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clueless

BU: unvollständige Gesundheitsfragen - Und Nu?

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clueless

Hallo!

 

als DVAG-Gehörtner bin ich zur Zeit nach und nach dabei, Versicherungen und Anlagen zu überprüfen und zu optimieren. Den Schaden muss ich tragen ok. Dafür weiss ich jetzt auch, was dahinter steckt....

 

Kopf zerbrechen bereitet mir die BU (Aachen Münchner, klar), abgeschlossen 3/2006. Hierbei wurden die Gesundheitsfragen, wie wohl so oft, durch den Strukki heruntergespielt, so dass eben nicht die komplette Historie der letzten x Jahre vor Abschluss vorhanden ist. Abgesehen von einer Rückengeschichte - ist in der BU ausgeschlossen - war dort zwar nichts Großes.... aber auch Kleinigkeiten (Verdrehter Fuß mit Arztbesuch, Muttermal entfernt etc.) können ja problematisch im Schadensfall sein. Des Risikos bin ich mir bewusst.

 

Und nu? Hier bin ich überfragt... Welche Optionen stehen mir hier offen?

- Gelesen habe ich von einer Verjährungsfrist nach 5 Jahren nach Abschluss? Stimmt dies?

- Oder die entsprechenden Arztbesuche nachmelden (die ich aber nicht mehr alle zusammenbekomme, da mehrfacher Umzug etc.)

- Oder eine neue Versicherung abschließen mit korrekter Meldung aller Infos. Bin ich hier bereits auf einer "schwarzen Liste"? Und wann werden die Daten dort gelöscht?

 

Wie kann ich in zukunft sogar erreichen, dass der Ausschluß bei rückenbedingter BU zurückgenommen wird? Eine Überprüfung und erneute Begutachtung nach y Jahren wurde leider nicht vereinbart. Wenn ich dies aus Eigeninitive anstoßen will, wie lange sollte man entsprechend symptomfrei sein?

 

clueless

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el galleta

Ich stand vor einem ähnlichen Problem und habe die AM gekickt noch bevor ich eine neue BU hatte - weil sie in der Form schlicht nutzlos war und Geld verbrannte. Ja, nach neuem Recht können die Versicherer einen Unfall mit Querschnittlslähmung nicht mehr auf Dein Muttermal schieben. Aber wird es so eindeutig sein? Willst Du das mit der AM ausdiskutieren? Ich war es leid, jeden Monat soviel Geld an die AM zu überweisen (auch mit dem DVAG-Gefühl im Bauch) und hinsichtlich der Absicherung in der Luft zu hängen.

 

Such Dir eine neue BU und verhandle, was das Zeug hält. Damit konnte ich das Angebot noch deutlich verbessern und habe eine Befristung der Ausschlüsse/Zuschläge bzw. ihre Nachprüfung binnen 2 Jahren erreicht. So erhält man eine BU, die kostet, was sie Wert ist und kann wieder ruhig schlafen. Und der DVAG-Verein kann sich neue Opfer suchen.

 

saludos,

el galleta

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highline

@el galletta:

eine bu zu kündigen (auch wenn es von der dvag kommt) bevor man eine neue abgeschlossen hat ist einfach nur grob fahrlässig!

wie kann bloß zu so etwas raten? bitte nie wieder so einen dummen rat an andere!

 

- Oder die entsprechenden Arztbesuche nachmelden (die ich aber nicht mehr alle zusammenbekomme, da mehrfacher Umzug etc.)

- Oder eine neue Versicherung abschließen mit korrekter Meldung aller Infos. Bin ich hier bereits auf einer "schwarzen Liste"?

ich würde mich erstmal schriftlich über den strukki beschweren und gleichzeitig die gesundheitsfragen bei der AM erneut angeben (sprich deine krankenkasse an und schieb keine faulen ausreden wie umzug vor).

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Fleisch

*mööp* nicht krankenkasse ! behandelnde Ärzte und Therapieeinrichtungen !!! Bei der Kasse sieht man nämlich längst nicht alles, auch wenn die den Spaß bezahlen. Dafür kommt da einfach zu viel Zeug rein

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el galleta
eine bu zu kündigen (auch wenn es von der dvag kommt) bevor man eine neue abgeschlossen hat ist einfach nur grob fahrlässig! wie kann bloß zu so etwas raten? bitte nie wieder so einen dummen rat an andere!

