber in Termingeschäfts- bzw. Wertpapierveräußerungsgewinne umgewandelt.

Müssen thesaurierte ETF's nun jährliche Steuerbelastungen fürchten?

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Delphin
· bearbeitet von Delphin
Müssen thesaurierte ETF's nun jährliche Steuerbelastungen fürchten?

Also. leider verstehe ich den Text nicht wirklich (finde auch, dass es ziemlich schlecht geschrieben ist).

 

Aber Thesaurierungen waren bisher und sind auch künftig steuerplflichtig. Aber das meinst du vermutlich nicht?

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herr_welker
Also. leider verstehe ich den Text nicht wirklich (finde auch, dass es ziemlich schlecht geschrieben ist).

 

Aber Thesaurierungen waren bisher und sind auch künftig steuerplflichtig. Aber das meinst du vermutlich nicht?

 

Das Problem ist nur, das viele ETFs im Ausland ihr Domizil haben. Wer versteuert die Thesaurierungen dann?

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otto03
· bearbeitet von otto03
Das Problem ist nur, das viele ETFs im Ausland ihr Domizil haben. Wer versteuert die Thesaurierungen dann?

 

Der Anleger :blushing:

 

wer sonst ???

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herr_welker
· bearbeitet von herr_welker
Der Anleger :blushing:

 

wer sonst ???

 

Die Bank :P

Machen die doch mit meine Kapitalerträge (Zinsen) auch.

 

^^Oder wäre das nur bei einem innländischen Thesaurierenden so?

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otto03
Die Bank :P

Machen die doch mit meine Kapitalerträge (Zinsen) auch.

 

^^Oder wäre das nur bei einem innländischen Thesaurierenden so?

 

Bei inländischen Thesaurieren macht es nicht die Bank, sonder die Fondsgesellschaft.

 

Da ausländische Thesaurierer nicht verpflichtet sind, Geld an den deutschen Fiskus abzuführen, muß es der Anleger machen.

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herr_welker
Da ausländische Thesaurierer nicht verpflichtet sind, Geld an den deutschen Fiskus abzuführen, muß es der Anleger machen.

 

Un wie geht das genau. Ich hab in meinem Leben noch nie eine Steuererklärung gemacht. (War nicht nötig, da zu wenig Verdienst).

 

Ich bekomm da einen Auszug und geb den dann den Wert der Thesaurierung auf der Steuererklärung unter "sonstige Einkünfte" an?

 

Steuerfreibetrag ist bei mir ausgestöpft.

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otto03
Un wie geht das genau. Ich hab in meinem Leben noch nie eine Steuererklärung gemacht. (War nicht nötig, da zu wenig Verdienst).

 

Ich bekomm da einen Auszug und geb den dann den Wert der Thesaurierung auf der Steuererklärung unter "sonstige Einkünfte" an?

 

Steuerfreibetrag ist bei mir ausgestöpft.

 

Normalerweise gibt es eine Bescheinigung der Depotbank, ansonsten Daten aus dem ebundesanzeiger besorgen.

 

Eingetragen wird wie bei allen Kapitalertraegen in die Anlagen KAP und ggfs. AUS

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herr_welker

Danke!!!!! :)

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