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tom1978

Clearstream: Wann Gebühren?

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tom1978

Weiß jemand von Euch, wann beim Depotübertrag von Clearstream Gebühren in Rechnung gestellt werden? Gilt das nur für ausländische Aktien/Fonds, oder auch für inländische?

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ghost

Wie ist die Frage zu verstehen ?

Clearstream übernimmt das Settlement, z.B. bei einem Handel über Xetra.

Gebühren fallen bei In- und ausländischen Aktien an.

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paranoid
Wie ist die Frage zu verstehen ?

Clearstream übernimmt das Settlement, z.B. bei einem Handel über Xetra.

Gebühren fallen bei In- und ausländischen Aktien an.

 

Endkundenbroker verlangen bei Depotübertrag bekanntlich kein Geld.

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tom1978

Die Frage ist: In welchen Fällen berechnet Clearstream bei einem Depotübertrag Gebühren? Ich habe ein Depot von der FondsServiceBank zur Comdirect übertragen; dafür hat Clearstream Gebühren berechnet, die von Comdirect an mich weitergereicht worden sind.

 

Da ich nun einen weiteren Depotübertrag plane, habe ich die Comdirect-Hotline angerufen. Deren Antwort: Gebühren, die Clearstream erhebt, werden grundsätzlich an den Kunden weitergereicht.

 

Daher wüßte ich gerne, ob Clearstream generell bei jedem Depotübertrag Gebühren berechnet oder ob das nur bei bestimmten Aktien/Fonds der Fall ist.

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paranoid
Da ich nun einen weiteren Depotübertrag plane, habe ich die Comdirect-Hotline angerufen. Deren Antwort: Gebühren, die Clearstream erhebt, werden grundsätzlich an den Kunden weitergereicht.

 

Also "normalerweise" darf die Bank (in Deutschland) für Depotüberträge kein Geld verlangen, wobei es da natürlich Ausnahmen gibt. Die Aussage der Hotline erscheint mir daher etwas fragwürdig.

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tom1978

Die Bank, von der aus übertragen wird, darf dafür nichts verlangen. Die Bank, zu der übertragen wird, darf etwas verlangen, ebenso darf sie durch den Übertrag entstehende Kosten wohl auch an die Kunden weiterreichen.

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Akaman
Die Bank, von der aus übertragen wird, darf dafür nichts verlangen.

Das ist richtig. Sie darf aber Fremdkosten berechnen. Mir hat mal in grauer Vorzeit eine Spasskasse pauschal Fremdkosten von EUR 5 pro Posten berechnet. Ich habe um Einzelnachweis gebeten und daraufhin hat man mir die Gebühren erstattet.

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lytjes2
· bearbeitet von lytjes2
Gebühren für die Übertragung von Wertpapieren aus einem Depot in ein anderes sind nicht zulässig. Mit dieser Entscheidung setzt der Bundesgerichtshof (BGH) einen Schlusspunkt hinter einen jahrelangen Streit zwischen Anlegern und Banken.

aus: Man. Magazin

 

Die meisten Banken, auch die Comdirect haben in den Konditionen stehen, dass bei einem WP-Übertrag keine Gebühren anfallen.

 

Leider ist es beim Übertrag aus dem Ausland anders.

Die Gebühren lagen bei mir für einen Übertrag aus LU für 4 Papiere in sehr unterschiedlicher Höhe jeweils bei rund 45.- Euro. Berechnet hat dies die abgebende Bank.

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tom1978

ok, also fallen die Gebühren nur bei Aktien/Fonds mit ausländischer ISIN an?

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lytjes2
· bearbeitet von lytjes2

Ich denke, das muss jmd. beantworten der darauf spezialisiert ist.

 

Aufgrund meiner Nachfragen bei den beteiligten Banken letztes Jahr stellte es sich mir so dar, dass die ausländischen Banken ihre Gebühren auf Basis des jeweils dort geltenden Rechts erheben. (Und gerade lux. Banken sind sehr sehr kreativ wenn man Geld wieder nach D bringen will).

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Belgien

Der Bundesgerichtshof hat in (meines Wissens nach zwei) Urteilen die Klauseln von Banken für unzulässig erklärt, die eine Gebühr für die Übertragung von Wertpapieren von einem Wertpapierdepot in ein anderes Depot vorsahen. Einmal ging es um einen Komplett-, das andere Mal um einen Teilübertrag des Depots. Eine Bank darf auch keine Gebühr verlangen, wenn der Bankkunde mit seinem Wertpapierdepot nicht komplett zu einer anderen Bank wechselt, sondern nur einzelne Wertpapiere überträgt. Der Bankkunde darf beim Depotwechsel grundsätzlich nicht mit "eigenen" Kosten belastet werden. Die kostenfreie Depotübertragung gilt auch bei Fondsgesellschaften und Fondsplattformen. Es ist auch hier egal, ob die Übertragung der Wertpapiere bei Depotschließung oder bei einer fortgesetzten Geschäftsverbindung stattfindet.

 

Der Depotwechsel kann trotzdem Kosten verursachen, denn die übertragende Depotbank darf laut BGH-Urteil "fremde Spesen" an den Bankkunden weiterbelasten. Die Übertragung inländischer Wertpapiere mit "normaler" Verwahrart (Girosammelurkunde) auf ein Depot bei einer anderen Bank verursacht geringe vernachlässigbare Kosten. Hingegen kann die Übertragung ausländischer Wertpapiere (Verwahrung Clearstream LUX) höhere Kosten nach sich ziegen (abhängig von der Verwahrart).

 

Der Kunde sollte sich von der empfangenden Bank eine Zusage der Übernahme ALLER durch den Depotübertrag entstehenden von ihm nachzuweisenden Kosten geben lassen, dann kann er diese weiterreichen. Wenn das nicht klappt, kann er seine abgebende Bank zumindest dadurch ärgern, dass er einen Nachweis der fremden Kosten verlangt (dazu ist die Bank verpflichtet).

 

Die fremden Kosten sollten für inl. WPs pro WP-Posten unter 50 Cent, für ausl. WP pro WP-Posten unter 3,50 bewegen, sonst schummelt die Bank mit Sicherheit.

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le_chiffre
Der Bundesgerichtshof hat in (meines Wissens nach zwei) Urteilen die Klauseln von Banken für unzulässig erklärt...

 

BGH-Entscheidungen:

XI ZR 200/03 vom 30.11.2004

XI ZR 49/04 vom 30.11.2004

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