Für eine wertlose BU zu bezahlen ist auch nicht gerade intelligent. Er soll nicht wegen der DVAG kündigen, sondern weil eine durch Missachtung der Gesundheitsfragen zustande gekommene BU nur nutzlos Geld verbrennt. Ich halte meinen Rat aufrecht, auch wenn er Dir dumm erscheint.

 

ich würde mich erstmal schriftlich über den strukki beschweren und gleichzeitig die gesundheitsfragen bei der AM erneut angeben

Was soll denn eine Beschwerde bringen? Meinst Du die DVAG belohnt ihre Mitarbeiter nach Kundenzufriedenheit?

 

Und das Ergebnis der Krankheits-Nachmeldung wird ein schlechteres sein als ein Neuabschluss bei einer vernünftigen Gesellschaft. Es wertet vielleicht die BU auf. Aber zu welchem Preis? Ich glaube kaum, dass die AM das einfach abnickt.

 

saludos,

el galleta

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highline

und wenn er nun BU wird ohne zusammenhang zum muttermal oder fuss-bruch - zum beispiel durch einen verkehrsunfall? dann hat er gekündigt und hat gar keine BU. toller rat.

 

beschwerde über den strukki:

http://www.versicherungsnetz.de/news/Meldu...sp?Meldung=5353

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el galleta
und wenn er nun BU wird ohne zusammenhang zum muttermal oder fuss-bruch - zum beispiel durch einen verkehrsunfall?

Auf dieses Argument bin ich im Ausgangspost ausdrücklich eingegangen.

 

Bleibt die Frage:

Was soll denn eine Beschwerde bringen?

 

saludos,

el galleta

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clueless

@gelatta: Das DVAG-Gefühl kenne ich auch. Hat ich einen Schrott! Dennoch werde ich die BU erst kündigen, wenn ich einen Neuabschluss erzielt habe. Und dies wird je nach Zeit für die Recherche und die Verhandlungsdauer mit einer Versicherung, nicht morgen, sondern eher übermorgen sein.

 

Ich habe mich gerade durch die Versicherungsbedingungen gefräßt.... So wie ich es sehe habe ich durch die unvollständigen Gesundheitsfragen zwei Risiken:

 

1) Versicherungsrücktritt im BU Fall: Dies nur in den ersten 5 Jahren nach Abschluss bzw. für Erhöhungen auf den Dynamikanteil ebenfalls für 5 Jahre.

 

2) Anfechtung im BU Fall: Dies aber nur erfolgreich, wenn es mutwillig und absichtlich meinerseits erfolgt ist. Dies muss die Versicheurng meiner Lesart nach beweisen. Ein Gedächtnisprotokoll meiner Freundin, die ebenfalls mit am Tisch saß, haben wir gerade angefertigt. Insofern würde es wohl auf einen Rechtsstreit herauslaufen... mit ungewissem (vielleicht positivem) Ausgang.

 

 

@Schnitzel, highline: Die Krankenkasse kann mir über den Zeitraum der letzten 8 Jahre nicht die erforderlichen Angaben vollständig geben, so deren Ausssage. Warum? Das muss ich noch klären. Und Ärzte bzw. Therapieeinrichtungen direkt zu kontaktieren wird schwierig, da ich eben z. T nur kurz in einer Stadt gewohnt habe. Wurde da ein einmaliger Arztbesuch fällig, so sehe ich schwarz, mich an Name und Anschrift etc. zu erinnern... Das ist keine Faulheit, sondern einfach eine Tatsache fehlender Notizen oder meiner Vergesslichkeit. Nenn es wie du willst....

 

@highline: Eine Beschwerde bringt imho nichts. Das sind Verkäufer. Und was man so liest, so weiss die AM auch, wie die arbeiten.

