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masu

Darf eine Bank 20� Gebühr für einen Nachforschungsauftrag verlangen?

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masu

Hallo,

Darf eine Bank 20 Gebühr für einen Nachforschungsauftrag verlangen?

Es geht darum, dass herausgefunden werden soll, ob ein bestimmter Geldeingang aufs Girokonto erfolgt ist oder nicht. Dies ist ca. 7-8 Monate her. Und Bankauszüge wurden schon weggeschmissen, weil das betreffende Konto schon gecancelt wurde.

 

Ist so etwas irgendwo gesetzlich geregelt. 20 erscheint mir etwas viel...

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
Hallo,

Darf eine Bank 20 Gebühr für einen Nachforschungsauftrag verlangen?

Es geht darum, dass herausgefunden werden soll, ob ein bestimmter Geldeingang aufs Girokonto erfolgt ist oder nicht. Dies ist ca. 7-8 Monate her. Und Bankauszüge wurden schon weggeschmissen, weil das betreffende Konto schon gecancelt wurde.

 

Ist so etwas irgendwo gesetzlich geregelt. 20 erscheint mir etwas viel...

Was steht in den AGBs und in der Preisliste?

 

Und Bankauszüge wurden schon weggeschmissen
:shit:

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Frank85

Für weitere Dienstleistungen dürfen Banken Geld verlangen, wenn die Kosten im ausführlichen Preisverzeichnis stehen.

Das Preisverzeichnis müssen sie dir aushändigen.

 

darüber hinaus sind diese "weiteren Dienstleistungen" solche, die nicht im eigenen Interesse durchgeführt werden

wobei 20 schön recht happig wären ...

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boRn
Hallo,

Darf eine Bank 20€ Gebühr für einen Nachforschungsauftrag verlangen?

Es geht darum, dass herausgefunden werden soll, ob ein bestimmter Geldeingang aufs Girokonto erfolgt ist oder nicht. Dies ist ca. 7-8 Monate her. Und Bankauszüge wurden schon weggeschmissen, weil das betreffende Konto schon gecancelt wurde.

 

Ist so etwas irgendwo gesetzlich geregelt. 20€ erscheint mir etwas viel...

Anstatt des Nachforschungsauftrags versuche doch mal dir die Kontoauszüge nachdrucken zu lassen. Das dürfte wohl billiger sein.

 

Ansonsten bezahl halt die 20€ und gut ist, es war ja definitiv dein Fehler, Kontoauszüge schmeisst man nach 7-8 Monaten noch nicht weg. Das ist ja noch nicht einmal ein vergangenes Steuerjahr.

 

mfg

Chris

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rocman
Hallo,

Darf eine Bank 20 Gebühr für einen Nachforschungsauftrag verlangen?

[...]

Ist so etwas irgendwo gesetzlich geregelt. 20 erscheint mir etwas viel...

 

Ja das dürfen die Banken und gesetzlich ist da auch nichts geregelt (es sollte wohl im allgemeinen Preisverzeichnis stehen).

Für "Sonderleistungen" verlangen die eigentlich immer eine Gebühr. Bei der Citi kostet das z.B. 10, eine Zinsbescheinigung 12,50 usw...

Die Spaßkassen schießen da den Vogel ab, da kostet es "nur" 5 + eine Zeitgebühr von 7,50 / 15 Minuten... haha... :-

Soweit ich weiß, wird der Nachforschungsauftrag nur belastet, wenn du auch schuldig bist!

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Akaman
Soweit ich weiß, wird der Nachforschungsauftrag nur belastet, wenn du auch schuldig bist!

reicht das, um "schuldig" zu sein?

 

Und Bankauszüge wurden schon weggeschmissen

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rocman
Und Bankauszüge wurden schon weggeschmissen

Öhm... gute Frage...

Als Privatperson ist man meines Wissens zumindest nicht gesetzl. verpflichtet Bankbelege aufzubewahren. Also würde ich mal sagen, nein.

Es wird aber geraten, Kontoauszüge bis zu 4 Jahre lang (wegen Verjährungsfrist für regelmäßige Zahlungen, z.B. Miete) aufzuheben.

Für den Kulanzwillen der Bank ist es aber wahrscheinlich eher nicht zuträglich... naja, man muss es ja erstmal nicht erwähnen.

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Akaman

Also mal ehrlich: Kontoauszüge wegwerfen und dann mich mit der Bank um 20 streiten wegen der Nachforschungen ... wie finde ich das denn?

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KMG
· bearbeitet von Kassian

Ich bin mir da nicht so sicher, am besten mal selber durchlesen:

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,602321,00.html

 

Durchaus interessante Zusammenfassung wie ich finde.

