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Mancunian

Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen/verkaufen

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Mancunian

Hallo zusammen,

 

ich habe kürzlich meine beiden fondsgebundenen Lebensversicherungen gekündigt, beide vor 2005 abgeschlossen. Von beiden Gesellschaften (WWK und Nürnberger) hatte ich im Vorfeld die telefonische Zusage, dass mir die Fondsanteile in mein Depot übertragen werden können. Deswegen habe ich mich auch gegen einen Verkauf entschieden, denn die auf die Zinsen (sprich Dividenden) fällige Steuer kann ich umgehen, weil ich dieses Jahr noch genug Platz auf meinem Freibetrag habe und den jetzt höheren Verkaufswert im Vergleich zur Deckungssumme schlage ich locker, wenn ich die Fonds erstmal liegen lasse und in 5 oder 20 Jahren verkaufe. Zählen in diesem Fall eigentlich noch diese 12 Jahre, oder ist das damit abgedeckt/umgangen, dass bei Auflösung des Vertrages die Zinsen abgeltungssteuerpflichtig werden? Kann ich, da ich alle Anteile vor 2009 gekauft habe (Zahlungen ruhen seit ein paar Monaten) nach einem Jahr Spekulationsfrist alles steuerfrei verkaufen, wenn ich denn wollte?

 

Die WWK hat sich noch nicht gemeldet, die Nürnberger scheibt jedoch, dass sie die Aktien mangels Wert nicht übertragen können. Das ist doch reine Schikane. Banküberweisungen gehen doch auch ab 1 Cent, da muss das doch auch gehen. Die probieren doch mit allen Tricks, dass ich den Vertrag weiterführe. Oder haben die wirklich ein Recht, mir das zu verwähren? Im den Vertragsbedingungen steht davon nichts, der Sachbearbeiter sagte mir, es würde gehen. Es ist doch schließlich mein Eigentum, und die unmoralisch hohen Gebühren zum Erwerb der Anteile haben die ja auch schon eingesackt.

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Von beiden Gesellschaften (WWK und Nürnberger) hatte ich im Vorfeld die telefonische Zusage, dass mir die Fondsanteile in mein Depot übertragen werden können.
Hier würde ich mich ausschießlich auf Vertragsbedingungen verlassen. Telefonische Aussage können da gerne mal falsch sein.

 

Zählen in diesem Fall eigentlich noch diese 12 Jahre, oder ist das damit abgedeckt/umgangen, dass bei Auflösung des Vertrages die Zinsen abgeltungssteuerpflichtig werden?
Nach Auflösung des Versicherungsmantels natürlich NICHT mehr. Zudem müssen es 12 Jahre sein UND mind. bis zum 60. Lebensjahr wenn ich mich nicht irre. Ich gehe im übrigen davon aus, dass die Erträge der Lebensversicherung in der nächsten Steuererklärung anzugeben sind unabhängig davon ob Du die Fondsanteile geliefert bekommst oder eine Auszahlung erhälst.

 

Kann ich, da ich alle Anteile vor 2009 gekauft habe (Zahlungen ruhen seit ein paar Monaten) nach einem Jahr Spekulationsfrist alles steuerfrei verkaufen, wenn ich denn wollte?
Das wird davon abhängeg welchen Anschaffungszeitpunkt die Versicherungen die bestätigen (dürfen) - ich weiß das nicht.

 

Die WWK hat sich noch nicht gemeldet, die Nürnberger scheibt jedoch, dass sie die Aktien mangels Wert nicht übertragen können. Das ist doch reine Schikane. Banküberweisungen gehen doch auch ab 1 Cent, da muss das doch auch gehen.
Naja, die Übertragung von Wertpapieren ist schon aufwendiger als eine Überweisung.

