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Grumel

Das ist ein Cheflobyist, nichts weiter. Insofern ist der Wagenknecht Vergleich sogar unfair gegenüber Sarah Wagenknecht, die handelt vermutlich aus Überzeugung. Der hat sogar für die Deutsche Börse selbst gearbeitet, das nur falls irgendwer zuviel Gutes vom DAI vermutet.

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lytjes2

Das meiste wurde ja schon gesagt.

Mich stört die gesamte Steuerlast die ein Einzelner (vor allem ich - ich spreche ja meistens nur für mich) zu tragen hat mindestens genau so wie die meisten anderen, wobei ich fairerweise immer auch zugestehe, dass es Ausgaben gibt die getätigt werden müssen und dass es keine Regierung geben wird die es so machen wird wie ich es möchte.

 

Aber nach wie vor stört mich die Ungleichbehandlung der Einkunftsarten.

Und nur weil ein Unternehmen auf Gewinne Steuern zahlt soll der Gewinn mit Aktienhandel nicht versteuert werden?

Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.

 

Wie geschrieben, ein Freibetrag in ähnlicher Höhe wie bei der EKSteuer, also ca. 8.000.- Euro, würde die meisten Kleinanleger steuerfrei stellen und dafür sorgen, dass größere Einkommen "ordentlich" versteuert werden, wie bei hohen Einkommen halt auch.

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ipl
Und nur weil ein Unternehmen auf Gewinne Steuern zahlt soll der Gewinn mit Aktienhandel nicht versteuert werden? Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.

Ne, sind es nicht.

 

Angenommen, du kaufst ganz alleine ein Unternehmen für 10.000 Euro. Das Unternehmen macht 3.000 Gewinn, die werden versteuert (Körperschaftsteuer). Bleiben 2.000 Euro Gewinn, die werden an dich ausgeschüttet. Dabei musst du wieder die 2.000 Euro versteuern (Abgeltungsteuer). Bleiben 1.500 Euro. 1.500 Euro von den 3.000 Euro, die dein Geld erwirtschaftet hat. Macht bei dem Beispiel insgesamt 50% Steuer, obwohl die Abgeltungsteuer nur 25% ist.

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lytjes2

Ich würds wirklich gern verstehen wollen, ob ich so unrecht habe.

 

In Deinem Bsp. muss ich doch derzeit 2.000.- Euro mit meinen Steuersatz von über 40 % versteuern.

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berliner

Gibt's eigentlich irgendwelche Klagen wegen der Doppelbesteuerung? Mir klingt noch im Ohr, daß die nicht verfassungsgemäß sei, weshalb man ja damals auch das HEV eingeführt hat als man die Körperschaftssteuerrückerstattung abgeschafft hat.

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ipl
Ich würds wirklich gern verstehen wollen, ob ich so unrecht habe.

 

In Deinem Bsp. muss ich doch derzeit 2.000.- Euro mit meinen Steuersatz von über 40 % versteuern.

Ich bin nicht so der Steuerexperte, ich kann mich in Detailfragen irren.

 

Aber meines Wissens ist die Steuerpflicht mit der Abgeltungsteuer abgegolten. Man zahlt also nur die ca. 25%, wenn die 2000 als Dividende ausgeschüttet werden oder als Kurssteigerung für Gewinne sorgen. Früher gab es das Halbeinkünfteverfahren, das die Doppelbesteuerungs-Problematik entschärfen sollte.

 

Wenn das "Unternehmen" einfach du wärst (wie bei mir bzw. bei Freiberuflern), würdest du nur auf die kompletten 3000 deinen persönlichen Steuersatz zahlen.

 

Wie das bei GmbHs und Co. steuerlich genau geregelt ist, weiß ich aber leider nicht.

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valueseeker

nein lytjes2, ab sofort musst du das ja nur noch mit der abgeltunssteuer versteuern. vorher galt zudem noch das halbeinkünfteverfahren, d.h. im endeffekt wären es "über 20%" gewesen.

 

damit ist die abgeltunssteuer nun sogar etwas mehr, deswegen wurde im gegenzug die körperschaftssteuer gesenkt. damit wird sich wohl auch die verfassungsproblematik erledigt haben, die berliner anspricht. jdedenfalls gehe ich einfach mal davon aus, dass die das wasserdicht geregelt haben.

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berliner
damit ist die abgeltunssteuer nun sogar etwas mehr, deswegen wurde im gegenzug die körperschaftssteuer gesenkt. damit wird sich wohl auch die verfassungsproblematik erledigt haben, die berliner anspricht. jdedenfalls gehe ich einfach mal davon aus, dass die das wasserdicht geregelt haben.