 

Ich denk jetzt an folgendes Vorgehen:

- Aufstellung aller Arztbesuche (mal schauen, was mir da einfällt)

- Recherche nach möglichen Alternativen als Versicherung

- Dann Neuabschluss an anderer Stelle

 

Was mir Gedanken bereitet ist folgendes:

Die Rückengeschichte wird erst Herbst / Winter 2009 ausserhalb einer 5 Jahresfrist sein. Kann mir auch danach die Risiko-"Datei" ein Problem bereiten? Wenn eher nein, so würde ich wohl dazu tendieren, den Neuabschluss bis dahin aufzuschieben. Oder möglichst bald andere Versicherungen ansprechen und auf eine Neubeurteilung nach x Jahren drängen, aber gleichzeitig das Risiko eingehen, dass eine nicht anonymoe Vorabanfrage auch zum Eintrag in die Risiko-"Datei" führt?

 

clueless

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el galleta

Mach natürlich, womit Du Dich besser fühlst.

 

Aber bist Du Dir mit den 5 Jahren sicher? Bei mir verjährte leider nix.

 

Eine Beschwerde bringt imho nichts. Das sind Verkäufer. Und was man so liest, so weiss die AM auch, wie die arbeiten.

Richtig, die DVAG ist der Vertrieb der AM - was soll da schon passieren?

 

saludos,

el galleta

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clueless
Aber bist Du Dir mit den 5 Jahren sicher? Bei mir verjährte leider nix.

Ich zitiere mal aus meinem Versicherungsschein

 

§13 Absatz 3:

Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir binnen 5 Jahren seit Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten....

 

§13 Absatz 4:

Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ists...

 

Insofern gehe ich von einer Verjährung aus. Da ich bis Herbst / Winter 2009 warten würde, um Rückenprobleme ausserhalb der 5 Jahresfrist zu verschieben, hätte ich zu diesem Zeitpunkt dann knapp 4 Jahre der Verjährungsfrist hinter mir.

 

Jünger wird man nicht; die Kosten steigen bei späterem Abschluss. Soll man da überlegen, ob eine Dynamik eventuell erst mit 5 Jahren Verspätung wirklich greift? Das könnte sich - abgesehen vom Risiko "Anfechtung" - sogar rentieren.

 

clueless

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Ungeheuer

Ich hatte letztes Jahr ein ähnliches Problem mit meiner 1998 abgeschlossenen BU bei der Debeka.

Bei Abschluss wurden von mir auch nicht alle Vorerkrankungen angegeben (war lt. Debeka-Mitarbeiter nicht nötig). Habe im Rahmen eines Checks meiner Versicherungen im letzten Jahr dann mal die Versicherungsbedingungen genauestens studiert.

Dabei habe ich festgestellt, dass offensichtlich jede Erkrankung vor Versicherungsbeginn anzugeben war (eine Beschränkung auf z.B. 5 oder 10 Jahre vor Versicherungsbeginn gab es nicht).

Ich habe daraufhin alle mir bekannten Erkrankungen schriftlich nachgemeldet (es waren auch 2 Krankenhausaufenthalte dabei).

Die Debeka hat mir den Eingang dieser Nachmeldung bestätigt und mir mitgeteilt, dass die Versicherung trotz der nachgemeldeten Erkrankungen (die zwischenzeitlich alle ausgeheilt sind) zu unveränderten Versicherungsbedingungen ohne Einschränkungen fortgeführt werden kann.

 

Ich denke also mal, dass es vielleicht keine so schlechte Idee ist, in einem solchen Fall einfach mal zu versuchen, Erkrankungen nachträglich zu melden. Kündigen könnte man dann immer noch, falls anschließend durch die Versicherung Ausschlüsse geltend gemacht werden.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
(eine Beschränkung auf z.B. 5 oder 10 Jahre vor Versicherungsbeginn gab es nicht).

 

sowas gibt es bei keiner Versicherung, die Gesundheitsfragen beziehen sich immer auf einen bestimmten Zeitraum...das kannst du der Gesundheitsprüfung im Antrag entnehmen....wenn du nur in den Bedingungen geschaut hast, findeste das nicht, das ist richtig.

 

In den Bedingungen findest du nur die Verjährungsfristen bei bestimmten Anlässen: Stichwort vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung etc.

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el galleta
Ich denke also mal, dass es vielleicht keine so schlechte Idee ist, in einem solchen Fall einfach mal zu versuchen, Erkrankungen nachträglich zu melden. Kündigen könnte man dann immer noch, falls anschließend durch die Versicherung Ausschlüsse geltend gemacht werden.

Stimmt, erscheint mir sinnvoll.

