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o0Pascal0o

Freibeträge für Angehörige bei Plfegebedürftigkeit

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o0Pascal0o

Hallo,

 

wenn z.B. meine Mutter pflegebedürftig wird, und sie von ihrer Rente das nicht zahlen kann, welche Freibeträge gelten dann?

a ) für sie, denn sie benötigt ja noch etwas zum Essen, und Haushaltswaren etc.

 

 

b ) für mich?

- wenn ich z.B. Hauseigentümer bin, worin sie ein lebenslanges Wohnrecht hat, muß ich das Haus dann verkaufen?

- wie sieht es mit sonstigem Vermögen aus - ist das unantastbar?

- vom Nettoeinkommen sind es ja 1400 die ich behalten darf. So viel verdiene ich ohnehin nicht netto - also darf ich alles behalten und das Sozialamt zahlt für die Pflege komplett - also Minus dem Betrag, den sie selbst von ihrer Rente opfern muß(sieha a ))!?

 

Vielen Dank,

 

Pascal

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Fleisch

Ich verlinke besser nicht die ganzen Beratungsblätter meines Arbeitgebers zu dem Thema sonst krieg ich wieder einen wegen Interessenskonflikt drüber :rolleyes:

 

Zu 1. Pflegebedürftige erhalten aus mehreren Töpfen Geld um die Pflege sicherstellen zu können. Ich gehe nachfolgend von dem Fall aus, dass mindestsens die Pflegebedürftigkeit der Stufe I vorliegt ! Zum einen wird sie Pflegesachleistungen und ggf. Pflegegeldleistungen der jeweiligen Pflegestufe in Anspruch nehmen können. Man sollte bedenken, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Art Zuschuss darstellt und nicht die vollen Kosten abdecken kann und will. Wenn das Geld was daraus kommt nicht reicht, so muss deine Mutter ihre(n) Rente(n) sowie sonstige Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalerträgen bestreiten. Sollte Sie Vermögenswerte haben so sind diese danach aufzuzehren. Man kann auch an das Sozialamt herantreten und diese die restlichen Kosten übernehmen lassen bzw. es versuchen. Hier aber Achtung ! Das Sozialamt wird versuchen dich als Sohn zur Zahlung zu verpflichten. Da es hier noch keine einheitliche Rechtssprechung gibt wieviel tatsächlich von dir dann zu leisten ist empfiehlt sich in jedem Fall ein Gang zum Fachanwalt und / oder VDK. Da handeln die Ämter nämlich noch sehr unterschiedlich !

 

Gleichzeitig ist die Prüfung auf Härtefallregelung, auch unter 2 %-Regelung bekannt, sinnvoll. Damit wird sie von den Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln befreit, die über diese 2 % des Bruttoeinkommens hinausgehen.

 

Zu 2. Nein, du musst dein Haus nicht verkaufen. Es ist schließlich dein Eigentum und nicht ihres. Entsprechend kann es nicht herangezogen werden. Beim sonstigen Vermögen wirds wieder etwas kritischer. Kapitalerträge und dein Einkommen, zu bestimmten Anteilen auch das Einkommen deiner Frau, werden herangezogen von den Sozialämtern. Daher hier mein Rat zum Fachanwalt bzw. VDK.

Wenn du weniger als den bis dahin gültigen Satz verdienst, musst du nichts abdrücken. Dann ist das Sozialamt zur Zahlung verpflichtet. Es gibt im Netz auch einen sehr guten Rechner zum Download mit dem man ausrechnen kann, ob und wenn ja wieviel man zu zahlen hätte. Ich habe den leider gerade nicht greifbar. Falls ich ihn noch finde verlink' ich ihn dir. Die Tabellen nach denen sich das Sozialamt richtet sind übrigens im Wesentlichen die sog. Düsseldorfer Tabellen

 

[Zu 3.] Sollte es zu dem Fall kommen solltest du dich auch mal mit der Pflegekasse / Krankenkasse zusammensetzen. Da sich Gesetze und Verordnungen mittlerweile fast wöchentlich Änderungen muss man wenn es akut wird wirklich ins Detail gehen. Das hier alles auszuführen wäre zu viel und zu ungenau, da zur genaueren Beurteilung einfach viele Punkte zur Prüfung nicht genannt sind und auf Ferndiagnose nicht geleistet werden können.

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o0Pascal0o

Die Stifung Warentest hat ja in der aktuellen Ausgabe Pflegezusatzversicherungen getestet. Als die das damals mal gemacht hatten, haben die so einen Boxen dabei gehabt, den man ausfüllen konnte. Für 16 haben die dann die günstisten Tarife für einen herausgesucht aus ihrer Datenbank.

 

Weiß jemand wo man diesen Bogen herunterladen kann? Das haben die auch schon mal für KFZ-Versicherungen angeboten. Ich denke mal, dass sie dann ihre aktuelle Datenbank benutzen, wenn man den Bogen jetzt zu ihnen sendet.

 

Gruß

 

Pascal

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