 

Die probieren doch mit allen Tricks, dass ich den Vertrag weiterführe. Oder haben die wirklich ein Recht, mir das zu verwähren? Im den Vertragsbedingungen steht davon nichts, der Sachbearbeiter sagte mir, es würde gehen. Es ist doch schließlich mein Eigentum,...
Möglich, dass dies probieren. Wenn man einen Kunden verliert möchte man womöglich nicht noch ein paar Eur hinterherzuwerfen, wenn eine Überweisung fast nichts kostet. Ob die zu einer Übertragung verpflichtet werden können steht in den Vertragsbedingungen. Dein Eigentum ist nur der zugesagt Wert, nicht unbedingt die Art wie er ausgeliefert werden muss.

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Sapine

Auch an anderer Stelle wurde schon mehrfach berichtet, dass nur ganze Fondsanteile übertragen werden können.

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Mancunian
· bearbeitet von Mancunian

Dann werde ich den Versicherungen mal anbieten, dass ich eine Einmalzahlung leiste, damit ich auf volle Fondswerte komme (zumindest, wo es sich lohnt, bei einem Fonds hab ich z.B. 1,8 Anteile, das wäre ja sehr schade, wenn man dann 0,8 zum schlechten Kurs verkaufen würde) und die Gebühren für die Fondsübertragung bezahle, die ich meines Wissens von meiner Bank wiederbekomme. Selbst wenn nicht, würde es sich lohnen.

 

ZITAT(Mancunian @ 22.02.2009, 10:53)

Von beiden Gesellschaften (WWK und Nürnberger) hatte ich im Vorfeld die telefonische Zusage, dass mir die Fondsanteile in mein Depot übertragen werden können.

Hier würde ich mich ausschießlich auf Vertragsbedingungen verlassen. Telefonische Aussage können da gerne mal falsch sein.

Wie gesagt, im Vertrag steht davon nichts.

 

Ich gehe im übrigen davon aus, dass die Erträge der Lebensversicherung in der nächsten Steuererklärung anzugeben sind unabhängig davon ob Du die Fondsanteile geliefert bekommst oder eine Auszahlung erhälst.

Davon gehe ich ja auch aus.

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jm2c
· bearbeitet von crazytv

Wie harryguenter schon schrieb, es zählt nur was in den Versicherungsbedingungen steht. Telefonische Zusagen kannst Du getrost vergessen. Ich dachte auch immer die Fondsanteile einer fondsgebundenen RV/LV gehören dem Versicherungsnehmer. Das stimmt so aber nicht ganz. Denn diese gehören im Rahmen der Versicherung der Assekuranz. Sie legt in den Versicherungsbedingungen fest unter welchen Bedingungen der Rückkaufswert ggf. auch als Wertpapiere erbracht werden kann. Meist ist die Option zur Übertragung an einen Mindest-Rückkaufswert gekoppelt. Für die Übertragung wird zusätzlich eine Gebühr erhoben, wie hoch diese ist, sollte auch in den Versicherungsbedingungen stehen. Und richtig, es können nur ganze Anteile übertragen werden! Der sog. Spitzenbetrag wird grundsätzlich als Geldleistung erbracht. Eine Einmalzahlung zur Aufstockung auf volle Anteile ist i. d. R. nicht möglich.

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Mancunian
· bearbeitet von Mancunian

Danke für eure Antworten! Würdet ihr dann einen Verkauf empfehlen? Wenn ja, über welchen Anbieter?

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jm2c

Da kann ich keine Empfehlung geben, kenn nur jacklife.de. Doch bei Verkauf wäre es besser gewesen, Deine fondsgebundenen Lebensversicherungen noch vor 2009 steuerbefreit auf dem Zweitmarkt zu verkaufen … :huh:

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Mancunian

Habe jetzt nochmal genau in den Vertragsbestimmungen nachgelesen. WWK und Nürnberger haben beide für die Übertragung der Anteile einen Mindestwert als Bedingung. Bei der WWk liege ich drüber, bei der Nürnberger drunter.

 

Lohnt es sich jetzt überhaupt, die Nürnberger zu verkaufen? Wie kann ich schätzen/ermitteln, ob der Verkaufspreis minus Steuern über dem Auszahlungsbetrag bei Kündigug liegt? Muss ich letzteren eigentlich auch versteuern, wenn ja, wie?

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