Es war umgekehrt. Sie haben die Körperschaftsteuer gesenkt und das mit der AGSt. finanziert. Daß das verfassungsrechtlich ok ist, darauf würde ich keinen Fliegenfurz wetten, denn es wird ja wieder eindeutig doppelt besteuert. Außerdem häufen sich die handwerklich fehlerhaften Gesetze, die dann vom BuVerfG kassiert werden. Es braucht aber einen Kläger.

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XYZ99
Angenommen, du kaufst ganz alleine ein Unternehmen für 10.000 Euro. Das Unternehmen macht 3.000 Gewinn, die werden versteuert (Körperschaftsteuer). Bleiben 2.000 Euro Gewinn, die werden an dich ausgeschüttet. Dabei musst du wieder die 2.000 Euro versteuern (Abgeltungsteuer). Bleiben 1.500 Euro. 1.500 Euro von den 3.000 Euro, die dein Geld erwirtschaftet hat. Macht bei dem Beispiel insgesamt 50% Steuer, obwohl die Abgeltungsteuer nur 25% ist.

Und für die 1500 Euro kaufst du ein Produkt "deines" Unternehmens. Ca. 20% Mehrwertsteuer. Kommen 1200 bei dem Unternehmen an. Um das Produkt im Wert von 1200 Euro herzustellen, sind unzählige weitere Steuern fällig geworden....

 

Müsste doch berechenbar sein, wieviel Steuerlast auf dem Gesamt-Wirtschaftskreislauf lastet ... Ein nettes mathematisches Modell nebst Spielereien zeichnet sich für mich ab. Hat aber bestimmt schon jemand gemacht, die Idee ist zu naheliegend....

 

Weiterhin kann ich nicht ganz nachvollziehen, inwiefern hier eine wirkliche Doppel-Besteuerung vorliegt. Die Steuern in diesem Beispiel werden ja immer auf jemanden anderes oder zu einer anderen Gelegenheit erhoben.

 

Erlebt habe ich aber in der Tat, dass auf eine Gebühr Steuern erhoben wurden, wobei dann auf diesen Gesamtbetrag wiederum andere Steuern erhoben wurden.... Leider lässt mich mein Gedächnis im Stich, zu welcher Angelegenheit das war, aber es machte mich schon sauer :angry:

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valueseeker
Und für die 1500 Euro kaufst du ein Produkt "deines" Unternehmens. Ca. 20% Mehrwertsteuer. Kommen 1200 bei dem Unternehmen an. Um das Produkt im Wert von 1200 Euro herzustellen, sind unzählige weitere Steuern fällig geworden....

 

Müsste doch berechenbar sein, wieviel Steuerlast auf dem Gesamt-Wirtschaftskreislauf lastet ... Ein nettes mathematisches Modell nebst Spielereien zeichnet sich für mich ab. Hat aber bestimmt schon jemand gemacht, die Idee ist zu naheliegend....

 

nicht so schwierig, das ist die staatsqoute:

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsquote

 

 

Erlebt habe ich aber in der Tat, dass auf eine Gebühr Steuern erhoben wurden, wobei dann auf diesen Gesamtbetrag wiederum andere Steuern erhoben wurden.... Leider lässt mich mein Gedächnis im Stich, zu welcher Angelegenheit das war, aber es machte mich schon sauer :angry:

 

beim tanken vielleicht? mehrwertsteuer kommt wird auch auf den teil der mineralölsteuer fällig...

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lytjes2

@ipl

Das mit der Abg.Steuer ist klar, da kommt nix weiter hinzu.

Ich hatte mich auf dein konkretes Bsp. bezogen.

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Grumel

Lustiger Artikel:

nicht so schwierig, das ist die staatsqoute:

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsquote

 

Die Staatsquote Deutschlands ohne den Anteil der Sozialsysteme lag 2007 bei 24,7 % und damit deutlich unter der Staatsquote der USA.

 

Hrhr^^. Schon blöd wenn man soviel für Militär und innere Sicherheit ausgibt aber trotzdem unsicherer lebt . Der größten Staatsquotenerhöher sind immer die rechten :D .

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crosplit
nein lytjes2, ab sofort musst du das ja nur noch mit der abgeltunssteuer versteuern. vorher galt zudem noch das halbeinkünfteverfahren, d.h. im endeffekt wären es "über 20%" gewesen.

