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Achtung beim DBX-Trackers ShortDAX ETF - Daten aus Vorjahr fehlen

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Mein Bankberater konnte mir leider nicht weiterhelfen. Ich habe anschließend bei der DB angerufen und man muss sich die angefallenen Steuern über die Steuererklärung wiederholen, anscheinend gibt es keinen neuen Abgleich mit der Bank.

 

Nochmal für die Sicherheit, weil ich blöd bin. Gehen die relevanten Daten für die Steuererklärung aus der Jahressteuerbescheinigung der Depotbank hervor oder braucht's da in solchen Fällen was Schriftliches vom Emittenten?

 

Grüsse

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boca

Ich muss leider zugeben, dass ich kein Steuerexperte bin;)

Ich habe es so verstanden, dass ich die Daten selbst besorgen muss und von der Depotbank nichts auf der Jahressteuerbescheinigung geändert wird.

Ich hänge mal die Email an, die ich bekommen habe, evtl habe ich es auch falsch verstanden:

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. wir bedauern sehr, dass es im Zusammenhang mit unseren Produkten für sie zu Unannehmlichkeiten gekommen ist.

Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt ist uns bekannt und hängt mit der deutschen Steuergesetzgebung zusammen. Demzufolge sind alle ausländisch thesaurierenden Fonds von diesen Umständen betroffen.

 

Der Hintergrund ist eine steuerrechtliche Änderung im Rahmen der Abgeltungssteuereinführung. Für Ihr Verständnis möchten wir Ihnen den Sachverhalt erläutern.

Wenn sie Sie kurz nach Geschäftsjahresende eines Fonds (bei unseren und vielen anderen Fonds das Ende eines Kalenderjahres) Anteile von ausländischen thesaurierenden Fonds verkaufen, muss für die Ermittlung der Besteuerung ein Schätzwert zugrunde gelegt werden, da noch keine Angaben zum tatsächlichen thesaurierten Ertrag vorliegen.

Das Investmentgesetz gibt der Fondsgesellschaft vier Monate Zeit, die Erträge zu ermitteln und zu veröffentlichen.

Selbstverständlich werden wir diese Erträgnisaufstellung schneller fertig stellen und sie im kommenden Jahr bereits in den ersten Januarwochen melden, um Ihnen erneute Komplikationen in diesem Zeitraum zu ersparen.

 

Der Schätzwert von 6 % des Rücknahmepreises zum Geschäftsjahresende ist die Folge der Steuergesetzgebung und wurde nicht durch ein Verschulden unsererseits verursacht.

Natürlich ist dieser Steuerabzug ärgerlich, aber nicht endgültig. Sie erhalten sie mit der Abwicklung Ihrer Steuererklärung wieder zurück allerdings nicht automatisch- sondern Sie müssen dies geltend machen.

Auf Basis einer Jahresbescheinigung mit den gemeldeten Erträgen zum abgelaufenen Finanzjahr können die zu viel abgeführten Steuerbeträge im Rahmen der Einkomenssteuerklärung geltend gemacht werden.

Bitte bewahren Sie daher die Kontoauszüge zu diesen Verkaufstransaktionen gut auf.

 

Ich werde jetzt einfach mal abwarten und nächstes Jahr bei der Steuererklärung werden wir wohl mehr wissen..

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Der Hintergrund ist eine steuerrechtliche Änderung im Rahmen der Abgeltungssteuereinführung.

??? wurde die etwa 2004 eingeführt? ... denn seit dem besteht dieses Problem.

 

Das Investmentgesetz gibt der Fondsgesellschaft vier Monate Zeit, die Erträge zu ermitteln und zu veröffentlichen.

ich bin mal kleinlich: Das steht im Investmentsteuergesetz

 

Der Schätzwert von 6 % des Rücknahmepreises zum Geschäftsjahresende ist die Folge der Steuergesetzgebung und wurde nicht durch ein Verschulden unsererseits verursacht.

??? ... ohne Worte.

wenn ich einen Diebstahl begehe und dafür in den Knast wandere bin ich nicht Schuld, sondern der Gesetzgeber, weil dieser so böse Gesetze verabschiedet hat???

