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muesli

Steuer ausländischer Thesaurierer vor 2009

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muesli

Hallo!

 

hier und hier ist zu lesen, dass Zinsen/Dividenden ausländischer thesaurierender Fonds in der Steuererklärung anzugeben sind und man dann beim Verkauf die Versteuerung nachweisen muss, um die dann einbehaltene ZASt zurückerstattet zu bekommen. Svens Sticky verstehe ich genauso (konnte meine Frage dort leider nicht anhängen).

Jetzt meine Frage: Das ist ja die gleiche dumme Regelung, die einen bei der Abgeltungssteuer zwingt, die Belege aufzuheben und die oft gestellte Frage aufwirft, welche Dokumente zum Nachweis gültig sind (jemand hat hier sogar geschrieben, er lässt es sich vom Finanzamt separat bescheinigen). Aber warum sorgt das bei der Abgeltungssteuer so für Aufsehen, wenn das doch davor auch schon so gehandhabt wurde? Was hat denn bis jetzt das Finanzamt als Beleg gefordert? Oder hat das bis jetzt keiner angegeben sondern erst bei Veräußerung? Wenn das FA das bis jetzt nicht beanstandet hat, warum sollte es das dann ab 2009?

Oder verstehe ich das falsch und die Panik vor ausländischen Thesaurierern seit der Abgeltungssteuer ist doch berechtigt?

 

Danke für Aufklärung und viele Grüße,

 

Müsli

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D-Mark
· bearbeitet von D-Mark

Geh muesli,

 

Du willst doch nicht etwa den Amtsschimmel angehen? :-

Kleines Trostpflaster: Aktienfonds schütten kaum nennenswerte Zinsen aus und in meiner Finanztest_07 steht schwarz auf weiß (S.26), daß bei "ausländischen Fonds seit 2004 keine Kapitalertragssteuer mehr erhoben wird" und das geben deine Links ja auch so wieder (wenn der BVI seine FAQ irgendwann mal aktualisiert...).

Das läuft also beim Verkauf dereinst auf 30% von so_gut_wie_Nichts und ein bisschen Soli hinaus.

Tip: Verkaufe in einem November, mache Steuererklärung an Weihnachten, gebe sie persönlich ab und gehe zusätzlich wöchentlich hin, um den Bearbeitungsfortschritt zu beäugen.

Der Eintrag in die Anlage KAP ist auch nicht unmachbar. Und den Depotwisch, kopieren, als Original beifügen und vermerken, daß er gestempelt zurückkommen solle, geht auch noch, oder? Dann sammelst Du das Original zusmmen mit deiner kopierten KAP/Bescheid in einem schönen Ordner, den Du im Verkaufsjahr einfach zum "Boß" mitnimmst. ;)

Ach ja: Wenn Du das nicht machst, ziehen sie dir u.U. (z.B. bei einem vormaligen Depotübertrag) bis 1994 zurück ab, unabh. davon wann das Depot gegründet wurde, sofern der Fonds damals schon bestand. Und der M&G GloB ist glaube ich Bj. 2001... :prost:

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Akaman
Tip: Verkaufe in einem November, mache Steuererklärung an Weihnachten, gebe sie persönlich ab und gehe zusätzlich wöchentlich hin, um den Bearbeitungsfortschritt zu beäugen.

Schöner Tip. Persönlich abgeben. Wöchentlich hingehen. Wann soll ich dann aber das Geld verdienen, um die Investitionen zu tätigen, die eventuell zu den zu versteuernden Vermögenszuwächsen führen?

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D-Mark

Also,

 

ich dachte jetzt implizit an eine Langfristanlage, die Du auflöst, wenn Du am Stock gehst und deine Tage mit gelangweiltem Taubenfüttern im Parkt verbringst). :P

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Akaman
Also,

 

ich dachte jetzt implizit an eine Langfristanlage, die Du auflöst, wenn Du am Stock gehst und deine Tage mit gelangweiltem Taubenfüttern im Parkt verbringst). :P

D-Mark, du bist ein Schatz. Wie alt bist du?

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D-Mark

Über die magischen 30 (habe ich so zwar nicht geplant, aber aus Feigheit halt vermasselt).

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Akaman
Über die magischen 30 (habe ich so zwar nicht geplant, aber aus Feigheit halt vermasselt).

Trau keinem über ... ähem ...

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D-Mark

Und das stimmt wirklich!

 

muß man nur mich anschauen:

-Steuerzahler

-Riestersparer

-Fondsanleger

-biederer kleiner sch*****r...

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
Und das stimmt wirklich!

 

muß man nur mich anschauen:

-Steuerzahler

-Riestersparer

-Fondsanleger

-biederer kleiner sch*****r...