 

damit ist die abgeltunssteuer nun sogar etwas mehr, deswegen wurde im gegenzug die körperschaftssteuer gesenkt. damit wird sich wohl auch die verfassungsproblematik erledigt haben, die berliner anspricht. jdedenfalls gehe ich einfach mal davon aus, dass die das wasserdicht geregelt haben.

 

Die Körperschaftsteuer wurde gesenkt, richtig!

Aber was ist mit nicht-deutschen Aktienunternehmen, die Tax Rate in Amerika schwankt je nach Regierung zwischen 20% und 30%...zum Beispiel...

Außerdem kann die Steuer auch hier in Deutschland wieder erhöht werden, wer glaubt hier das dann die Abgeltungsteuer angepasst wird...die bleibt...!

 

Imho, eine sehr unfaire Regelung...

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Grumel

Das Amerikanische Finanzministerium hat den Anteil der Unternehmenssteuern in ner Menge Länder untersucht, alles Große war zumindest dabei. Ergebnis: Deutschland hat die niedrigste Unternehmenssteuer, die USA die zweitniedrigste. Wenn man erstmal mit den Schlupflöchern fertig ist sind die Unternehmenssteuer in D lächerlich niedrig.

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Bärenbulle

Interessant, hast Du zufällig eine Quelle?

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Grumel

Nein, das müsst ihr mir so glauben oder auch nicht. Berechnungsmethode war Unternehmenssteuer als Prozent des BIP. Die Steuerdumper aus Irland waren nicht dabei im Vergleich. Weiterführend lässt mich mein Gedächtnis im Stich.

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boRn
· bearbeitet von boRn
Ich würds wirklich gern verstehen wollen, ob ich so unrecht habe.

 

In Deinem Bsp. muss ich doch derzeit 2.000.- Euro mit meinen Steuersatz von über 40 % versteuern.

Nein, die Abgeltungssteuer wirkt ja abgeltend, somit unterliegt das nicht mehr der Versteuerung mit dem pers. Steuersatz.

 

Gibt's eigentlich irgendwelche Klagen wegen der Doppelbesteuerung? Mir klingt noch im Ohr, daß die nicht verfassungsgemäß sei, weshalb man ja damals auch das HEV eingeführt hat als man die Körperschaftssteuerrückerstattung abgeschafft hat.

Doppelbesteuerung war bei uns noch nie etwas Neues. Immer mal wieder gibt es Klagen, wenn es zu offensichtlich wird, aber ansonsten muss man das wohl an unzähligen Beispielen hinnehmen. Wollen wir absolut keine Doppelbesteuerung wäre ja z.B. für den Arbeitnehmer nach der Lohnsteuer schluss, also keine AbgSt, keine USt, keine ÖkoSt, keine Lotteriesteuer, keine VersSt, keine BierSt, und und und.

 

Erlebt habe ich aber in der Tat, dass auf eine Gebühr Steuern erhoben wurden, wobei dann auf diesen Gesamtbetrag wiederum andere Steuern erhoben wurden.... Leider lässt mich mein Gedächnis im Stich, zu welcher Angelegenheit das war, aber es machte mich schon sauer :angry:

Klingt für mich ziemlich unglaubhaft, solange du das nicht belegen kannst halte ich es mal für ein Gerücht.

 

mfg

Chris

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Grumel

Au man, jetzt kommt die Zumwinkel logik. Kapitalerträge sind genauso Erträge wie Arbeitserträge, doppelt wird da garnix besteuert.

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boRn
· bearbeitet von boRn
Au man, jetzt kommt die Zumwinkel logik. Kapitalerträge sind genauso Erträge wie Arbeitserträge, doppelt wird da garnix besteuert.

Gut vielleicht ein schlechtes Beispiel von mir, aber ich wollte ja nur die reale Existenz von Doppelbesteuerung aufzeigen. Vielleicht kann ich ja noch einige weitere Beispiele geben, mit denen auch du dich zufrieden gibst...?

 

Kraftstoff:

Auf Herstellerebene wird zuerst einmal die Energiesteuer bei der Herstellung fällig. Je nach Art des Kraftstoffs natürlich verschiedene Sätze. Diese preist der Hersteller natürlich in irgendeiner Weise mit ein. Nun wird jeweils durch die Zwischenhändler die Umsatzsteuer fällig, die durch das System des Vorsteuerabzugs an den Endverbraucher weitergegeben wird. Ähnlich wird es bei vielen anderen Rohstoffen.