 

Nochmal für die Sicherheit, weil ich blöd bin. Gehen die relevanten Daten für die Steuererklärung aus der Jahressteuerbescheinigung der Depotbank hervor oder braucht's da in solchen Fällen was Schriftliches vom Emittenten?

aus der Steuerbescheinigung geht hervor, dass der Steuerabzug nicht nach § 7 InvStG erfolgte (der Regelfall), sondern nach § 6 InvStG (Strafbesteuerung / Ersatzbemessungsgrundlage). Dort steht dann, wie sich der Steuerabzug zusammen setzt. Dort steht nicht, wie dieser eigentlich hätte stattfinden müssen wenn ordnungsgemäß Daten geliefert worden wären. In dem Fall sind die Daten aus dem eBundesanzeiger eigenständig zu beschaffen und in die Anlagen KAP und AUS einzutragen. Dürfte beim Short-DAX aber eine Meldung mit lauter Nullen sein.

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Ok. alles klar. Vielen Dank für die Infos!

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Leerverkauf

"Und wenn Du denkst es geht nix mehr, kommt auf einmal die Helios daher"...Heute nochmal ein kleiner Nachtrag, nachdem ich heute Post in dieser Angelegenheit von der Diba im Kasten fand. Da für die DB X-Trackers Fonds seit dem 06.02. 2009 nun Daten aus dem Vorjahr vorliegen, hat die Diba den alten Verkauf storniert und mit dem kumulierten, thesaurierten Ertrag neu abgerechnet. Bürokratiefaulen Genossen wie mir kommt das sehr entgegen. Bin erfreut.

 

Grüsse

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Stift

"Und wenn Du denkst es geht nix mehr, kommt auf einmal die Helios daher"...Heute nochmal ein kleiner Nachtrag, nachdem ich heute Post in dieser Angelegenheit von der Diba im Kasten fand. Da für die DB X-Trackers Fonds seit dem 06.02. 2009 nun Daten aus dem Vorjahr vorliegen, hat die Diba den alten Verkauf storniert und mit dem kumulierten, thesaurierten Ertrag neu abgerechnet. Bürokratiefaulen Genossen wie mir kommt das sehr entgegen. Bin erfreut.

 

Grüsse

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Du Glücklicher!

 

Bei ansonsten gleichem Fall (Kauf DBX1DS Dez. 2008, Verkauf Jan. 2009) hat bei mir die Diba leider den "Schätzwert für fehlenden ausschüttungsgleichen Ertrag" nicht korrigiert, sondern so in die Erträgnisaufstellung übernommen. Nun muss ich also versuchen, mir den doch recht hohen Betrag über die Einkommensteuererklärung zurückzuholen - doch ich weiß leider nicht wie ich an die richtigen Zahlen komme. Bin einfach zu ungebildet!

 

Auf der Produktseite findet man zwar die Möglichkeit sich die Werte für Aktiengewinn, NAV, Zwischengewinn eines angebbaren Zeitraums herunterzuladen, doch welchen Wert benötige ich anstelle des "Schätzwert für fehlenden ausschüttungsgleichen Ertrag".

 

Bin für jeden Tipp dankbar!

(bis auf "Ruf die Hotline an", dass war bei mir leider nicht erfolgreich)

 

Vielen Dank,

der leider unbeholfene Stift

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Stpfl. Erträge 0,00 EUR je Anteil

 

Siehe www.ebundesanzeiger.de => ISIN eingeben und dort das Ergebnis vom 23.04.2009 aus der Rubrik Kapitalmarkt. Dort werden ausschüttunsgleiche Erträge i.H.v. 0,00 EUR ausgewiesen.

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Stift
· bearbeitet von Stift

Vielen Dank, Sven82!

 

Genau was ich suche!

 

Hatte es im ebundesanzeiger auch schon probiert, bin aber mit der WKN nicht fündig geworden. :blushing:

 

Frag' mich bitte nicht, warum ich es nicht mit der ISIN versucht habe...

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