 

@clueless

Ich komme gerade an meine Unterlagen nicht ran, aber m.E. gibt es bei guten Gesellschaften auch Verjährungen bezüglich des Leistungsausschlusses bei fahrlässigen Nichtangaben. Das hat die AM nicht. Ich habe es daher so verstanden, dass sie zwar nicht zurücktreten oder anfechten können, aber leisten müssen sie deswegen noch lange nicht.

 

saludos,

el galleta

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
Ich habe es daher so verstanden, dass sie zwar nicht zurücktreten oder anfechten können, aber leisten müssen sie deswegen noch lange nicht.

 

ganz so schlimm ist es auch nicht, ein Versicherer kann sich nur von der Leistungspflicht befreien, wenn dafür eine vorvertragl. Anzeigepflichtverletzung vorliegt: dies kann er mit Rücktritt vom Vertrag, Kündigung oder Anfechtung...

 

oder eine Obliegenheitsverletzung vorliegt (wobei diese nicht zwangsläufig zu einer Leistungsfreiheit führen):

 

(Stichwort: Pflichten während des Vertrages)

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el galleta
ganz so schlimm ist es auch nicht, ein Versicherer kann sich nur von der Leistungspflicht befreien, wenn dafür eine vorvertragl. Anzeigepflichtverletzung vorliegt: dies kann er mit Rücktritt vom Vertrag, Kündigung oder Anfechtung...

Bedeutet: Wenn er nicht zurücktritt, kündigt oder anfechtet muss er leisten?

 

Ich schau nochmal in die Bedingungen, vielleicht verwechsle ich ja was...

 

saludos,

el galleta

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GlobalGrowth
Bedeutet: Wenn er nicht zurücktritt, kündigt oder anfechtet muss er leisten?

 

:thumbsup:

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clueless

Das Dunkel lichtet sich so langsam... danke für die Infos :-)

 

1) Bleibe ich bei der AM und es tritt kein BU-Fall vor 2011 auf, so muss ich eventuell mit einer möglichen Anfechtung im späteren BU-Fall rechnen. Mehr aber auch nicht.

2) Wechsel ich die Versicheurng, so düften zumindest bis Herbst / Winter 2009 wieder Ausschlüsse vorhanden sein.

3) Melde ich mir bekannte Erkrankungen nach (für den Rücken wurden damals vielfältige Untersuchungen bis hin zum Belastungs-EKG (ohne Befund) etc. gemacht), so kann es zu weiteren Ausschlüssen, zur Kündigung kommen oder nichts passiert. Riskant, oder?

 

Alles Mist, irgendwie :-(

 

Wie verhandelt man am besten mit einer alternativen Versicherung, um hier eine möglichst gute Lösung für einen zu erreichen? Geht dies über einen Makler, die Versicherung direkt oder wie? Mit einer anonymen Vorabfrage dürfte ich wohl nicht weit kommen, oder? Und kann mir hier die Risiko-Datei in die Quere kommen? In dieser bin ich ja wohl bereits als "geschädigt" eingetragen.

 

clueless

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el galleta
Wie verhandelt man am besten mit einer alternativen Versicherung, um hier eine möglichst gute Lösung für einen zu erreichen? Geht dies über einen Makler, die Versicherung direkt oder wie?

Ein Makler hat mir in Teilen geholfen (auch, weil er in der Gesellschaft die Ansprechpartner kannte), aber das für mich akzeptable Endergebnis (Ausschlussbefristung usw.) habe ich selbst raushandeln müssen/können.

 

saludos,

el galleta

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

das ist auch meine Erfahrung: in der Regel macht es mehr Sinn, den direkten Kontakt zur Gesellschaft zu suchen

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plinsko

Hat jemand einen Link, Tipp, etc. für eine sehr gute BU parat?

Ich kenne nur den Test aus 06.2007 von "Finanztest".

 

Gruß

 

plinsko

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Columbo

Ich denke, das kann man so pauschal nicht sagen, weil es darauf ankommt, was dir persönlich an einer BU-Versicherung wichtig ist. Da gibt es diverse Merkmale, in denen sich die Bedingungen der Anbieter unterscheiden. Einige wenige hatte ich mal aufgeführt.

 

Viele Grüße

Columbo

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