Da verweise ich dich doch gerne an den

 

Spiesserfaden

 

:-

 

mit Ess Ess!

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muesli

Hallo!

 

Du willst doch nicht etwa den Amtsschimmel angehen? :-

 

Das liegt mir fern ;)

 

Eher im Gegenteil, ich dachte, wenn es jetzt so eine Regelung gibt, sich aber keine S..u drum kümmert, vielleicht ist es dann auch in Abgeltungssteuerzeiten lockerer als wir befürchten, zumal außer uns im Forum wahrscheinlich eh keiner weiß, dass man sich da irgendwelche Daten aus dem eBundesanzeiger holen soll. Aber den springenden Punkt hast Du wahrscheinlich angesprochen: Ab 2009 gibt's halt mehr zu versteuern als das von Dir betitelte so_gut_wie_Nichts und das wird dann wohl genauer gehandhabt werden.

 

Viele Grüße,

 

Müsli (der ab nächste Woche auch dem Ü30-Club angehört :'( )

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Sven82

ab 2009 steht aber direkt in der Steuerbescheinigung drin wenn ausländische Thesaurierer im Depot sind, die von der Bank aber nicht in der Steuerbescheinigung berücksichtigt wurden und noch zu versteuern sind.

Da ist seitens der Bank explizit drauf hinzuweisen, so dass das FA überhaupt erfährt das ausländische Thesaurierer im Depot sind. Wobei ..., der Bearbeiter muss natürlich auch wissen was er mit dieser Information anzufangen hat. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass das Thema noch angesprochen wird in den Finanzämtern

 

Müsli (der ab nächste Woche auch dem Ü30-Club angehört crying.gif )

ich sag' ja: 'bin nur von alten Säcken umgeben. :D

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Akaman
zumal außer uns im Forum wahrscheinlich eh keiner weiß, dass man sich da irgendwelche Daten aus dem eBundesanzeiger holen soll.

 

Bist du dir sicher?

 

Müsli (der ab nächste Woche auch dem Ü30-Club angehört :'( )

Welcome to the club! :welcome:

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D-Mark
ich sag' ja: 'bin nur von alten Säcken umgeben. :D

 

Ach so, Sven:

Dann bist Du also der Depp, der unsere Rente bezahlt...! :w00t::lol:

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harryguenter
Dann bist Du also der Depp, der unsere Rente bezahlt...! :w00t::lol:

Nee, falls er verbeamtet ist wohl kaum - also weiter nach dem Depp suchen!

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Sven82

dumdidumdidum :D

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trophy

Jetzt mal ganz profan gefragt. Wenn ich alle Dokumente die mir meine Bank für die Erstellung der Einkommensteuererklärung brav meinem Steuerberater gebe ist doch alles OK hiermit!? Heißt die Bank bescheinigt einem doch alle relevanten Informationen um später einen sauberen Verkauf deklarieren zu können. (Natürlich vorausgesetzt man hebt alle Steuererklärungen langfristig auf)

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harryguenter

Nein, die Bank bescheinigt Dir bezüglich der ausländisch thesaurierenden Fonds wahrscheinlich gar nichts ausser dem Hinweis für Deinen Steuerberater und Finanzbeamten dass Du welche in dem Jahr besessen hast.

Wenn Dein Steuerberater sich die Einkünfte im eBundesanzeiger besorgen muß wird er sich ds vielleicht bezahlen lassen - würde ich mal vorab mit Ihm klären.

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muesli
ab 2009 steht aber direkt in der Steuerbescheinigung drin wenn ausländische Thesaurierer im Depot sind, die von der Bank aber nicht in der Steuerbescheinigung berücksichtigt wurden und noch zu versteuern sind.

 

Ah, ok, dann ist das schon etwas formeller...

 

ich sag' ja: 'bin nur von alten Säcken umgeben. :D

 

Wirst Dich wundern, wie schnell die drei Jährchen vergehen, bis es Dich auch erwischt (falls ich die 82 im Nick richtig deute). ^_^

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Sven82

ach, bei Beamten ist das etwas anders. Da ist die magische Schwelle des Alters nicht bei 30 Jahren, sondern schon vorgezogen bei 27 Jahren (Lebenszeitverbeamtung). :D

Danach baut man erst mal kräftig ab. :w00t:

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
ach, bei Beamten ist das etwas anders. Da ist die magische Schwelle des Alters nicht bei 30 Jahren, sondern schon vorgezogen bei 27 Jahren (Lebenszeitverbeamtung). :D

Danach baut man erst mal kräftig ab. :w00t:

Du meinst die Altersgrenze für die Verbeamtung auf Lebenszeit? :D

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