 

Bauherren:

Wird ein Grundstück gekauft und zusätzlich z.B. der Bau eines EFH vereinbart wird, dann gehört die Bauleistung, die der Veräußerer (Bauträger) erbringt mit zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage und unterliegt somit der GrewSt. Natürlich fallen aber für diese Bauleistungen auch USt-Beträge an. Verhandelt übrigens mal vorm EugH.

 

Erbfall:

Hier gab es einige Problematiken, die mit internationalem Vermögen in DE und Österreich zusammenhängen. Dazu kann man sicherlich einiges im Internet finden, mitlerweile wohl weitesgehend behoben.

 

Vermögen:

Zu Zeiten der alten Vermögensteuer gab es weiterhin natürlich unzählige Beispiele, wo die Vermögensteuer bereits versteuertes Einkommen besteuerte. Nun gibt es diese ja nicht mehr, aber sie wurde nicht aus dem Grund abgeschafft!

 

Erbfall Spanien:

Wir haben einen Doppelwohnsitz in Spanien und DE, du hast in beiden Ländern Kontoguthaben und Depots. Diese unterliegen im Erbfall in beiden Ländern der Erbschaftsteuer, weil es dahingehend eine Gesetzeslücke in § 121 BewG gibt, die eine Anrechnung von in Spanien für Kontoguthaben u. Depots gezahlte Erbschaftsteuer in DE nicht möglich macht. Auch hier ein EugH-Fall.

 

 

Und das sind nur ein paar Beispiele, wenn du unbedingt auf die o.g. Trennung von Lohneinkommen und Zinseinkommen bestehen möchtest (was ich ja gar nicht kritisieren möchte). Den Vergleich mit Zumwinkel verstehe ich allerdings nicht.

 

mfg

Chris

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crosplit

Eine Börsenumsatzsteuer gab es in Deutschland bis zum 1. Januar 1991. Zuletzt hatte das jährliche Aufkommen, das seit 1969 dem Bund zustand, rund 425 Millionen Euro erreicht. Als Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz Deutschland stand die Börsenumsatzsteuer jahrelang in der Kritik, bevor Union und FDP (unter Mithilfe ihres Finanzpolitikers Solms) in der Regierung Kohl mit dem Finanzmarktförderungsgesetz 1990 die Abschaffung beschlossen. Das Gesetz enthielt auch den Wegfall der Gesellschafts- und Wechselsteuer.

 

Für die Börsenumsatzsteuer galt grundsätzlich ein Steuersatz von 1 Promille für öffentliche Anleihen und von 2,5 Promille vom Kurswert für andere festverzinsliche Papiere und für Aktien; deutsche Staatsanleihen waren ausgenommen, ebenso der Handel zwischen den Banken. Besteuert wurde jede Transaktion, also Kauf und Verkauf. In erster Linie traf die Börsenumsatzsteuer Privatpersonen, da Unternehmen mehr Möglichkeiten hatten, ihr Geschäft zu verlagern.

 

http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A...n~Scontent.html

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lytjes2

Da ich mich bzgl. der o.a. Beispiele etwas verrannt habe, hatte ich mich deswegen mit meiner Steuerberaterin kurzgeschlossen.

Naja, ich glaub ich habs jetzt verstanden.

Und vor allem brachte das Gespräch auf dieser Grundlage einige neue kreative Gestaltungsmöglichkeiten für mich, aber diese dürfen/sollen (und will ich auch nicht) ja nicht im Forum diskutiert werden.

 

Insofern war das Forum wiederum mal sehr nützlich für mich.

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leinad

Ne BUMS-Steuer, das ist scharf.....

Sicher gibts dann wieder Übergangsregelungen, Bestandsschutz, Ausnahmen, usw. weiteres Steuerchaos.

Die bringen mich noch unter die Erde, wenn die so weiter machen.

Das sollte man dann nicht vererben, so viele Qualen wünscht man doch nichtmal seinem ärgsten Feind......

 

Gruss

leinad

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DAX43

wer nicht zufrieden ist kann am 27. September 2009 all den Lügnern ( es wird keine MWST Erhöhung geben) und Abzockern ( Abgeltungssteuer ohne Steuerbefreiung nach halten der Wertpapiere über 1 Jahr) die Quitung überreichen.

 

eigentlich ganz einfach......

 

Wenn die Mehrheit der Deutschen sich weiter abzocken lassen will und die entsprechenden Parteien wählen, dann ist das halt so.

 

DAX43

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