 

Ggf. wäre es auch möglich das derjenige von dem du den Geldeingang erwartet hast seine Kontoauszüge noch hat?

 

Aber mir wäre das offen gestanden zuviel Aufwand. ;)

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rocman
Also mal ehrlich: Kontoauszüge wegwerfen und dann mich mit der Bank um 20 streiten wegen der Nachforschungen ... wie finde ich das denn?

Hehe... Kommt wohl auf den Nachforschungsbetrag an... Für 100 Euro wärs schon teuer... :P

 

Und die Moral von der Geschicht: "Kontoauszüge vorzeitig wegschmeißen lohnt sich nicht!". ;)

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Akaman
Und die Moral von der Geschicht: "Kontoauszüge vorzeitig wegschmeißen lohnt sich nicht!". ;)

Das meine ich doch? War ich mal wieder zu undeutlich?

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rocman
Das meine ich doch? War ich mal wieder zu undeutlich?

 

Nö, ich wollts nur nochmal in einem kleinen Verslein zusammenfassen... ^_^

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harryguenter
Als Privatperson ist man meines Wissens zumindest nicht gesetzl. verpflichtet Bankbelege aufzubewahren. Also würde ich mal sagen, nein.
Die Bank ist aber auch nicht verpflichtet Dir bereits zugägnglich gemachte Dokumente kostenlos zu reproduzieren.

Die betroffenen Kontoauszüge wurden Dir ja zugestellt und gelten nach i.d.R. 6 Wochen als genehmigt. Diese werden die Überweisung ja beinhaltet haben, bzw. Du hast eine vermisste Buchung seinerzeit nicht reklamiert. Für die reproduktion von Dokumenten darf die Bank Gebühren verlangen.

 

Ausserdem handelt es sich hier wohl nicht um eine Nachforschung im klassischen Sinne. Diese wird verwendet um eine Streitigkeit bezüglich einer Überweisung zu klären: Du behauptest am 2.1. an Empfänger xy die Überweisung über z EUR aufgegeben zu haben, und der Empfänger behauptet diese nicht erhalten zu haben. Die Nachforschung soll klären ob die Überweisung überhaupt aufgegeben wurde, beim Empfänger gutgeschrieben wurde und wo sie ggfs. unterwegs verloren ging. Wenn man jetzt mal bedenkt dass da mehrere Kreditinstitute beteiligt sind, und bedenkt was eine Stunde Bruttolohn mit Nebenkosten die bank für einen Angestellten bezahlen muss wird man feststellen, dass man dafür nicht wirklich lange jemanden da dransetzen kann.

 

Die Frage die sich stellt:

Hast Du nur die Belege verschlampt und eigentlich keine Ahnung ob Du die betroffene Überweisung getätigt hast? => Dokumentenreproduktion

Kannst Du belegen die Überweisung in Auftrag gegeben zu haben und der Empfänger behauptet sie nicht bekommen zu haben? Dies wäre z.B. der Fall wenn Du einen Kontoauszug hättest, der den Überweisungsausgang belegt. Vielleicht reicht aber auch der Empfängerabschnitt bei einer Beleghaften Überweisung => Nachforschungsauftrag

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saibottina

Schau Dir mal die aktuelle Finanztest an, vielleicht auch die von letztem Monat. Da steht was drin über Dinge, für die die Banken keine Gebühren verlangen dürfen, weil diese Dinge zur Pflicht der Bank gehören. Dazu gehört z.B. die Auskunft, ob eine Überweisung erledigt wurde oder nicht. Wie das jetzt ist mit Gutschriften, die auf Deinem Konto aufgetreten sind, weiß ich nicht.

Ceterum censeo, dass man Kontoauszüge erst nach mehreren Jahren wegschmeißen sollte, ich heb sie 10 Jahre auf.

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le_chiffre
· bearbeitet von le_chiffre
Schau Dir mal die aktuelle Finanztest an, vielleicht auch die von letztem Monat. Da steht was drin über Dinge, für die die Banken keine Gebühren verlangen dürfen, weil diese Dinge zur Pflicht der Bank gehören. Dazu gehört z.B. die Auskunft, ob eine Überweisung erledigt wurde oder nicht. Wie das jetzt ist mit Gutschriften, die auf Deinem Konto aufgetreten sind, weiß ich nicht.

Ceterum censeo, dass man Kontoauszüge erst nach mehreren Jahren wegschmeißen sollte, ich heb sie 10 Jahre auf.

 

In dem Finanztest steht genau das, was oben bereits schon von Kassian erwähnt wurde:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,602321,00.html

bzw. http://www.test.de/themen/geldanlage-banke...751236/1751226/

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