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Granini

Arzt Riester zulagenfähig?

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Granini

Hallo, folgender Fall: Arzt, der im Krankenhaus arbeitet (also nicht selbstständig) aber nicht in die gesetzliche RV einzahlt, sondern in seine Ärzteversicherung. Sollte eigentlich nicht zulagenfähig sein, oder? Arbeitgeber (Krankenhaus) bietet aber Riester an, ist Unsinn oder?

 

Danke und Gruß

Granini

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neysee
· bearbeitet von neysee
Hallo, folgender Fall: Arzt, der im Krankenhaus arbeitet (also nicht selbstständig) aber nicht in die gesetzliche RV einzahlt, sondern in seine Ärzteversicherung. Sollte eigentlich nicht zulagenfähig sein, oder? Arbeitgeber (Krankenhaus) bietet aber Riester an, ist Unsinn oder?

 

Er ist also versichert in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung? Dann ist er meines Wissens nicht direkt förderberechtigt.

 

Allerdings kann er mittelbar förderberechtigt sein, wenn der Ehepartner rentenversicherungspflichtig arbeitet und voll riestert. Insofern ist das Angebot des Krankenhauses (wahrscheinlich sowas in Richtung VBL Extra oder ein analoges Produkt einer anderen Zusatzaltersversorgungskasse) nicht per se unsinnig.

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Ich lerne dazu

Beamte zahlen auch nicht in die gesetzliche RV sein, sind aber trotzdem zulagenberechtigt. In diesem Fall teilt die Bezügestelle den Brottoverdienst der Zulagenstelle mit.

 

Könnte mir vorstellen, dass es bei dir ähnlich ist. Würde an deiner Stelle mal direkt bei der Ärzteversicherung nachfragen.

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neysee
Beamte zahlen auch nicht in die gesetzliche RV sein, sind aber trotzdem zulagenberechtigt. In diesem Fall teilt die Bezügestelle den Brottoverdienst der Zulagenstelle mit.

 

Der Kreis unmittelbar zulageberechtigter Personen ergibt sich aus §10a EStG. Dort sind Beamte aufgeführt. Übersichtlicher ist allerdings diese Darstellung, wo Pflichtversicherte in berufsständigen Versorgungseinrichtungen ausdrücklich unter nicht unmittelbar zulageberechtigt stehen.

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GlobalGrowth
Der Kreis unmittelbar zulageberechtigter Personen ergibt sich aus §10a EStG. Dort sind Beamte aufgeführt. Übersichtlicher ist allerdings diese Darstellung, wo Pflichtversicherte in berufsständigen Versorgungseinrichtungen ausdrücklich unter nicht unmittelbar zulageberechtigt stehen.

 

vollkommen richtig, als Arzt kannste nur mittelbar zulagenberechtig sein

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Granini

Hallo, ja so hatte ich das auch befürchtet. (kein Ehepartner vorhanden)

Ich habe nur gefragt weil ich meine mal gehört zu haben, dass irgendeine Gewerkschaft für eine Berufsgruppe (mit berufsständischer Versorgung) das mal durchgesetzt hatte, trotzdem Riester-förderfähig zu sein.

Danke euch!

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